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Friedberger Intelligenzblatt.
Erſcheint wo⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. fl. 1. 12 fr.; durch die Poſt bezogen
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Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. n e
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N 91.
Freitag, den 20. November.
1857.
Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-⸗Anzeigen.
Pfänderverſteigerung.
11761] Montag den 23. November, Morgens 9 Uhr anfangend, und den folgenden Tag wer— den in hieſigem Rathhauſe die bis zu dieſem Termin die Verfallzeit erreicht habenden und nicht ausgelöſten oder renovirlen Pfänder, be— ſtehend in Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Weiß— zeug, Herren- und Frauenkleidern, öffentlich meiſt— dietend verſteigert.
Die Auslöſung und Renovation der Pfänder findet nur an den beſtimmten Tagen, Montag, Mittwoch und Samſtag, ſtatt und wird noch ausdrücklich bemerkt, daß nur bis zum 16. No- vember l. J. die betreffende Auslöſung und Renovation geſchehen kann, da das Pfandlocal vom 17. November bis zum Schluß der Ver- ſteigerung geſchloſſen bleibt.
Friedberg den 27. Oktober 1857.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Ben der
Bro d⸗ und Oel lieferung. 11847] Montag den 23. d. M., Vormittags um 10 Uhr, wird die Brodlieferung und un⸗ mittelbar hiernach diejenige des Oels und der Talglichter für die hieſige Garniſon auf das 1. Halbjahr 1858 auf dem Verwaltungsbüreau durch Summiſſion vergeben. Friedberg den 16. November 1857. In Auftrag des Verwaltungsraths: Nico la, Oberquartiermeiſter.
Ho lt zii fer ung. 11848] Die Lieferung des Brennholzes für die Garniſon und das Lazareth dahier auf das Jahr 1858 ſoll Donnerſtag den 26. d. M., Vormittags um 10 Uhr, durch Summiſſion auf dem Verwaltungsbüreau hierſelbſt vergeben werden.
Friedberg den 16. November 1857. In Auftrag des Verwaltungsraths: Nicola, Oberquartiermeiſter.
(Butzbach.) Verkauf getragener Montirungs⸗ u. Reitzeugſtücke. [1853] Montag den 23. dieſ. Monats, Vor⸗ mittags von 8 bis 12 Uhr und des Nachmit⸗ tags von 1 bis 5 Uhr, werden in der hieſigen Reitercaſerne verſchiedene getragene Montirungs- ſtücke, darunter auch Reitermäntel, ſodann ab— gängiges Reitzeug und Caſernerequlſiten gegen
Baarzahlung öffentlich verſteigert.
Die Herren Bürgermeiſter werden erſucht, dies in ihren Gemeinden geeignet bekannt machen zu laſſen.
Butzbach den 13. November 1857.
In Auftrag des Verwaltungsraths: Cellar ius, Oberquartiermeiſter.
Bekanntmachung. [1854] Montag den 23. u. Dienſtag den 24. November l. J., jedesmal von Vormittags 9 Uhr anfangend, werden auf freiwilliges An⸗ ſtehen, erbvertheilungshalber, durch den Unter—
zeichneten auf der Seemühle bei Nieder-Rosbach
nachbenannte Gegenſtände einer meiſtbietenden
Verſteigerung gegen gleichbaare Zahlung, aus—
geſetzt, als:
1) 1 Pferd,
2) 3 Kühe,
3) 4 Rinder, worunter 2 Stück 2 Jahre und 2 Stück ½ Jahre alt,
4) 1 großes Schlacht⸗Schwein,
5) 9 Sprenger,
6) 16 Stück Hühner und 1 Hahn, 3 Stück Enten,
7) 1 vollſtändiger Wagen,
8) 2 Pflüge,
9) 2 eiſerne Eggen,
10) 1 kleines Brandweinbrennereigeſchirr, ohne Bütten,
11) 1 Pfuhlfaß,
12) 1 Waſchbütte,
13) 1 Fruchtfegemühle,
14) 2 ſchöne Eichen-Bauſtämme, circa 365 Cubik⸗Fuß,
15) 1 große Quantität Dickwurz,
16) 50 Malter Kartoffeln,
17) 60 bis 80 Centner Grummet,
und ſonſt noch mehrere Haus- und Oeconomie—
geräthe.
Nieder⸗Rosbach am 14. November 1857.
In Auftrag Großherzogliches Ortsgericht Nieder-Rosbach Der Vorſteher Jo at.
Der Häring. (Fortſetzung und Schluß.)
Dieſe holländiſchen Barken, eigens für den Härings— fang beſtimmt, heißen„Butizen“(Bäſen), ſind ſehr feſt gebaut, faſt ganz von Eichenholz, mit einem einzigen Maſt und einem großen viereckigen Segel verſehen. Die Form war ſeit Alters her von der Regierung genau vor⸗ geſchrieben; nach holländiſcher Sitte war auf gleiche Weiſe auch die Länge der Netze bis auf die Zahl der Maſchen ſtreng geregelt. So ein holländiſches Häringsnetz hat die ungeheure Länge von 1000 bis 1200 Schritten, und macht, wenn es auf das Schiff gebracht werden ſoll, allein ſchon eine ſchwere Wagenlaſt aus. Es wird entweder von ſtar— kem Hanf oder von grober gelber perſiſcher Seide gemacht, die drei mal ſo lange hält, aber zuvor braun geräuchert wird, damit die Häringe nicht durch die helle Farbe ver— ſcheucht werden. Die Maſchen dürfen nicht allzuklein ſein, um die junge Brut durchſchlüpfen zu laſſen; die Schwe— den und Norweger pflegten auch dieſe mitzufangen und verſchuldeten vielleicht dadurch ſelber die Abnahme der Häringszüge.
Noch bis vor einigen Jahren galt bei den Holländern der Johannistag(24. Juni) als der Normaltag für die Abfahrt der Häringsflotte; die vorhergehenden Tage wurden mit Feſteſſen, Trinkſprüchen und Gebeten feſtlich begangen. Gegenwärtig, da die Engländer auch im Häringsfang den Holländern den Rang abgewinnen, ſegelt man jedoch ſchon zu Anfang Juni an die Küſte von Schottland, wo der
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eigentliche Pöckel- und Tonnenhäring gefangen wird. Im Herbſt wird an der Küſte von Narmouth eine etwas min— dere Sorte gefangen, die gleich an Ort und Stelle einge— ſalzen wird, um dann geräuchert zu werden. Das ſind die bekannten„Bücklinge“ oder„Pöcklinge.“ Endlich wird gegen den Winter hin noch in der Zuyder-See die geringſte Sorte gefangen, die gleich friſch verſpeiſt wird, und da ſie die billigſte iſt, beſonders dem armen Volke zu Gute kommt.
Die holländiſche Häringsflotille iſt, ſeit den letzten zehn Jahren von einer Dampfkorvette begleitet, welche die erſten 100 Fäßchen friſch gefangener Häringe in Em— pfang nimmt, um ſie möglichſt ſchnell in den Hafen von Vlaardingen zu führen. Früher wurde die Ankunft der erſten Häringe mit großem Pomp gefeiert; gegenwärtig begnügen ſich die großen Kaufleute vom Haag, von Am— ſterdam und Rotterdam, eine Fahne aufzuſtecken und einen grünen Kranz auszuhängen. Doch wird noch immer der erſte Häring in einem Galawagen zum König gefahren, der für das Geſchenk 500 Gulden ſpendet. Es iſt noch gar nicht ſo lange her, daß reiche Holländer fuͤr die erſten Hͤringe einen Dukaten per Kopf zahlten, und die Kauf⸗ leute im Haag dergeſtalt wetteiferten, die Erſten auf dem Platze zu ſein, daß ſie Boten auf den beſten Rennpferden abſandten, welche dann den erſehnten Fiſch im geſtreckten Galopp überbrachten.
Es iſt aber eigen, daß der„Johannistag“ noch im— mer bei den holländiſchen Fiſchern ſein altes Recht behaup⸗ tet, und daß ſie trotz der Erlaubniß, früher die Netze


