Ausgabe 
12.1.1867
 
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unserer Infanterie in Hinterlader. Hauptmann v. Plönnies ist eine Autorität auf dem Gebiet der Waffenkunde und ihm verdankt man bedeutende Verbesserungen an dem Gewehr, mit welchem die hessische Infanterie noch jetzt bewaffnet ist.

DieMainzeitung schreibt aus Darm- stadt: Preußen ist nicht damit zufrieden, daß ihm ein bestimmtes Contingent zur Verfügung gehalten wird, es verlangt die Bildung besonderer ober- hessischen Regimenter, die fortwährend und allein seinen Befehlen unterstehen, deren Verpflegung und Bezahlung es selbst in die Hände nimmt und dafür eine Pauschsumme auf jeden Mann fordert. Die eigentlich bessische Division reducirt sich so thatsächlich auf die Contingente von Starken- burg und Rheinhessen, was ungefähr dem früheren nassauischen Corps entspricht. Vor Allem wird es für die Offiziere wichtig, welchem der beiden Corps sie zugetheilt werden.

Es ist Hoffnung vorhanden, daß die Johanniterkirche zu Niederweisel, ein in Bezug auf Geschichte und Kunst sehr interessantes Gebäude, das unlängst zum Abbruch auf dem Termine stand, vom Staate angekauft werde, als eines der merkwürdigsten, für die Kunstgeschichte sehr bedeutungsvollen Baudenkmale unserer Pro- vinz. Das Großh. Ministerium des Innern hat nämlich an die Stände das Ersuchen gerichtet, dieselben möchten 2500 fl. zur Erwerbung der Johanniterkirche zu Niederweisel aus Staats- mitteln genehmigen.

Wie verlautet, soll unsere zweite Kammer auf den 21. d. M. wieder einberufen werden.

Friedberg. Das soeben ausgegebene Re gierungsblatt Nr. 2, dessen ausführlichen Inhalt wir nachtragen werden, enthält u. A. eine Bekannt⸗ machung Gr. Ministeriums der Justiz vom 4. Jan., wonach das vormals nassauische Amt Reichels⸗ heim die Orte Reichelsheim und Dornassenheim umfassend dem Landgerichtsbezirke Fried⸗ berg angehören sollen. Hinsichtlich des Justiz- amtes Nauheim wird verfügt: Das Justiz- amt Nauheim, welches wegen eingetretener Vacanz interimistisch von dem Gr. Landgerichte Friedberg vertreten wird, tritt am 20. l. M. alsGroßb. Landgericht Naubeim wieder in Function, und dieser neue Landgerichtsbezirk, mit welchem die jetzt dem Gr. Landgerichtsbezirk Friedberg ange hörigen Orte Ober-Mörlen, Nieder-Mörlen und Wiffelsheim von eben jenem Tage an verbunden sein sollen, wird in den Sprengel des Großh. Bezirksstrafgerichts Gießen aufgenonmen Es besteht hiernach der neue Landgerichts Bezirk Nauheim aus den Orten: Nauheim, Ober⸗ mörlen, Niedermörlen, Wisselsheim, Rödgen, Schwalheim und Dorheim. Die übrigen dem Großherzogthum Hessen zugefallenen Landestheile sind schon früher den nächstgelegenen Landgerichten zugetheilt und diese Bestimmungen in Ausführung gebracht worden.

Wir machen auch an dieser Stelle auf

einen im Amtlichen Theile der heutigen Nummer befindlichen Erlaß großh. Kreisamtes aufmerfsam, welcher Maßregeln gegen die Weiterverbreitung der Rinderpest, welche von Holland aus in die Provinz Rheinpreußen eingeschleppt wurde, verordnet.

W. Aus dem Landbezirke Friedberg. Der Abgeordnete unseres Bezirkes, Steuercommissär Hunsinger in Hungen, hat mehrere Anträge bei der Kammer eingebracht, deren Veröffent- lichung den Wählern desselben von Interesse sein dürfte, weßhalb ich mir erlaube, um deren Ab⸗ druck in Ihrem Blatte zu bitten. Die Anträge sind folgende:

1) hobe zweite Kammer wolle die Erfassung eines Gesetzes über Freizügigkeit und Gewerbfreiheit beantragen, in weichem die noch vorhandenen Beschränkungen auf das kleinste nothwendige Maß reducict würden, und in welchem namentlich die Freigebung des Hausirhandels aus gesprochen wäre;

2) hehe zweite Kammer der Stände wolle die Er lassung eines Gesetzes beantragen, nach welchem bei slatt⸗ findender Zusammenlegung der Grunostücke, neuer Feld eintheilung und Anlegung von Gewannwegen 1) die Kosten der Flurvermessung, Gewannvermessung, Bonilirung, Aufstellung der Güterverzeichnisse und Gülergeschosse, Auf stellung der Reinertrags-(Stegerkapitals) Berechnung der Grundstücke und der Prüfung sämmtlicher Arbeiten des Geometers auf den Katasterfond zu übernehmen, und 2) die übrigen Kosten den darum nachsuchenden Ge meinden vom Staate gegen möglichst geringe Verzinsung und mit Gestattung der Tilgung innerhalb 20 Jahren darzuleihen wären;

3) hohe zweite Kammer der Stände wolle die Er⸗ lassung eines Gesetzes beantragen, nach welchem zukünftig die Unterhaltung der ausgebauzen Vicinalwege(mit Aus nahme der innerhalb der Ortschaften liegenden und als Ortsstraßen benutzten Theile derselben) auf die betreffende Provinz zu übernehmen wäre.

... Aus Oberhessen. Aus mehreren Städten unserer Provinz ist eine Vorstellung an die zweite Kammer ergangen, in welcher eine Anzahl Wirthe und Weinhandel treibende Firmen um Aenderung der für den Weinverkauf im Groß- herzogtbum bestehenden Bestimmungen bezüglich der Tranksteuer und Zapfgebühren bitten. Die Eingabe betont, daß für die Provinz Oberhessen die Verhältnisse um so ungünstiger seien, als die selbe nach den neuesten Territorialgestaltungen vollkommen von königlich preußischen Gebieten eingeschlossen sei. In Preußen aber bestehe eine so hohe und lästige Weinsteuer nicht, und es könnten daher die in dieser Provinz wohnenden Weinverkäufer mit den henachbarten preußischen Wirthen nicht concurriren, da diese den Wein um so viel billiger ablassen könnten, als die Differenz in der Steuer betrage. Unter diesen Unständen sei es daber sicherlich im Interesse der Verkäufer wie der Consumenten zu wünschen, daß durch eine andere Art und vor allen Dingen durch ent sprechende Ermäßigung der Besteuerung auf den Wein ein Verhältniß hergestellt werde, in welchem die inländischen Weinverkäufer mit den Ausländern auf gleichem Fuße concurriren könnten und gleich- zeitig der lästigen Steuercontrole entbunden seien.

Vilbel. Bei der auf dem Heiligenstock, einem zwischen hier und Frankfurt gelegenen

Wirthshause, stattgehabten Control-Versammlung der kurhessischen Reservisten kam es zu ernsten Ruhestörungen. Infanterie und Dragoner trafen von Frankfurt auf dem Platz ein um Ruhe zu stiften. Mehrfache Verhaftungen fanden statt. Verwundete soll es mehrere gegeben haben.

Rumpenheim. Die letzten Nachrichten über das Befinden der Herzogin von Nassau lauten günstiger. Die Krankheit soll eine Wendung genommen haben, welche eine Wiederherstellung der Patientin erwarten läßt.

Mainz. Von dem Bischof Freiherrn v. Ketteler ist eine etwa achtzehn Bogen starke Bro schüre unter der Presse, die den Titel führt:Unsere Lage in Deutschland nach dem Kriege von 1866.

Rheinhessen. Hofgerichts-Advokat Ur. Dernburg von Darmstadt warde bei der kürz⸗ lich stattgehabten Nachwahl zum Abgeordneten für den Bezirk Osthofen gewählt. In Wörrstadt siel die Wahl auf Rudolph Bamberger von Mainz.

Preußen. Berlin. In den neuen Landes- theilen soll die Beeidigung der Beamten demnächst erfolgen, woraus man schließen will, daß die Regierung überzeugt sei, überall einer hinreichend beruhigten Stimmung zu begegnen.

Das Abgeordnetenhaus setzte in seiner Sitzung vom 9. die Berathung des Maklergesetzes fort. Der Abgeordnete Gneist bekämpfte die Regierungsvorlage und das Amendement des Ab⸗ geordneten Twesten, als die Autorität des Handels- gesetzbuches gefährdend. Nach längerer Debatte wurde vie Regierungsvorlage und das Amendement Twestens verworfen.

Die Fortschrittspartei wird in einer der

nächsten Sitzungen einen Gesetzentwurf einbringen wegen Gewährung der Reisekosten und Diäten für die Mitglieder des nord deutschen Parlaments. Der Abgeordnete v. Bethmann-Hollweg hat Namens der vereinigten Altliberalen und der sog. freien conservativen Fraction den Antrag gestellt, die Staatsregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurses für die nächste Session aufzufordern, durch den die Beschränkung des Zinsfußes für hypothekarische Schulden beseitigt wird. DieNordd. Allg. Ztg. schreibt: Thüring'sche Correspondenzen haben die Nach⸗ richt verbreitet, daß Herzog Ernst von Coburg entschlossen sei, seine Souveränetätsrechte an Preußen abzutreten. Von einem solchen Ent schlusse ist hier nichts bekannt.

Frankfurt. Die ständige Bürger ⸗Repräsen⸗ tation beschloß kürzlich in einer Sitzung ein⸗ stimmig, die ihr von der preußischen Regierung übertragenen Funktionen anzunehmen.

Der verantwortliche Redacteur desFrank furter Journals ist am 10. Januar wegen Beleidigung des Herrn Ministerpräsidenten Grafen v. Bismarck durch die Mittheilung einer Stelle aus der Rede des österr. Abgeordneten Dr. Curanda vor dem Zuchtpolizeigericht erschienen. Die Verhandlung endigte mit Freisprechung.

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Nach dieser Berechnung des Sterblichkeiisverhältnisses wird dann die Prämie angesetzt, welche den Garantiefond bildet Als Grundsatz wird hiebei aufgestellt, daß jede Person nach der Wahrscheinlichkeit ihrer Lebensdauer resp. ihres Todes einen gewissen Beitrag zu leisten bat.

Die oben angeführten Decimalbrüche werden zu diesem Zwecke in Geld,

angeschlagen und so bild en sich die Prämientabellen. Hiernach richtet sich auch der Reservefond, aus welchem die Todesfälle gezahlt werden müssen.

In England existiren nahe an 200 Gesellschaften, in Amerika fast ebenso viele, in Frankreich circa 50 60, in Deatschland mit Einschluß Oesterreichs etwa 60. Die geringe Zahl in Deutschland und Frankreich ist nur der Interesselosigkeit zuzuschreiben und doch ist die Lebens versicherung das einfachste, und das vottheilhafteste Geschäft, das man sich denken kann. Sie ist nichts anderes als ein Vertrag des Einzelnen mit einer Gesellschaft, welche gegen einen jährlichen Betrag von Seite des Ver- sicherten nach dessen Ableben an die Erben oder irgend eine von dem Versicherten bezeichnete Person eine gewisse Summe zahlt.

Man hört öfter den Einwurf,ja wenn ich aber sehr alt werde, dann wäre es besser für mich gewesen, ich hätte die Summe als Spargeld angelegt. Gegen diesen Einwand müssen wieder die praktischen Eng⸗ länder und Amerikaner angeführt werden, von diesen wird man eine solche Aeußerung nicht hören. Bei diesen ist nicht einmal nöthig, daß die Agenten sich besendere Mühe geben, man ist so einsichtsvoll, daß man aus eigenem Antriebe sich meldet und nicht auf eine besondere Einladung oder Aufforderung wartet. Eine genaue Berechnung wird übrigens auch zeigen,

daß der Gewinn aus der jährlichen Versicherungsprämie ein größerer ist, f

als jener aus den Spargeldern und vielleicht kann es vorkommen, daß ein oder das andere Ereigniß im Leben des Individuums wie im großen Ganzen die Zurückhalturg von Spargeldern außerordentlich erschwert, ja fast unmöglich macht, während die zahlende Prämie sicher aufzubringen gesucht wird, um nicht fur den Fall des Ablebens Verluste erleiden zu müssen.

Gegen einen zweiten Einwurf:man sei zu jung, um sich schon zu versichern, ist einzig die Thatsache anzuführen, daß die Prämie desto niedriger, je jünger der Versicherte ist,

Ein dritter Einwurf lautet:ich bin so gesund, ich werde so bald nicht sterben. Das kann nur der Leichtsinn äußern und die Sorg⸗ losigkeit, auch ist dagegen noch anzuführen, daß selbstverständlich nur in gesunden Tagen die Aufnahme in die Versicherungsgesellschaft möglich ist und bei eingetretener Krankheit die Aufnahme abgelehnt wird. Von Arbeitern und minder bemittelten Personen im Allgemeinen wird auch oft die Behauptung vernommen, die Prämien seien etwas zu hoch; dem ist nicht so, denn sie sind in der That nicht höher, ale sie unbedingt sein müssen; sie können nach strenger mathematischer Berechnung nicht niedriger gesetzt werden. Wenn der Einzelne ein Sparsystem befolgen und die in die Assecuranz gezahlten Prämien bei sich anhäufen würde, er könnte uit die Summe erreichen, für die er sich mit den Prämien versichern kann, und die er oder seine Erben schließlich erhalten. Dabei ist sehr zu be · zweifelu, ob man für sich die fortdauernde gleichmäßige Sparsamkeit ein- hält, wie es der Fall ist, wenn man in eine Assecuranz zu zahlen sich

dada de che Einlage 0 fl., bei 50 Wit ka Erleichierung der Pramir 0 genossen Hilse bewahre Orossenschaff wesche sonfß de umende pr;