Ausgabe 
17.10.1867
 
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1867.

Donnerstag den 17. October.

M123.

Anzeiger für O

erhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Auf denAnzeiger kann man noch immer für die Monate October, November und Dezember des Großherzogthums mit 33 kr. und bei der Verlags-Expedition mit 30 kr. abonniren.

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bei den Poststellen

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren: Nr. 42 sub 2. Gesetz, den Gewerbesteuertarif betreffend.

Friedberg den 12. October 1867.

Betrefffend: Die öffentliche Versteigerung verfallener und nicht renovirter Pfänder der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg 8 Kriete

Friedberg den 15. October 1867.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Sie, insbesondere diejenigen von Ihnen, deren Angehörige ein Interesse an der Pfänderversteigerung des hiesigen Pfandhauses haben, welche von deren Verwaltung auf Donnerstag den 24. d. Mts. nach dem Anzeiger anberaumt worden ist, werden beauftragt, den Ver

steigerungstermin in den Gemeinden veröffentlichen zu lassen. 0 2 auch das Interesse des Pfandhauses erfordert, so erwarten wir pünktliche Befolgung auch bei späteren Versteigerungsterminen.

Veröffentlichung.

Da dies seither oͤfters zum Schaden von Betheiligten nicht geschehen ist, dies

Tah.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die instruetionsgemäß auf jeden Samstag des Monats Juli bei den Kassen st d. J.

des Mathildenstifts bestimmt gewesenen Zahltage in Folge Beschlusses der General-Versammlung vom 13. August d.

des Monats Februar jeden Jahres verlegt worden sind.

Friedberg den 13. October 1867.

Betreffend: Unterricht im Hufbeschlag 1867/68.

auf die Samstage

Der Präsident des Mathildenstiftes des Kreises Friedberg

Ter h p. Laubach am 8. October 1867.

Unterricht im Hufbeschlag 1867 68. Der Unterricht im Hufbeschlag pro 1867/68 wird am 18. November d. J. zu Butzbach beginnen. Junge Schmiede, die an demselben Theil zu nehmen wänschen, haben sich zeitig bei dem unterzeichneten Präsidenten schriftlich anzumelden und sich über Schulkenntnisse, bestandene Lehrzeit und gutes Betragen sowohl, als auch über die Mittel zu ihrem Unterhalt in Butzbach gehörig auszuweisen. Der Unterricht selbst wird unentgeltlich ertheilt; dagegen haben die Theilnehmer, insoweit sie die Mittel dazu besitzen, für ihren Unterhalt in Butzbach selbst zu sorgen; es werden aber Einrichtungen getroffen, daß derselbe möglichst billig zu stehen kommt. Unbemittelte müssen sich mit Unterstützungsgesuchen an den Vorstand ihres landw. Bezirksvereins wenden, da Seitens des Provinzial⸗

vereins für derartige Unterstützungen keine Mittel verwilligt sind.

Der Unterricht wird etwa Monate dauern.

Der Präsident des landw. Vereins von Oberhessen In d. Abwesenheit: Der Vicepräsident

Dr.

Gros.

Hessen. Darmstadt. Der Kaiser von Rußland hat der Ludwigs⸗ und Alicen⸗Stiftung ein Geschenk von 115 Thaler zufließen lassen.

DerRhein. Kur. versichert wiederholt, daß die Darmstädter Regierung an die Einfüh rung des Zeitungsstempels nicht blos gedacht, sondern bereits alle Vorbereitungen dazu getroffen habe. Freilich gehöre zu dieser Einführung auch die Zustimmung des Landtages, und daß diese nicht erfolge, darauf müsse die hessische Presse hinarbeiten.

* Friedberg, 16. October. Die hiesige Garnison feierte in militärischer Weise den heuti gen Tag als einen Festtag, da mit demselben 25 Jahre verflossen sind, seit Prinz Alexander von Hessen zum zweiten Inhaber des zweiten Regiments ernannt wurde.

Preußen. Berlin. DieNordd. Allg. Zig. führt in einem Artikel aus, daß eine Ab- lehnung der Zollvereins-Verträge Seitens eines süddeutschen Staates dem Ausscheiden aus jeder nationalen Verbindung gleichkäme. DieNord deutsche hofft, der bayerische Handelsstand werde sich durch die Auslassungen derSüddeutschen Presse nicht beirren lassen. Wenn Baden und Bayern dem Zollvereinsvertrage beitreten, sei der Zutritt Würtkemberg's selbstverständlich geboten.

Es ist im Plane, daß auch dus gesammte Heer des norddeutschen Bundes eine gemeinsame Cocarde in den Bundesfarben neben der Co

carde des einzelnen Bundesstaates anlege. bekannt, hatte das preußische Kriegsheer und die Soldaten anderer deutschen Länder 1848 und 1849 die deutsche Cocarde neben der eigenen be reits getragen. So wie die Seemacht des Bun- des bereits einerlei Flagge angenommen hat, so wird auch der Landmacht die gemeinsame Cocarde nicht fehlen.

14. October. In der heutigen Sitzung des Reichstags wurde der von Schultze-De litzsch eingebrachte Gesetzentwurf über die Aufhe bung der Coalitions-Beschränkungen nach lebhafter Debatte paragraphenweise mit Amendements der Deputirten Lasker und Gumbrecht angenommen. Die definitive Abstimmung erfolgt worgen. Im Laufe der Debatte erklärte der Regierungs-Com- missär, Herr v. Delbrück, daß er, obwohl er prineipiell gegen die Beschränkungen sei, den Ge genstand noch nicht reif für die Bundesgesetzgebung halte, da die Gewerbegesetzgebung der Bundes staaten zu verschiedenartig sei. Der Redner deutet an, daß dem preußischen Landtage eine neue Ge werbeordnung, in welcher die Coalitions-Beschrän⸗ kungen wegfallen, zugehen werde.

In der Sitzung vom 15. ds, wurde der Gesetzentwurf über die Nationalität der Kauffahrtei schiffe definitiv angenommen. Hierauf beschäftigte sich der Reichstag mit Wahlprüfungen und er klärte die Wahl des Landraths Devens, dem An trage der Abtheilung entsprechend, für beanstandet.

Wie] Auf Antrag des Grafen Solms-Laubach wurde

das Präsidium durch Aceclamation wiedergewählt. Das Coalitionsgesetz wurde bei Namensaufruf mit 126 gegen 71 Stimmen definitiv angenommen.

DerStaatsanzeiger veröffentlicht einen königlichen Erlaß, durch welchen die Verwaltung des Post⸗ und Telegraphen-Wesens vom 15. ds. ab vom Handelsminister auf den Präsidenten des Staatsministeriums, Grafen Bismarck, übertragen wird, behufs zusammenhängender Bearbeitung mit dem Bundes-Post- und Telegraphen-Wesen, welches vom 1. Januar 1868 ab dem Bundeskanzler zufällt.

Auch enthält dasselbe Blatt einen Gesetz⸗ entwurf über die Marine-Anleihe von 10 Millionen, welche allmälig zu realisiren ist. Die Zinsen der Anleihe und die Zahlungstermine hat das Bundesprästdium festzusetzen.

Frankfurt. Der königl. Polizei-Präsident Herr v. Madai wurde vom Stadtgericht auf Grund einer von ihm im Amtsblatt erlassenen Anzeige, wonach die Versteigerung der städtischen Gendarmeriepferde auf den 15. d. M. festgesetzt ist, in eine Geldstrafe von 100 fl. verurtheilt und die Aus- führung der angekündigten Versteigerung unter An- drohung einer weiteren Geldstrafe von 300 fl. inhi⸗ birt. Dieselbe hat trotzdem mittlerweile stattgefunden.

Bayern. München. Ueber die Gründe der Auflösung des königlichen Verlöbnisses ver- nimmt man, daß sich während des Brautstandes mehr und mehr eine Disharmonie der Ansichten