Ausgabe 
1.8.1867
 
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Donnerstag den 1. August.

nzeiger für Oberhessen.

* Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Fricdberger Zutclligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Betreffend: Die Instruktion für die Feldschützen.

Amtlicher Theil.

Friedberg den 29. Juli 1867.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 10. Januar 1853(Amtsbl. Nr. 1) beauftragen wir Sie, binnen 14 Tagen berichtlich anzugeben, ob die Feldschützen und sonstige auf den Feldschutz verpflichtete Personen in Ihren resp. Gemeinden sämmtlich mit Exemplaren des Feldstrafgesetzes und der Justruction für die Feldschützen zum Dienstgebrauch versehen sind und, verneinendenfalls, wie viel

Exemplare Sie zu diesem Zwecke bedürfen.

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Da der Ankauf des Berner Viehes schon ganz zu Anfang des Monats September geschehen muß, so wird der Schluß des Termins zu Anmeldungen von Bestellungen, welcher nach meiner Bekanntmachung vom 22. l. M. in Nr. 86 des Anzeigers bis zum 1. September J. J. bestimmt war, auf den 20. August l. J. längstens zurückgestellt, und wollen dies die Großh. Bürgermeiste reien

möglichst veröffentlichen. Friedberg den 31. Juli 1867.

Der Direktor des landw

. Bezirksvereins des Kreises Friedberg Tra p n.

Hessen. Darmstadt, 29. Juli. Die II. Kammer lehnte beute die für Neubaukosten des Pfarrhauses zu Holzhausen v. d. Höhe geforderte Summe ab und verwilligte für die Herstellung des Pfarrhauses zu Crumstadt statt des von der Regierung geforderten Betrages von 13000 fl. nach dem Antrag des Abg. Schäfer 7422 fl. Ferner nimmt die Kammer den Antrag des Gra sen zu Erbach⸗Erbach, betreffend die Ausdehnung der Gehaltszulagen der Schullehrer auf solche, welchen die Definitorialprüfung erlassen wurde, uin. Die Vorlage der Regierung, die Aufnahme mehrerer Stellen in das Civildientr-Wittwen⸗ Institut wird nach längerer Verhandlung ange nommen.

Die Civilgerichte des Großherzogthums datten früher für den Fall, daß ihnen Militär- dersonen zur Aburtheilung übergeben wurden, die- selben nach unserem allgemeinen Strafgesetzbuch Abzuurtheilen. Nach einer kürzlich von Berlin eingetroffenenBenachrichtigung wird, wie die Fr. Zig. berichtet, dies Verfahren mit dem 1. Oc⸗ tober, dem Tage, an welchem die Militärconvention in Kraft tritt, aufzuhören haben und soll an Stelle unseres Strafgesetzbuches in den betreffenden Fällen das preußische treten. Hiernach müßten sich unsere Richter für die Folge noch mit den preußischen Gesetzen näher bekannt machen.

Die latholischen Geistlichen in den Provinzen Oberhessen und Starkenburg sind von dem bischöf⸗ ichen Ordinariat zu Mainz angewiesen worden, die seither übliche Erwähnung des Dispenses von dem aufschiebenden Ehehindernisse der gemischten Religion, sowie des abgeschlossenen Vertrags über latholische Kindererziehung, in den katholischen Trauungsprotokollen zu unterlassen.

Da die zur Unterbringung von Truppen vorhandenen Casernen bei dem gegenwärtigen Essectipstand nicht mehr ausreichend sind, so wird auch ein Theil unserer Cavallerie, ebenso wie die Scharsschützen, demnächst in den Orten Griesheim, Weiterssadt, Schneppenhausen und Wixhausen Cantonnements beziehen.

Die Main⸗Zig. bringt am Schlusse ihres Blattes vom 30. Juli als neueste Nachricht die Mittheilung, daß die zweite Kammer den Antrag auf sofortige Aufhebung der Spielbank in Nau⸗ beim mit allen gegen 11 Stimmen verworfen, dagegen den Antrag des Abgeordneten Kempf sofort Verhandlungen resp. Vorkehrungen wegen Aufhebung des Spiels zu treffen, mit allen gegen 3 Stimmen angenommen hat.

S. Gießen. Die Gerüchte, daß Gießen demnächst eine Garnisonsstadt werde, haben sich als vollständig begründet erwiesen, indem mit dem 1. October zwei Bataillone Infanterie hier ein- treffen sollen. Am 25. l. M. hat bereits eine Commission, bestehend aus den Obersten Scholl und Hartmann, Major Anschütz und Oberbaurath Weyland aus Darmstadt, in Verbindung mit dem hiesigen Gemeinderath, das alte Schloß auf dem Brandplatz in Augenschein genommen, um über dessen Brauchbarkeit zu einer Caserne das Nähere festzustellen.

= Gießen. Die Bürgermeisterei unserer Stadt hat unterm 29. d. eine Benachrichtigung an die Einwohner Gießen's gerichtet, daß die Verlegung einer Garnison nach Gießen zur Noth⸗ wendigkeit geworden sei. Da es augenblicklich an geeigneten Gebäuden zu einer Caserne fehlt, hat der Stadtvorstand die Frage in Erwägung gezogen, ob gegen die vom Staate für Schlaf

stelle, Holz und Licht zu leistende Vergütung, welche

für Einen Mann 356 fl. jährlich beträgt, nicht ca. 550 Mann bei den hiesigen Häuserbesitzern unter- gebracht werden können und wird in Folge dessen durch eine Abordnung des Stadtvorstandes in den nächsten Tagen bei den Einwohnern anfragen, ob und wie viele Soldaten gegen oben bemerkte Ver⸗ gütung Aufnahme finden werden.

Preußen. Berlin. Ein Telegramm des Frankfurter Journals vom 29. d. M. sagt: Es existiren zwei französische Depeschen, die beide nicht dem hiesigen Cabinet mitgetheilt sind, sondern nur Instructionen an die kaiserliche Botschaft dar⸗ stellen. Die eine, von Ende Juni, beschäftigt sich mit dem Verhältnisse Preußens zu den suͤddeutschen Staaten, die zweite mahnt zu einer baldigen- sung der nordschleswig'schen Frage. Beide Mit- theilungen halten sich in der Form freundschaft⸗ lichen Rathes und rechtfertigen nicht die Auffassung einer unberechtigten Einmischung Frankreichs in fremde Angelegenheiten.

Andere Nachrichten sagen: Die Kriegs- befürchtungen entbehren jeder Unterlage; es be handeln Rußland und Frankreich gemeinsam auf freundschaftlichste Weise in Berlin die nordschles⸗ wig'sche Frage. Angst vor Frankreichs Rüstungen wäre unberechtigt; diese seien natürliche Vorsichts⸗ maßregeln; es existire keine einzige erbitterte Streit- rage.

g 45 Die aus Hannover berufenen Vertrauens- männer haben ihre Berathungen unter dem Vorsitze des Ministers Grafen Eulenburg be gonnen. Die Dauer dieser Berathungen wird,

wie dieZ. C. mittheilt, auf etwa 10 14 Tage angenommen und dürfte die Organisation der Verwaltung in Hannover den ersten Haupt- gegenstand bilden.

Mit Frankreich hat auch Rußland eine Meinungsäußerung in der nordschleswigschen Frage hierher gelangen lassen. Es constatirt seine lebhaften Sympathien für Dänemark, räth zur Billigkeit und Beeilung der Lösung, die nicht auf spätere, vielleicht ungünstigere Zeiten hinaus- geschoben werden möge.

Kassel. Auch von hier aus wird sich eine Deputation, bestehend aus den Herren v. Schutz bar und Nebelthau, nach Ems begeben, um in einer vom Könige bewilligten Audienz die Wünsche des kurhessischen Volkes in Hinsicht auf die neuen Verordnungen vorzutragen.

DieHess. Morgenztg. enthält ein Tele⸗ gramm aus Ems vom 30. d., nach welchem der König dem Oberbürgermeister Nebelthau die Versicherung ertheilt, die Maßregel in der Staats- schatzangelegenheit sei sistirt und eine neue Unter⸗ suchung angeordnet; die Ansprüche des Landes, sagte der König, würden ihre vollste Würdigung inden.

Frankfurt. Nach derMain⸗Zeitung hat die Zahl der bewilligten und erledigten Auswan⸗ derungsgesuche bereits Vierhundert überschritten. Die Auswanderung richtet sich meistens nach der Schweiz. Bezeichnend ist übrigens, daß baupt⸗ sächlich seit längerer oder kürzerer Zeit eingewan⸗ derte, besonders preußische Familien ihr Bürger⸗ recht aufgeben

Wiesbaden. Das biesige Schloß am Marktplatze, sowie das zu Biberich sind nunmehr definitiv in den Besitz des Königs übergegangen. Den herzoglichen Hofbedienten ist eröffnet worden, daß sie vorerst noch darin bleiben dürfen, daß jedoch bald weitere Verfügung ergehen werde.

Am Nachmittag des 30. Juli, um 2% Uhr, kam der König hier an und wurde mit En⸗ thusiasmus empfangen. Der Bürgermeister Fischer begrüßte ihn Namens der Gemeindebebörde. Der König hat das herzogliche Palais bezogen.

Oesterreich. Wien. Eine Depesche aus Wien meldet: Der Cardinal Rauscher, welcher bekanntlich einer der Hauptunterhändler beim Ab- schlusse des österreichischen Concordats war, hat sich erboten, als Vermittler beim römischen Hofe aufzutreten, um eine Revision desselben zu erzielen. Herr v. Beust hat dieses Anerbieten angenommen. Ein Staatsmann, der das Vertrauen der Regie rung besitzt, wird dem Cardinal beigegeben werden,