Ausgabe 
5.11.1867
 
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1867.

blatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Auf denAnzeiger kann man noch für die Monate November und Dezember bei den Poststellen des Großherzog thums mit 22 kr. und bei der Verlags-Expedition mit 20 kr. abonniren.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Volkszählung im Großherzogthum Hessen am 3. Dezember 1867.

D

Friedberg am 2. November 1867.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt. 1 Das nachstehend abgedruckte Schreiben der Großherzoglichen Centralstelle far die Landesstatistik vom 1. d. M. theilen wir Ihnen zur

Nachricht und Nachachtung mit, uns vorbehaltend, Ihnen demnächst hiernach weitere Verfügung zugehen zu lassen.

Trapp.

Die Großherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik an die Großherzoglichen Kreisämter.

In Gemäßheit der unter den Regierungen der deutschen Zoll- vereinsstaaten hinsichtlich der Theilung der gemeinschaftlichen Zollein⸗ nahmen bestehenden Vereinbarungen ist im Dezember d. J. wiederum eine, nach den Vorschriften der Instruction vom 30 September 1861 und des Ausschreibens Gr. Ministeriums des Innern vom 14. October 1861(Nr. 22) auszuführende Volkszählung vorzunehmen.

Damit den mit der örtlichen Leitung der Zählung zu beauf⸗ tragenden Personen hinreichende Zeit bleibt, sich mit den Zählungs- verschriften genau bekannt zu machen, die Notizbücher der Zählungs Agenten vorzubereiten(C. 13 der Instruction) und letztere mit der nöthigen Anleitung zu versehen, ersuchen wir Sie zufolge Verfügung des Gr. Ministeriums des Innern, alsbald das Erforderliche wegen Biltrung der Zählungs⸗Cemmisssonen(§. 2 der Instruction) elnzuleuen und demnächst das Wenere nach den bestehenden Vor schriften anzuordnen.

Wir machen hierbei darauf aufmerksam, daß es bei der Zu sammensetzung der Zählungs Commissienen hauptsächlich darauf an kommt, solche Personen für dieselben zu bestunmen, welche die Wich⸗ tigkeit der Volkszählung zu beurtbeilen un Stande sind und Interesse an deren entsprechenden Ausführung netmen, dabei dae Vertrauen der Gemeinde Angehörigen genießen und die nöͤthige Fertigkeit in schriftlichen Arbeiten besitzen. Es gehören dahin namentlich die Geist lichen, Schullehrer, Gemeinde- und Kirchenrechner und andere im öffentlichen Dienste befindliche Personen.

Mit Bezugnahme auf den Schlußsatz im zweilen Absatz des §. 2 der Instruction fügen wir weiter bei, daß es sich nach den ben den Volkszählungen von 1861 und 1864 gemachten Erfahrungen empstehlt, auch in den größeren Stadten die örtliche Leitung der Volkszählung besonderen, aus der freiwilligen Betheiligung der Be

völkerung hervorgegangenen Zählungs-Commissionen zu übertragen,

und daß anderwärts in solchen Städten insbesondere dadurch sehr zu verlässige Zählungsresultate erzielt worden sind, daß für jedes städtische Quartier eine besondere Zählungs-Commission, unter Leitung einer Central-⸗Commission, eingesetzt, und die Austheilung, Wiedereinsammlung

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und Prüfung der Zählungslisten einer entsprechenden, verhältnißmäßig sehr großen Anzahl von Einwohnern, welche sich auf ergangene öffent⸗ liche Aufforderung freiwillig hierzu erboten hatten, übertragen wurde.

Es ist ferner räthlich, bei geeigneter Gelegenheit durch münd liche Instruirung der Zählungs-Commission sowohl auf ein richtiges Verständniß der Zählungsvorschriften hinzuwirken und etwaige irrige Ausichten über einzelne Bestimmungen zu beseitigen, als auch das Interesse der betreffenden Personen an dem guten Gelingen der Zäblung durch Hinwelsung auf deren Wichtigkeit in finanzieller und volkswirthschaftlicher Hinsicht, sowie auf die seither erzielten günstigen Ergebnisse zu beleben.

Die Gr. Bürgermeistereien werden anzuweisen sein, die bei denselben in je zwei Exemplaren in Verwahrung befindlichen Instructionen vom 30. September 1861 an die betreffenden Zählungs Commissionen abzugeben und nach beendigter Zählung wieder in Ver⸗ wahrung zu nehmen, auch den Zählungscommissionen die bei der Volkszahlung von 1864 aufgestellten Zählungs⸗Listen und Notizbücher der Zahlungs Agenten zur sachdienlichen Beuutzung zur Verfügung zu stellen.

Sämmtliche für den dortigen Kreis erforderliche Drucksachen werden Ihnen demnächst, für die einzelnen Gemeinden bereits ab gezählt und verpackt, nebst einer Nachweisung derselben, zur Weiter⸗ besörderung zugehen. Durch Verhandlungen über die Ausführung der Volkszählung im norddeutschen Bund wurde eine Verzögerung des Drucks der Formularien herbeigeführt, welche deren frühere Zusendung nicht gestattet. U

Schließlich ersuchen wir Sie, die neu aufgestellten Zählungs Listen demnächst gleichzeitig mit den Bevölkerungstabellen, ne bst sämmtlichen unverwendet gebliebenen Formularien, bis zu dem bezüglich der Tabellen im§. 17. der Instruction bezeichneten Zeitpunkt an uns einzusenden, und uns dabet Ihre etwaigen, zur Berücksichtigung bei der Instructionsertheilung für spätere Volks zählungen geeignete Wahrnehmungen mitzutheilen.

Maurer.

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Hessen. a Friedberg, 3. Nov. Diel blikanischen Bestrebungen zu Gute gekommen indem sie sich durch ihre Schwachheit untergräbt,

römische Frage scheint sich! so einfach lösen zu sein. wollen, wie man noch glauben konnte, ohne daß n auf einen friedlichen Aus müßte. Nachdem ein treten ist, sieht man, durch seine zweideutig die ganze Angelegenheit verfahren hatte.

Wenn also die Regierung nicht den Muth einer zweifelhaften Zukunft entgegen. der vorigen Woche hatte, die Freischaaren bei Seite lassend selbst] sicher scheint indeß, daß Garibaldi für diesmal jedoch die Hoffnung nach Rom zu zieben und dem Kaiserreich mit seinenSpaztergang nach Rom nicht g bereits aufgeben einem lait accompli gegenüber zu treten, so blieb machen wird.

s Ministerium einge- ihr nichts übrig, als die Entwickelung der ganzen welchem Gray Ratazzi Bewegung im Keim zu ersticken und der Ratification der Verträge für die nächste e und kopflose Politik Nation zu erklären, daß es der jetzt durch Ver- Woche angesagt. Zwei- träge gebundnen Regierung überlassen bleiben ficationsfrist um einige Tage verlängert.

Ziemlich

Preußen. Berlin. Württemberg hat die

Preußen hat deßhalb die Rati⸗

deutig, weil er Franffpeich gegenüber sich das Ansehn gab, als wolls er die revolutionäre Be⸗ wegung unmöglich machen, zu welchem Zweck er sogar Garibaldi für kurze Zeit verhaftete; kopflos, weil er denken konnte, daß er durch Un⸗ terstützung der Freischaaren dem ausgesprochenen Willen des mächtigen Nachbars gegenüber Rom gewinnen werde. Für Italien ist eine starke Regierung nothwendig. Einen Freischaarenzug nach Rom, selbst wenn er den edelsten Motiven entsprang, durfte darum das Ministerium nicht dulden; obgleich Garibaldi die Annexion ans Königreich Italien auf sein Panier geschrieben hatte, würde ein Sieg seinerseits nur den repu-

müsse, die Einheit Italiens, sobald der Moment dazu gekommen sei, zu vollenden. Alle verständigen Leute würden auf ihrer Seite gestanden haben. Durch ihr Schwanken und ihre Halbheit hat sit ihrem ohnehin auf schwachen Füßen stebenden Ansehn starke Wunden geschlagen, und selbst vom neuen Ministerium ist es nicht klar, ob es im Einverständniß mit Garibaldi oder Frankreich vorgegangen ist; vielleicht war es überhaupt zu spät für ein entschiedenes Handeln ohne ihrem Ansehn aufs neue zu schaden; denn geht sie mit Garihaldt, so hat sie den Krieg, thut sie den Willen Frankreichs, so verliert sie an Boden im eignen Lande. So geht in Italien die Monarchie,

Dem König Ludwig II. und dem Prinzen Otto von Bayern ist der schwarze Adlerorden verliehen worden.

Nach den einlaufenden Berichten war die Betheiligung bei der Wahl der Wahlmänner für die Abgeordnetenwahl überall eine äußerst geringe, ja es ist an mehreren Orten vorgekommen, daß gar keine Wähler erschienen.

DerStaatsanzeiger berichtet: Die am 31. Oct. zum Austausche der Ratificationen des Zollvereinsvertrages zusammengetretenen Be⸗ vollmächtigten der Regierungen des Nordbundes, Badens und Großberzogthum Hessens haben be- schlossen, in Folge der Nachrichten aus München