Ausgabe 
16.4.1867
 
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1867.

Dienstag den 16. April.

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lt die amtlichen Erxlasse fur Kre

Friedberger Intelligenzblatt

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Amtlicher Theil.

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die Ausführung des Friedensvertrags mit Preußen, insbesondere die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr betreffend.

Nachdem in Ausführung des Friedensvertrags reich Preußen wegen Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr die Verabredung getroffen worden ist, daß bis zum 1. Januar 1868 für bestandenen Versicherunge-Ordnungen in Kraft bleiben, dann aber, Großherzogthum jenem Zeitpunkte an in die Landes- Versicherungs-Anstalt nach Maßgabe der hierüber bestehenden Be

in den gegenseitig abgetretenen Gebieten

Gebäude in den an das

betrifft, solche von

was die Gebieten

stimmungen aufgenommen werden sollen, unter

im Falle dergleichen Gebäude dermalen bei einer Priwat-Gesellschaft versichert sind, erst mit dem. Ablauf der Periode, für welche solche Versscherung genommen ist, die Aufnahme in die Landes-Austalt zur Wirksamkeit gelangt, wird dies hiermit bekannt gemacht und dabei für die durch den Friedensvertrag dem Großherzogthume erworbenen

Sebietetheile verfügt:

1) Es sind dort alsbald die nöthigen Vorbereitungen zu treffen, 1868 die Versicherung dei der Landes- Anstalt festgestellt ist, und zwar durch vollständige beschreibende Abschätzung worauf die förmliche Katastrirung, sprechend der Brandversicherungs. Ordnung vom 18. November

damit am 1. Januar

Aufzeichnung, Numerirung und

handenen Gebäude,

mit dem König

Gebäude die seither

abgetretenen

Eigenthümer sich

der Beschränkung, daß Delde

machen, daß sie forderungen zur namentlich durch den Nachtheilen könnten, wenn

sämmtlicher vor⸗

ent⸗

am thatsächlicher Grundlage der Versicherung hergestellt wäre.

Darmstadt den 2. April 1867. Großherzogliches Ministerium des Innern.

1816 und weiteren Bestimmungen, zu erfolgen hat, alles dies aut Kosten der Brandversicherungskasse, insofern nicht ei Eigenthümer ein! dann die deßhalb bestehenden Vorschriften zur Anwendung kommen. 2) Die Großherzogliche Brandversicherungs-Commission wird Vollzug im Näheren Anordnung treffen, welche Behörden und

r zelne esonderes Verfahren veranlassen, bezüglich dessen zum

zur Nachachtung dienen zu lassen haben.

3) Sämmtliche Gebäudebesitzer, diejenigen nicht ausgenommen, für Versicherungen Januar 1868 hinaus noch fortdauern, sind darauf aufmerksam zu

bei Privat-Gesellschaften über den 1. nur in ihrem Interesse den amtlichen Auf Ertheilung von Auskunft nachkommen und rechtzeitige Erklärungen, wo sie verlangt sind, vorbeugen werden, welche für sie eintreten

1. Januar 1868 nicht überall Klarheit in

v. Dal wigk. Hallwachs.

Hessen. Darmstadt.

Den 29. l. M. des Militärs und der Militäranstalken sich auf großer Theil des Ortes in Asche gelegt werde.

nimmt die zweite Kammer ihre Sitzungen wieder rund 1,825,000 fl. bezifferte, sonach ein Mehr- Die alsbald eingeleitete Untersuchung von Seiten

auf. der Gesetzentwurf über die Rinderpest.

werden sich in ununterbrochener Reihenfolge die

Berathungen über den Haupt-Voranschlag der Staatsausgaben, sowie über die sonstigen be chlußreifen Gegenstände anschließen.

Der Großherzogliche Ministerialrath im Ministerium der Justiz, Geheimerath Franck ist zum geheimen Staatsrath ernannt worden.

In Betracht der wohlthätigen und patrio ischen Zwecke des Vereins für die Unterstätzung von Invaliden und von Hinterbliebenen gefallener zessischer Soldaten vom Feldzuge 1866 hat Groß verzogliches Ministerium des Innern dem Vereine die Beranstaltung einer Collecte im ganzen Um- sange des Großherzogthums gestattet.

Die Militärlast für die Provinz Ober⸗ hessen erhöht sich in dem von dem Abg. Du⸗ mont verfaßten Ausschußberichte zu dem Bud- tet, nach der dermaligen Bevölkerung und zu 1 Ct. der Friedensstärke berechnet: das zu stellende Contingent auf 2546 Mann und der hierfür an preußen zu zahlende Betrag, per Mann 225 Thaler, auf 1,002,487 fl. jährlich; hierbei ist aber noch nicht die Beisteuer für die Marine in Rechnung gebracht. Die bisherigen Ausgaben zur Unterhaltung des Militärs und der Militär- anstalten waren mit 1,824,426 fl. in Ansatz ge- bracht, sonach wird jetzt über die Hälfte allein durch Oberhessen absorbirt.

Nachdem jetzt, zufolge der Erklärung des großherzoglichen Bevollmächtigten in Berlin, der Eintritt des ganzen Großherzogthums in den nord deutschen Bund keinem Zweifel mehr unterliegt, drängt sich zunächst die Betrachtung auf, welche nanziellen Opfer für militärische Zwecke dem Lande hierdurch erwachsen. Die Bevölkerung, bach erfolgtem Ab- und Zugang durch den Friedens- tertrag und seit der letzten Volkszählung zu 950,000 Seelen angenommen, wird für das zu sellende Friedeuscontingent von 1 pCt. die Kosten der Mann à 225 Thaler angenommen, sich ein Bedarf von beiläufig 3,350,000 fl. ergeben, wo

egen der bisherige Aufwand zur Unterhaltung

Der erste Gegenstand der Berathung ists betrag von 1,525,000 fl., ausschließlich des für Hieran[die Marine und sonstige Ausgaben erforderlichen

Aufwands.(Fr. Z.)

Baron v. Friedrich in Darmstadt hat seine sehr schöne und werthvolle Munzensammlung der Stadt Darmstadt zum Geschenk gemacht, wel⸗ ches von dem Gemeinderath mit Dank angenom- men wurde.

Am 30. April sind es 300 Jahre, daß das Großherzogthum Hessen⸗Darmstadt als eigener

Staat existirt. Im Juli dagegen werden es 300

Jahre, daß Darmstadt zur Residenz erhoben wurde. Dem Vernehmen nach ist durch allerhöchste

Verfügung den Diakonissinnen der Krankenwärter

dienst im Militärhospital übertragen worden.

DieM.-Z. schreibt: Durch den end

lichen Abschluß der Hessische preußischen Militär⸗Convention ist nun das Zusam- menbleiben unserer Division gesichert. Genauere Nachrichten fehlen noch. Soviel wir bis jetzt er⸗ fahren konaten, soll dieser Militärvertrag dieselben Bestimmungen zur Grundlage haben, wie der sächsische. Der Höchstkommandirende ist der König von Preußen; derselbe ernennt den Divisionär, die übrigen Offiziere hingegen werden von unserem Großherzog ernannt. Das ganze hessische Con- tingent erhält die bundesmäßige Uniform; ebenso wird auch das preußische Exerzitium und Regle ment eingeführt. Die Regimenter bekommen die fortlaufenden Nummern des nordveutschen Bundes- heeres. Der bittere Kelch, 225 Thaler per Kopf bezahlen zu müssen, scheint uns erspart zu bleiben, da wir voraussichtlich unsere eigene Militärver waltung behalten. Die Redaction derHess. Volksblätter geht vom 13. d. M. in andere Hände über, in dem Franz Ritweger, s. Z. bei der Redaction derFrankf. Postzeitg. thätig, dieselbe überneh men wird.

[ Friedberg. Im December v. J. brannte bekanntlich ein Theil der Hofraithe des Wirths Philipp Mörschel zu Ilbenstadt nie der, und lag bei dem damals herrschenden starken Südwinde die dringenoste Gefahr vor, daß ein

10 hiesigen Landgerichts führte zu der Verhaf tung des Joh. Haus von Ilbenstadt, eines noch jungen Burschen, welcher nicht lange zorber von Mörschel seines Dienstes als Schweizer en klassen worden war. Wie wir vernehmen, ist der Be⸗ schuldigte kürzlich vor den Assisen der That für schuldig befunden und in eine Zuchthausstrafe von 10 Jahren verurtheilt worden. So erfreulich es im allgemeinen Interesse ist, daß der Verbrecher ermittelt und zur gerechten Strafe gezogen worden ist, so scheint uns mit Rücksicht auf die Schwere der That und des nicht guten Leumundes, in dem der Thäter stand, die Strafe sehr milde gegriffen zu sein.

§ Friedberg. Die evangelische Conferenz für das Großherzogthum Hessen hat ihre Jahres- Versammlung auf Donnerstag den 25. April d. J. ausgeschrieben. Dieselbe findet diesmal in Fried berg statt und beginnt Vormittags 9 Uhr. Als Gegenstände der Verhandlung werden angekündigt!

1) Vortrag von Herrn Professor Dr. Gaß über die Union und die neniesten Zeitereignisse, mit besonderer Be⸗ ziehung auf die Schrift:die pelitische Lage und die Zu⸗ kunft der evangelischen Kirche in Deutschland, von einem deutschen Theologen. 5

2) Thesen von Herrn Pfarrer Linß über die katho⸗ lisirenden Tendenzen in der evangelischen Kirche.

Bei der entscheidenden Bedeutung, welche die gegenwärtige Zeitlage auch für die kirchliche Ent⸗ wicklung gewinnen kann, sieht der Vorstand einer besonders zahlreichen Theilnahme der Mitglieder und Freunde der Conserenz entgegen. Am Vor- abend Zusammenkunft der Ausschußmitglieder im Hotel Trapp.

Friedberg. Wie verlautet, sollen vom 1. Mai an auf der Main-Weser-Bahn Nachtzüge eingeführt werden, so daß ein solcher Nachts 11 Uhr von Frankfurt in der Richtung nach Norden abgehen und von Norden her einer Morgens

5 Uhr in Frankfurt eintreffen würde.

S. Gießen. Der bisherige außerordentliche Professor an der biesigen medieinischen Facultät Dr. Winther ist zum ordentlichen Professor für pathologische Anatomie ernannt worden. Trotz dem sind noch immer sechs Professuren an unserer

Universität unbesetzt