Ausgabe 
2.7.1867
 
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1867.

Dienstag den 2. Juli.

M 77.

* Anzeiger für Oberhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samsag.

Abonnements⸗ Einladung.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjährliches Abonnement auf den Anzeiger für Oberhessen, welcher auch ferner wöchentlich

dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.

Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten

und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt⸗ und Cours-Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs-Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel ꝛc. 5 0 uns die erfreulichste Aufmunterung sein, die Geschäfte der Redaction in der bisher eingehaltenen Weise fortzuführen.

Das Abonnement beträgt halbjährlich:

für die Abonnenten in hiesiger Stadt J fl., bei sämmtlichen Postämtern des Großherzogthums 1 fl. E kr.

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Bestellungen bei der Post

Unterbrechung eintritt.

Die stets wachsende Zahl der Abonnenten muß

beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine

Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Halbjahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich

Abbestellung erfolgt.

Die Redaction.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren: Nr. 27. Nichts. Nr. 28. Verordnung, die Verfassung des Norddeutschen Bundes, sowie diese Verfassung selbst betreffend.

Friedberg den 27. Juni 1867.

Betreffend: Die Herstellung der Ortsstraße in Griedel.

Oeffentliche

Groß herzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.

Friedberg den 27. Juni 1867.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur offentlichen Kenntniß, daß die Hauptortsstraße in Griedel von der Stelle an, wo das Rathhaus früher gestanden bis zum Ausgange des Ortes nach Rockenberg hin, wegen Neubaues derselben bis auf Weiteres nicht befahren, und nur mit

ganz leichtem und kurz bespanntem Fuhrwerke eine Seitenstraße benutzt werden kann.

Nieder⸗Weisel seine Richtung nach Rockenberg und umgekehrt nehmen.

Schweres Fuhrwerk muß von Butzbach aus über

Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.

Hessen. Darmstadt. Da über die Folgen der allgemeinen Wehrpflicht im größeren Publikum noch vielfach irrige Ansichten herrschen, bemerken die Hess. Volksblätter: Es findet nach wie vor noch eine Loosziehung tauglicher Dienstpflichtigen statt, indem die Zahl der Dienstpflichtigen in den betreffenden Altersklassen stets größer als der Bedarf ist. Es entscheidet daher auch ferner das Loos darüber, wer unter den tauglichen Pflichtigen in den Dienst zu treten hat. Die Freigeloosten werden zwar dem Princip nach fortwährend noch als wehrpflichtig angesehen, kommen aber selbst in den schwersten Kriegen nicht mehr zur Ver⸗ wendung. Die Stellvertretung ist zur Vermittelung des Uebergangs in die neue Heeresverfassung während der nächsten 5 Jahre beibehalten, wer also innerhalb dieser Zeit einen Stellvertreter stellt, ist für die Folge vom Dienste im Heere befreit; die Auswahl unter den Vertretern ist jedoch auf den s. g. Nummerntausch und Excapi⸗ tulanten der Kategoriender Unterofficiere und Spielleute beschränkt.

28. Juni. II. Kammer. Auf der Tages- Ordnung steht der Antrag des Abgeordneten George, die Aufhebung der Besteuerung auf Wein⸗ resp. Getränke Abgaben überhaupt. Der Ausschuß beantragt mit Rücksicht auf die finanzielle Lage des Landes Ablehnung. Die Verhandlung eröffnet George mit einem längeren, eingehenden Vortrag über diesen Gegenstand. Dernburg erklärt sich mit dem George'schen Antrag einverstanden und wünscht, daß die Regierung bis zum 1. Januar 1869 die nöthigen Steuergesetze ausarbeite, damit der Ausfall, den die Aufhebung der Weinsteuer verursache, gedeckt werde. Edinger ist zwar ein Gegner der indirecten Abgaben, kann aber bei der gegen- wärtigen Lage nicht für Aufhebung der in Rede stehenden Steuer stimmen. Er schlägt vor, den Handel zu befreien, eine einzige Klassification der

Tranksteuer auf 6 fl. anzusetzen, die Fixations- Gebühr auf 5 fl. 20 kr.(incl. der 30 kr. Einlage) herabzumindern, die Einlagegebühr der Privaten auf 5 fl. 20 kr. zu erhöhen und den übrigen Ausfall auf die Patentsteuer der Wein- händler auszuschlagen. Kraft spricht gegen die Ablehnung des Antrags, denn wer Wein trinke, denke nicht an die Steuer, auch Wadsack erklärt sich gegen den George'schen Antrag, aber für die Edinger'schen Vorschläge. Metz beantragt, die Regierung zu ersuchen, die Erlaubniß dazu zu ertheilen, daß sich die Finanzausschüsse mit den Betheiligten ins Benehmen setzen, um Einrichtungen zu treffen, wonach die lästigen Controlmaßregeln aufgehoben würden, ohne daß der Ertrag der Steuer gemindert werde. v. Biegeleben erklärt sich dagegen. Nach einer längeren Debatte wird schließlich der Antrag des Ausschusses auf Ab- lehnung des Antrags George gegen 9 Stimmen angenommen. Das Amendement Kraft den Antrag Edinger an den Ausschuß zu verweisen, wird gegen 16 Stimmen angenommen. Der Antrag Metz wird gegen 11 Stimmen abgelehnt. Der An⸗ trag Oechs ner wird gegen 9 Stimmen verneint.

Dem Beispiele der badischen Nachbarn folgend, wird demnächst auch dahier eine Ver sammlung von Seiten der Tabaksproducenten und Fabrikanten des Großherzogthums zusammen⸗ berufen werden.*

DieFrankf. Ztg. meldet: Wie das Königl. Preußische Obercommando in Kassel dem Großherzoglich Hessischen Divisionscommando dahier bekannt gemacht hat, sollen in den Monaten August und September große Manöver in der Nähe der Städte Friedberg und Darmstadt von Seiten der Hessischen Division abgehalten werden, wobei das Preußische Obercommando zum erstenmale bei unserem Armeecorps in Thätigkeit tritt.

Gießen. Landrichter Ploch dahier, ein alter, H.

höchstverdienter Beamter, ist mit dem Character

als geheimer Justizrath in den wohlverdienten Ruhestand versetzt worden. Den 24. l. M. feierte der Kanzler der Ludwigs ⸗Universität, Dr. Birnbaum, sein 50jähriges Dienstjubiläum. S. K. H. der Groß⸗ herzog verlieh ihm bei dieser Gelegenheit das Commandeurkreuz 1. Cl. des Ludwigsordens. Preußen. Berlin. Am Jahrestage der Schlacht bei Königgrätz werden den Regimentern der neuen Truppentheile Fahnen verliehen werden. Für den Erlaß eines neuen Unterrichts- Gesetzes in Preußen hat der Minister der Unterrichts Angelegenheiten einen neuen Entwurf ausarbeiten lassen, welcher zunächst sämmtlichen Provinzialbehörden, auch denen in den neuen Landestheilen, zur Begutachtung vorgelegt worden ist. Die Zoll-Conferenz, deren Aufgabe die Feststellung und der Abschluß des im Art. 8 der Uebereinkunft vom 4. v. M. vorbehaltenen Vertrages wegen der Fortdauer des Zoll- und Handels- Verein ist, hat ihre Sitzungen hier begonnen. ö Der Kronprinz reiste am 29. nach Paris ab. Derselbe wird dort der Preisvertheilung bei⸗ wohnen und darauf zu der am 3. Juli statt- findenden Siegesfeier hierher direkt zurückkehren. Hadersleben. DerNordd. Ztg. wird von hier gemeldet:Die Frauen und Kinder der renitenten und deßhalb ausgewiesenen Wehr pflichtigen haben von Kopenhagen aus die Parole erhalten, den Weisungen der preußischen Behörden keine Folge zu leisten, sondern es darauf ankommen zu lassen, ob sie per Schub über die Grenze transportirt werden würden. Halberstadt. Seit einigen Tagen sind hier Erkrankungen an Trichinen in großer Aus. breitung vorgekommen. Aus der Cigarrensabrik von Lindau und Winterfeld, so berichtet die H. Z., sind kürzlich binnen 2 Tagen 18 Arbeiter in einer Familie ist der Vater, der

erkrankt;