Ausgabe 
14.11.1867
 
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1867. 135.

Anzeiger ft

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Donnerstag den 14. November.

erhessen.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friebberg.

Friedberger Iutelligenzblatt.

Auf denAnzeiger kann man noch für die Monate November und Dezember bei den Poststellen des Großherzog thums mit 22 kr. und bei der Verlags-Expedition mit 20 kr. abonniren.

ö Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Verpachtung von Gemeindejagden. Friedberg den 11. November 1867. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Schon öfters haben wir wahrgenommen, daß einzelne Ortsvorstände aus irriger Auslegung des Art. 10 des Gesetzes vom 26. Juni 1848, die Ausübung der Jagd in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend, sowie der pos. 10 der Jagdbedingungen mehr als drei Pächter zur Pachtung eines Gemeindejagdbezirks zugelassen haben. Da hieraus schon weitläufige Verhandlungen und Anzeigen bei Gericht wegen Jagdfrevels erfolgt sind, auch die betreffenden Personen, welche üder die obige Zahl als Pächter zugelassen worden sind, ohne ihr Verschulden hierdurch Schaden erlitten haben, so eröffnen wir Ihnen Folgendes: Das Gesetz vom 26. Juli 1848 bestimmt im ersten Absatz des Art. 10, daß für einen Jagdbezirk nicht mehr als drei Pächter zugelassen werden sollen und schreibt sodann im 3. Absatz desselben Artikels vor, daß die Annahme weiterer Theilhaber innerhalb dieser Zahl von der Genehmigung des Ortsvorstandes abhänge. Sind daher schon bei der Verpachtung drei Pächter(Theilhaber) eingetragen worden, so kann die Zulassung eines oder mehrerer weiteren Theilhaber von dem Ortsvorstaude nicht genehmigt werden; haben sich dagegen bei der Verpachtung nur 2 oder hat sich nur 1 Pachter eingeschrieben, so darf der Ortsvorstand in jenem Falle noch einen, in diesem noch zwei weitere Theilhaber an der Jagdverpachtung zulassen.

Wir erwarten, daß Sie hiernach bei jeder Jagdverpachtung strengstens verfahren, und auch von jedem Ein⸗ und Austritt von Gemeindejagdpächtern, bestehender Vorschrift gemäß, der einschlägigen Großh. Oberförsterei Nachricht geben, damit die gehörige Handhabung der Jagdpolizei stattfinden kann. Trapp.

Betreffend: Die jährliche Aufnahme des Erndte-Ertrags in sämmtlichen Gemeinden des Großherzogthums,

ber für das Jahr 1867. 2 2 e ee e, e eee an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt.

Indem wir Sie davon in Kenntniß setzen, daß wir Ihnen heute] wie die Normalmaße, als: Morgen,

Friedberg den 12. November 1867.

Malter, Simmer, Kumpf,

die zur Aufstellung der rubricirten Uebersichten erforderlichen Formulare unter Couvert zusenden, tragen wir Ihnen auf, diese Uebersichten nach den gegebenen Vorschriften pünktlich und gewissenhaft aufzustellen und bis zum 25. d. Mis. unfehlbar mit Begleitungsberichten, in welchen Sie sich über die Herbstgewächse äußern wollen, anher einzusenden. Auch über die Obsterndte sprechen Sie sich aus.

Bei der Aufstellung dieser Uebersichten werden Sie keine anderen

Gescheid, Mäschen und in der SpalteGanzer Ertrag der Gemarkung! keine kleineren Bruchtheile als ½, ½, ¼ Malter oder Centner in Ansatz bringen. Es sind also Berechnungen achttheile, zehntheile, sechstheile und dergl. zu umgehen resp. wegzulassen.

Sie werden die größte Pünktlichkeit bei Aufstellung dieser Ueber sichten beachten und nicht unrichtige Berechnungen vorlegen, indem sonst Rückgabe zur Verbesserung erfolgen müßte.

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Hessen. Darmstadt. Es bestätigt sich die Nachricht, daß des Großherzogs K. H. in Bezug auf die zu erbauende Odenwaldbahn für die Richtung Darmstadt⸗Reinheim sich eytschieden hat. DieHess. Ldsz. äußert sich hierüber folgendermaßen! Se. K. Hoheit der Großherzog, durch dessen persönliche Intervention die Eisen- bahnangelegenheit eine für Darmstadt so günstige Wendung genommen, hat von dem Gemeinderath eine Dank⸗Adresse votirt erhalten, und künftigen Samstag soll demselben ein solenner Fackelzug zebracht werden. Der Antrieb zu dieser uner- warteten Beschleunigung der Eisenbahnfrage ist un den humanen Gesinnungen des Landesherrn, ver den unbeschäftigtesß ärmeren Classen Verdienst nugewiesen haben will, zu suchen. Die Herstellung tiner Verbindungsbahn zwischen König und Dieburg st durch die Weisung, welche dem Ministerium jugegangen, nicht ausgeschlossen, sondern soll die gegenwärtige Bahnlinie nur um einen raschen Anfang mit der Erbauung der Odenwaldbahn zu machen, in Angriff genommen werden; ebenso st durch diese Verfügung die Frage: Wer baut, der Staat oder die Ludwigsbahn, offen gelassen, und soll die Entscheidung derselben den Ständen überlassen bleiben.

dieH. V. sind in der Lage, aus un- dedingt zuverlässiger Quelle zu versichern, den Derren Reese und Brebeck sei bezüglich des oberhessischen Bahnbaues Seitens der großherzog⸗ ichen Regierung zugesichert worden, daß vor Schluß des Jahres eine Contesstion zum Bahn- dau nicht ertheilt werden solle, ohne jedoch

0 enselben ein Vorrecht vor anderen Gesellschaften, vie etwa Offerten machen würden, einzuräumen.

Andere Gesellschaften sind sonach nicht ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist würde denn der Regierung unter den aufgetretenen Bewerbern das Wahlrecht zustehen. In der That sind aber bis jetzt außer von Reese und Breebeck noch keine Offerten gemacht worden.

Die Mainzer Volksbank hat an großher zogliches Justizministerium ein Gesuch um Erlaß eines Genossenschaftsgesetzes gerichtet, damit, wie dieses bereits in Preußen geschehen, die privat rechtliche Stellung der Genossenschaften endlich geordnet werde.

a Friedberg, 10. November. Als in Italien Menabrea Conseilpräsident geworden war, da brachten manche Blätter die Nachricht, die königliche Armee sei in den Kirchenstaat eingerückt, um Garibaldi zu unterstützen, nicht um ihn un- schädlich zu machen. So sehr war durch Ratazzi das Vertrauen in das italienische Kabinet erschüt tert, daß es selbst nach dem Ministerwechsel nicht wiederkehren wollte. Mittlerweile hat sich gezeigt, daß man daran Unrecht that; es war auch vor- auszusehen, daß, nachdem die französische Regie⸗ rung der italienischen ihrräum' dich oder ich freß dich zugerufen hatte, die letztere es vor ziehen würde, den Platz zu räumen. Das neu eintretende Ministerium, dem, wie wir schon früher hervorhoben, die Möglichkeit eines entschiedenen activen Auftretens genommen war, schlug den besten ihm noch übrig gebliebenen Weg ein; es ließ ein Armeecorps in den Kirchenstaat rücken, um wenigstens scheinbar seine Rechte als Mit contrahent des Septembervertrages geltend zu machen und überließ es den durch den Einmarsch

der Franzosen in Rom verfügbar gewordenen

päpstlichen Truppen die Freischaaren zu vernichten, wozu eine Schlacht hinreichend war. Dadurch daß sie nicht selbst am Kampf gegen die eignen Landeskinder theilnahm, erreichte die Regierung, daß sich der Haß derselben nicht auf sie, sondern auf die Franzosen ergoß. Sie entwaffnete die ihr entgegenfliehenden Freiwilligen und brachte Garibaldi nach Spezzia in Sicherheit; damit hatte sie Frankreich gegenüber ihren guten Willen bewiesen; darnach räumte sie das römische Gebiet wieder und die Franzosen beschränkten sich auf die Besetzung von Civita-Vecchig. Damit scheint der Status quo ante wieder gesichert. Wir können nunmehr überzeugt sein, daß Italien es auf keinen Fall zu einem Krieg mit Frankreich wird kommen lassen; wenn also Frankreich nicht will, so wird Italien kein römisches Dorf erlangen, und an dem guten Willen Frankreichs läßt sich sehr zweifeln; wenigstens scheint das Beust'sche Rundschreiben in diesem Sinne Aufklärung zu geben, indem es Frankreich den Dank Oestreichs ausspricht für seinmannhaftes Auftreten zur Erhaltung der weltlichen Macht des Papstes. Bestimmtes werden wir wohl vor dem 18. Nov., dem Tag der kaiserlichen Thronrede nicht erwarten dürfen, ob durch sie, das muß dahingestellt bleiben.

Preußen. Berlin. Der Zusammentritt des Zollparlamentes soll gleich nach Been digung der Arbeiten des preußischen Landtags stattfinden. Es wird hierbei jedoch darauf an kommen, ob die süddeutschen Regierungen die be treffenden Wahlgesetze zur gehörigen Zeit fertig stellen. Man knüpft im Bundeskanzleramt an den Einfluß des Zollparlaments große Hoff

nungen für die Befestigung der Verbindung von