Ausgabe 
14.9.1867
 
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1867.

Samstag den 14. September.

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Anzeiger für Ob

essen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Ititdberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Einsendung der Walsenhausbüchsengelder.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

* 4 8 f 1* 4 Ein großer Theil von Ihnen ist noch mit der Erledigung unserer Verfüg

hieran umgehend.

Betreffend: Die Organisation der Landpost.

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ung vom 15.

Friedberg den 12. September 1867.

v. M. im Rückstand und erinnern wir hiermit Tera pp.

Friedberg den 12. September 1867.

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Auf deßfallsiges Ersuchen des Ober⸗Post⸗Direktors bringen wir hiermit zur öffentlichen der Postexpedition Butzbach gehörige Ort Steinfurth dem Landbestellbezirke der Postexpedition

davon der Botengang II. bei der Postexpedition Butzbach und der Botengang bei der Postexpedition Nauhei Die betreffenden Großh. Bürgermeistereien beauftragen wir, dies besonders

lassen.

Butz bach.

l II. Botengang, wöchentlich 6 mal. . Aus Butzbach Uhr Vormittags, in Griedel 8½¼ Ubr; in Rockenberg mit Marienschloß 9 Uhr; in Oppershofen 103¾ Uhr; zurück in Butzbach 12½ Uhr

Nachmittags.

Begangen werden, wenn Sendungen vorliegen: Rain-Müblen, Ried Mühle,

Klapper⸗Mühle, Nonnen⸗Mühle.

noch

989

Ges etz.

in Großherzogliches Kreisamt Friedberg

n g.

Kenntniß, daß der bisher zum Landbestellbezirke Nauheim zugetheilt worden ist und in Folge m die nachstehende Einrichtung erhalten. Ihren resp. Gemeinden bekannt machen zu

e e Nauheim.

I. Botengang, wöchentlich 6 mal Aus Nauheim Ubr Vormittags, in Rödgen 8 Ubr; in Wisselsheim Uhr; in Steinfurth 10¾ Uhr; in Nieder⸗Mörlen 12⅝ Uhr Nachmittags; in Ober Mörlen Uhr; in Langenhain Uhr; in Ziegenberg 5 Uhr; zurück in Nauheim 6% Uhr Nachmittags. Begangen werden, wenn Sendungen vorliegen: Löwenthal.

*

die Feststellung und Erhaltung der inneren Grenzen betreffend.

Ludwig III. ꝛc. 1c.

Art. 1.

steine, welche nach Verschwinden der Grenze

haben und deßhalb entbehrlich geworden sind, herauszunehmen.

Wir haben mit Zustimmung Unserer ge treuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: Außer den Feldgeschwornen ist Niemand befugt, Steine zu setzen, welche die Grenzen des Grundeigenthums bezeichnen sollen, oder überhaupt als Grenzsteine von Gemarkungs⸗, Flur⸗, Gewann⸗ oder Parcellengrenzen angesehen werden können.

Ebenso ist außer den Feldgeschworenen Niemanden gestattet, aus ihrer Lage gekommene Grenzsteine wieder aufzurichten, oder Grenz⸗

gesetzbuch fallen sollte, Gulden zu belegen.

(L. S.) keine Bedeutung mehr

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift Großherzoglichen Siegels. Leopoldskron den 14. August 1867.

Art. 2. Eine jede Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des vorigen Artikels ist, wenn die Handlung nicht etwa unter das Straf⸗

mit einer Polizeistrafe von drei bis fünfzehn

und beigedrückten

Lu D WIG. v. Dalwigk.

Hessen. Darmstadt. Die neuesten Be⸗ richte über den Stand der Cholera in Gernsheim lauten: Vom 5. bis 8. September einschließlich erkrankten 23, starben 2. Gesammtsumme der Erkrankten 277, der Gestorbenen 44. Amtlichen Berichten nach scheint die Epidemie zurückzugehen: die Zahl der Genesungen nimmt bei anscheinend heftigen Anfällen bei kräftigen Leuten zu, nur Kinder oder alte schwächliche Leute erlagen in den letzten Tagen.

* Friedberg. Der Großherzogliche Land⸗ richter Bötticher in Wald⸗Michelbach, bei vielen unserer Leser in bestem Andenken aus seiner frü⸗ heren Wirksamkeit als Assessor am hiesigen Land⸗ gerichte, ist als Landrichter zum Landgerichte Gießen versetzt worden.

Preußen. Berlin. Bei Eröffnung des Reichsraths im weißen Saale des königlichen Schlosses wurde der König von den daselbst ver⸗ sammelten Reichstags mitgliedern mit einem drei- fachen Hoch begrüßt, worauf er die vom Grafen Bismarck ihm überreichte Thronrede verlas, welche die Versammlung schweigend aufnahm. Graf Bismarck erklärte sot ann Namens des nordveutschen Bundes auf Allerhöchsten Präsidialbefehl den Reichs⸗ tag für eröffnet. Der Abgeordnete Friesen brachte ein drelfaches Hoch auf den König aue, in wel⸗ ches die Versammlung einstimmte. Nachmittags um 2 Uhr fand die erste Plenar- Sitzung des Reichstages statt, welcher der Alters-Präsident Frankenberg präsidirte.

DieKöln. Ztg. enthält über die Kriegs. stärke des Norddeutschen Bundesheeres(und des Großherzogthums Hessen) folgende Angabe: 1) Feldtruppen, ausschließlich etwaiger Belagerungs

parks und Reserve-Pontontrains, 11,950 Offiziere, 497,573 Mannschaften, 152,428 Pferde, 1284 Geschütze 12,873 Fahrzeuge. 2) Stellvertretende Stäbe und Ersatztruppen 4477 Offiziere, 188,004 Mannschaften, 22,955 Pferde, 220 Geschütze. 3) Besatzungstruppen bei der ersten Besetzung 4066 Offiziere, 143,146 Mannschaften, 2331 Pferde. 4) Die übrigen im Lande zurückbleibenden mili tarischen Körper 472 Offiziere, 5760 Mannschaften, 1200 Pferde. Es werden also gleich bei der Mobilmachung aufgestellt: 20,965 Offiziere, 834,483 Mannschaften, 178,914 Pferde, 1504 Geschütze und die vorerwähnten Fahrzeuge. Dazu können noch treten: 5) Für die volle Besetzung der Festungen an Besatzungstruppen 1688 Offi- ziere, 57,658 Mannschaften, 30,141 Pferde, etwa 150 Geschütze. Gibt eine Gesammtsumme von 22,653 Offizieren, 892,141 Mannschaften, 209,055 Pferden, 1654 Geschützen und 12,873 Fahrzeugen. Die Friedensstärke ohne Offiziere und Unteroffiziere beträgt 270,000 Mann, die Dienstzeit drei Jahre, die vier Jahrgänge der Reserve zählen, nach Abrechnung von 20 Prozent Abgang, mindestens 288,000, wozu noch 315,000 verfügbare Landwehrmänner kommen, was, das stehende Heer mit 300,000 Mann gerechnet, 903,000 Mann gibt. Dazu kommen die Trup⸗ pen der durch Schutz- und Trutz-Bündnisse mit Preußen vereinten drei süddeutschen Staaten (Bayern, Württemberg, Baden,) welche an Feldtruppen etwa 102,000 Mann, an Ersatz⸗ truppen 37,100 Mann, an Besatzungstruppen 225,564 Mann stellen, gibt, den Norddeutschen Bund mit Hessen nur zu 892,141 Mann gerechnet, 1101,241 Mann, ausschließlich 28,000 Offiziere.

Das Finanzministerium hat bekannt gemacht, daß von den 15 Millionen Militär⸗ und Marine-Anleihe zunächst 5 Millionen Thaler emit⸗ tirt werden sollen, und zwar zum Zinsfaße von 4 pCt. mit neunmonatlicher Umlaufszeit vom 15. August ab.

Frankfurt. DerHess. Edsztg. schreibt man von hier: Von Handelsleuten, die die Frank⸗ furter Messe bezogen, hört man über die Geschäfte in derselben Klagen, welche, neben andern Be⸗ schwerden, die durch die neuesten Verbältnisse her⸗ vorgerufen sind, wahre Jeremiaden bilden. Faßt man eben die verschiedenen Urtheile zusammen, so concentriren sie sich in dem Worte: Frankfurt ist eine gefallene Größe! Das Geschäft selbst anlan⸗ gend, so soll, so weit die Erinnerungen reichen, der Absatz früher noch nie so schwach gewesen sein, als gegenwärtig, und gilt dies selbst von Artikeln, die als nothwendige Lebensbedürfnisse anzusehen sind, wie Schuhe u. s. w. Ein Weiteres, das zum Gegenstande vielfältiger Unzufriedenheit ge worden, sind die Plackereien, denen man seit dem preußischen Regime, d. b. seit den neuesten Maß. nahmen desselben, beim Eingange in die Stadt ausgesetzt ist, indem jeder Pack von einigem Vo⸗

lumen von den gestrengen Herren Thorwächtern nach steuer- oder octroipflichtigen Artikeln durch- stöbert zu werden pflegt. So etwas sind die Leute einmal nicht gewöhnt und wirkt nur nachtheilig auf Handel und Wandel. 0

Weimar. Jena. Es hat sich ein Bur- schenschafts-Comité gebildet, um ein Fest auf der Wartburg für den 18. October zu arrangiren. Es soll dieses Fest der Erinnerung an den 18.

October 1817, an die Feier des Jubiläums der