Ausgabe 
16.11.1867
 
Einzelbild herunterladen

Vermächtniß des Conrad Bröder zu Gambach an das DiakonissenhausElisabethenstift im Betrag von 200 fl.; das Vermächtniß der Wittwe Katharina Berg zu Gonsenheim an die kath. Kirche daselbst, bestehend in einer Reihe von Güterstücken im Werth von 2066 f das Vermächiniß des kath. Pfarrers Latth zu Bodenheim an die kath. Kirche zu Bodenheim im Betrag von 5200 fl. und an den Armenfonds derselben Kirche im Betrag von 1800 fl.; die Sliftung des Johann Kapp II. und dessen Ebefrau zu Klein⸗Winternheim an die katholische Kirche daselbst im Betrag don 120 fl. für die Abhaltung von zwei Jahrgedächtnissen; die Schenkung des Wilh. Fischer von Osthofen an die kath. Kirche daselbst von 120 fl. für die Abhaltung von vier heiligen Messen; die Schenkung Sr. Durchl. des Herrn, Fürsten zu Löwen⸗ stein⸗Wertheim⸗Rosenberg an die kath. Pfarrei zu Neustadt, bestehend in 18 Spet. päpsil. Obligationen im Gesammt⸗ courswerth von 1911 fl.; die Schenkung der Maihil⸗ denstiftung der Provinz Starkenburg an die Kleinkinder schule zu Darmstadt von 100 fl.; das Vermächtniß des kath. Pfarrers Jakob Alexander Latty von Bodenheim an die kath. Kirche von Wöllstein von 500 fl. zur Abhaltung von Jahrgedächtnissen für verstorbene Familienglieder und einer jährlichen Brodvertheilung an die Armen zu Wöll⸗ stein; die Schenkung des Bischofs von Mainz an die kath. Kirche zu Neustadt von 300 fl. zu Gunsten der kath. Schullehrer im Kreise Neustadt; das Ver⸗ mächtniß des Franz Ofenloch von Hambach an das barmherzige Schwesternhaus zu Darmstadt von 200 fl.; das Vermächtniß der Geschwister Jung von Kastel an die kath. Kirche zu Kastel von 100 fl., zur Stiftung eines Anniversariums für ihre verstorbenen Eltern; die Schenkung des verstorbenen Ortsbürgers und Müllers Johanes Weidmaun II. und der noch lebenden Ehefrau desselben Katharina geb. Ewald zu Ockstadt an die kath. Kirche daselbst, bestehend in einem Kronleuchter im Werthe von 500 fl. In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen zum ehrenden Andenken der Stister dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

II. Bekanntmachung Gr. Ministeriums des Innern, das Eichen von Glasgefäßen mit einem Inhalt von 374 Schoppen betr. Nachdem es zweckdienlich erkannt worden ist, künftig Gläser und Flaschen mit einem Inhalt von 8 Schoppen zum Eichen zuzulassen, ist solches unter Vorbehalt der Beobachtung der bestehenden Vorschriften über das Eichen solcher Gefäße gestattet, und als Eichzeichen dafür das nachstehende Zeichen bestimmt worden: 7

III. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die neue Organisation der Oberförstereien Rainrod und Eichelsachsen, Forst Schotten, und der Ober- förstereien Eichelsdorf und Langd, Forst Nidda, betr.

IV. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, den Gewerbebetrieb der Handelskeisenden betreffend.(Ist den Lesecn des Anzeiger durch eine kreis⸗ amtliche Verfügung in Nr. 134 bereits bekannt geworden.)

V. Bekanntmachung Großherzoglichen Oberconsistoriums, die Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen evangeli⸗ schen Kirchenfonds vom Jahre 1866 betreffend. Die Gesammt⸗Einnahme beträgt 27.599 fl. 483/ kr.; die Gesammt- Ausgabe 23,697 fl. 65/ kr. Verglichen bleibt Rest 3902 fl. 42 kr. i 5

VI. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Büdingen, die Erhebung einer Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde zu Eckarishausen mit Calbach für 1867 betreffend. 5 g

VII. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gewäß⸗ heit des Art 30 des Strafgesetzbuchs im Regierungsblatt bekannt zu machender Stcaferkenntnisse der Gerichte der Provinz Oberhessen. i

VIII. Ertheilung von Erfindungspatenten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. Oct. dem Werkmeister Bender und dem Schlossermeister Teller in Offenbach auf deren Nachsuchen ein Erfindungspatent auf die durch Zeichnung und Be⸗ schreibung näher erläuterte Construction eines selbstwirken⸗ den Regulativs für Stubenöfen, unter dem Vorbehalte, daß dadurch Niemand in der Anwendung bereits früher bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während ber nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthums, an demselben Tage dem Chemiker Schlamp in Nierstein auf dessen Nachsuchen ein Erfin⸗ dungspatent auf die durch Beschreibung näher erläuterte Darstellung einer Desinfections⸗ und antiseptischen Seife, unter dem Vorbehalte, daß dadurch Niemand in der An⸗ wendung bereits früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthums, an demselben Tage dem Petry in Stuttgart auf dessen Nach⸗ suchen ein Erfindungspatent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construction einer Cigarren⸗ Wickelmaschine, jedoch unter dem Vorbehalte, daß dadurch Niemand in der Anwendung bereits früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthums und an demselben Tage dem Wol⸗ demar von Loewis of Menar zu Panten bei Riga auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent auf die durch Zeichnungen und Beschreibungen näher erläuterten Ver⸗ desserungen an seiner unterm 25. Januar 1867 patentirten Construction eines Leinsaat⸗Rifflers, unter dem Vorbehalte, daß dadurch Niemand in der Anwendung bereits früher bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden während der nächsten fünf Jahre für den Umfang

es Großherzogthums zu ertheilen.

IX. und X. Militärbienstnachrichten.(Dieselben sind sämmtlich älteren Datums und wurden s. Z. in diesem Vlatte erwähnt, dürften deßhalb als bekannt betrachtet werden.)

Wie dasFr. J. meldet, hat sich der Großherzogliche Ministerialrath Schleiermacher, Referent in der Eisenbahnangelegenheit, in Folge einer deßfallsigen Mission nach Norddeutschland begeben.

Preußen. Berlin. Die Arbeiten der Commission des norddeutschen Bundes für eine allgemeine deutsche Proceß ordnung werden, sobald sie in ein weiteres Stadium gerückt sind, den süddeutschen Staaten zur Betheiligung vorgelegt werden. Das gleiche Verfahren soll bei den übrigen Arbeiten für eine gleiche Gesetzgebung in Betreff der Betheiligung der Staaten jenseits des Mains eingehalten werden.

DerHannover'sche Courier meldet: Die im vorigen Jahre nach London geschafften 22 Mil⸗ lionen hannover'scher Staatsgelder sind hier wieder eingetroffen und deponirt.

DieProv.-Corresp. meldet: Der neue Zollvertrag tritt am 1. Januar in Wirksam⸗ keit. Vermuthlich wird der erweiterte Bundesrath im Januar, das Zollparlament Anfangs Februar einberufen.

Der Schluß der Postconferenz dürfte in längstens 14 Tagen erfolgen. Der durch sie zu vereinbarende Vertrag, der zunächst 1) zwischen dem norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten, dann 2) zwischen dieser Gruppe und Oesterreich, sowie 3) mit Luxemburg abgeschlossen wird, wird in 5 Abschnitte und 60 Artikel zerfallen. Der erste Abschnitt enthält die grund- sätzlichen Bestimmungen, Abschnitt II. betrifft die Briefpost, Abschnitt III. die Fahrpost, Abschnitt IV. das Verhältniß zu auswärtigen Postgebieten, Ab- schnitt V. Schlußbestimmungen. Aus letzterem erhellt, daß die Ratificationen in möglichst kurzer Frist erfolgen sollen, der Vertrag mit 1. Januar 1868 in Kraft treten und von Jahr zu Jahr kündbar sein soll, die Kündigung jedoch nur am 1. Juli gestattet ist, so daß der am 1. Juli ge⸗ kündigte Vertrag immer bis zum 30. Juni des nächsten Jahres gültig bliebe.

Die französische Regierung hat nun for⸗ melle Einladungen zur Conferenz wegen der rö⸗ mischen Frage erlassen. Voraussichtlich wird ste damit wenig Glück haben, denn die protestantischen Mächte haben keine Lust, sich in die Frage ein⸗ zumischen, die katholischen Mächte nicht den Trieb, über das Schicksal des Papstes, der sich in keinem Falle an der Conferenz betheiligen wird, zu Ge⸗ richt zu sitzen. Die Ansicht der preußischen Regierung dürfte so ziemlich mit den folgenden Aeußerungen der Kreuzztg. zusammentreffen: Wir haben schon früher bemerkt, daß keine Macht bis jetzt eine besondere Neigung gezeigt hat, sich in diese Sache zu mischen, daß Oesterreich ganz allein sich öffentlich auf französische Seite gestellt hat, und daß man jetzt abwarten muß, ob die französische Einladung von bestimmten Vorschlägen begleitet ist, oder nicht. Ist das nicht der Fall, so scheint uns keine Möglichkeit einer diplomatischen Action der Conferenz, und wahrscheinlich werden Frankreich und Italien dann sich allein verstän⸗ digen müssen. Daß diese Verständigung auf Kosten des Kirchenstaats erfolgen soll, wird nicht verhehlt selbst auf französischer Seite. Aber wenn auch die Conferenz zu Stande käme, so werden sich die Großmächte doch schwerlich beeilen, auf die Wünsche Frankreichs einzugehen.

Von Preußen und dem Nordbunde ist am 31. v. M. ein Handels- und Schifffahrtsvertrag mit der Neger Republik Liberia(in Westafrika) abgeschlossen worden; die übrigen Zollvereinsstaaten sind zum Beitritt eingeladen worden.

Die Nachricht, daß Frankreich in der nordschleswig'schen Frage einen Compromiß vor- geschlagen habe, wonach Dänemark gegen Ein⸗ willigung in die preußischen Garantieforderungen und Uebernahme einer Quote der Staatsschuld die Inseln Alsen und Sundewitt, ausschließlich der Festungen Düppel und Sonderburg, erhalten sollte, wird von derN. A. Ztg. als nicht be⸗ gründet bezeichnet.

Kassel. Der Ortsausschuß zu Kassel hat in Berücksichtigung des außerordentlich starken

Fremdenverkehrs, welcher alljährlich in der ersten

Hälfte der Pfingstwoche dort stattfinde und der großen Schwierigkeit, zu gleicher Zeit die für eine zahlreich besuchte Versammlung erforderlichen Wohnungen zu beschaffen, den Beschluß gefaßt, die Sitzungstage der 17. allgemeinen deutschen Lehrerversammlung auf die zweite Hälfte der Pfingstwoche zu verlegen, nämlich auf den 4., 5. und 6. Juni 1868. Die Vorversammlung soll den 3. Juni stattfinden.

Frankfurt. Die Deputation der Stadtver⸗ orpneten ist am 13. d. von Berlin zurückgekommen. Wie man vernimmt, hat sich die Regierung bereit erklärt, die Schuld, mit Ausnahme der drei An⸗ lehen vom 15. Januar 1829 mit 141,600 fl., vom 20. Mai 1864 mit 1,344,000 fl. und 32,000 fl. zu übernehmen und die Lotterie der Stadt noch fünf Jahre zu belassen. Zu einer Entschädigung für die auf 1,328,852 fl. geschätzten Gebäude und Grundstücke, welche der Staat an sich nimmt, sowie für den sehr bedeutenden Reinertrag der Eisenbahnen hat sich die Regierung nicht herbei lassen wollen. Die Deputation wird den Stadt⸗ verordneten Vorlage machen. Falls diese auf die Vorschläge der Regierung nicht eingehen, so soll dieselbe entschlossen sein, die ganze Angelegenheit durch den Landtag auf dem Wege der Gesetzgebung zu erledigen.

Köln. Nuf ergangene Einladung an die Katholiken Kölns fand eine zahlreich besuchte Versammlung statt, in welcher eine Adresse an den König beschlossen und derselbe gebeten wurde, für die Freiheit und Unabhängigkeit des päpst⸗ lichen Stuhles seinen Einfluß geltend zu machen. Die Adresse wurde einstimmig angenommen und beschlossen, dieselbe der katholischen Bevölkerung zur Unterschrift vorzulegen. Man gibt sich der Hoffnung hin, daß dieses Beispiel in Deutschland Nachahmung finde und Petitionen in der nächsten Zeit aus allen Richtungen in Berlin und an anderen Höfen einlaufen werden. ö

Württemberg. Stuttgart. Dieser Tage wurde die erste Nummer derPolitischen Flugblätter ausgegeben, die dahier bei Sailer und Mollenkopf erscheinen und deren Redaktion Gustav Struve übernommen. Jeden Samstag erscheint eine Nummer zu dem Preis von einem

.

aden. Zu den Verhandlungen zwischen der Großh. Regierung und der erzbischöflichen Curie wird gemeldet, der Direktor Dr. Maaß, der Bevollmächtigte der Curie, sei in Karlsruhe sehr kurz empfangen und demselben bedeutet worden, daß, wenn die Curie nicht aufhöre, in der An⸗ gelegenheit des Klosters Adelhausen zu intriguiren, das Kloster aufgehoben und das bedeutende Ver⸗ mögen desselben in einen städtischen Schulfond verwandelt werde.

Karlsruhe. Die Abgeordnetenkammer nahm mit 50 gegen 7 Stimmen das Gesetz über die Forterhebung der Steuern in den Monaten De⸗ zember und Januar an. Das Gesetz bestimmt zugleich eine ziemlich namhafte Erhöhung der directen und indirecten Steuern. Moll's Antrag auf vorläufige Beiseitelassung dieser Steuererhöhung wird mit gleichem Stimmenverhältniß verworfen.

Oesterreich. Wien. DiePresse theilt mit, daß Graf Bismarck das österreichische Rund⸗

schreiben vom 1. d. M. bereits mit einem Rund⸗

schreiben vom 5. d. M. beantwortet habe, welches vor allem die Befriedigung des Berliner Kabinets über die Erklärung constakirt, daß in Paris nichts verhandelt worden sei, was den Weltfrieden stören könnte. Preußen werde auch sernerbin bemüht sein, die gute Meinung der Kabinete von Wien und Paris durch Fortschreiten auf dem betretenen nationalen Wege zu rechtfertigen. DieDe batte erfährt, die Einladung zur Conferenz sei hier eingetroffen. Das griechische Königspaar ist hier anwesend. N

Arthur Görgey, bekanntlich General und zuletzt Dictator während der ungarischen Revolution 1848/49, der durch 18 Jahre als Internirter in Viktring(bei Klagenfurt) lebte, wo er sich Haus und Garten gekauft, ist nach Ungarn zurückgekehrt, wo er mit Hülfe der gegen wärtigen Regierung ein Unterkommen, eine

Du Augahl Perle

Frunkte

ih. Wir de Demisstor wmmen ba Kaiser gebt entheben. 8 des Innkrn

fannt werder

änderungen Nesse.

Die J geronmenen! 18-20 anget heine Geselhsc

Der welche Mag! Minister des geheimen Ra jungen Leul gelegentlich Uhren gege

nhesörende vor den 3 Sie wurden verurtheilt. Herr Humb haf, epi Der en hat mit fe freiwilligen königlichen zurücgeruf mühungen auf der und die A flößen der Vertrauen daß die 9 und Julie entwickeln