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wirtbschaftliche Leben der civilisirten Welt einem grauenvollen, dem gänzlichen Verschwinden aller Errungenschaften, Entdeckungen und Erfindungen fast gleich kommenden Rückschritt. Darum muß es vernünftig und wirthschaftlich erscheinen, wenn beim Verbrauch der Steinkohlen auch an die Zukunft gedacht, wenn gespart wird. Mit nen- nenswerthem Erfolg, für das große Ganze ge⸗ schieht dieses besonders dadurch, daß wir andere zur Hand liegende Brennmaterialien gewinnen, und benutzen. In jeder Beziehung ist dieses wirthschaftlich, auch insofern, als die Braunkohlen nicht theurer sind und viele Vortheile gewähren, welche Holz und Steinkohlen versagen und einer Menge Hände lohnende Beschäftigung geben. Wenn wir recht unterrichtet sind, so glaubt indessen die Gemeinde Melbach in der Lage zu sein, vorstehenden allgemein anerkannten Wahr⸗ heiten, localer Verhältnisse wegen, thatsächlichen Widerspruch entgegenstellen zu müssen. Die Sache verhält sich so: Das Braunkohlen- lager in der Gemarkung Dorheim ist schon seit mehreren Jahren ausgebeutet; allein dasselbe Lager hat eine ununterbrochene Fortsetzung in der angrenzenden Gemarkung Beienheim. Seit Jahren ist dort das fiskalische Bergwerk. Nach Unter- brechung einer kurzen Strecke, nach Melbach zu, findet in dieser Gemarkung das Braunkohlenlager seine Fortsetzung, von da auf der Höhe bis nach Berstadt sich ausdehnend. Da das Lager zu Beienheim auch bald erschöpft sein wird, so soll und muß der Braunkohlenbergbau in Melbach begonnen werden. Nun kommt die Gemeinde Melbach,— wenigstens sollen Abgesandte von da in dieser Sache schon einigemale in Darmstadt
gewesen sein—, und verlangt, daß man die Kohlenschätze in Melbach liegen lasse, der Aecker wegen, welche in Anspruch genommen werden müssen, obwohl nur gegen angemessene volle Ent— schädigung. Was wird die Behörde, was wird die Kammer beschließen?
Wir werden hierbei an einen bekannten Satz erinnert, der also lautet:„Das Wohl der Ein— zelnen muß dem Wohle der Gesammtheit unter- geordnet werden.“ Dieser Satz ist zwar schon alt, aber noch vollgiltig; denn er spricht Patrio— tismus und Wirthschaftlichkeit aus, und er ist die Grundlage einer jeden gemeinnützigen Verbindung. Wenn wir aber auch absehen wollen von Patrio—
eine Verkennung der beiderseitigen Interessen kann einen Widerstreit derselben annehmen. Ganz be⸗ sonders für die Wetterau wird es indessen von Vortheil sein, wenn der Staat hinsichtlich der Braunkohlen einen ähnlichen Einfluß behält wie hinsichtlich des Holzes, der Waldungen, daß er dort wie hier nicht Alles der allzu selbstsüchtigen Privatindustrie überläßt. Während wir sonst dem Satze gerne beipflichten, daß der Staat zu wenig Kaufmann sei, um mit dem größtmöglich— sten Vortheil ein industrielles Geschäft zu unter⸗ nehmen und auszuführen, so halten wir doch die Ausnahmen zum Zwecke der Beschaffung wichtiger, unentbehrlicher Lebensbedürfnisse für gerechtfertigt.
tismus und Gemeinsinn, so bleibt die Frage zu In dieser Hinsicht müssen die Kohlenbergwerke der erörtern: was gewinnt Melbach wenn der Staatswaldarmen Wetterau neben und sie können insofern das Melbacher Bergwerk nicht in Betrieb nimmt? über die Waldungen gestellt werden, als sie einen In keinem Falle bleiben die Braunkohlen dort höheren Reinertrag ganz sicher erzielen. Kauf⸗ unter der Erde liegen. Wenn der Staat auf männische Speculationen kommen ja bei dem Be⸗— die Vortheile und den Gewinn dieses Bergwerk trieb eines Braunkohlenbergwerks gar nicht vor, betriebs verzichten wollte, so würden sehr bald da der Absatz, ein fast regelmäßiger ist, für einen Private das augenscheinliche gute Geschäft in die gewissen Umkreis nur von Natureinflüssen und Hand nehmen. Dieses zu verhindern fiele der dem Zustand der Wege gehoben oder beschränkt Regierung nicht ein, weil für sie alsdann der wird. Und was die Betriebskosten anbelangt, so eben ausgesprochene Satz absolut gelten muß. ist es nicht immer richtig, daß der Staat theurer Ganz nach demselben Recht wie der Staat, in producirt. Bei dem Dorheimer Bergwerk sind die Gemäßheit des Expropriations-Gesetzes, Gelände Arbeitslöhne nicht höher, wie bei den Privatwerken, für öffentliche Zwecke erwirbt, thun es auch Private, und was die Besoldungen angeht, so ist es bekannt, wenn ein Abkommen in Güte nicht zu Stande daß Actiengesellschaften und Private ihre Bedienstete kommt. Es wird Niemand behaupten 5 bezahlen wie der Staat. Viel weniger daß hierin die Behörden unbilliger wären, als hierin als bei Geländeerwerbungen von Privaten Private. Also liegt es im Interesse der Mel- läßt sich der Staat, die Regierung, von den mil⸗ bacher, wenn sie den Behörden entgegen kommen desten Principien leiten. Das sollte die Gemeinde und darauf hinwirken, daß der Staat de wohl bedenken! 1
Bekanntmachung. 1169 Nachdem sich eine Ueberschuldung des Nachlasses des verstorbenen Rechnungeführers Emil Hoen von dem Blaufarbenwerk bei Mottgers ergeben hat, und unterm heutigen Tage der förmliche Concurs erkannt worden ist, so werden nunmehr alle Gläubiger aufge⸗ fordert, im Termin den
8. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, ibre Forderungen, unter Vorlage der Bewetsffücke, beim Rechtsnachtbeil der Ausschlteßung von der Masse, anzu⸗ geben und gehörig zu begründen.
Den Gläubigern dient zur Nachricht, daß man den Jobann Adam Gerlach hier einstweilen zum Curator ernannt und verpflichtet bat, und in dteser Eigenschaft beibehalten wird, wenn sie in obigem Termine nicht zur Wahl eines anderen schreiten.
Schwarzenfels am 3. Mai 1867.
Königlich 1 79 Justizamt
Vesten Porlland Ccment
764 durch den directen Bezug zu seyr billigen Preisen bei Jean Huber.
Brod Mehl,
1631 aus der Mühle des Herra Dietz hier, verkauft malterweise und gestattet auf Verlangen Zahlungsfrifß bis Martini. Löb. Straus l.
Bekanntmachung. 1529 Nachdem Heinrich Belz von Oderau, Sohn
dortige Braunkohlenlager in Betrieb nimmt. Nur Bekanntmachung.
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des Konrad Belz II. dasesbst, wegen Verschwendung Holzversteigerung in den Domanlalwaldungen der
unter Curatel gestellt worden und Wilhelm Braun von Oberau als Curator desselben bestellt worden ist, so wird dies mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht,
Oberförsteret Ober⸗Rosbach betreffend. 1629 Freltag den 5 Juli d. J., werden im Domanlal⸗ walddistrict Burgwald, Schlag Nr. 23.
daß den Heinrich Belz angebende Rechtsgeschäfte gültig Scheid⸗ Prügel⸗ S'lock⸗ Reiser⸗
—— mit dessen genanntem Curator eingegangen werden Stecken. Wellen. önnen. älte Ei 3 42— 16283 Altenstadt den 6. Juni 1867. e ee 9 17 3 300
Groß berzogliches Landgericht Altenstadt Dr. Stammler, Ma v
U Landrichter. Landgerichts⸗Assessor. öffentlich meistbietend verffeigert
Bekann machung. Zusammenkunft und Anfang der Versteigerung 1589 Donnerstag den 16. Juli d. J., Vormittags Morgens 8 Übr am Forsthaus Winterfßein. 10 Uhr, wird dabter durch Soumission vergeden die Ober-Rosbach den 27. Juni 1867.
Lieferung von: Großberzogliche Oberförsterei Ober⸗Rosb 75 Stück wollenen Bettteppichen, nach Muster, 2 2 O.*
6 Wagen Späne und 500 Stück geschälte Eichenstangen, von 2— 2½“ Durchmesser und 15“ Länge,
200 Ctrn. Ruhrer Steinkobien, Fettschrot J. Qualität, Bo ck, 40„ Schmiedegries Forft⸗Acceffifl. Die Bedingungen liegen auf unserm Büreau zur D Einficht offen und find die Soumissionen in den vor Bekanntmachung.
Letzterem hängenden Soumissionskasten einzulegen. 1647 Nachdem der Fürstliche Ber 0 0 ˖ grechner Herr Me Martenschloß den 21. Junt 1867.. zu Weckesdeim anderweite Verwendung gefunden, Großherzogliche Landeszuchtbaus Direktion Herr Friedrich Hüffell aus Braunfels mit dieser Trumpler. Stelle betraut worden, was wir zur offentlichen Keautniß
Billige Badehosen ch a greke den 1. Juli 1867.
1046 be Joseph Butzbach Fürstlich Se eee
stabes bestimmt, gerade als der Krieg durch die Einnahme der Insel Alsen So kam das Jahr 1866 herbei, wo die vor- maligen Bundesgenossen: Preußen und Oestreich das Schwerd gegen Da wurde Moltke als Chef des Generalstabs der ge—
seine Entscheidung fand.
einander zogen.
Gablentz spricht er mit hoher Achtung, und selbst den österreichischen Oberfeldherrn Benedeck behandelt er als einen würdigen Gegner, der aber Unglück gehabt habe. Daneben vergißt er auch Deutschland nicht. Wenn er den Sieg bei Königgrätz den preußischen Siegen bei Fehr-
sammten preußischen Armee bestellt, und in diesem Posten war es, wo er unvergeßlichen Ruhm erwarb. Was er selbst in seiner bescheidenen Weise darüber sagt, das ist ungefähr Folgendes:„Zwei Rücksichten sind nächst Gottes Beistand und der Tapferkeit der Soldaten für den Ausgang des Kriegs entscheidend geworden, die ursprüngliche Vertheilung unserer Streit- kräfte auf dem Kriegsschauplatze und ihre Versammlung Zusammenwirken) guf dem Schlachtfelde. Wir wandten uns mit aller Macht gegen den Hauptgegner, die Oestreicher, indem wir den Rhein so gut wie unbesetzt ließen. Wollten wir vertheidigungsweise zu Werke gehen, so mußten wir zugleich Berlin und Schlesien schützen. Indem wir aber angriffen, konnten unsere beiden Armeen in Böhmen zusammenwirken. Die sächsische Grenze mußte schon darum überschritten werden, damit unsere Heere nicht zu weit von einander getrennt blieben. Wenige Tage Zögerung hätten alles Gelingen in Frage gestellt. Noch am Tage der Schlacht bei Königgrätz standen unsere Corps 4 Meilen von elnander entfernt. Allein wir mar— schirten nach einem festen Mittelpunkte zu, und trafen uns zu rechter Zeit. Alles gelang. Nachdem wir uns einmal hinreichend genähert hatten, war uns der Sieg so gut als gewiß.“
Und so wie Moltke dies Gelingen zuerst von Gott und dann von der Tüchtigkeit der preußischen Soldaten herleitet, so läßt er auch den Gegnern vollkommene Gerechtigkeit widerfahren. Von dem General
bellin, bei Leuthen, bei Waterloo anreiht, so hofft er doch, daß aus demselben auch dem Gesammtvaterlande Heil und Segen erblühen werde.
Kurze Mittheilungen aus der Oberhessischen Geschichte. (Schluß von Nr. 68.)
1646. Am 18. November wurde das Schloß Blankenstein dei Gladenbach für immer zerstört.
1636. Am 7. Juli erschien die Schul⸗Ordnung des Landgrafen Wilhelm VI., welche bis in die letztere Zeit noch für Hessen-Kassel gültig war.
1 Den 22. October wurden die Riedesel Freiherrn.
1685. Erschien die Freiheitsconcession für die, wegen ihrer Religion ver⸗ triebenen Reformirten(Rerugiés) aus Frankreich. 17
1687. Im December wurde durch Simon Cattel die erste Tababsfabrik in Hessen errichtet.
1700. Am 19. Februar wurde der verbesserte oder Gregorianische Kalender eingeführt, so daß auf den 18. Februar gleich der 1. März geschrieben, also 10 Tage uͤbersprungen wurden.. 0
1701. Den 25. Februar erschien ein Erlaß über die Abschaffung des dritten Feiertages der hohen Feste, sowie der Feste Marik Reinigung, Mariä Verkündigung u. s. w.
1708. Am 24. Januar wurde in Hessen-Kassel das Tabakschnupfen in der Kirche verboten.
1708. Starb Friedrich, Landgraf von Hessen Homburg mit dem sildernen Bein, welches er trug seitdem er 1685 vor Kopendagen ein Bein verloren hakte. Er war 75 Jahre alt und Begründer des von franzöͤsischen Betugies dewohnten Dorfes Friedrichsdorf.


