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Nr. 32.)
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Friedberger Intelligenzblatt.
Erſcheint wo ⸗ entlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗
Einrückungsge⸗ bühren fur die ge⸗ tag. Preis jährl. ſpaltene Petitzeile
Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, e indi i ee 12 ne Amts- und Verkündigungsblatt für den Areis Friedberg. e
— 7 kr. NV 102.
Dienſtag, den 29. Dezember. 18357.
Einladung zum Abonnement.
a Mi: dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf das„Friedberger Intelligenzblatt.““ Daſſelbe erſcheint wie ſeither wöchentlich zweimal und zwar Dienſtag und Freitag. Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt für das ganze Jahr bei der Expedition fl. 1. 12 kr., bei den Poſtämtern in dem Fuͤrſtl. Thurn und Taxis'ſchen Verwaltungsbezirke fl. 1. 30 kr. Den verehrl. Abonnenten, welche das Blatt direct von uns beziehen, werden wir daſſelbe, wenn nicht eine ausdrückliche Abbeſtellung erfolgt, auch für das neue Jahr zuſenden; für die durch die Poſt bezogenen Exemplare bitten wir jedoch das Abonnement baldigſt er⸗ neuern zu wollen.
Unſer Blatt enthält die amtlichen Erlaſſe der Staats- und Localbehörden, den Inhalt der Großherzoglichen Regierungsblätter in kurzer Zuſammenſtellung, wöchentlich die amtliche Veröffentlichung der Polizeitaxe für den Kreis Friedberg, den Kirchenbuchs⸗Auszug der Stadt Friedberg, eine Zuſammenſtellung der Fruchtpreiſe von den wichtigſten benachbarten Märkten, und widmet einen anſehnlichen Theil ſeines Raumes belehrenden und gemeinnützigen Aufſätzen und kleineren Mittheilungen. Das wöchentlich einmal beigegebene Beiblatt bringt Novellen, Erzählungen, Gedichte, Miscellen u. ſ. w.
Mit Dank werden ſtets zur Aufnahme geeignete Beiträge angenommen. Intereſſe entrichten wir gerne ein entſprechendes Honorar. Als Amts⸗ und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg wird das„Friedberger Intelligenzblatt“ von
Für größere Artikel von allgemeinem
ſämmtlichen Staats- und Gemeinde⸗Behörden des Kreiſes gehalten und iſt vorzugsweiſe zur Aufnahme aller zur Publi⸗
cation geeigneten Veröffentlichungen derſelben beſtimmt. Es gelangen durch dasſelbe Anzeigen der verſchiedenſten Art zu weiter und zweckmäßigſter Verbreitung und werden ſowohl Veröffentlichungen von Behörden, wie Verſteigerungs⸗ und Verpachtungs Anzeigen, Bekanntmachungen von Arbeitsvergebungen und Lieferungen, Voriadungen ꝛc. ꝛc., als auch Geſchäfts⸗ Empfehlungen, Offerten, Geſuche und ſonſtige Anzeigen von Privaten von dem erwünſchten günſtigen Erfolge begleitet ſein, da das Blatt, von jedem Geſchäftsmanne ge⸗ leſen, bei den wohlhabenden Bewohnern der Wetterau faſt in jeder Behauſung einheimiſch iſt und ſich ferner eines weiteren bedeutenden Leſerkreiſes in den übrigen Bezirken der Provinz Oberheſſen und den benachbarten Kurfürſtlich Heſſiſchen und Herzoglich Naſſauiſchen Landestheilen erfreut.
Wir können unſer Blatt zu Veröffentlichungen um ſo mehr empfehlen, da die Einrückungsgebũhren bei der großen Verbreitung des Blattes äußerſt billig ſind; für die geſpaltene Petitzeile oder deren Raum werden nur 2 kr., für die beiden erſten zuſammen jedoch 7 kr. berechnet.
Friedberg. Die Expedition des Friedberger Intelligenzblattes (C. Bindernagel's Suchhandlung.)
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung. Betreffend: Das Bezirksbotenweſen im Kreiſe Friedberg.
In Folge einer getroffenen und im Anfang nächſten Jahres ins Leben tretenden Einrichtung des Bezirksboten⸗ weſens im hieſigen Kreiſe, wornach anſtatt der bisherigen Einrichtung in vier Bezirke in Zukunft deren nur 3 be⸗ ſtehen werden, ergibt ſich in dem Begehen der Orte durch die Bezirksboten nachſtehende Abänderung:.
1) Die Orte Fauerbach II., Oſſenheim, Bauernheim, Bruchenbrücken, Ilbenſtadt, Aſſenheim, Bönſtadt, Wickſtadt, Nieder- und Ober⸗Florſtadt und Weckesheim werden von dem Bezirksboten Rudolph jeden Dienſtag und Freitag und ſodann Mittwochs und Samſtags die Orte Beienheim, Melbach, Södel, Wölfersheim und Wohnbach begangen.
2) Der Bezirksbote Sauer begeht jeden Dienſtag und Freitag die Orte Wiſſelsheim, Steinfurth, Oppershofen, Rockenberg, Münzenberg, Gambach, Griedel und Butzbach, ſodann Mittwochs und Samſtags die Orte Pohl-Göns, Kirch⸗Göns, Nieder⸗Weiſel und Oſtheim. i s 2*..
3) Der gemeinſchaftliche Subſtitut Billa ſch kommt Dienſtags und Freitags in die Orte Nieder⸗ und Ober⸗Mörlen, Ziegenberg und Langenhain, Maibach, Bodenrod, Muͤnſter, Fauerbach J., Hoch⸗Weiſel, Hauſen und Oes und ſodann Mittwochs und Samſtags nach Ober⸗Wöllſtadt, Ober⸗ und Nieder⸗Ros bach und Ockſtadt. d
Indem man vorſtehende Abänderung zur allgemeinen Kenntniß bringt, wird zugleich bemerkt, daß Subſtitut Billaſch ſeine Function unter Verantwortlichkeit des Bezirksboten Rudolph und Sauer verſieht.
Friedberg den 18. November 1857. Muller.


