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1867.
Samstag den 6. Juli.
M 79.
nzeiger für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjährliches Abonnement auf den Anzeiger für Oberhessen, welcher auch ferner wöchentlich
dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.
Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten
und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours⸗Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs-Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel ꝛc. uns die erfreulichste Aufmunterung sein, die Geschäfte der Redaction in der bisher eingehaltenen Weise fortzuführen.
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für die Abonnenten in hiesiger Stadt 1 fl., bei sämmtlichen Postämtern des Großherzogthums 1 fl. 6 kr.
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— Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Halbjahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich
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Die Redaction.
Hessen Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 29 enthält:
I. Gesetz, die Erhebung der Staatsauflagen in dem dritten Quartal des Jabres 1867 betreffend.
II. Bekanntmachung des Gr. Ministeriums des Gr. Hauses und des Aeußern, die Aufhebung der mit der vormaligen Landgräflich Hessischen Regierung wegen Ver— einigung des Amis Homburg mit dem Großherzogthume zu einem Zollspsteme apgeschlossenen Vereinbarungen betr.
III. Bekanntmachung des Gr. Ministeriums des Gr. Hauses und des Acußern und des Ministeriums der Justiz, den Schutz der Waarenbezeichnungen betreffend.
IV. Bekanntmachung Gr. Ministeriums der Finanzen, die Uebergangs⸗Abgabe und Steuer⸗Vergütung bei dem Verkehr mit Branntwein in dem Königlich Preußischen Regierungsbezirk Kassel, sowie die Uebergangs⸗ Abgabe von Tabaksblättern und Tabaksfabrikaten bei der Einfuhr nach den Königlich Preußischen Regierungsbezirken Wies— baden und Kassel betreffend.
V uuebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten
Umlagen zur Bestreitung der Communalbebürfnisse der Gemeinden des Kreises Gießen. VI. Erhebung in den Abelsstand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht, durch Allerhöchste Entschließung vom 7. Juni d. J., den Groß⸗ herzoglichen Generalconsul Franz von Paula Vincenz Stanislaus von Salernon Fernandez in Barcelona für sich, seine gegenwärtigen und zukünftigen ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts in den Adelsstand des Großherzogthums zu erheben.
VII. Ermächtigungen zur Annahme fremder Orden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aller— gnädigst geruht: am 1. Juni dem Betriebsinspector der Hessischen Ludwigs ⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft Franz Bittong zu Mainz die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Könige von Preußen verliehenen Kronenortens vierter Klasse,— am 15. Juni dem Cabinetsgüter⸗Director Ludwig Menges die Er— laubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des St. Stanislausordens mit der Krone,— am 17. Juni dem Kammerherrn, Oberst-⸗Stallmeister und fungirenden Oberst-Hosmarschall Freihern van der Capellen die Exlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Si. Annen-Ordens in Brillanten,— an demselben Tage dem Kammerherrn, Hosstallmeister Frhrn von Schäffer-Bernstein die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Maj. dem Kaiser von Rußland verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des St. Stanislaus-Ordens— und an demselben Tage dem Oberbereiter Namendorf bie Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Maj. dem Kaiser von Rußland verliehenen Ritterkreuzes dritter Klasse des St. Stanislaus⸗Ordens zu ertheilen.
VIII. Namens veränderungen. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 28. Mai der Katharina Seng zu Bernsfeld zu gestatten, statt ihres bisherigen Familiennamens Seng in Zukunft den Familiennamen Seipp— und am 7. Juni ber Katharina Ackermann von Ober Ramstadt zu gestatten, statt ihres bisherigen Familsennamens Acker mann in Zukunft den Familiennamen Buxbaum zu führen.
IX. Ertheilung eines Erfindungspazents. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 11. Junt dem Techniker Heinrich Gustav Adolph Otto Jung in Mainz Namens des Ingenieurs Louis
Tischbein von Schöning in Wien auf sein Nachsuchen
fein Erfindungspatent auf die durch Zeichnung und Be—
schreibung näher erläuterte Construction einer Vorrichtung zum Darren des Malzes und ähnlicher Gegenstände, sowie zur Trocknung von feuchtem Getreide, jedoch unter dem Vorbehalte, daß durch das ertheilte Patent Niemand in der Anwendung bereits bekannter Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthums zu ertheilen
X. Diensinachrichten. Am 4. Mai wurde der bischöfliche Kaplan Dr. Michael Raich zu Mainz zum vierten Dom- präbendaten ernannt; am 21. Mai wurde dem vormaligen Kurfürstlich Hessischen Bezirksgeometer Heinrich Schneider in Nauheim das Patent als Geometer der ersten Klasse für den Kreis Friedberg ertheilt; am 22. Mai wurde dem Pfarrer Ludwig Hermes zu Armsheim die kathol Pfarrstelle zu Astheim, im Dekanate Darmstadt,— dem Pfarrverwalter Werner Beringer zu Vendersheim die kathelische Pfarrstelle zu Vendersheim, im Dekanate Gau— Bickelheim,— am 27. Mai dem Pfarrer Ries zu Friesenheim die kath. Pfarrstelle zu Wald-Michelbach, im Dekanate Heppenheim,— dem Pfarrverwalter Itzel zu Bieber, im Dekanate Seligenstadt, die kath. Pfarrstelle daselbst— und dem Pfarrverwalter Thaler zu Mombach, im Dekanate Ober-Ingelheim, die katholische Pfarrstelle da selbst übertragen; an demselben Tage wurde der Pfarrer Joh. Joseph Alois Kinkel zu Ober-Ingelheim zum kath. Pfarrer in Heßloch, im Dekanate Osthosen,— der kath. Pfarrer Jacob Schmitt zu Lämmerspiel zum kath. Pfarrer in Fürth, im Dekanate Heppenheim,— und der Pfarrverwalter Heinr. Simon Seib zu Guntersblum zum kath. Pfarrer zu Groß⸗Umstabt, im Dekanate Dieburg, ernannt; am 29. Mai wurde dem Pfarrverwalter Herm. Rupp zu Gaulsheim die kath. Pfarrstelle zu Gaulsheim, im Dekanate Bingen, übertragen.
XI. Dienstentlassung in Folge richterlichen Erkennt⸗ nisses. Durch Erkenntniß des Großherzogl. Bezirksgerichts Mainz vom 30. April ist der Gerichtsvollzieher Wilhelm Hirter aus Mainz, in Anwendung des Art. 13 des Kaiserlichen Decrets vom 14. Juni 1813, seines Diensies als Gerichtsvollzieher entlassen worden.
XII. Concurrenzeröffnungen für die evang. Schulstelle zu Ranstadt, mit welcher ein Gehalt von 300 fl. und eine Vergütung von 20 fl. für Heizung des Schullocals verbunden ist; dem Hrn. Grafen zu Stolberg-Wernigerode und Gedern steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die evangel. Pfarrstelle zu Hausen mit einem Gehalte von 1046 fl. 15 kr.; die erste evang. Knaben-Schulstelle zu Groß-Gerau, mit welcher ein Gehalt von 379 fl. 45 kr. und 4 Stecken Holz für Heizung des Schullocals ver— bunden ist.
Darmstadt. Der hiesige Turnverein hat be— schlossen, auf die Einladung des Stadtraths sich an der Feier des 300jährigen Jubiläums der Residenz Darmstadt zu betheiligen, eine ablehnende Antwort zu ertheilen, da die Zeitverhältnisse nicht dazu angethan seien.
— Die Gradauszeichnungen bei den Officieren sind nach preußischem Muster geändert worden. Die Lieutenants haben nunmehr gar keinen, die Oberlieutenants nur einen und die Hauptleute nur zwei Sterne auf den Achselklappen oder den Epau— lettes.— Das erste Jägerbataillon führt die Bezeichnung„Gardejäger-Bataillon,“ das zweite„Leibjäger-Bataillon.“
— Das„Frankfurter Journal“ bringt die Mittheilung, daß der Postvertrag mit Preußen am 1. ds. von dem Großherzoge in derjenigen Form genehmigt worden sei, wie er nun auch wohl in Berlin auf keine Schwierigkeiten weiter stoßen werde.
— 4. Juli. II. Kammer. Heß beantragt alsbaldige Wiederbesetzung der erledigten Lehr⸗ stühle an der Universität.— Der Gesetzentwurf, die Abänderung einiger Sätze des Gewerbsteuer— tarifs betreffend, wird ohne Debatte genehmigt. — Als weiterer Zuschuß für die Universität wer⸗ den nachträglich 1300 fl. für die Dotation des Professors Weigand, der das Grimm'sche Wörter- buch weiter fortführt, verlangt; die Kammer stimmt dem bei.— Sodann wird zur Berathung des Gesetzentwurfs, die Aufhebung der gesetzlichen Beschränkungen der Höhe des Zinsfußes betreffend, cesp. des dieserhalb vom Abg. Dumont gestellten Antrags geschritten.— Nach längerer Debatte nimmt die Kammer das Gesetz an.
Preußen. Berlin. Der König hat den hannöver' schen Veteranen, welche die Feld⸗ züge von 1813— 15 mitgemacht haben, 30,000 Thaler als Unterstützung gewährt.
— Der Disciplinar-Gerichtshof hat den Abg. Assessor Lasker wegen der von ihm außerhalb der Kammer gehaltenen Reden zu 100 Thaler Geldstrafe verurtheilt, ihn aber wegen seiner Kammerreden auf Grund des Artikels 84 der Verfassung freigesprochen.
— Am 3. ds. hat zu Potsdam die Fah- nen- und Standarten-Weihe stattgefunden. Der Feierlichkeit wohnten bei: der König, die Prinzen und Prinzessinnen, Prinz Humbert von Italien, die ganze Generalität, die Spitzen der Behörden und die Garnison. Nach der Kirchen⸗ feier war Parade, Speisung des Lehrbataillons und allerlei Festvergnügungen. Das Festmahl fand im neuen Palais statt. Die Stadt war beflaggt.
— Der Jahrestag der Schlacht von König— grätz ist in Berlin, soviel wir aus den gestrigen Abendblättern ersehen, nur militärisch gefeiert worden. In Potsdam fand am Vorabend die Einweihung der neuen Fahnen statt, welche der König den versammelten Officteren und der Mann- schaft der Regimenter mit den kurzen Worten übergab:„Ich freue mich, Euch diese Fahnen zu verleihen und erwarte, daß Ihr sie mit Eurem Leben vertheidigen werdet.“
— Nach einer Generalverfügung des könig— lichen General- Postamts ist die persönliche Porto- freiheit, welche bisher den Postbeamten, deren
Angehörigen und den Posthaltern im fürstlich
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