18672.
Dienstag den 15. October.
122.
Anzeiger für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Auf den„Anzeiger“ kann man noch immer für die Monate October, November und Dezember bei den Poststellen des Großherzogthums mit 33 kr. und bei der Verlags-Expedition mit 30 kr. abonniren.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Revision der Hypothekenbücher des Landͤgerichtsbezirks Friedberg. Das Großherzogliche Landgericht Friedberg an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Landgerichtsbezirks. Das Gesetz vom 15. September 1858 das Pfandrecht betreffend, kennt keine Privatpfandverschreibungen. Höherem Auftrage zu Folge
weisen wir Sie daher an, nicht nur jeden Antrag auf Errichtung einer Privatpfandverschreibung Ihnen dergleichen bekannt werden, solche bei Beantwortung der Fragebogen ganz unberückfichtigt zu lassen.
Friedberg am 9. October 1867. 75
sondern sollten
auch, Re u tz.
zurückzuweisen,
Hessen.
Zeitg.“ berichtet:
Darmstadt. In Gernsheim,
Die„Demstdtr. Entwurf Laskers wird in allen seinen Paragraphen verhaßten Coneordats zu hindern und die für eine Fehlheim mit geringen Modificationen angenommen, das Regeneration Oestreich's so nothwendige Reform
und Mainz sind in den letzten 10— 12 Ta- Amendement des Abg. Schweitzer einmüthig ab- der Volksschule unter allerlei Verläumdungen zu
gen keine Erkrankungen mehr vorgekommen, und kann die Krankheit an diesen Orten als vollständig erloschen erklärt werden. Deßfallsige Berichte werden daher in diesen Blättern nicht mehr erscheinen.
gelehnt. Im Laufe der
Bundeskanzleramte der Gesetzentwurf betreffend
Sitzung ist aus dem hintertreiben. regung in Oestreich hervorgerufen, die im Reichs-
Dadurch ist denn eine große Auf⸗
die Orgunisation der Bundesconsulate eingelaufen. rathe Ausdruck erhalten hat. In der Sitzung des Frankfurt. Der König von Preuße n Abgeordnetenhauses des Wiener Reichsraths vom 9.
Im Laufe der vorigen ist von Weimar kommend, am Abend des 10. ds. ds. nämlich ließ der Präsident den folgenden, von
Woche waren zwar in Nackenheim 7 Personen wieder in Frankfurt eingetroffen und in der West- Dr. v. Mühlfeld unterzeichneten Antrag unter
theils an Cholerine, theils an Cholera erkrankt und auch 2 von letzteren gestorben; neuere Nach— richten über weitere Erkrankungen sind jedoch nicht eingetroffen, und scheint danach auch hier die Krankheit keine weitere Verbreitung genommen zu haben. Schließlich nur noch die Bemerkung, daß sich allenthalben die angeordneten sanitätspolizei- lichen Maßregeln, insbesondere die Desinfection, von dem besten und schleunigsten Erfolge begleitet erwiesen haben.
Preußen. Berlin, 10. October. Reichs- tag. Der Präsident Simson eröffnet die Sitzung. Graf Bismarck, Delbrück und andere Bundes- Commissare sind anwesend. In Bezug auf den Antrag Harkort's, wegen der Wasserstraßen, wird Schlußberathung beschlossen. Es folgt die Be— rathung über den Antrag Lasker's wegen Auf— hebung der Wuchergesetze. Referent Saltzwedell spricht für den Antrag einstweiliger Ablehnung bis zur Gründung von Hypothekenbanken.— Abg. Braun(Wiesbaden) für Annahme des Lasker'schen Antrages.— Abg. Blankenburg beantragt, für den Fall der Annahme des Lasker'⸗ schen Antrages, eine Aufforderung an den Bundes— kanzler zu richten wegen Regulirung des Hypo- thekenwesens und gesetzliche Beseitigung der Schul— denhaft.— Der Abg. Schweitzer beantragte, für kleinere Darlehen die Wuchergesetze beizube— halten und noch zu verschärfen. Graf Bismarck bemerkte in der Debatte, es werde sich im Bun— desrathe zunächst um Ausgleichung der verschieden— artigen Verhältnisse in den verschiedenen Bundes staaten handeln. In vielen derselben seien die Wuchergesetze schon aufgehoben. Die Stellung der preußischen Regierung sei bekannt; er würde als deren Vertreter dem Principe Laskers nicht entgegentreten, halte aber die Verbindung mit dem Antrage des Grafen Lehndorff für wünschens⸗ werth. Er würde sich jedenfalls bemühen, auf dem Gebiete der Bundesgesetzgebung glücklicher zu sein, als er es in Preußen war, wo er trotz fünfjährigen eifrigen Bemühens die Hypotheken ⸗ gesetzgebung nicht um eines Haares Breite fördern konnte. Für den Antrag v. Blanckenburg's er- klärt sich Redner, jedoch nicht im Sinne Schulze's, der darin eine Absicht auf Staatszuschuß erkannte. Nach dem Schlusse der General-Discussion wurde der Antrag des Referenten auf Aussetzung ab— gelehnt. Die Specialdiscussion ist sehr kurz; der
endhalle abgestiegen. Am folgenden Vormittag
empfing derselbe den Besuch des Prinzen Ludwig von Hessen nebst Gemahlin und begab sich hierauf nach Wiesbaden, von wo er Nachmittags hierher zu-.
zum Besuche der Prinzessin von Wales rückkehrte. Am 12. hat derselbe seine Reise nach Baden-Baden fortgesetzt.
Das„Frankfrtr. Journ.“ schreibt, daß die als Gerücht gebrachte Mittheilung von der bevorstehenden Zusammenkunft des Königs von Preußen mit dem Kaiser Franz Joseph in Baden-Baden ihm von Karlsruhe aus in ganz positiver Weise bestätigt werde. Auch der preußische Thronselger soll der Zu— sammenkunft beiwohnen. Für den Kaiser von Oesterreich und den Kronprinzen werde bereits im großherzoglichen Schlosse zu Baden-Baden Quartier besorgt, während der König von Preußen daselbst seine frühere Wohnung im Meß— mer'schen Hause beziehe. 8
Eisenach. Das dahier bestehende Fest⸗ Comité zur Feier der Gründung der allgemeinen deutschen Burschenschaft am 18. October 1817 er- läßt eine Einladung an die alten und jungen
Burschenschafter, sowie an jeden deutschen Mann,
ber dem Geist der Burschenschaft in vaterländischem Streben huldigt, an den Festtagen des 17., 18. und 19. October dieses Jahres in Eisenach und auf der Wartburg Theil zu nehmen. Anmeldun— gen werden bis spätestens den 14. October erbeten und sind brieflich zu richten an Dr. Friedrich Hofmann in Leipzig oder Dr. Robert Keil in Weimar. Der Festredner von 1817, Riemann, wird auch die Jubelfestrede halten. Begrüßung am 17. Nachmittags, im Gasthof zum Rauten— kranz in Eisenach. Wahrscheinlich die Rückfahrt auf den Eisenbahnen frei.
Bayern. München. Der zur Begutachtung der Vorlage über die Erneuerung des Zollver— eins von der Kammer gewählte Ausschuß hat das Referat darüber dem Abg. Feustl übertragen. Der Referent und der Ausschuß werden die Geneh- migung des Zollvereinsvertrags befürworten.
Oesterreich. Wien. Das österreichische Volk arbeitet daran, die geistige Macht des Papst- thums, die Herrschaft des katholischen Clerus zu brechen. Eine neuerdings an den Kaiser einge- reichte Adresse der katholischen Bischöfe Oestreich's sucht freilich die Aufhebung oder Revision des so
tiefster Stille im Hause verlesen:„Das hohe
Haus wolle beschließen, es werde nachstehender
Gesetzesantrag der verfassungsmäßigen Behandlung
unterzogen und zum Gesetze erhoben. Gesetz vom .„ giltig für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder. Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsraths finde ich nachstehendes Gesetz zu erlassen: Art. 1. Das Gesetz vom 5. November 1854, Reichsgesetzblatt Nr. 195, womit die mit dem päpstlichen Stuhle getroffenen Verein⸗ barungen kundgemacht und deren Bestimmungen im ganzen Reiche rechtskräftig erklärt worden, wird für die im Reichsrathe vertretenen König reiche und Länder aufgehoben und außer Wirk— samkeit gesetzt. Art. 2. An die Stelle dieses Gesetzes haben jene gesetzlichen Anordnungen wieder in Kraft zu treten, die zur Zeit der Er— lassung des erwähnten Gesetzes in Wirksamkeit waren. Art. 3. Es soll alsbald die Revision dieser gesetzlichen Anordnungen nach dem Grund- satz der Trennung der Schule von der Kirche, Unabhängigkeit der bürgerlichen und politischen Rechte von der Konfession im Wege der Gesetz⸗ gebung stattfinden und diesfalls die entsprechende Regierungsvorlage eingebracht werden. Art. 4. Das gegenwärtige Gesetz hat vom Tage seiner Kundmachung in Kraft zu treten. Art. 5. Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist das Gesammt⸗ ministerium für die im Reichsrathe vertretenen Länder beauftragt.“ Der Präfident stellt hierauf die Unterstützungsfrage. Zur Unterstützung des Antrages erhebt sich die gesammte Linke und einige Mitglieder des Centrums und der Rechten.(Bravo auf der Galerie.)
— In der Sitzung vom 11. d. schon begründete der Abg. Mühlfeld seinen obigen Antrag, indem er sagte, er sei von vornherein nicht für den Weg ge⸗ wesen, den dae Haus eingeschlagen habe. Eine Beseitigung des Concordats durch Specialgesetze wäre, Angesichts der Adresse der Bischöfe, Muth⸗ losigkeit. Der Redner weist nach, daß das Con- cordat nicht ein Staatsvertrag, sondern ein Staats- gesetz ist, welches auf dem Wege der Gesetzgebung abgeändert werden könne; ferner bekämpft er ein- gebend die Adresse der Bischöfe, welche einerseits Schimpf und Verleumdung enthalte, andererseits voll Schmeichelei und Heuchelei sei, indem sie be⸗ hauptet, das Concordat habe det Krone keine Rechte genommen. Die Religion bedürfe keines


