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Friedberger Intelligenzblatt.
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Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen,
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Nu. 16. Dienſtag, den 21. Februar.
* 1 837.
Amtlicher Theil. Das Großer Gee rie Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes— Betreffend: Den Fliegenwedelhandel nach England und das Mitnehmen von Kindern und Frauensperſonen auf Reiſen zu dieſem Zwecke. Unter Bezugnahme auf unſer Ausſchreiben vom 5. Mai 1856 Nr. 37 des Intelligenzblattes, theilen wir Ihnen
—
nachſtehend die von Großherzoglichem Miniſterium des Innern unterm 29. Januar d. J. zur Nr. M 4 in obigem Betreffe erlaſſene weitere Verordnung unter der Aufforderung mit, dieſelbe unverzüglich in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen, dieſe Bekanntmachung in dem Verkündigungsregiſter vorſchriftsmäßig zu beurkunden und den betreffenden Großherzoglichen Landgerichten den Tag der Bekanntmachung ſofort anzuzeigen.
Friedberg den 17. Februar 1857.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. In Verhinderung des Kreisraths: de Beauclaiür, Kreisaſſeſſor.
Das Großherzogliche Miniſterium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter Friedberg, Gießen, Grünberg,
Nidda
und Vilbel.
Mit Allerhöchſter Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beſtimmen wir hiermit nachträg— lich zu unſerem Ausſchreiben vom 3. Mai vorigen Jahres zu Nr. M. d. J. 15863, daß, ebenſo wie das Dingen von Kindern oder Frauensperſonen zur Mitreiſe fuͤr Andere(Nr. 1. 2 loc. cit.), ſo auch das Dingen oder Anwerben von Kindern oder Frauensperſonen zur Mitreiſe für den Anwerber ſelbſt zu den in Nr. 1 des erwähnten Aus—
ſchreibens bezeichneten Zwecken unterſagt iſt, und daß Uebe
rtretungen gegen dieſes Verbot mit den in Nr. 3 des mehr—
gedachten Ausſchreibens angedrohten Strafen von 30 bis 60 fl., beziehungsweiſe 100 bis 300 fl zu ahnden ſind.
Darmſtadt am 29. Januar 1857.
v. Dal wiege.
Zimmermann.
Das Großherzogliche Landgericht Friedberg an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Bezirks.
Wir ſehen uns veranlaßt, das Ausſchreiben vom 10. Oktober 1853 Abſatz IV in Erinnerung zu bringen, mit dem Anfügen, daß, da kein Ort des Bezirks ſoweit vom Gerichtsſitze entfernt iſt, daß ſich die Parthien nicht des Morgens bei guter Zeit am Gerichtsſitze einzufinden vermöchten, des Nachmittags keine Geſchaͤfte mehr vorge- nommen werden, bezüglich deren die Intereſſenten ſich nicht ſchon Morgens eingefunden und angemeldet hatten. Sie werden dieſe, zu einem geregelten Geſchäftsgange durchaus nothwendige Anordnung möglichſt zur allgemeinen Kennt— niß bringen, mit dem Bemerken, daß die Parthien um ſo raſcher und unfehlbarer Beförderung zu erwarten haben, je
rechtzeitiger ſie ſich bei dem Gerichte einfinden. Friedberg, den 10. Februar 1857.
F. Prein.
Verſchiedenes.
Wie es auf einem Kriegsſchiffe herzugehen pflegt, ſchildert W. Heine, welcher das amerikaniſche Geſchwa— der nach Japan begleitete, in ſeiner Reiſebeſchreibung alſo: Zur Verpflegung iſt die Mannſchaft in Meſſen oder Tiſch— geſellſchaften, von gewöhnlich 10 Mann, abgetheilt; einer davon iſt ſtets der Koch, d. h. er nimmt an den beſtimm— ten Tagen die Mundproviſionen für ſeine Meſſe in Em— pfang, übergiebt ſie dem Schiffskoch zur Bereitung und theilt ſie dann an ſeine Genoſſen aus, deren Tiſchgeräth— ſchaften er gleichfalls reinigt, beaufſichtigt und, ſe wie alle übrigen Vorräthe, in einer Meßkiſte verſchließt. Liegt das Schiff im Hafen, ſo wird mit Tagesanbruch die Morgen— kanone abgefeuert und Trommeln und Pfeifen laſſen die Reveille erſchallen, worauf der Hochbootsmann mit der Signalpfeife und Ruf das Commando zur Deckwäſche giebt. In See wird keine Morgenkanone abgefeuert, auch das Deck nur alle zwei Tage gewaſchen. Die Hammocks (Hängematten) werden jetzt zuſammengeſchnürt und über
die Schanzkleidung weggepackt; die Pumpen werden be— mannt, Eimer und Deckſchwabber ausgetheilt, und bis 7 Uhr ertönt nun das Kratzen der Bürſten und Schabeiſen, das Stöhnen und Aechzen der Pumpen und das Gerum— pel des Holyſtone, eines Steines von vielleicht zwei Cent— ner an Gewicht, der an Stricken über das mit Sand be— ſtreute Verdeck hin- und hergeſchleift wird, während Alles barfüßig in Strömen von Salzwaſſer umherplantſcht und die Pumpen ihre Strahlen in jeder Richtung entſenden. Nach 7 Uhr bleibt wenig mehr zu thun als das Deck zu trocknen, das Metallwerk zu putzen und zuletzt mit Beſen dem Reinigungprozeß die Vollendung zu geben.
Im Hafen wird um 8 Uhr die Flagge gehißt, dann ruft die Trommel zum Grog, der auf dem Quarterdeck ausgetheilt wird. Hierauf wird zum Frühſtück gepfiffen und augenblicklich füllt ſich der vordere Theil des Decks mit viereckigen Stücken Wachsleinwand, auf denen ble— cherne Schuſſeln, Löffel, Meſſer und Gabeln luſtig klappern und der Kaffee oder Thee aus großen Blechkeſſeln mit Blechtöpfen geſchoͤpft wird. Eine halbe Stunde Friſt muß


