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der Pott.
Samstag den 2. März. M27.
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für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.
ö Friedberger Inlelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
—
Bestellungen auf dieses Blatt werden auswärts bei der betreffenden Poststelle, in Friedberg bei der Expedition entgegengenommen.
Amtlicher Theil.
An das landwirthschaftliche Publikum des Kreises Friedberg.
Nach Beschluß des Ausschusses des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen sollen Bestellungen der grünen s. g. Heiligenstädter Kartoffel— in ächter Waare zu 27½ Silbergr. pro Zoll Centner(ausschließlich des Sackes) in Halle a. S.— durch Vermittelung deses Vereins bewerkstelligt werden; es ergeht daher an diejenigen Landwirthe des Kreises Friedberg, welche derartige Kartoffeln zu beziehen pünschen, die Aufforderung, deren Quantität dem Büreau des Provinzial,Vereins zu Laubach schleunigst anzuzeigen.
Friedberg den 28. Februar 1867.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg Tera pep.
Hessen. Darmstadt. Das Großberzogl. legierungsblatt Nr. 10 enthält:
I. Verordnung, die Vorschriften für die Prüfungen im Inanz⸗ und technischen Fache, insbesondere der Maschinen⸗ zesstet und Maschinenmeister-Assisteuten bei den Eisen⸗ Uhnen betreffend.
II. Bekanntmachung Großherzogl. Ministertums des znnern vom 20. Februar, die amtliche Benennung der sentrglbehörde des Landesgewerbvereins und der Stelle des ständigen Secrelärs dieses Vereins betreffend.
III. Bekanntmachung, den Steuern und Beiträge zu den Kosten der Staats- und Jrovinzialstraßen in den durch den Friedensvertrag mit Jreußen vom 3. September v. J. neu erworbenen Ge⸗ helstheilen betreffend.
IV. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der soraelitischen Keligionsgemeinden des Kreises Offenbach.
V. Promotionen an der Großberzoglichen Landes⸗ Universität Gießen. Im 3 5 1863 erhielten die juri sische Doctorwürde: Am J. Jan. Hofgerichts⸗Präsident Adolph Georg Martin Buff in Gießen, honoris causa;
in demselben Tage Hofgerichtsrath Franz Köster das., lonoris causa; am 14. März Carl Wühelm Schüler aus
Darmsladt; am 27. April Jakob Levi aus Worms; am N. Nov. Carl August Zimmermann aus Darmstadt, am 1. Decbr. Carl Albrecht Weiß aus Gießen; am 23. Decbr. Prof. Dr phil. Ludwig Lange zu Gießen, honoris causa; en demselden Tage Hofgerichlsrath Carl Ludwig Georg Fohann Bindewald zu Gießen, honoris causa,
VI. Dienstnachrichten. Am 30. Januar wurde der Domcapitular Dr. Joh. Baptift Heinrich zu Mainz von lem bischöflichen Domkapiiel zum Domdekan gewählt.
VII. Diensten tlassungen. Se. K. H. der Großherzog
Ausschlag der directen
der Zahl der Advokaten und Procuratoren bei dem Hof⸗— Dem Vernehmen nach hat das Groß herzogl. eiche den roma derkessen u eilen 7 Finanzministerium zwei Vorlagen an die Stände , Jan. der Hofftiberosftittant Georg Dilling zu Darmstadt; Stations- und Lagerhäusern in Langen, Bickenbach am 29. Jan. der Reutamtmann Friedrich Riedel zu Groß- und Bensheim 48,000 fl. und für die Herstellung Gerau; am 1. Febr. der Friedensgerichte Achar Ernst eines zweiten Schienengeleises zwischen Offenbach N a ee an d e ae, dee aur Kanon deco d. nee baden Frktörsch Wettetshaufen zu Lich; am 17. Febr. det Pot. Beide Vorlagen kamen auf dem vorigen Landtag expeditor Wilhelm Schlößmann zu König; am 18. Febr. nicht zum Austrag.
der Gerichtsvollzieher Gustav Brauneck zu Worms.— Zur Erledigung der für Lieferungen und — Der Art. 10 des von Seiten der Regie- sonstige Leistungen an das vormalige achte deutsche rung den Kammern vorgelegten Gesetzentwurfs Armeecorps bestebenden Forderungen haben Wür⸗ über Vorkehrungen gegen ansteckende Thierkrank⸗ temberg, Baden und Hessen eine aus Militär- heiten, insbesondere gegen die Rinderpest, enthält bevollmächtigten dieser drei Staaten zusammen⸗ die näheren Bestimmungen über die Entschädigungen, gesetzte besondere Commission gebildet, die auch welche an Besitzer solchen Viehes zu seisten sind, bereits unter dem Vorsstze des großh. hessischen welches nach den Bestimmungen des Gesetzes ge- Obersten Kehrer zu Worms in Wirksamkeit ist tödtet werden mußte, und lautet:„In den Fällen, Es wurden daher die bis jetzt bei der Bundes ⸗ in welchen ein Thier wegen Zweifels an der Natur liquidationscommission eingereichten derartige For⸗ der Krankheit, oder wegen bereits empfangener An- derungen betreffenden Gesuche an besagte Com- steckung oder wegen deßfallsigen Verdachts getödtet mission abgegeben.
worden ist, hat der Eigenthümer eine Entschädi⸗— Mit ziemlicher Bestimmtheit wird versichert, gung von ¼ des Werthe, welchen das Thier im daß die hessische Ludwigsbahn den hessisch-darm⸗ gesunden Zustande hatte, in dem Falle aber, daß städtischen Antheil an der Main Neckar Bahn gesunde, der Ansteckung noch nicht verdächtige käuflich erwerben wird. Die Staatsregierung Thiere aus Besorgniß wegen möglicher Ansteckungssei auf das vorliegende Project mit großer Zu⸗ (3. B. aus benachbarten Ställen) auf Antrag vorkommenheit eingegangen und die bereits eröff⸗ des Arztes getödtet werden, eine Entschädigungs neten Verhandlungen schienen zu einem befriedigen
jaben allergnäsigst geruht: Am 8. Jan. den 2. evang. Pfarrer zu Beerfelden, im Dekanate Erbach, Jac. Christ. Maximillan Müller auf sein Nachsuchen— und am 12. Januar den Landgestütsdiener Adam Deckmann auf sein Nachsuchen von seinem Dienste zu entlassen; am 28. Jan, lem Hofgerichts⸗Advokgten Eduard Bork zu Gießen— und am 2. Februar dem Hofgerichts⸗Advokaten Theodor Welcker daselöst die von ihnen erbelene Entlassung aus
Kosten der Desinfection
des vollen Werthes aus der Staatscasse zu er— warten, in diesem Falle unter Aufrechnung des Werthes der ihm zum Verbrauche oder zur Ver⸗ äußerung überlassenen Theile des Thiers
Eigenthümer der gefallenen oder getödteten Thiere.“
den Abschluß für beide Theile zu führen. Kommt dieses Geschäft zu Stande, so wird die hessische Ludwigsbahn dann Eigenthümerin aller sfüdlich vom Main gelegenen Bahnlinien des Großberzog⸗ thums Hessen.
— Die„Main ⸗Ztg.“ bringt folgende neue
Die trägt in allen Fällen der
(1) Reinlichkeit in den Schulzimmern.
„„Schon aus erziehlichen Gründen sollte mit allen Kräften darnach gestrebt werden, daß die Räume, in denen unser herauwachsendes Geschlecht einen großen Theil seiner schönen Jugendzeit zubringen soll, in jeder Be— ziehung, wenn auch einfach, so doch würdig ausgestattet seien. Es sollte in den Schulzimmern vor allen Dingen die größte Reinlichkeit herrschen; denn wie wird sich ein Kind an Reinlichkeit gewöhnen, wenn es gezwun— gen ist, sich täglich mehrere Stunden in einem Zimmer aufzuhalten, dessen Fußboden nicht gehörig gereinigt, dessen Luft voll Qualm und Dunst, dessen Fenster nicht gehörig geputzt und dessen Sitze, und Tische so staubig sind, daß es sich darin Hände und Kleider beschmutzen muß. Wie wohl— thätig würde es einerseits auf die Kinder der niederen Stände wirken, wenn sie, aus dem häuslichen Schmutz herauskommend, in der Schule Alles schön und sauber fänden! Würden sie die Schule nicht viel lieber besuchen, und würde ihnen dadurch nicht praktisch auf die beste Art die Annehmlich— keit der Reinlichkeit vor Augen geführt? Und auf der andern Seite kann ein unsauberes Schulzimmer auf ein Kind aus den höheren Ständen, das zu Hause in der größten Reinlichkeit erzogen wird, einen angenehmen Ein— druck machen? Wird ein solches Kind sich nicht vor dem Besuch der Schule scheuen? Wird sich bei ihm nicht unwillkürlich mit dem Worte Schule der Begriff des Schmutzes und der Unsauberkeit verbinden?
Jeder weiß, wie wichtig für die Gesundheit in jeder Beziehung die Reinlichkeit ist! Schon das Sprichwort sagt: Reinlichkeit ist halbes Leben! Wer das Leben und Treiben der menschlichen Gesellschaft um sich her
etwas genauer beobachtet, sieht, wie die Schichten der Bevölkerung, die sich weniger der Reinlichkeit befleißigen, besonders von Krenkheiten heim⸗ gesucht werden, und wie in diesen Schichten wiederum bei denen die Krank⸗ heiten am ungünstigsien verlaufen, die auch selbst für ihre Verhältnisse die am wenigsten Reinlichen sind. Doppelt soll man für Reinlichkeit sorgen da, wo täglich eine große Anzahl junger, in der Entwickelung begriffener, zum Theil schwächlicher Menschen auf einen verhältnißmäßig engen Raum zusammengedrängt werden. Aber das geschieht leider noch nicht. Joh brauche nicht zu schildern, wie traurig es in dieser Beziehung noch heut zu Tage in vielen Schulen aussieht.
Wenn wir in ein Schulzimmer hineingehen, so finden wir, daß die Reinigung des Fußbodens durchaus nicht in genügender Weise geschieht, und so wie der Fußboden ist, auch nicht geschehen kann. Denn abgesehen davon, daß es noch viele Schulen gibt, in denen der Fußboden noch nicht einmal täglich gefegt wird, läßt sich ein einfacher, tannener Fußboden, auf dem täglich eine große Anzahl Kinder mit mehr oder weniger beschmutzten Füßen mehrmals ein- und ausgeht, auch durch das sorgfältigste Fegen nicht gehörig reinigen. Es kann daher nur der allergröbste Schmutz ausgekehrt werden, und der Fußboden bleibt auch nach der Reinigung immer noch so schmutzig, daß, wenn sich mehrere Menschen nur einigermaßen derb darauf hin- und herbewegen, überall ganze Wolken von Staub aufwirbeln und die Atmosphäre mit Dingen anfüllen, die für die Gesundheit der darin Lebenden im höchsten Grade schädlich sind.
Meiner Ansicht nach würde das beste, einfachste und am wenigsten


