Ausgabe 
5.6.1857
 
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Oeffentliche Bekanntmachung.

1865] Johann Georg Schmidt I. von Rocken⸗ berg iſt von Großberzoglichem Hofgericht der Provinz Oberheſſen wegen Verſchwendung un⸗ ter Curatel geſtellt und ſind ihm in der Perſon des Bartholomäus Wild und Anton Dietz IV. von Rockenberg Curatoren beſtellt worden. In. dem man dies hiermit unter dem Anfügen, daß Rechtsgeſchäfte mit Johann Georg Schmidt I. nur unter Zuſtimmung ſeiner Curatoren Gül⸗ tigkeil haben zur öffentlichen Kenntniß bringt, werden alle Diejenigen, welche Forderungen ꝛc. an Schmidt zu bilden haben, aufgefordert, ſolche im Termin Dienſtag den 23. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, dahier geltend zu machen, widrigenfalls ſie bei Regulirung des Vermögensſtandes keine Berück- tigung finden. ſic zue den 22. Mai 1857. Großherzogliches Landgericht Butzbach. J. V.

Dr. v. Schmalkalder, Landgerichts⸗Aſſeſſor.

Grundſtück⸗Verſteigerung.

[849] Montag den 6. Juli, Morgens um 11 Uhr, wird in hieſigem Nathhauſe nachftehen⸗ des den Wilhelm Netz'ſchen Eheleuten dahier gehörendes Grundſtück einer meiſtbietenden Ver⸗ ſteigerung ausgeſetzt, als: Gemarkung Friedberg: Fl. Nr. d. Grſt.[OIKlft. 21 163 124 Grabgarten, die Graben⸗ gärten. Friedberg den 19. Mai 1857. In Auftrag Großherzoglichen Landgerichts Friedberg

Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Der Vorſteher e ee eee

Holzverſteiger ung in der Oberförſterei Ortenberg.

1922] Nächſten Mittwoch den 10. und Donnerſtag den 11. Juni, jedesmal von Vormittags präcis 9 Uhr an, ſollen in den Diſtrikten Langenbirken, Kleinorlitz und Hain⸗ kohl nachſtehende Holzſortimente: Scheitholz. Prügel. Stockholz. Reiſer. Stecken. Buchen 355 143 276 145% Aſpen 149 77 135 850 8 8 buchene Stammreiſer, 17 Buchen⸗Stämme v. 1231 Durchmeſſer und 7-31 Länge, 14 Aſpen⸗Stämme v. 10 18 Durchmeſſer und 10-33 Länge, 5 Aſpen⸗Stämme v. 5 Durchmeſſer und 10-25 Länge, an Ort und Stelle verſteigert werden.

Die Verſteigerung beginnt am 1. Tage im Diſtrikt Langebirken, am 2. im Diſtrikt Klein⸗ orlitz, die Stammreiſer und ſämmtliches Aſpen⸗ holz kommen erſt am 2. Tage zum Ausgebot.

Gegen vorſchriftsmäßige Bürgſchaft bis zum Betrage von 25 fl. Zahlungsfriſt bis Ende September d. J.

Ortenberg, den 30. Mai 1857.

Großherzogliche Oberförſterel Ortenberg. Haberkorn.

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Bekanntmachung.

19241 Nachdem die Verffeigerung des Kiesfah⸗ rens aus dem ſtädtiſchen Theil der Uſa vom

15. Dezember 1856 die Genebmigung nicht er⸗ hielt, ſo wird dieſes Anfabren Mittwoch den 10. Juni l. J., Morgens um 10 Uhr, in bieſigem Rathhauſe nochmals an den We⸗ nigſtnehmenden verſteigert. Friedberg, den 3. Juni 1857. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Benn de x. ö

Faſelochs⸗ Ver ſtei gerung. 1925] Mittwoch den 10. Juni l. J., Morgens um 11 Uhr,

wird an Ort und Stelle, an dem Faſelſtall,

in der Uſarvorſtadt, ein fetter Faſelochs meiſt⸗ bietend verſteigert. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg

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f 9 Ed. a ladung. 1 See nun Noe Nicolaus

en d von Oberurſel, zuletzt auf der Bröck⸗

chen Mühle bei Oberſtedten wohnhaft geweſen, und deſſen nunmehrige Wittwe Jacobine, geb. Fritzel, ihre Zahlungsunfähigkeit angezeigt ha⸗ ben, ſo werden alle diejenigen, welche Anſprüche irgend welcher Art an dieſelben zu haben ver⸗ meinen, hiermit aufgefordert ſolche im Termin:

Mittwoch den 14. Juli 1857,

Vormittags 9 Uhr,

entweder in Perſon oder durch gehörig bevoll⸗

mächtigte Stellvertreter anzumelden und auszu⸗ führen, anſonſt die Nichterſcheinenden von der vorhandenen Maſſe werden ausgeſchloſſen wer⸗ den.

Das Präcluſiv⸗Erkenntniß wird nur auf der Gerichtsſtube eröffnet.

Homburg, den 27. Mai 1857. Landgräfl. Heſſ. Juſtiz⸗Amt.

1300 bis 1400 fl.

1923] ſind bei der Taubſtummen⸗Unterſtützungs⸗ Caſſe dahier gegen gerichtliche Sicherheit, im Ganzen oder Einzelnen, auszuleihen. Friedberg den 4. Juni 1857.. Großherzogliche Direction des Taubſtummen⸗ Inſtituts Dr Ma t is

Bender. F: C. St ü u befandt.

& Braunkohleuverkauf auf der Grube Wilhelmshoffnung bei Dornaſſenheim.

1899 Von der diesjährigen Aufbereitung werden vom 3. Juni d. J. an wieder Braunkohlen und Holzkohlen ſowohl gegen Baarzahlung als auf Credit abgegeben. Der Preis der Braun⸗ kohlen, 14 Stück pr. Ctr., iſt bis auf Weiteres à t kr., jene der Holzkohlen à 14 kr. pr. ge⸗ meſſenen Ctr. feſtgeſetzt. 2 Die Creditzeit gegen vorſchriftsmäßige Bürgſcheine findet für die von obigem Tage bis Ende September dieſes Jahrs bezogenen Braunkohlen mit einer Zahlungsfriſt bis Ende Dezem- ber d. J. ſtatt. Von Oktober d. J. an werden bis auf Weiteres die Braunkohlen nur gegen Baarzahlung abgegeben. Das Oſſenheimer Brückengeld wird denjenigen Abnehmern, welche zur Entrichtung deſſelben bei Abholung von Klötzen vom Dornaſſenheimer Bergwerk verpflichtet find, bei Einhändigung des

Ladſcheins vom Materialſchreiber Weitz vergütet.

Reichelsheim den 27. Mai 1857. Sch mi d, proviſoriſcher Berg⸗Controleur.

Braunkohlenverkauf.

1900] Vom 3. Juni d. J. ab werden auf dem hiefigen Bergwerke wieder Braunkohlenklötze und Holzkohlen aus der neuen Aufbereitung gegen Baarzahlung und gegen Credit abgegeben. Der Preis der Kohlenklötze iſt à Ctr. 14 Stück bis auf Weiteres auf 13 kr. feſtgeſetzt worden. Der Preis der Holzkohlen iſt der ſeitherige, nämlich der gemeſſene Ctr. 14. kr. Gegen Ein⸗ lage vorſchriftsmäßiger Bürgſcheine wird für die vom 3. Juni bis Ende September d. J. be⸗ zogenen Braunkohlenklötze Credit mit einer Zablungsfriſt bis Ende Dezember 1857 geſtattet.

Von Oktober d. J. an findet bis auf Weiteres der Verkauf der Kohlenklötze nur gegen Baarzahlung ſtatt. g

Die Braunkohlenfuhren des hieſigen Bergwerks, welche Oſſenheim paſſtren, erhalten das daſelbſt bezahlte Brückengeld vom Gräfl. Controleur Flach bei Einhändigung des Ladſcheins zurück⸗ vergütet.

N Bauernheimer Bergwerk den 27. Mai 1857. Gräfl. S. R. Bergverwaltung 1 e

Braunkohlen⸗Verkauf.

[901] Der Braunkohlen-Verkauf von der diesjährigen Förderung und Aufbereitung auf den Fürſtlichen Gruben wird mit dem 3. Juni e. eröffnet und die Kohlenpreiſe find für die, durch die gewöhnliche Handformerei dargeſtellten Klötze bis auf weitere Beſtimmung für den Centner, den Eentner zu 14 Stück gerechnet, feſtgeſetzt worden: a. auf der Grube Weckesheim:. von Reihen und Haufen zu 0 ke, aus dem Schoppen 1 8 12 kr. b. auf der Grube Wölfersheim: von Reihen und Haufen zu 5 5 12 kr., aus dem Schoppen 00% 307 4 13 kr. die ſ. g. Holzkohlen werden auf den beiden Gruben zu 14 kr. für den gemeſſenen Centner ab⸗ gegeben.

Hierbei wird bemerkt, daß auf Anfordern und gegen Einlage eines vorſchriftsmäßigen Bürgſcheins für die vom 3. Juni bis zum 30. September c. bezogenen Kohlenquantitäten ein Credit bis Ende dieſes Jahres geſtattet wird und der Kohlenverkauf vom 1. Oktober c. ab bis auf weitere Beſtimmung nur gegen Baarzahlung ſtattfindet. Gleichzeitig macht man die Braunkohlen⸗Conſumenten einſtweilen darauf aufmerkſam, daß auf der Grube Weckes⸗ heim eine Maſchine durch Dampfkraft in aller Kürze in Thätigkeit kommt, durch welche Kohlen⸗ lötze geformt und in einem feſteren Zuſtand als die ſeitherigen Klötze dargeſtellt werden. Der Beginn des Verkaufs von ſolchen Preßkohlen und der Preis derſelben wird demnächſt veröffentlicht.

Grube Weckesheim am 28. Mai 1857.

Fürſtliche Bergverwaltung des Reviers Hungen F. Storch.

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