Ausgabe 
12.2.1867
 
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Dienstag den 12. Februar.

M19.

nzeiger für O

berhessen.

Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Bestellungen auf denAnzeiger für Oberhessen für das erste Halbjahr werden fortwährend bei den auswärtigen Postämtern angenommen, für Friedberg bei der Expedition.

betreffend: Die Musterung von 1867.

Amtlicher Theil.

Friedberg den 11. Dezember 1867.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Polizei-Commissär zu Wickstadt. Bringen Sie in Ihren Gemeinden alsbald zur öffentlichen Kenntniß, daß die Hauprbezirksliste der Militärpflichtigen des Kreises

friedberg für 1867 vom 13. bis 27. d. M. auf unserem Büreau zu Jedermanns Einsicht offen liegt.

betreffend: Die Ausführung des Friedensvertrags mit Preußen.

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Friedberg den 8. Februar 1867.

Bekanntmachung.

Im Auftrage Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 5. l. Mts. zu Nr. M. d. J. 1713 bringen wir nachstehende Be

HKanntmachungen zur Kenntniß der Interessenten.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.

Bekanut machung, ie Erhebung der Zins- und Tilgungs-Annuitäten für die Landescreditkasse zu Cassel in den an das Großherzogthum Hessen abge⸗ tretenen vormals Kurhessischen Gebietstheilen betreffend.

Zußfolge der Verhandlungen über Ausführung des Berliner welche bis zum Hoheitswechsel die Erhebung bewirkte, abzuführen friedensvertrags vom 3. September 1866 wird hierdurch zur öffent- haben.

chen Kenntniß gebracht, daß diejenigen Grundbesitzer in den von vreußen an das Großherzogthum Hessen abgetretenen, vormals kur essischen Gebietstheilen, welche an der Landeskreditkasse zu Cassel

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ioch Zins- und Tilgungs-Annuitäten

zu den bestimmten Fälligkeitsterminen

oder vagungen zu entrichten haben, bis auf Weiteres diese Schuldigkeiten unverändert

Die Abführung

sonstige Capitalab

und direct

hat pünktlich und auf alleinige Kosten der

Schuldner zu geschehen, widrigenfalls dieselben die Kündigung der Kapitalien und die exekutivische Beitreibung der fälligen Schuldig⸗ keiten durch die neue Landesbehörde auf Requisition der berechtigten Receptur zu gewärtigen haben. der Schuldner zu der Credit-Anstalt, von welcher sie noch Capitalien

Ueberhaupt tritt in den Verhältnissen

en diejenige Königlich Preußische(vormals Kurhessische) Renterei, haben, für jetzt keine Veränderung ein.

Bekanut machung, lie Erhebung der Zins- und Tilgungs-Annuitäten für die Landescreditkasse und die Landesbank des vormaligen Herzogthums Nassau in den an das Großherzogthum Hessen abgetretenen vormals Nassauischen Gebietstheilen betreffend.

Zufolge

Fassauische) Hebestelle und zwar:

der Verhandlungen über Ausführung friedensvertrages vom 3. September 1866 wird hierdurch zur öͤffent chen Kenntniß gebracht, daß diejenigen Grundbesitzer in den von preußen an das Großherzogthum Hessen abgetretenen vormals Nassau chen Gebietstheilen, welche an die Landescreditkasse oder die Landes ank des vormaligen Herzogthums Nassau noch Zins- und Tilgungs Innuitäten oder sonstige Capital-Abtragungen zu entrichten haben, lis auf Weiteres diese Schuldigkeiten zu den bestimmten Fälligkeits rminen direct an die zuständige Königlich Preußische(vormais

des Berliner

abzuführen haben.

aus dem Amte Reichelsheim an die Receptur zu Usingen,

aus dem Gemeindebezirk Harheim an die Receptur zu Höchst Die Abführung hat pünktlich und auf alleinige Kosten der Schuldner zu geschehen, widrigenfalls dieselben die Kündigung der Kapitalien und die exekutivische Beitreibung der fälligen Schuldig keiten durch die neue Landesbehörde auf Requisition der berechtigten Receptur zu gewärtigen haben. der Schuldner zu der Creditanstalt, von welcher sie noch Kapitalien haben, für jetzt keine Veränderung ein.

Ueberhaupt tritt in den Verhältnissen

Hessen. Darmstadt. Aus guter Quelle ird versichert, daß der Verkauf des hessischen Intheils der Main-Weser-Bahn noch nicht zum Lbschluß gediehen ist, wenn auch Verhandlungen herüber schweben.

Die erste Kammer wird am 12. d. M. ieder eine Sitzung halten, um die Verordnung, te Wahlen zum Reichstag des norddeutschen Wundes in der Provinz Oberhessen, und die Ver tednung, die Wahlen zum Reichstage in den Orten Castel und Kostheim betr., zu berathen. Abg. George hat seinen schon auf dem vorigen kandtag eingebrachten, aber nicht zur Berathung gekommenen Antrag wiederholt, dem Schlußsatz des Art. 1 des Personalsteuergesetzes, welcher dermalen lautet:Ausländer, welche im Groß terzogthum wohnen und innerhalb desselben ein nit Erwerb verbundenes Geschäft betreiben, sollen tdenfalls zur Personalsteuer beigezogen werden, folgende Fassung zu geben:Ausländer, welche im Großherzogthum wohnen, werden(bezüglich der Versonalsteuer) wie Inländer behandelt. Mainz. Die Darmstädter Besatzung in liesiger Feslung ist definstiv aufgegeben. Nach ener Bekanntmachung ist das ganze Inventar der Großh. Caserne zur Versteigerung gekommen.

Preußen. Berlin. Wie dieProvinzial⸗ Correspondenz berichtet, sollen die Gebiete von Kurhessen, Nassau und Frankfurt demnächst in Regierungsbezirke(Kassel und Wiesbaden) und in Kreise eingetheilt werden. Provinzialverbände sollen erst nach vollständiger Eintheilung der Ver waltungsbezirke von Hannover und den Elbe herzogthümern gebildet werden.

Nach derKreuzzeitung dürfe als gewiß angenommen werden, daß es sich bei den Stutt garter Conferenzen neben den Modalitäten über eine gemeinsame, den Anforderungen unserer Zeit entsprechende Heeresorganisation auch um die künftige politische Haltung der Südstaaten hierbei handelte; das Programm des Fürsten Hohenlohe darf von sämmtlichen Südstaaten als angenommen betrachtet werden.

Der Generalmajor a. D. v. Prittwitz Gaffron, welcher bis zum 13. Mai 1861 Com- mandant von Thorn gewesen und seitdem als Privatmann daselbst gelebt hat, ist am 24. Jan. nach der Festung Glogau gebracht worden. In Folge eines Artikels im Thorner Wochenblatt vom 16. Mai v. J. ist gegen den Vexfasser, welcher der jetzige Gefangeneangeblich sein soll, die kriegsgerichtliche Untersuchung eröffnet

worden. Das Kriegsgericht des 1. Armeecorps verurtheilte ihn am 22. Oktober v. J. wegen öffentlicher Anreizung zum Ungehorsam gegen obrigkeitliche Anordnungen und Befehle der Vorgesetzten zu einer einjährigen Festungsstrafe. Das kriegsgerichtliche Urtheil, welches am 12. Januar d. J. die allerhöchste Bestätigung erhalten, wurde dem Generalmajor 2. Prittwitz- Gaffron am 22. Januar durch die königl. Com- mandantur in Thorn mitgetheilt und bereits am folgenden Tage erfolgte die Abführung des nun 71 Jahre alten Kriegers nach der Festung Glogau trotz des allerhöchsten Amnestie-Erlasses.

Die Candidaten für die 6 Berliner Wahl- kreise stehen nunmehr fest. Es sind aufgestellt im 1. Wahlkreis: Abgeordneter Assessor Lasker, Kriegsminister v. Roon; 2. Wahlkreis: Ober- tribunalrath Waldeck, Minister-Präsident Graf Bismarck; 3. Wahlkreis: Moritz Wiggers, General v. Moltke; 4. Wahltred: Abgeordneter Stadtratb Runge, General Vogel v. Falckenstein; 5. Wahlkreis: Abgeordneter Franz Duncker, General Herwarth v. Bittenfeld; 6. Wahlkreis: Schulze-Delitzsch, Steinmetz und Bismarck, Feistel (Arbeitercandidat).

Am 7. d. Abends fand eine Sitzung der