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Samstag den 17. August.
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nzeiger für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Verwendung der baar eingegangenen Pfandgelder und Strafdrittheile von Feldstrafen zur
Besoldung des Auffichtspersonals.
Friedberg den 15. August 1867.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Wir beauftragen Sie, unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt vom 24. Juli d. J. ohne Nummer, die darin verzeichneten Beträge an Pfandgeldern und Strafantheilen zur Auszahlung an die darin genannten Gemeindebediensteten anzuweisen, und für die sofortige Be—
zahlung besorgt zu sein.
Betreffend: Die Einsendung der Waisenhausbüchsengelder.
Dasselbe an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt.
An die Einsendung der Waisenhausbüchsengelder erinnern wir Sie hiermit. Gemeinderathsmitglie de ein Sortenzettel aufzunehmen und unterschrieben mit dem Gelde mit vorzulegen.
ist Bescheinigung hierüber einzusenden.
Tra pp. Friedberg den 15. August 1867.
Es ist mit dem bei der Oeffnung derselben anwesenden
Wenn sich Gaben nicht vorfinden,
Was die Collecten und Büchsengelder der israelitischen Religionsgemeinden betrifft, so sind dieselben von deren Vorständen im Laufe des Monats September l. J. an den Großherzoglichen Rabbiner des Rabbinats Gießen abzuliefern, wornach die Vorstände
zu bedeuten und anzuweisen sind, uns zu berichten, ob und welche Beträge Sie dahin gesendet haben.
Betreffend: Das Entlaufen des Wilhelm Zinnel von Bönstadt aus der Pflege in Kirch-Göns.
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Großhe
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Friedberg den 15. August 1867.
rzogliche Gendarmerie des Kreises.
Der unten näher beschriebene Wilhelm Zinnel von Bönstadt, welcher als Zögling der Mathildenstiftung für verwahrloste Kinder aus dem Kreise Friedberg in Kirch-Göns untergebracht wurde, ist seinen Pflegeeltern entlaufen und treibt sich wahrscheinlich auf dem Bettel
in der Umgegend herum.
Wir beauftragen Sie, auf denselben zu invigiliren, ihn im Betretungsfalle zu arretiren und dem Herrn Pfarrvicar Prätorius in Kirch⸗Göns vorführen zu lassen oder vorzuführen.
Alter: 13 Jahre. schwarze Jacke, keine Mütze
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Haare: flachsfarben.
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Haut: dunkeltrüb.
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Trapp.
Kleidung: schwarz und weiße Höslein, rothe Halsbinde,
un n g.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 31. v. M., in Nr. 90 des Anzeigers für Oberhessen, bringe ich in Erinnerung, daß der Termin zu Anmeldungen für den Ankauf von Bernervieh am 20. J. M. ablauft. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksverein des Kreises Friedberg EN e
Friedberg den 13. August 1867.
Hessen. Darmstadt. Ministerpräsident v. Dalwigk, Ministerialrath Schleiermacher und Baurath Lichthammer sind kürzlich in Offenbach gewesen um wegen Anlage des Bahn⸗ hofes der Offenbach-Hanauer Bahn das Terrain zu besichtigen. Aue,
— Aus der neuesten Nummer der Mittheilungen der Großherzoglichen Centralstelle für die Landes⸗ statistik ist ersichtlich, daß im Jahre 1866 folgende Ausmünzungen für das Großserzogthum statt⸗ anden. Ein⸗Thaler-Stücke 103 343 fl., Sechs- Kreuzer Stücke 4277 fl., Drei Kreuzer Stücke 4492 fl., Ein⸗Kreuzer⸗Stücke 4119 fl. und Ein⸗ Pfennig⸗Stücke 1323 fl.— Goldmünzen wurden seit dem Jahre 1842 nicht mehr geprägt. f
— 15. August. II. Kammer. Der mit Preußen abgeschlossene Postvertrag ist Gegenstand der Berathung. Von dem Ausschuß wird Zu⸗ immung beantragt, indem er hofft, daß die preußische Regierung durch möglichste Förderung des Postverlehrs das Land einigermaßen entschã digen werde. Goldmann bedauert, daß nicht
allein die Hoheitsrechte des Großherzogs geschmälert, sondern daß auch eine Reihe tüchtiger Beamten aus dem Land entfernt würden. Kr aft wünscht Auskunft darüber, welche Stellung die Gerichte den Vergehen der Postbeamten gegenüber einneh⸗ men würden und welches Gericht für Aburtheilung derselben zuständig sei; auch möchte er die Ge: meinden durch das Bezirksbotenwesen nicht wahr belasset sehen, als es bis jetzt der Fall sei. Le. gations Rath Neidhardt: Es seien in dieser Beziehung noch keine Verabredungen getroffen, es
würde dies aber wohl bald geschehen. v. Ga⸗ gern: Im Friedensvertrag sei nur bestimmt, daß die preußische Regierung in die Rechte des Fürsten Thurn und Taxis eintrete; trotzdem seien durch den vorliegenden Postvertrag wesentliche Hoheits- rechte abgetreten worden. Er beantrage daher, dem Postvertrage die ständische Zustimmung nicht zu ertheilen. Zentgraf: Freilich gehe der Post⸗ vertrag in vielen Punkten über die Bestimmungen des Friedensvertrages hinaus, er gebe einheitliche Rechte der Staatsgewalt, z. B. das Postgesetz⸗ gebungsrecht auf. Legationsrath Neidhardt: Dieses Gesetzgebungsrecht sei nicht aufgegeben worden, übrigens seien die preußischen Postgesetze nicht weit verschieden von den bei uns bestehenden. Wernher glaubt nicht, daß Preußen durch Ver⸗ werfung des vorliegenden Postvertrags zu billi⸗ geren Bedingungen bewogen werde, und hält die Ablehnung des Vertrages eher für schädlich als nützlich. Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Hunsinger, Kempff und Dernburg, der besonders die finanzielle Beeinträchtigung des Großherzogthums zu Gunsten Preußens bedauert, kommt der Abg. v. Gagern nochmals auf seinen Antrag zurück, indem er den preußischen Tendenzen gegenüber an die öffentliche Meinung appellirt. Endlich bespricht der Abg. Hallwachs nochmals den finanziellen Nachtheil des Postvertrags, glaubt jedoch, daß Preußen demnächst bezüglich der Post— einnahmen Hessen werde Gerechtigkeit widerfahren lassen. Darauf wird der Postvertrag mit allen gegen 6 Stimmen genehmigt.
— Die auf den 15. d. anberaumte Sitzung
der ersten Kammer konnte nicht abgehalten werden, weil sich nicht die beschlußfähige Anzahl Mitglieder eingefunden hatte.
=: Friedberg. Wie von unterrichteter Seite versichert wird, ist man in Berlin zu der Ueber⸗ zeugung gekommen, daß das aus dem Jahre 1847 stammende preußische Exercier-Reglement für die Infanterie nach den gemachten Erfahrungen und Fortschritten der neueren Zeit der Umgestaltung und Verbesserung bedürfe. Eine Commission von preußischen Offizieren soll bereits mit den nöthigen Vorarbeiten beschäftigt sein und die Sache möglichst rasch gefördert werden. Nach erfolgter Genehmigung durch den König wird das neue Reglement selbst⸗ verständlich für den ganzen norddeutschen Bund maßgebend und dadurch wohl Manches bei unserer hessischen Infanterie wieder zur Geltung kommen, was erst kürzlich abgelegt wurde, was aber als praktischer, einfacher und leichter in der Ausführung auch preußischer Seits anerkannt ist.
— Der König von Preußen passirte am 15. d. Nachmittags halb 2 Uhr von Frankfurt kommend mittelst Extrazug an unserer Stadt vorüber.
Preußen. Berlin. Die Verluste der preußischen Armee im Feldzuge 1866 betragen nach den neuesten gründlichen Ermittelungen des königlich statistischen Büreaus 16 177 Verwundete, 2931 starben auf dem Schlachtfelde; von den übrigen 13 246 Verwundeten sind 11 727 er- halten, 1519 nachträglich ihren Wunden erlegen. Es ergibt sich hiernach eine Sterblichkeit der Ver- wundeten von 11 Procent. Viel mehr Opfer


