Einzelbild herunterladen

1867.

Samstag den 2. November.

2 130.

Anzeiger für Ob

ssen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

1 Erscheint jeben Okenstag, Donnerstag und Samstag.

3

Auf denAnzeiger kann man noch für die Monate November und Dezember bei den Poststellen des Großherzog thums mit 22 kr. und bei der Verlags-Expedition mit 20 kr. abonniren.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:

Nr. 43. sub. 1. 0 Friedberg den 29. October 1867.

Gesetz, die Veränderung der Gebäudesteuerkapitalien betreffend. sub. 2.

Betreffend: Instruction zur Dienstführung der Gemeinde-Einnehmer.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Noch sehr wenige von Ihnen sind unserer Auflage vom 21. v. M., in Nr. 113 des Anzeigers, nachgekommen, die Säumigen werden deshalb an alsbaldige Erledigung derselben erinnert,

Betreffend: Die Ermittelung der Todesursache einer im unbekannten männlichen Leiche.

großen Teiche bei Nauheim aufgefundenen

Dea fene e

Verordnung,

die Gehalte der Volksschullehrer betreffend. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.

Friedberg den 29. October 1867.

h

Friedberg den 30. October 1867.

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises.

Am Abende des 27. October wurde in dem s. g. großen Teiche ö

zu Nauheim die Leiche eines noch jungen,

Mannes aufgefunden, über deren Personlichkeit bis jetzt nichts Be⸗

stimmtes ermittelt werden konnte. Die Leiche war bekleidet mit 1 23

3) einer blau- und weißgestreiften leinenen genähten bunten wollenen Hosenträgern,

4) einem blau- und weißgestreiften baumwollenen s. g. Faltenhemd,

einem gestrickten Camisol von grauer Wolle, einer schwarzseidnen, geblümten schmalen Halsbinde,

höchstens 30 jährigen

5) braunen wollenen Strümpfen mit ledernen Kniebändern, 6) ledernen Riemenschuhen und in der rechten Hosentasche steckte 7) ein rundlich zugeschnittenes Hauskäppchen von schwarzem Tuch

ö mit schwarzer Trottel. Wir beauftragen Sie Nachforschungen über die Identität der

Hose mit in Stramin dieselbe

1 Gutachten haben mag.

hier fraglichen Leiche alsbald anzustellen, das Resultat derselben uns mitzutheilen und fügen noch an, daß nach dem vorliegenden ärztlichen mindestene

ein Woche im Wasser gelegen

Tig mn p.

Hessen. Darmstadt. Prinz Ludwig von Hessen, bisher Oberst à la suite in der preußischen Armee, ist zum Generalmajor in derselben ernannt worden.

Als die Preußen im vorigen Jahre das Zeughaus dahier räumten und auch die in dem- selben aufvewahrten Teppiche mitnahmen, zwangen sie Jeden, den sie mit einem Fuhrwerk trafen, zum Transport derselben. Dieses Schicksal traf auch einen Mann von Ober-Ramstadt. Nachdem derselbe wider Willen bis Abends spät seine Dienste hatte leisten müssen, gaben sie ihm zum Andenken ein paar der erbeuteten Teppiche. Die Gens⸗ d'armerie zeigte den Mann aus Ober- Ramstadt an, und das hiesige Landgericht leitete eine Untersuchung wegen Diebstahls gegen denselben ein, deren Resultat war, daß der Angeklagte wegen Diebstahls zu einer Gefängnißstrafe von 3 Wochen verurtheilt wurde. Das preußische Geschenk wurde zugleich confiscirt. Der Verurtheilte suchte Hilfe dagegen bei dem Hofgerichte, und kam dieser Fall denn jüngst in der Appellationsinstanz zur Ver⸗ handlung. Das Hofgericht erließ ein freisprechen⸗ des Urtheil.

Mainz. Eine etwa 100 Mann starke Abtheilung der Zöglinge der neu errichteten preußischen Kriegsschule zu Kassel traf per Eisen⸗ bahn hier ein. Die jungen Leute sind bestimmt, sich mit dem Festungsdienst practisch vertraut zu machen, und werden zu diesem Zwecke mehrere Wochen hier verweilen.

Zur Bestreitung der Kosten der Bethei⸗ ligung unseres Großherzogthums an der Pariser Induftrie⸗Ausstellung haben die Stände nach länge ren Verhandlungen eine Summe von 20,000 fl. verwillsgt. Die Regierung hatte einen Voranschlag von 28,600 fl, aufgestellt und hierzu kamen noch 3000 fl. für Herstellung der Fußböden und Pla- fonds im Ausstellungspalast. Von Seiten unserer

Regierung wurden den Ausstellern nur die Kosten

für die Herstellung der Tische und Ausstellungs- schränke im Betrage von nahezu 5000 fl. in An⸗ rechnung gebracht und werden dieselben jetzt er hoben; sämmtliche übrige Kosten, wie für die Ausstattung der Ausstellungsräume, den Hin- und Rücktransport der Ausstellungsgegenstände, die Kosten der Commissäre und für den Druck ꝛc. trägt die Regierung. Außer den von den Stän- den bewilligten 20,000 fl. sind hierzu noch ca. 6000 fl. erforderlich, die aus den Fonds für öffent⸗ liche und gemeinnützige Zwecke entnommen werden.

Gleichwie in Preußen wird auch bei den Postanstalten in Hessen an Sonn- und Feiertagen ein beschränkter Tagesdienst stattfinden. Außerdem an folgenden k. preuß. und großh. hess. Feiertagen: am Buß und Bettag, an des Königs und der Königin, an des Kronprinzen, der Kronprinzessin Geburtstag und der Königin Wittwe Geburts- und Namenstag, sowie des Großherzogs Geburts und Namensfest. Die Postillone müssen an solchen Tagen mit aufgesteckten Federbüschen Dienst thun.(J)

Preußen. Von Berlin aus wird auf das Bestimmteste in Abrede gestellt, daß Preußen in der italienischen Angelegenheit eine be⸗ stimmte Einwirkung nach irgend einer Seite hin geübt habe; die preußische Regierung werde ihren berechtigten Einfluß nur zur Verhütung tieferer Friedensstörungen geltend machen. ö

Bayern. München. Der Ausschuß der Abgeordnetenkammer hat einstimmig be⸗ schlossen, auf dem früheren Kammerbeschlusse zu beharren und den Wunsch beizufügen, die Staats- regierung möge dahin wirken, daß durch das Veto Preußens das wirthschaftliche Interesse Bayerns nicht benachtheiligt werde.

Wie es heißt, werde der König, wenn die Bemühungen, den Reichsrath zur unbe- dingten Annahme des Zollvertrages zu bewegen, erfolglos bleiben sollten, den Vertrag dennoch ratisiciren.

In den Verhandlungen zwischen Bapern und Württemberg wegen der ehemaligen Bundes⸗ festung Ulm konnten sich beide Regierungen bis jetzt nicht einigen und ist es deßhalb noch zu keinem definitiven Resultat gekommen.

Die Aufregung der Bevölkerung Münchens war am 26. eine so große, daß man eine mili⸗ tärische Besetzung des Ständehauses für nöthig hielt. Aus allen hervorragenden Städten des Landes trafen in den letzten Tagen Adressen und Resolutionen für Aufrechthaltung des Zollvereins an beide Kammern, wie an einzelne Mitglieder derselben ein.

In der Sitzung der Abgeordnetenkammer vom 30. Oct. wurde der Ausschußantrag: auf bedingungsloser Annahme der Zollverträge zu be⸗ harren, mit allen gegen 12 Stimmen angenommen, nebst dem gleichfalls vom Ausschusse beantragten Zusatze: die Abgeordnetenkammer wolle die zu- versichtliche Erwartung aussprechen, die Staats- regierung werde dahin wirken, daß die Präsidial⸗ macht Preußen das ihr im Zollvereinsvertrage vom 8. Juli 1867 eingeräumte Einspruchsrecht nicht in einer den wirthschaftlichen Interessen Bayerns nachtheiligen Weise ausüben werde.

Die Reichs rathskammer siimmte den Zoll⸗ verträgen einschließlich des es der Abge- ordnetenkammer mit allen gegen 13 Stimmen bei.

Der Cultusminister legte am 31. Oct. der Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf bezüglich der Reform der Volksschulen vor. g f

Württemberg. Stuttgart. Die zweite Kammer hat am 30. Oct., entgegen dem Antrage der Majorität der Commisslon, den Allianzvertrag zwischen Württemberg und Preußen mit 58 gegen 32 Stimmen angenommen. Zuvor war mit 53 gegen 37 Stimmen der Beschluß gefaßt worden, daß die einfache Stimmenmehrheit genüge.

In der Sitzung vom 31. Oct. wurden der Zollbereinsvertrag und die Salzsteuer mit 73