Ausgabe 
12.10.1867
 
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1867. M121.

Anzeiger für Oberhessen.

Friedberger Intelligenzblatt.

Samstag den 12. October.

Entbält u die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag and Samstag.

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Auf denAnzeiger kann man noch immer für die Monate October, November und Dezember bei den Poststellen des Großherzogthums mit 33 kr. und bei der Verlags-Expedition mit 30 kr. abonniren.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren: Nr. 41. sub 1. Bekanntmachung, die Statuten der ActtengesellschaftActsenbaumwollenspinneren in Blitzenrod bei Lauterbach in Oberhessen betreffend Friedberg am 9. Octoder 1867. Großherzogliches Kreisamt Friedberg J. V. d. K. 1

Betreffend: Die Vertilgung der Feldmäuse. Friedberg den 8. October 1867. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bruchenbrücken, Butzbach, Friedberg, Gambach, Hausen und Oes, Ilbenstadt, Langenhain, Münster, Münzenberg, Nieder-Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Weisel, Ober-Florstadt, Rockenberg, Staden, Steinfurth,

Wölfersheim, Schwalheim, Nauheim, Dornassenheim und Polizeicommissariat Wickstadt. Sie haben binnen 3 Tagen die Verfügung vom 3. September J. J.(in Nr. 105 des Anzeigers) bei 1 fl. 30 kr. Strase zu erledigen.

Y, d K. Kritz ler.

Betreffend: Die Auffindung einer Kindesleiche in dem Walde bei Bergen.

ni an die Großherzoglichen Bürgermeistereien

In dem Walde, welcher die von Bergen nach Niederdocfelden und weiter in die Wetterau fährende Landstraße umgiebt, ist dicht neben dieser, am Abend des 30. v. Mts., die ganz frische Leiche eines ausgetragnen, neugebornen Kindes, weiblichen Geschlechts, gefunden worden. Eingewickelt war dieselbe in ein nach dem Tragen nicht wieder gewaschenes, etwas schadhaftes ziemlich kurzes Frauenhemd von feinem Leinen, an der Brust noch mit deutschen großen Buch stabenJ. G. 6 gezeichnet.

Die an der Leiche am 1. d. Mis. vorgenommene Section hat nach dem Ausspruch der Gerichtsärzte ergeben, daß das Kind nach der Geburt gelebt, wenn auch nur kurze Zeit geachmet und seinen Tod durch Erstzckuͤng gefunden hat und dieser bei der noch nicht ein getretenen Verwesung und in Betracht der kühlen, jedoch nicht kalten Temperatur der letzten Tage nur innerhalb der letzten 2 bis 3 Tage vor der Section erfolgt sein kann.

Verdacht des hiernach muthmaßlich vorliegenden Verbrechens des Kindesmords richtet sich gegen eine Frauensperson, welche im Sep tember d J. von dem Gastwirth Peter Haas zu Nieder-Wöllstadt als Taglöhnerin gemiethet worden ist, am 25. v. M. wegen porgeschrutner Schwangerschaft dessen Dienst verlassen und sich von Nieder- Wöllstadt entfernt hat. Bei den gleichzeitig mit ihr im Dienste des Haas be findlich gewesenen Taglöhnern hat sie den NamenGretchen geführt und angegeben, baß sie in der Gegend von Ocb im Bayerischen zu Hause und bereits Mutter eines außerehelichen 4 jährigen Kindes sei.

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Friedberg den 10. October 1867. 6. nz e

und die Großh. Geusdarmerie des Kreises.

1 Dieselbe ist bekleidet gewesen mit einem ziemlich abgetragenen Rock, einem blauen Kattunjäckchen und einem Kleid von dem nämlichen Stoff und Aussehen. Sie befindet sich in einem Lebensalter von 20 bis 30 Jahren, ist von schmächtigem, kleinen Körperbau, hat ein schmales Gesicht und eine aufgeworfene Nase und einen wahischeinlich in Folge der vorgerückten Schwangerschaft schwerfälligen und hinkenden Gang. Am 21. v. Mts. ist bei der Wirthin Ruppel zu Bergen eine Frauensperson erschienen, die nach der Beschreibung mit der Vor⸗ erwähnten identisch zu sein scheint, indem sie erzählt hat, daß sie zu Nieder-Wöllstadt deim Gastwirth Haas geschafft habe. Nach den Angaben der genannten Wittwe hätte dieselbe eine Tasche und ein Beutelchen mit sich geführt und sei in ein großes, graues Umschlag⸗ tuch gehüllt gewesen. Um den Kopf babe sie ein dünn wollenes, rothgeblümtes Tuch getragen und habe nach ihrer ganzen Erscheinung den Eindruck einer lüderlichen Dirne gemacht. In Gronau hat wahrscheinlich dieselbe Person angegeben aus Mittelsin zu sein.

Wir beauftragen Sie sofort, unter Benutzung vorstehenden Materials, die entsprechenden Recherchen nach dem Namen und Wohnort der nach Vorstehendem verdächtig erscheinenden Person an zustellen, dieselbe im Betretungsfalle zu arretiren und uns umgehend vorführen zu lassen. N K

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Anffor derung. 2149 Georg Friedrich Schweitzer von Friedberg, welcher als Agent zur Beförderung von Auswanderern für die Hauptagentur Joseph Striglers Wittwe zu Mainz nach Nordamerika, Canada und Australien concessionirt war, ist verstorben.

Gemäß der Verordnung vom 25. Januar 1851 wird das Ableben genannten Agenten zur öffentlichen Kenntiß gebracht und bemerkt, daß Ansprüche an die von gedachtem Georg Friedrich Schweitzer als Agent zur Beförderung von Auswanderern für die Hauptagentur Joseph Striglers Wittwe in Mainz gestellte Caution innerhalb 6 Monaten vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet bei der untex zeichneten Behörde mit einer Nachweisung, daß bei Gericht Klage erhoben worden ist, geltend zu wachen sind, als sonst diese Caution zurück

gegeben wird. Friedberg den 11. September 1867.

Großzherzogliches Kreisamt Friedberg Tire n p.

Hessen. Darmstadt. Die Rhein. Kur. von hier aus gebrachte Nachricht, daß die großherzogliche Regierung die Absicht habe, zur Vermehrung der Staats Einnahmen

erscheinenden Blätter den Zeitungestempel, wie er in Preußen besteht, einzuführen, wird für unbe gründet erklärt.

e In einer gegen die Mainzeitung anhän gigen Untersuchungssache wegen Beleidigung des

ven sein.

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von dem Mainzer Obergerichts hat der Cassationshof gegen den Antrag der Staatsbehörde das erhobene Re cusationsgesuch als gegründet erkannt und das Mainzer Obergericht als erkennendes Gericht ver vom 1. Januar an für die im Großherzogthum worfen und soll eine Commission zur Aburtheilung dieser Sache durch das Justizministerium zu bil

Der von den Mainzer Assisen zum Tode verurtheilte Raubmörder Reitenbach ist zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe begnadigt worden.

DieM.⸗Itg. enthält folgende Corre- spondenz aus Berlin: Bekanntlich hat die könig⸗ lich preußische Staatsregierung die Concesstonirung der Linie Gießen-Wetterau-Gelnhausen an die Bedingung geknüpft, daß die großherzog⸗ lich hessische Staatsregierung sich verbindlich mache, auf Verlangen Preußens die Linie Friedberg Hanau ihrerseits ohne Anstand zu eoncessioniren. Eine solche Zusage ist hier bis heute nicht ein- getroffen, das ist der Grund, weßhalb von