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Intelligenzblatt.

Einrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ ſpaltene Petitzeile

Friedberger

Bense. e. Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen,

K.. Ae. bac 75 1 7* 2 8 2 kr.; die beiden

kae Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. e 7

Erſcheint wö⸗

Freitag, den 10. Juli.

538.

Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.

Betreffend: Die Aufſtellung der Gemeindevoranſchläge für 1858.

Unter Bezugnahme auf unſere Ausſchreiben vom 31. Mai 1854 und 10. Juli 1855, ſowie endlich vom 30. Juni v. J., Amtsblatt Nr. 8, welchen Sie bezüglich der darin ertheilten Vorſchriften pünktlich nachzukommen haben, fordern wir Sie hiermit auf, die Gemeindevoranſchläge für 1858 bis längſtens zum 1. September l. J. an uns einzuſenden.

Bei Aufſtellung derſelben, werden Sie die Reviſionsvevhandlungen zu den Voranſchlägen für 1855 bis 1857 genau beachten, und zu ähnlichen Ausſtellungen wie in den vordern Jahren keine Veranlaſſung geben. Zugleich machen

wir Sie darauf aufmerkſam, daß für 1858 die Beilage 2 zum Voranſchlage wieder vollſtändig aufzuſtellen iſt. Friedberg am 8. Juli 1857. i M ü- l ler.

Steckbrief Großherzoglichen Kreisamts Friedberg.

Johannes Weiſenborn von Oberflorſtadt, heimliche Entfernung aus ſeiner Heimath; entwendete dem Schneider Hübner ein ſchwarzſeidenes Halstuch, ein Meſſer und einen Leib Brod. Alter: 14 Jahre; Statur: klein und unterſetzt mit blondem Haare und aufgeworfenem Munde. Kleidung: Einen grauen Sarſenet-Wams, geſtreifte inem Stück; ſchwarze Tuchkappe und ein ſchwarz⸗ſeidenes Halstuch.

Hoſen und Weſte vom ei Jef fen tin Nachricht.

Nach einer Mittheilung des Gr. Stationscommandos dahier beginnt künftige Woche das Zielſchießen auf dem Schießplatze bei Ockſtadt am Franckenſtein'ſchen Wald und dauert in der Regel täglich von Morgens 6 10 und Nachmittags von 4 bis 7 Uhr. Um Unglücksfällen vorzubeugen, werden die Einwohner der umliegenden Ortſchaften hiervon in Kenntniß geſetzt und namentlich verwarnt die angrenzenden Waldungen in der Nähe des Schießplatzes, außer auf den durchfuͤhrenden Hauptſtraßen, auf welchen während des Zielſchießens Sicherheitspoſten aufgeſtellt ſind,

zu betreten. Die Großh. Bürgermeiſtereien der umliegenden Orte haben dieſes noch beſonders zu veröffentlichen. Friedberg den 8. Juli 1857. Großherzogliches Kreisamt Friedberg lte.

Oeffentliche Nachricht.

Von dem landwirthſchaftlichen Bezirksverein, des Kreiſes Friedberg wurden für, nach Vorſchrift anzulegende Dung ſtätten dreißig Gulden und für von Privaten ausgeführt werdende Entwäſſerungen mittelſt Drainage fünfzig Gulden als Pämien ausgeſetzt.

Indem der Unterzeichnete dies zur offentlichen Kenntniß bringt, hegt er die Hoffnung, daß die wohlthätige Abſicht

des Bezirksvereins, die landwirthſchaftlichen Intereſſen zu fördern, erkannt und eine Concurrenz um Bewerbung der

ausgeſetzten Prämien hergerufen werde. Diejenigen, welche hierauf Anſprüche machen, haben ſich bis Ende Oktober J. J. bei dem Unterzeichneten zu melden und die Fläche anzugeben, welche durch Drainröhren entwäſſert worden iſt und welchen Koſtenaufwand die Anlage erforderte. Friedberg am 9. Juli 1857. Der Großherzogliche Kreisrath des Kreiſes Friedberg als Director des landwir e thſchaftlichen Bezirksvereins Friedberg Ne

Auszug aus dem Groſtherzoglichen Negierungsblatte.

Nr. 18 vom 30. Juni enthält: I. Geſetz vom 29. d., Director des Oberappell.- und Caſſations-Gerichts, Geheimenrath Dr. Hahn zum lebenslänglichen Mitgliede der 1. Kammer der Stände

welches die Forterhebung der Staatsauflagen für die letzten 6 Monate n d r St 1857 ganz in der bisherigen Weiſe, nach dem Finanzgeſetz vom 4. des Großherzogthums zu ernennen. V. Geſtorben: am 9. Mai Schul⸗ Oct. 1854 und der nachträglich für 1856 vereinbarten Erboͤhung der lehrer Hofmann zu Langd, 11. 2. evang. Pfarrer Steinberger zu directen Steuern, verfügt. II. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums Grünberg, 22. evang. Pfarrer Uhrig zu Poblgöns, 26. Hofger.-Diree der Finanzen vom 10. Juni über die Ausführung des zwiſchen den tor v. Helmolt zu Gießen.

Zollvereinsſtaaten und der freien Hanſeſtadt Bremen wegen Beförde

rung des gegenſeitigen Verkehrs abgeſchloſſenen Vertrags vom 26. Nr. 19 vom 2. Juli enthält; I. Gr. Verordnung vom

die Forterhebung der für ausländiſchen Zucker und Syrup

Januar 1856. III. Communalumlagen für 1857 im Kr. Groß⸗ 29. Juni, gerau. IV. Ernennung in Beziehung auf den Landtag. S. K. beſtimmten Eingangszölle bis Ende Auguſt 1858 betreffend. II. am 23. Juni den 1. Communalumlagen fur 1857 in den Gemeinden des Kreiſes Dieburg.

H. der Großherzog haben allergnädigſt geruht: