Vermüchtniß des Johannes Müller II. zu Bensheim an die Kleintinderschule das., im Betrag von 500 fl.,

die Schenkung des Johann Georg Boxrheimer zu Abenheim an die katholische Kirche daselbst, im Decanate Osthofen, im Betrag von 2759 fl., für die Abhaltung zweier jähr⸗ lichen Seelenämter; die Schenkung der Sparkasse zu Zwingenberg an das Mathilden-Landkrankenhaus, im Betrag von 100 fl.; die Stiftung der Anna Maria Mittelmayer zu Mainz an die katholische Kirche zu St. Quintin daselbst, im Betrag von 110 fl., für die Ab⸗ haltung von drei jährlichen heiligen Messen; die Schenkung des Joseph Strauß zu Flonheim, im Kreise Alzey, an die israelitische Religionsgemeinde daselbst, be⸗ stehend in einem silbernen Thoraschild im Werth von 200 fl.; die Legate des Domdecans Franz Adam Lennig zu Mainz: a. im Betrag von 300 fl., zu Gunsten der katbol. Kirche zu Zellhausen, im Decanate Seligen stadt, für die Abhaltung eines Auniversariums und für die Armen in Zellhausen, b. im Betrag von 500 fl., zu Gunsten der katholischen Kirche zu Froschhausen, im Decanate Scligenstadt, für die Abhaltung eines Anni⸗ versariums und für die Armen in Froschhausen, e im Betrag von 500 fl., zu Gunsten der katholischen Kirche zu Seligenstadt, im Oecanate Seligenstadt, für die Ab⸗ haltung eines Anniversariums und für die Armen in Seligenstadt, d. im Betrag von 500 fl., zu Gunsten der katholischen Kirche zu Klein-Welzheim, im Occanate Seligenstadt, für die Abhaltung eines Anniversariums und für die Armen in Klein-Welzheim; das Legat des Johann Conrad Bücher von Nordamerika, zuletzt in Offenbach wohnhaft, im Betrag von 100 fl., zu Gunsten der Armen in Offenbach; die Schenkung der eesten israelitischen Jünglingsgesellschaft zu Angenrod, im Kreise Alsfeld, an die israelitische Religionsgemeinde daselbst, be⸗ stehend in einem silbernen Schild und zwei silbernen Griffen, im Werth von 200 fl.; die Schenkung eines Ungenannten an den Frühmessenfonds der katholischen Kirche zu Büdesheim, im Decanate Bingen, im Betrage von 100 fl.; die Schenkung des Bischofs von Mainz Freiherrn v. Ketteler an die katholische Kirche zu Offenbach, im Decanate Seligenstadt, im Betrage von 500 fl., zum Zwecke der Abtragung eines Restkausschillings.

In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftun⸗ gen zum ehrenden Andenken der Stifter dankend zur öffent lichen Kenntniß gebracht.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Kriegsministe⸗ riums, die Ergebnisse der Rechnung der Einstandskasse auf die Periode vom 1. April 1865 bis dahin 1866 betr.

III. Bekauntmachung Gr. Kriegsministeriums vom 29. Juli, die Zahlung der gesetzlichen Vertretungssumme für die Kriegsdienstpflichtigen, welche an der diesjährigen Loosziehung Theil genommen haben, betreffend. Nach der⸗ selden können die Vertretungssummen für Kriegs dienst⸗ pflichtige, welche an der diesjährigen iehung Theil genommen haben, für dieses Jahr noch in der bisherigen

Weise vom 1. künftigen Monats an in die Einstandokasse 85 bezahlt werden.

IVV. Ermächtigungen zur Annahme fremder Orden.

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst

geruht: am 2. Juli dem vormaligen General-Post⸗

Directionsrach G. Wilhelm Meyer zu Frankfurt a. M.

die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm

von S. M. dem Könige von Preußen verliehenen Kronen⸗

ordens 3. Klasse, am 12. Juli dem Vice-Oberstjäger⸗

meister, Kammerherrn und Mitglied der Ober-Forst- und

Domänen ⸗Direction Berthold Freiherrn von Bibra die

Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von

S. M. dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanis⸗

laus⸗Ordens 1. Klasse und am 15. Juli dem Großh.

Consul August Ewald zu Paris die Erlaubniß zur An⸗

nahme und zum Tragen des ihm von S. M. dem

Kaiser der Franzosen verliehenen Ritterkreuzes der Ehren⸗

legion zu ertheilen.

V. Namensveränderungen. Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 5. Juli dem Karl Loth von Bernsfeld zu gestatten, statt seines bisherigen Familiennamens in Zukunft den Familiennamen Seng und am 9. Juli der Lydia Weitz zu Alsfeld zu gestatten, statt ihres bisherigen Familiennamens in Zukunft den Familiennamen Arnold zu führen.

VI. Ertheilung eines Erfindungspatents. S. Königl. Hoheit der Großherzog haben am 12. Juli dem Kauf⸗ mann Nicolaus Back in Stuttgart und dem Fabritanten Wilhelm Kunz daselbst ein Erfindungspatent auf die durch Abbildungen näher erläuterte Militär⸗Tornister⸗Einrichtung unter dem Vorbehalte jedoch, daß durch bas ertheilte Patent Niemand in der Anwendung bereits früher bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll. während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthums allergnädigst zu ertheilen geruht.

VII. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 5. Juli den Ober⸗Forst⸗Calculator 1. Klasse, charaklexisirten Ober⸗ Forst⸗Revisor Schneider zum wirkl. Revisor und den Ober⸗Domänen-Calculator 2. Klasse Rube zum Calculator 1. Klasse bei der Calculatur der Ober-Forst- und Do⸗ mänen⸗Direction zu ernennen; an demselben Tage dem evangel. Schullehrer zu Königsberg, im Königreich Preußen, Pfeiff, die evangel. Schulstelle zu Sichenhausen zu übertragen; am 9. Juli dem epangel. Pfarrer zu Eier Kromm, die evang. Pfarrstelle zu Holzhausen, dem ersien evangel. Schullehrer zu Dornheim, Mit⸗ prebiger Rullmann, die ev. Pfarrstelle zu Essenheim, und am 12. Juli dem Schulamts⸗Aspiranten Gunschmann aus Villingen die dritte evang. Schulstelle zu Hungen zu übertragen; an demselben Tage den Adam Laun aus Groß-Gerau zum Rentamtsdiener bei dem Rentamte Groß-Gerau zu ernennen.(Schluß folgt.)

Darmstadt. In Folge der Mittheilungen, welche dem Finanzausschuß zweiter Kammer zum Zwecke der Aufstellung der Staatseinnahmen ge worden, sind die wesentlichsten Bestimmungen über den Pachtvertrag mit der Spielgesellschaft in Nau heim bekannt geworden. Der Vertrag datirt vom 1. Juni 1854 an und ist von da ab auf 24 Jahte gültig abgeschlossen. Für die Erlaubniß des Betriebs des Glückspiels und für die mit verpachtete Wirthschaft verpflichtete sich der Pächter zu zahlen: für die ersten fünf Jahre je 10,000 Thaler jährlich, für die folgenden 5 je 15,000 Thaler, für die weiter folgenden 5 je 20,000 Thaler und für die letzten 9 Jahre 30,000 Tha⸗ ler. Außerdem verpflichtete sich der Pächter einen Kursaal und ein abgesondertes Gebäude zur aus⸗ schließlichen landesherrlichen Benutzung, mit einem Kostenaufwand von 325,000 Thaler zu erbauen, ferner für Park- und Garten-Anlagen 150,000 Thaler zu verwenden, sowie überdies noch zur Umwandlung des sogenannnten Teichhauses in einen Vergnügungsort mit Kaffeehaus und Re stauration 25,000 Thaler. Nach Ablauf der 24jährigen Pachtzeit sollen alle ausgeführten und erworbenen Gebäude und Anlagen mit Grund und Boden, desgleichen alles Zubehör, sowie auch sämmtliches vom Pachter angeschafftes Mobiliar (mit Ausnahme der Spieltische) in das volle Eigenthum des kurhessischen Staats ohne irgend welche Entschädigung übergehen.

Ueber den Stand unserer Eisenbahnfrage berichtet dieHessische Landeszeitung daß S. K. H. der Großherzog den Verkauf der so hoch ren tirenden Main-⸗Neckar⸗Bahn nicht mit dem Inte resse des Landes vereinbar finde und daß dem Ministerium die Erklärung zugegangen sei, er werde dem Verkaufe dieser Bahn seine Zustimmung nicht ertheilen. Dagegen soll der Landesherr den Willen geäußert haben, daß der Ausbau des hes sischen Bahnnetzes keinen weiteren Aufschub erlei⸗ den möge und demgemäß befohlen, daß alsbald von dem Ministerium eine Vorlage zu machen sei, durch welche die Mittel und Wege, wodurch der selbe zu bewerkstelligen wäre, angegeben seien. DasFrankfurter Journal schreibt:Ob⸗ gleich den Postbeamten vor beiläufig vierzehn Tagen die Weisung zugegangen, bis zum 1. August die Uniform der preußischen Postbeamten anzulegen, ist hierüber anscheinend doch noch nicht definitiv entschieden, da von Seiten des Großherzogs bis jetzt die Ratification des Vertrags noch nicht er- folgt ist. Die Redackion derHessischen Volks⸗ blätter macht dazu folgende Bemerkung: Wie wir aus guter Quelle zu wissen glauben, ist es Preußen, das schon längere Zeit den Vertrag zur Ratisication in Händen hat, ohne ihn bis jetzt zu ratifictren.

2. August. Die II. Kammer setzte heute zunächst die Berathung über den Hauptvoranschlag der Staatsausgaben fort. Gelegentlich des Po⸗ stens:Einnahmen aus Stempel kommt ein Ge⸗

setzts⸗Entwurf, die Stempelabgaben in Rheinhessen

betreffend, zur Berathung und wird mit einigen vom Ausschuß beantragten Aenderungen angenom- men. Die Kammer ertheilte sodann dem Ge setzesentwurf, betreffend die Erhebung einer Abgabe von Salz, ihre Zustimmung. Weiter beräth die Kammer über die Recommunication des an- deren Hauses, die Militär-Convention und den Allianzvertrag mit Preußen betreffend. Die Kam⸗

zu beharren und eine gemeinsame Adresse, in wel cher die Verschiedenheit der beiderseitigen Auffas⸗ sung hervorzuheben ist, nicht zu erlassen. Für Ankauf von Militärpferden werden 33,000 fl. ver⸗ willigt.

Die deutschen Irrenärzte werden ihre dießjährige Generalversammlung am 16. und 17. September zu Heppenheim abhalten und steht ein zahlreicher Besuch derselben in Aussicht.

Prinz und Prinzeß Ludwig sind nach längerem Aufenthalt in England hierher zurück⸗ gekehrt, um nach ganz kurzem Aufenthalte sich zu einer Badekux nach der Schweiz zu begeben.

* Friedberg. Durch Erlaß Großherzog

lichen Ministeriums ist Herr Regierungsrath Trapp

mer beschlieht, auf ihren früher gefaßten Beschlüssen machen.

dahier für die bevorstehenden Reichstagswahlen zum Director des zweiten Wahlkreises ernannt

worden. Ueber den Tag der Wahl ist noch keine

Bestimmung getroffen.

* Friedberg. Das aus Officieren, Unter- officieren und Soldaten der vier Infanterie-Regi⸗ menter zusammengesetzte Lehr-Bataillon ist

nunmehr formirt und wird das Exercitium unter Leitung eines preußischen Oberstlieutenants wäh rend cirea 14 Tagen in Darmstadt stattfinden.

* Friedberg. Durch Reseript Großherzog⸗ lichen Ministeriums wird für den 1. October d. J. eine weitere Aushebung von 1280 Recru ten aus der Musterung 1866, als Fortsetzung der am 1. April d. J. erfolgten, angeordnet. Es ist hierbei die Stellvertretung in der bisherigen Weise noch erlaubt. 6

Preußen. Berlin. DerStaatsan⸗ zeiger enthält einen von den Ministern v. Mühler

und zur Lippe gegengezeichneten königlichen Erlaß! vom 14. Juli, durch welchen Graf Bismarck

zum Bundeskanzler ernannt wird, und ferner eine Verordnung vom 26. Juli, welche das Erscheinen von Bundesgesetzblättern des norddeutschen Bundes verfügt.

Die erste Nummer des Bundesgesetzblattes ist erschienen. Es enthält ein Publicandum des Königs aus Ems vom 26. Juli: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc., thun kund und fügen hiermit im Namen des Norddeut⸗ schen Bundes zu wissen: Nachdem die Verfassung des Norddeutschen Bundes von Uns(folgen die Namen wie im Einleitungs Paragraphen der Bundesverfassung bis zum Worte Hamburg) mit dem zu diesem Zwecke berufenen Reichstage ver⸗ einbart worden, ist dieselbe im ganzen Umfange des Norddeutschen Bundesgebietes wie folgt(siehe Bundesverfassung) unterm 25. Juni verkündet worden und hat am 1. Juli Gesetzeskraft erlangt. Indem Wir dies hiermit zur öffentlichen Kenat⸗

niß bringen, übernehmen Wir die Uns durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes übertragenen

Rechte, Befugnisse und Pflichten für Uns und Unsere Nachfolger in der Krone Preußen. Wir befehlen, dieses Publicandum durch das Bundes⸗ gesetzblatt zu veröffentlichen. Urkundlich unter ꝛc. Wilhelm. Gegengez.: Bismarck. f

August Böckh, Professor der Geschichte an der hiesigen Universität, ist am 3. ds. gestor⸗ ben. Der Verblichene, der am 15. März d. J. unter allgemeiner Theilnahme sein 60 jähriges Doctorjubiläum beging, hat das hohe Alter von fast 82 Jahren erreicht.

Ems. Graf v. d. Goltz, der preußische Gesandte in Paris, ist dahier eingetroffen und hat mit dem König conferirkt. Auch Graf Bis mark wird erwartet. he wos si

Baden. Ueber die wegen der einzuführen⸗ den Tabakssteuer unter den Tabakspflanzern herr⸗

schende Stimmung gibt dieBad, Ldsztg, folgende

Nachricht: Auf einer Reise an der Bergstraße, wo viel Tabak gepflanzt wird, hat man die über⸗ zeugende Erfahrung gemacht, welche große Miß⸗ stimmung die Tabakssteuer erzeugt. Sie sagen: Wenn wir uns schließlich in das Unabänderliche fügen müssen, so steht uns doch wenigstens noch so viel ftei, daß wir unser Eigenthum behauen können, womit wir wollen, und daß wir al ann aber keinen Tabak mehr bauen, das liegt wohl auf flacher Hand! So werden es noch Viele

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Heidelberg, DieKarlsruher Zeitung bringt die Ernennung des Professors Dr. v. Treitschke in Kiel zum ordentlichen Professor der Geschichte in Heidelberg.

Schweiz. Der von dem internationa- len Friedens-Congresse ergangene Aufruf lautet: 0

Ju Erwägung, daß die Herstellung und Aufrecht⸗ erhalkung des allgemeinen Friedens eine der ersten Pflichten und Interessen der Nationen ist; daß dieses Ziel nicht anders erreicht werden kann, als durch die Conföderation der Völker, welche untrennbar ist von ihrer politischen, Emancipation; in Erwägung, daß der Frieden ebenso noth⸗ wendig aus der Freiheit enwächst, als der Krieg aus der Unterdrückung; in Erwägung, daß in Ermangelurg eines internauonalen Rechtes, welches zugleich den Frieden und die Freiheit sichert, das einzige Mittel, den Uebeln und

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