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Friedberger Intelligenzblatt.
Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. e a
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die Poſt bezogen fl. 1. 30 kr. r.: N, 135. Freitag, den 25.
September.
1837.
Amtlicher Theil. Oeffentliche Nachricht.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 31. März d. J. bracht, daß der Feuergeſchworene Maurermeiſter Johannes
getreten hat, ſomit das Mandat des Friedberg den 19. September 1857.
wird hierdurch zur offentlichen Kenntniß ge— Neiſel von Fauerbach II. ſeinen Dienſt wieder an—
Maurermeiſters Morſchel erloſchen iſt.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg aan.
Auszug aus dem Großherzoglichen Negierungsblatte.
Nr. 25 vom 4. Sept. enthält: 1. Verordnung Gr. Mi⸗ niſteriums des Innern vom 4. Aug., die Anlage und den Gebrauch von Dampfkeſſeln betr., welche zum Vollzuge der in den Art. 286 bis 289 des Polizeiſtrafgeſetzes vom 30. Oct. 1855 erwähnten Vorkeh— rungen gegen die Gefahr der Exploſion von Dampfkeſſeln mit Aller⸗ höchſter Ermächtigung in 30§8 die nöthigen Beſtimmungen erläßt und zwar 1) in Betreff der Aufſtellung und Ingangſetzung von Dampf— keſſeln(ſowohl feſtſtehender als transportabeler); 2) uber die Erbal— tung der bereits im Betrieb befindlichen Dampfkeſſel in gefahrloſem Zuffande(8 27 bis 30), nebſt 3 Tabellen über die erforderlichen Stärken der Eiſen- und Kupferbleche zu den Dampfkeſſeln, der erfor⸗ derlichen Wandſtärken der durch die Keſſel gehenden Feuer- oder Rauch— röhren aus Eiſenblech und der cylinderiſchen Feuerröhren aus Meſſiag. — S! dieſer umfaſſenden Verordnung beſtimmt, daß jede Art von Dampfkeſſeln, in welchen zu irgend einem Zwecke Dämpfe erzeuzt wer— den, deren Spannung die der Atmoſphäre überſteigt, einer beſondern polizeilichen Aufſicht unterworfen iſt. Es darf hiernach kein Dampf— keſſel aufgeſtellt, in Gang geſetzt, verſetzt, umgebaut, oder in weſent— lichen Theilen verändert werden, ohne daß hierzu vorher die Geneh— migung des Kreisamtes eingeholt und ertheilt worden iſt.— Die
folgenden§§ geben dann die ſpeciellen Beſtimmungen an.— II. Be⸗ kanntmachung Großh. Kriegsminiſteriums vom 24. Aug., daß die Ver⸗ tretungsſummen für Kriegsdienſtpflichtige, welche an der diesjährigen Loosziehung Theil genommen haben, vom 11. Sept. d. J. an in die Einſtandskaſſe dahier bezahlt werden können.— III. Bekanntmachung Großh. Oberpoſtinſpection vom 27. Aug., daß vom 1. Sept. d. J. an für jede im Poſtorte zu beſtellende Fahrpoſtſendung, gleichviel ob ein oder mehrere Stücke als Beſtellgebühr zu entrichten iſt: bis zum Ge⸗ wicht von 25 Pfd. 2 kr., über 25 bis 100 Pfd. J, über 100 Pfd. für jede volle 100 Pfd. 4 kr., und für die das Gewicht von 100 Pfd. nur überſchießenden Pfunde bis 25 Pfd. 2, über 25 Pfund 4 kr.— IV. Verſetzung in den Ruheſtand; am 27. Juli auf Nachſuchen der ſtändige Commiſſär für die Viſitationen der Apotheken, Materialien⸗ und Specereihandlungen, der Eſſigſiedereien und Weinfabriken Dr. Rieger zu Darmſtadt, unter Belaſſung in ſeiner Stelle als Mitglied und Rath bei der Ober-Medieinal-Direction.— V. Concurrenz für: die Stelle eines Kreiswundarztes der Medieinalbezirke Erbach und Beerfelden.— VI. Geſtorben: am 27. Juli penſ. Kreisdiener Müller zu Darmſtadt, ev. Pfarrer Weber zu Guntersblum.
Aus dem Großherzogthum Heſſen. Betrachtungen über die muthmaßlichen Folgen des am 31. Juli d. 3. vom Abgeordneten Herrn Bürgermeiſter G eorge geſtellten Antrags auf
Wiedereinführung der Klaſſenlotterie im Großherzogthum Heſſen. (Schluß.)
Wir hatten früher Gelegenheit uns mit dem Finanz⸗ miniſter eines der größten Staaten über Lotterien, Lottos ꝛc. zu beſprechen, und können um ſo weniger unterlaſſen deſſen Aeußerungen hier anzuführen, als ſolcher ein in Europa hochgeſchätzter und ſchon im Greiſenalter ſtehender erprobter Staatsmann war, und der ſich dahin ausſprach:
„Der Staat muß diejenigen Leidenſchaften der Menſchen, die zu unterdrücken nicht in ſeiner Macht liegen, in ein ruhiges Strombett zu leiten ſuchen, und unter mög⸗ lichſter Abwendung des Schadens, welcher für das All- gemeine aus ſolchen entſtehen könnte, zum Beſten des Staates den größtmöglichen Vortheil zu ziehen ſuchen.—
Abgeſehen davon, daß zur Zeit als die Klaſſenlotte- rie in unſerem Lande aufgehoben wurde, ſich Stimmen unſerer geachtetſten und tüchtigſten höheren Beamten gegen dieſe Maßregel erhoben, darf gewiß nicht außer Betracht gelaſſen werden, daß in mehreren der größten Staaten, wo in der Geſetzgebung das ſittliche Princip zur vollen Geltung gelangte, wie in Preußen, Sachſen, Hannover ꝛc. und wo bei dem Kulturſtande und der Größe dieſer Län—
der eine genügende Auswahl der tüchtigſten und erfahren— ſten Staatsmänner vorhanden, welche zur Leitung der offentlichen Angelegenheiten berufen ſind, und wo eine eben ſo große Auswahl der intelligenteſten Männer zu Landes— vertretern ſtattfand,— daß, ſagen wir, alle dieſe Staaten, trotz des um beinahe ſeit einem Vierteljahrhundert von uns gegebenen iſolirten Beiſpiels der Aufhebung der Klaſ— ſenlotterie, ſich nicht zu Aehnlichem verſtanden haben.
Ja wir ſehen eben gerade dieſe Staaten im In— tereſſe ihrer Finanzverwaltungen und in Uebereinſtimmung mit den Wünſchen ihrer Staatsangehörigen, wie auch mu der Nachfrage der auswärtigen Spielluſtigen, nicht nur ihre Lotterien fortbeſtehen laſſen, ſondern ſie auch ſehr bedeutend vergrößern. Die Vergrößerung beſtehender Lot— terien dürfte in der Bedeutung gewiß ganz gleich ſein mit ihrer Wiedereinführung in ſolchen Staaten, wo ſie früher beſtanden haben. Keinem vernünftigen Menſchen wird es einfallen, jene Männer, welche das Staatsruder ſolcher Länder, wo Lotterien beſtehen, mit kräftiger Hand führen, und die Landesvertreter jener Staaten dieſerhalb der Im— moralität zu beſchuldigen.
Nach dieſen Betrachtungen und Wahrnehmungen glauben wir uns ebenfalls keinem leichtfertigen Schluſſe hinzugeben, wenn wir aus den eben angeführten Gründen


