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1867.
Donnerstag den 4. April.
M41.
Anzeiger für Oberhessen.
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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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detreffend
Amtlicher Theil.
Die Ausführung der in den Voranschlägen der, Gemeinden für 1866 vorgesehenen Arbeiten.
Friedberg den 1. April 1867.
Das Großherzogliche Kreis amt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir sehen binnen 8 Tagen Ihren Berichten darüber entgegen, in wie weit die in den Gemeindevoranschlägen für 1866 vorgesehenen
Arbeiten bis jetzt zur Ausfuhrung gekommen sind. N schehen ist, damit nach Befund der Credit auf das Rechnungsjahr 1807 übertragen werden kann. 1868 ist auf diese Creditübertragungen bei Firirung des Betriebskapitale die geeignete Rücksicht zu nehmen.
Betreffend: Die Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschlag.
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Sind noch Arbeiten auszuführen, so ist zu rechtfertigen, warum dies bis jetzt nicht ge—
Bei der Aufstellung der Voranschlage für Tyr a p p.
Friedberg den 1. April 1867.
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Sie wollen ihre Gemeindeangehörigen zur möglichst umfangreichen Betheiligung an den bestehenden Hagelversicherungsanstalten unter
Hinweisung darauf, daß sie keinen Ersatz für Hagelschaden durch Gestattung von Collecten zu erwarten haben, veranlassen.
Betreffend: Die Aufstellung der Kirchenvoranschläge für 1868.
Dasselbe an die Kirchenvorstände, von welchen für 1868 Voranschläge aufzustellen sind—
Unter Hinweisung auf den Art. 15
wir Ihnen hiermit auf, die Kirchenvoranschläge
Mai d. J. an die betreffenden Dekanate abzuliefern.
Pünktliche Befolgung der Instruktion für die Aufstellung der Voranschlage, sowie der Entschließungen zu den vorderen Voranschlägen können wir erwarten und empfehlen Ihnen noch weiter, die einzelnen Ansätze in dem Berathungsprotokolle gehörig zu begründen und dasselbe
vorschriftsmäßig abzuschließen.
der 6. Juni 1832, die Verwaltung des Kirchenvermögens betreffend, tragen
vom
Verordnung
für 1868 bis zu Ende
Trapp.
Friedberg den 1. April 1867.
Unter Hinweisung auf die Bestimmungen im Art 20 der Ver— ordnung, die Verwaltung des Kirchenvermögens betreffend, bemerken wir Ihnen, daß in den Fällen, in welchen Zuschüsse aus den Ge— meindekassen verlangt werden, diese Anforderungen durch einen voll— ständigen speziellen Auszug aus dem Berathungsprstokoll zum Vor— anschlag und durch eine Zusammenstellung sämmtlicher Einnahmen und Ausgaben zu begründen sind. ö
Trapp.
Hessen. Darmstadt. Der eine Reihe von Jahren schon an der hiesigen Realschule fungirende Lehrer Th. Hofmann ist mit den Directorialgeschäften provisorisch betraut worden.
— Auf die Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militärdienst sollen nunmehr auch die Schüler der Realschulen zu Darmstadt, Offenbach und Mainz Anspruch haben, wenn dieselben die erste Klasse dieser Anstalten absolvirt haben.
Friedberg. Wie gewöhnlich sind auch diesmal am 1. April die Rekruten bei ihren Re— gimentern eingetroffen und da auch gleichzeitig die ältere Dienstmannschast verstärkt wurde, ist wegen Ueberfüllung der Casernen eine kleinere Anzahl Soldaten bei Einwohnern unserer Stadt einquar— tiert worden, jedoch ohne Verpflegung. Von 15 zu 15 Tagen wird Umquartierung erfolgen.
— Die Zeitungen der letzten Tage beschaftigen sich vorzugsweise mit der Luxemburger Angelegen- heit und bringen eine Fluth der widersprechend— sten Nachrichten, aus denen der wahre und wirk— liche Stand der Sache mit einiger Bestimmtheit bis jetzt nicht zu entziffern ist. Wir haben darum die uns am wichtigsten scheinenden Nachrichten an verschiedenen Stellen eingereiht. Das Wichtigste in dieser Frage ist wohl für uns die Antwort des Grafen Bismarck auf die Interpellation v. Bennigsen's. Siehe Reichstag.
*— Die theologische Facultät zu Gießen hat gelegentlich der Gedächtnißfeier des Todes Philipps des Großmüthigen dem Professor am evangel. Predigerseminar dahier Herrn Pfarrer Köhler das Diplom als Doctor der Theologie honoris causa übersandt. Eine gleiche Auszeich- nung ist dem Herrn Oberconsistorialrafh Göring in Varmstadt und zwei Geistlichen zu Paris zu Theil geworden, welch letztere sich auch besondere Ver— dienste durch ihre Fürsorge für die hessischen Arbeiterfamilien in Paris erworben haben.
Mainz. Der erst vor Kurzem hier einge— troffene Festungscommandant, Herr Generalmajor v. Winterfeld, ist in der Nacht vom 30. auf den 31. Marz in Folge eines Schlaganfalls gestorben. Als bemerkenswerth wird hierzu berichtet, daß
lange] das Reitpferd des Verslorbenen in derselben Nacht
verendet sei.
Preußen. Berlin, 30. März. Reichs- tag. Die Tagesorbnung führt zur Präsidenten⸗ wahl. Abg. v. Blankenburg wiederholt seinen gestrigen Antrag, von der Vornahme einer so zeitraubenden Wahl Abstand zu nehmen und das gegenwärtige Präsidium für die noch übrige Dauer der Reichstagssession durch Acclamation einfach zu bestätigen. Abg. Rohden legt Witderspruch ein und besteht auf genauer Beobachtung der Geschäfts— ordnung. Dieser eine Widerspruch genügt indessen, um die Wahl ordnungsmäßig vornehmen zu müssen. Es werden 232 Stimmen abgegeben; davon er— hält Abg. Dr. Simson 214. Zum ersten Vicepräsidenten wird hierauf der Herzog v. Ujest mit 223 von 233 und zum zweiten Vicepräsidenten der Abg. v. Bennigsen mit 168 von 215 Stimmen gewählt.— Das Haus fährt nunmehr in der Verfassungsbe— rathung fort. Art. 25(Legitimationsprüfung ic.) wiro ohne Discussion angenommen. Zu Art. 26: „Der Reichstag beschließt nach absoluter Stimmen⸗ mehrbeit. Zur Gültigkeit der Beschlußfassung ist die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder er— forderlich“— wird von dem Abg. Harnier beantragt, hinter die Worte:„der Mehrheit“ ein- zuschieben:„der gesetzlichen Anzahl.“ Mit diesem Zusatz wird Art. 26 angenommen. Art. 27:„Die Mitglieder des Reichstags sind Ver- treter des gesammten Volkes und an Aufträge und Instructionen nicht gebunden“ wird ohne Discussion angenommen. Art. 28 lautet:„Kein Mitglied des Reichstags darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Aus— übung seines Berufes gethanenen Aeußerungen ge— richtlich oder diseiplinarisch verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.“ Ein zum Art. 28 gestelltes Amendement von Ausfeld und Genossen wird abgelehnt. Art. 28 wird dann angenom- men, ebenso auch ein Amendement von Lette und Genossen-, hinter Art. 28 einzuschieben: „Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein
Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung wegen Schulden erforderlich. Auf Verlangen des Reichs- tags wird jedes Strafverfahren gegen ein Mit- glied desselben und jede Untersuchungs⸗ oder Civilhaft für die Dauer der Sitzungsperiode auf— gehoben.“ Art. 29 lautet:„Die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschadigung beziehen.“ Abg. Meier(Bremen) beantragt, nach den Worten„als solche“ einzu- schalten:„aus öffentlichen Mitteln,“ und die Abgg. Weber und v. Thünen stellen das Amendement, den Art. 29 zu streichen und dafür zu setzen:„Die Mitglieder des Reichs- tages erhalten aus der Bundescasse Reisekosten und Diäten nach Maßgabe des Gesetzes. Bis zum Erlaß dieses Gesetzes stellt das Bundes- präsidium die Höhe derselben fest. Ein Verzicht auf die Reisekosten und Diäten ist unstatthast.“ Abg. v. Brünneck spricht für die Vorlage. Für die Würde, den Patriotismus des Reichstags, sei die Nichtzahlung von Diäten unerläßlich. Abg. v. Thünen: Solle das allgemeine Wahl- recht eine Wahrheit sein, so müsse das Volk auch Jeden wählen können, dem es sein Vertrauen schenkt, gleichviel, eb er arm oder reich; und da— rum müßten Diäten gezahlt werden. Abg. Wa- gener: Die Herren vor mir sind ohne Diäten gewählt.— Das Amt des Abgeordneten ist ein Ehrenamt und für ein Ehrenamt soll man keine Diäten fordern.— Abg. Rée: Wenn deutsche Minister einmal keinen Gehalt mehr bekommen, dann bin ich auch damit zufrieden, daß auch die Volksvertreter keine Diäten erhalten, aber eher nicht. Herr v. Below Das Proletariat des Geistes hat seinen berechtigten Anspruch in Deutschland, denn aus ihm stammen unsere Dich— ter, Denker und Staatsmänner. Nehmen Sie das Amendement an, oder, wenn Sie das nicht wollen, so streichen Sie wenigstens den Art. 29 und lassen


