sind zu tödten; g) Im Umkreis einer Stunde vom Seuchenorte ist auch das Federvieh eingesperrt zu halten, im Uebertretungsfalle aber zu tödten.— 4) Es ist sodann zur allgemeinen Nachachtung Folgendes zu veröffentlichen: a) jede Erkrankung, sowie der Tod eines Stücks Rindvieh, eines Schafes oder einer Ziege, welche nicht aus äußerer Verletzung ent— standen, sind als unter verdächtigen Umständen erfolgt zu betrachten und der Besitzer ist verpflichtet, davon ohne Verzug dem Bürgermeister oder dem Ortspolizeibeamten, wenn der Bürgermeister dieses nicht selbst ist, Anzeige zu machen; b) Dieselbe Verbindlichkeit haben, sofern und sobald sie von einer Erkrankung oder einem Sterbfalle Kenntniß erhalten, die Gemeindehirten und Gemeindefasselwärter, die Mitglieder der nach Satz 2 gebildeten Commission, sowie die übrigen, in§. 31 dieser Verordnung näher angegebenen Aufsichtspersonen.— 5) Sobald der Bürgermeister (Ortspolizeibeamte) hierdurch oder auf sonstige Weise Kenntniß von einer Erkrankung oder einem Sterbfalle erhält, hat er alsbald erforderlichen Falls durch Expressen, dem betreffenden Kreisamte die erforderliche Anzeige zu machen, sowie den nächstwohnenden Kreis⸗ oder practischen Veterinärarzt zu berufen, sofort einstweilen darauf zu sehen, daß bis zu dessen Erscheinen das erkrankte Thier unter Verschluß gehalten und womöglich allein gestellt wird, bei eingetretenem Tode aber der Cadaver unberührt und unter Ver- schluß bleibt, oder besonders bewacht wird. Der berufene Veterinärarzt hat sofort den Befund unter Beifügung seines Gutachtens zur Kenntniß der Verwaltungsbehörde zu bringen und die Ortspolizeibehörde hat darüber zu wachen, daß die vom Arzte getroffenen Anordnungen genau befolgt werden.— Sobald die unter 1—4 vorgeschriebenen Maßregeln angeordnet
Grenz⸗Bezirks Schätzungscommissionen zu bestellen, welche bestehen sollen:] aus dem betreffenden Veterinärarzte, aus einem vom Kreisamte zu ernen⸗ nenden Metzger, aus einem intelligenten, von dem Ortsvorstande des Hauptorts des Schätzungsbezirks vorzuschlagenden Landwirthe.
Der erstgenannte wird durch Verweisung auf seine Dienstpflicht, dir beiden andern aber werden vom Kreisamt mittelst körperlichen Eides auf die gewissenhafte Erfüllung ihres Berufs verpflichtet. 0
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des§. 10 von Seiten der Behörden, der Ortsvorstände und der übrigen zu amtlichen Verrich tungen bestellten Personen werden diseiplinarisch geahndet. Uebertretung anderer Personen verwirken den unter Umständen begründeten Ansprus auf Entschädigung und werden bestraft: 1) bei Uebertretung der Bestim mungen des Satzes a) mit 10 bis 100 fl. oder 7—28 Tagen Gefäng⸗ 0 15 bei Uebertretung der übrigen Bestimmungen des F. 10 mit 2 bis
Im Falle der Uebertretung der Bestimmungen unter b) c) d) und bei dem Verdacht einer bereits erfolgten oder drohenden Ansteckung kann, neben der Verurtheilung in die verwirkte Strafe überdies auf Antrag dig Veterinärarztes von dem Kreisamte die Tödtung der betreffenden Thien und die Vernichtung der leblosen Gegenstände verfügt werden.
Ein Entschädigungsanspruch findet in diesem Falle nicht statt.
In Fällen, in welchen der Natur der Sache nach die polizeigericht⸗ liche Bestrafung nicht abgewartet werden kann, namentlich im Falle von Widersetzlichkeit gegen den Vollzug vorgeschriebener Anordnungen oder Maßregeln, hat die betreffende Polizeibehörde, nöthigen Falls mittelst An⸗
und getroffen sind, hat das Kreisamt für kleine Abtheilungen des Seuchen—
(wendung polizeilicher Gewalt den Vollzug zu bewirken.
(Forts. folgt.)
Hessen. Darmstadt, 28. Mai. II. Kam⸗ mer. Von den weiteren Beschlüssen heutiger Sitzung tragen wir noch nach: Die Ablehnung des Baues eines 3. Stocks auf das Gießener Gymnasium, wogegen die Erbauung eines wei⸗— teren Krankensaals in dem Correctionshaus dahier und die eines besonderen Krankenhauses in dem Correctionshaus zu Dieburg, nach längerer Ver⸗ handlung, aus Humanitäts⸗Rücksichten bewilligt wird. Die Erbauung eines Bezirks gefängnisses zu Oppenheim wird aus finanziellen Gründen abgelehnt; dagegen 17,400 fl. für den Bau eines Bezirksgefängnisses zu Worms, in dem das pen⸗ solvanische System versuchsweise eingeführt werden soll, unter der Bedingung bewilligt, daß die Stadt Worms den Bauplatz unentgeldlich abgebe und das Gebäude sogleich zur Aufnahme der Gefangenen des Pfeddersheimer Bezirks diene. Der Neubau des Bezirksgefängnisses zu Butzbach wird abgelehnt und hierauf die nächste Sitzung auf kommenden Freitag anberaumt.
— Der„Frankf. Ztg.“ wird von hier ge⸗ schrieben: Nachdem in den letzten Tagen mehrere Hauptleute ihre Penstonirung erhielten, haben auch vier Staabsofficiere ein Pensions⸗Gesuch eingereicht, es befindet sich unter denselben eine in Folge der Ereignisse des letzten Feldzugs viel fach genannte Persönlichkeit, und soll, wie man vernimmt, das Pensionsnachsuchen in Folge eines dem Betreffenden von hoher Stelle zugekommenen Winks, eingereicht worden sein. Mit der Er⸗ ledigung dieser Pensionsgesuche, die wohl demnächst bevorsteht, können die in den ketztenßb Monaten wahr-
haft massenweise vorgekommenen Pensionirungen,
als für längere Zeit beendigt betrachtet werden.
S. Gießen. Bei allem dem Guten, was der neue Fahrplan der Main⸗Weser⸗Bahn bietet, lassen sich doch auch bedeutende Schattensciten da · rin auffinden. Vorerst beanspruchen alle Züge, mit Ausnahme der Schnellzüge, für die noch im · mer Retourbillete nicht ausgegeben werden, eine längere Fahrzeit, als der alte Plan vorschrieb. Der Grund liegt darin, daß alle Züge, auch die sogenannten Personenzüge, welche übrigens um kein Haar besser sind, als die gemischten, Güter mit befördern. So war es uns kürzlich verstattet, einen Zug mit 5 Personen⸗ und 18 Güter⸗Wagen zu sehen— der Fahrplan, bei dem wir Aufschluß suchten, nannte ihn Personenzug und zwar ohne Güterbeförderung. Sodann ist die Anordnung, daß bei den Schnellzügen Billete III. Classe nur von und nach den End⸗ und Uebergangsstationen ausgegeben werden, zwor eine Neuerung, jedoch keine dem Publikum dienende Verbesserung, und erweist sich als eine für das reisende Publikum sehr lästige und zu vielen Beschwerden führende Einrichtung.
Außerdem ist die Vertheilung der Züge für viele Stationen eine höchst ungünstige. So hat
man in Gießen des Morgens vor 8 Uhr 20 Minu— ten 5 mal Gelegenheit, nach Frankfurt zu fahren, dann aber wieder keine von 11 Uhr 45 Minuten bis 5 Uhr 25 Minuten, denn daß die Direction der Bahn dem Publikum zumuthet, sich dem um 2 Uhr 45 Minuten abgehenden Güterzug anzu⸗ vertrauen, können wir schlechterdings nicht glau⸗ ben, indem der genannte Zug die Strecke Gießen⸗ Frankfurt in nur 4 Stunden und 5 Minu⸗ ten zurücklegt. Sein Maximum von Geschwin⸗ digkeit erreicht dieser Zug auf der Strecke Nauheim⸗ Friedberg. Er bedarf nämlich von seinem Abgang in Nauheim(4 Uhr 13 Minuten) bis zum Ab⸗ gang in Friedberg(4 Uhr 46 Minuten) 33 Minu- ten, also einen Zeitraum, in welchem man den Weg bequem zu Fuß zurücklegt. Somit ist den Bewohnern Gießen's jede Gelegenheit benommen, Franksurt noch Nachmittags zu besuchen. Sehr zu wünschen möchte deßhalb sein, wenn diesen Uebelständen in geeigneter Weise abgeholfen werden könnte, und es namentlich möglich würde, in den Nachmittagsstunden von Gießen aus früher und rascher als jetzt nach Frankfurt zu gelangen.
* Gedern. Graf Rudolph zu Stolberg⸗ Wernigerode ist am 26. d. Mts. nach längerem Brustleiden dahier verschieden.
* Worms. Die diesjährige Hauptversamm⸗ lung des evangel. Vereins der Gustav-Adolf⸗ Stiftung findet nach einer Bekanntmachung des Centralvorstandes am 27., 28. und 29. August dahier statt.
Preußen. Berlin. Der„Kreuzzeitung“ zufolge sind die Nachrichten auswärtiger Blätter über ein betreffs des Privatvermögens des Ex⸗ königs von Hanno ver erzieltes Arrangements völlig grundlos.
— Der König wird in Paris den Kaiser persönlich zu einem Gegenbesuch einladen.
— Bon den 1212 Städten der preußischen Monarchie haben nach der Zählung von 1864 nur 4 Städte über 100,000 Einwohner: Berlin 632,749, Breslau 163,919, Köln 122,162 und Königsberg 101,507. 11 Städte haben zwischen 50— 100,000 Einwohner: Danzig 90, 334, Hannover 79,649, Frankfurt a. M. 78,177, Stettin 70,759, Magveburg 70,17, Aachen 64,511, Elberfeld 62,088, Barmen 59,544, Crefeld 53,421, Posen 53,383 und Altona 53,039; 100 Städte zwischen 10—50,000 Ein- wohner, 123 zwischen 6— 10,000 Einwohner, 600 von 2000— 6000 Einwohner und 374 unter 2000 Einwohner.
Würtemberg. Stuttgart. Die vierte Versammlung deutscher Turnlehrer wird den 2. und 3. August d. J. dahier abgehalten. Anmeldungen zur Theilnahme sind an Professor Dr. O. Jäger in Stuttgart zu richten.
Oesterreich. Aus Wien wird vom 28. d.
telegraphisch gemeldet: Der Adreßentwurf des
Herrenhauses erklärt, das Haus trete de begonnenen Ausgleichsaction der Regierung nich entgegen, aber nur deßhalb, weil die Macht der vollendeten Thatsache jetzt jeden andern We
ausschließe. Der Adreßentwurf des Abgeord⸗ netenhauses verlangt die Beseitigung des Concordats.
— Nach der„Presse“ haben Frankreich und Rußland, veranlaßt durch die Niederlage Omer Pascha's auf Kandia, eine identische Note an die Unterzeichner des Pariser. Friedensvertrags ge richtet, dieselben zu einem Collectivschritt bei der Pforte zu Gunsten der Candioten zu bewegen. Der Notenentwurf schlägt die allgemeine Ab. stimmung vor.
Nußland. Petersburg. Der Kaiser ist am 29. d. um 12½ Uhr Nachts nebst Ge⸗ folge von Zarskoe Selo auf der Warschauer Bahn mittelst eines Extrazuges ins Ausland ab⸗ gereist.
Amerika. Newyork. Die neuesten De⸗ peschen lauten: Mexikanische Zeitungen melden als positiv die am 15. Mai erfolgte Einnahme Queretaros und die Gefangennahme des
Kaisers sowie der Generale Meja und Mi⸗
ramon.— Das Journal von San Luis de Potost meldet die Erschießung des Exkaisers Maximilian und dessen Offiziere auf Befehl des Präsidenten Juarez.
8. Fauerbach bei Friedberg. Unter allen Veran⸗ staltungen der landwirthschaftlichen Vereine zur Hebung der Landwirthschaft, und somit auch des Volkswohlstandes, ist wohl keine praktischer und in's Leben eingreifender, als das Institut der Wanderlehrer. Ganz besonders zu empfehlen ist die Einrichtung, wie sie von unserem landwirthschaftlichen Provinzial⸗Verein für Oberhessen zu⸗ nächst im Kreise Friedberg getroffen wurde. Der Wander
lehrer hier, Herr Pr. Henkelmann aus Friedberg, be“
gibt sich in jeden einzelnen Ort des Kreifes, begeht mit den Vorständen und einigen Oekonomen des Oles die Gemarkung, besichtigt die Bodenarten, Bestelluntzs⸗ methode und deren Erfolge, die Wiesen und Obsibaum⸗ pflanzungen, begibt sich in die Viebställe, nimmt die Mist stätten ꝛc. ꝛc. in Augenschein, erkundigt sich überhaupt na
den ganzen landwirthschaftlichen Verbältnissen eines Ortes und nimmt hierüber mit den Gemeinde ⸗Vorständen ein Protokoll auf. Tiese Protokolle sollen später zusammen⸗ gestellt und zu einer Darsiellung der volks⸗ und lande wirihschaftlichen Verhälinisse des ganzen, Kreises benutzt werden. Nach Besichtigung der Gemarkungs⸗Verbältnisse, Aufzeichnung des Protokolls. was einen Lag in Anspruch nimmt, Wilden nun sämmitliche Ortsangehörigen durch die Schelle zu einer Versammlung berufen und zwar zu einer Stunde, wo die Arbeit nicht abhält und Jeder erscheinen kann. Es ist dieß besonders wichtig, indem der Landbe⸗ wohner gewöhnlich nicht die Zeit hat und sich häufig auch geuirt, Versammlungen zu besuchen, welche in einem an⸗ deren, als seinem Wohnorte abgehalten werden und gae oft den Weg und die Unkosten scheut.
Vor der versammelten Gemeinde werden nun Wander⸗ lehrer⸗Vorträge gehalten, die landwirthschaftlichen Vechälk⸗ nisse der Semarkung besprochen, auf vorgefundene Mängel, wünschenswerthe Verbesserungen, bessere Betriebseinrich⸗ tungen und überhaupt auf die Fortschritte im landwirth⸗
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