Bekanntmachung. Betreffend: Die Verlooſung von Partialobli⸗ gationen der Gemeinde Altenſtadt zur Rückzahlung am 31. Dezem⸗ der l. J. 11665] Bei der heute ſtattgehabten Verlooſung der Partialobligationen der Gemeinde Altenſtadt wurden die folgenden Nummern zur Rückzah⸗ lung beſtimmt: Nr. 73 und 76 à 200 fl. 400 fl. „ 103 à 100 fl. 100 fl.
Die Inhaber derſelben werden biermit auf⸗ gefordert, dieſe Kapitalien gegen Rückgabe der Obligationen und der noch nicht fälligen Zins⸗ coupons am 31. Dezember l. J. bei der hieſi⸗ gen Gemeindekaſſe in Empfang zu nehmen, in⸗ dem vom 1. Januar 1858 an der Zinſenlauf von obigen Nummern aufhört.
Von den für 1856 durch Verlooſung zur Rückzahlung beſtimmten hieſigen Gemeindeob⸗ ligationen, deren Verzinſung bereits mit dem 31. Dezember v. J. aufgehört hat, iſt der Be⸗ trag der Nr. 104 mit 100 fl. bis jetzt noch nicht erhoben worden, und wird der Befitzer derſelben zur Empfangnahme dieſes Betrags hiermit wiederholt aufgefordert.
Altenſtadt den 30. September 1857.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Altenſtadt
ene
Obligations Verlooſung. 11667] Durch die heute vorgenommene Ver · looſung von Partial⸗Obligationen der beiden Anlehen hieſiger Stadtkirche find folgende Num⸗ mern auf den 1. Januar 1858 rückzahlbar ge⸗ worden: a. Von dem Anlehen à 15000 fl. die Num⸗
mern 43 und 54 jede zu 100 fl.
b. Von dem Anlehen à 6000 fl. die Num⸗
mern 5 und 28 jede zu 100 fl.
Die Inhaber werden hiervon in Kenntniß geſetzt um bis zum 1. Januar 1858 das Geld bei Herrn Kirchenrechner Faatz dahier zu er⸗ beben, indem die Zinszablung nach gedachtem Tage aufhört.
Friedberg den 1. Oktober 1857.
Für den evang. Kirchenvorſtand. Der Stadtpfarrer
Dr. W. Seel. Der Großherzogliche Bürgermeiſter Mie Arbeitsverſteigerung.
11718] Samſtag den 24. l. M., Nachmittags um 2 Uhr, wird das Abheben der Randwaſen
342
an ſämmtlichen Promenaden an Ort und Stelle an den Wenigſtnehmenden verſteigert. Der Anfang geſchieht am Seegraben zunächſt dem Rathhauſe. Friedberg den 17, Oktober 1857. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Been N eek. 50 ee n 11714] Donnerſtag den 22. Oktober, Nach ⸗ mittags um 2 Uhr, wird in bieſigem Rathhauſe das von den Michael Pfeiffer'ſchen Eheleuten erkaufte Haus nochmals an den Meiftbietenden auf den Abbruch verſteigert. Friedberg den 17. Oktober 1857. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender. Arbeitsverſteigerung. [1715] Freitag den 23. l. M., Nachmittags um 2 Uhr, werden an Ort und Stelle an den Wenigſtnehmenden nachſtehende Arbeiten ver⸗ ſteigert, als: 1) Herſtellung eines Fußwegs nach Nauheim, veranſchlagt zu 40 fl.— kr. 2) Das Gäßchen an den Gerb⸗
häuſern mit Kies zu planiren 3% 18, 3) Die neuangelegte Bleiche an
der Uſa zu planiren 5% 30„ 4) Die Steine am Mühlberg auf⸗
zuſetzen und zu zerſchlagen
bis zu 1 Zoll Größe 2% 40 5) Die Reinigung der Kanäle am
Fauerbacher⸗ und Uſerthor 13,—
Der Anfang dieſer Verſteigerung geſchieht an der Kunſtwieſe.
Friedberg den 19. Oktober 1857.
Großherzogliche Be ndert Verſteigerung von Bauarbeiten und Materiallieferung zur Erbauung einer Scheuer mit Stallung, Verſetzung eines Schweinſtalls mit Holzſchoppen, Pflaſterung des Hofs ꝛc. in der Schulhofraithe zu Wohnbach.
11716] Nachdem die dahier abgehaltenen rub⸗ ricirten Verſteigerungen wegen mangelhafter Concurrenz einiger Bauhandwerke nicht geneh⸗ migt werden konnten, ſo ſoll eine abermalige Verſteigerung ſämmtlicher Bauarbeiten und Ma⸗ terialienlieferungen
Dienſtag den 3. November d. 2.
Vormittags 10 Uhr,
auf dem hieſigen Rathbhauſe öffentlich wenigſt⸗ nehmend ſtattfinden und zwar
Bürgermeiſterei Friedberg
Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.
1) Maurerarbeit, veranſchlagt zu 443 fl. 30 kr. 1 1 1„ 1 7
2) Steinhauerarbeit,„ 0 3 3) Zimmerarbeit,*„1033„ 44„ 4) Dachdeckerarbeit, 1„ 260„ 52„ 59 Schreinerarbeit, 1„ 140„ 46„ 6) Schloſſerarbeit,„„ 85„ 44„ 7) Glaſerarbeit,„ 1 2„ 12 8 Weißbinderarbeit, 1 57 57% 36„ 9) Planirarbeit,„ 7 217 ͤ 7 87 10) Pflaſterarbeit,„„ 84„ 35„
11) Das Brechen, Fahren und Aufſetzen von 4,9 Cubklftr. Pflaſterſteinen aus dem ge⸗ meinheitlichen Bruche bei Wohnbach,
12) deßgleichen von 18,1 Cubklftr. Mauerſteinen aus demſelben Bruche,
13) die Lieferung von 18,250 Stück hartge⸗ brannten Backſteinen,
14) die Lieferung von 99 Bütten Kalk nach naſſem Maß,
15) die Lieferung von 9,65 Cbklftr. Mauer⸗ und Pflaſterſand.
Pläne, Voranſchläge und Steigbedingungen
liegen auf der unterzeichneten Bürgermeiſterei
zur Einficht offen. Wohnbach am 15. Oktober 1857. Großherzogliche Bürgermeiſteret Wohnbach P bili p pi.
Bekanntmachung. 11717] Donnerſtag den 29. Oktober l. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, werden in dem Landeszucht⸗ hauſe Marienſchloß Lieferungen für daſſelbe I. verſteigert: 1) 2000 Stück Weißkraut, 2) 250„ Wlärſing, 3) 100 Centner Sauerkraut, 4) das nöthige Ochſen⸗, Schweinen⸗ Kalbfleiſch für 1858, II. im Soumiſſionswege vergeben: 1) für 1858 nötbige Victualien, als: a. 40 Centner Reis,
und
B geſchälte Gerſte, S. 40„ Hirſen,
d. 85„ Weißmehl,
e. 60„ Waizengrütze, 113 Nudeln, 83 Pfeffer,
ee Butter,
i. 60 Maas Brantwein,
k. 60 Eſſig,
J. 20„ Mohnöl,
2) die in 1858 nötbige Milch. Donnerſtag den 12. November l. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, wird daſelbſt
Leidenſchaft Vortheil ziehen? Würde er dadurch nicht den Grundſatz, daß der Zweck die Mittel heilige, ſanctio⸗ niren und dieſer Grundſatz um ſo verderblicher werden, theils weil dann der Vertheidiger des Rechtes ſelbſt von demſelben abwiche, theils weil die Maßnahmen des Staates aus leicht erfaßlichen Gründen weiter wirken als die der Privaten? Und würde nicht derjenige, welcher durch das öffentliche Spiel ruinirt einen leichtſinnigen Bankerott macht, dem Strafrichter mit Fug entgegnen: Wie wollt ihr ſtrafen, Was ihr ſelbſt hervorgerufen habt? Es iſt eine ſchlimme Sache um die Verleugnung der hoch- ſten Principien und iſt niemals ungerächt geblieben. Brachte doch einſtens der Ablaßverkauf unzählige Summen in die Schatzkammer des Pabſtes; haben ſie ihm und ſeiner Herrſchaft genützt?
Den verderblichen Charakter und die ſchlimmen Fol— gen des Hazardſpiels haben aber ſchon die Geſetzgeber und Weiſen der früheſten Zeiten zu würdigen gewußt, und die Neueren haben ſich faſt durchgehends mit ihnen ein⸗ verſtanden erklärt. Das berühmte Geſetzbuch der Römer hat bereits vor anderthalb Jahrtauſenden jede Klage aus
dem Spiele für unſtatthaft erklärt, ja es verordnet, daß jede bereits gezahlte Spielſchuld binnen 50 Jahren zurückgefordert werden könne. Ebenſo war ein zum Zwecke des Spiels gegebenes Darlehn unklagbar, und derjenige, welcher in ſeinem Hauſe ſpielen ließ, den Injurien der Spieler ausgeſetzt, ohne eine Klage deßhalb anſtellen zu können. Auch die altdeutſchen Rechtsbücher und Rechts⸗ gewohnheiten haben das Spiel— wie gewaltig auch die Spielwuth unter unſern Vorfahren war— klaglos ge⸗— laſſen. Und dieſe Grundſätze gelten noch bis auf den heutigen Tag. Insbeſondere hat der Code civil(Art. 1965) noch in neueſter Zeit dieſe Grundſätze für durchaus prac⸗ tiſch erklärt. Und warum alle dieſe Feindſeligkeiten gegen das Spiel? Weil man den Gewinn, der aus der Aus beu⸗ tung menſchlicher Leidenſchaft gezogen wird, für unehren⸗ haft anſah und darin keinen Rechtsgrund fand Etwas von einem Andern zu verlangen oder das daraus Erhal⸗ tene zu beſitzen.
Kann die Geſchichte des Rechts, kann die in ihr geſammelte alte und neue Weisheit deutlicher zu uns reden? Oder ſind etwa jene Geſetze veraltet, müſſen ſie dern ſpecu⸗ lirenden Geiſte des 19. Jahrhunderts weichen?(Schluß folgt.)
18) Farben 19) Glas u 20) Leim, 19 Lack, J ſowie E 22) Schmie 35) polz d ten in 24) Reißho 25) Eichen Donnerftag d tags 10 Uhr Veferung Der„Sol Tagen präc unter einer eine be ſond den. Die B des Landes) oder unvoll berückichlig Marie!
— Q—ͤ—
Ho [1664] pr.
. lihein Ae] bei Zu U7U l werden geg mittlung i Friedb
Bra 10699] be echt 994 tilgung de 5. Schm
—
117271 K der hollän er die 0 zu erkenne


