Ausgabe 
2.1.1857
 
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Friedberger Jutelligenzblatt.

Erſcheint wo⸗

1 2 72 Elnrückungsge⸗

1 f. 2 f 8 0 ſſ. 5 Fe g. Fa Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, a e tag. Preis jährl. oder deren Raum . 1. 12 kr.; durch

gen Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ze

H R 30 Nr. mmen 7 kr

I. Freitag, den 2. Januar. a 1837.

Einladung zum Abonnement.

Mi. dem 1. Januar hat ein neues Abonnement auf dasFriedberger Intelligenzblatt begonnen. Daſſelbe ecſcheint wie ſeither wöchentlich zweimal und zwar Dienſtag und Freitag. Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Be ſtellung zu entrichten iſt, beträgt für das ganze Jahr bei der Erpedition fl. 1. 12 kr., bei den Poſtämtern in dem Fürſtl. Thurn und Taxis'ſchen Verwaltungsbezirke fl. 1. 30 kr. Den verehrl. Abonnenten, welche das Blatt direct von uns beziehen, werden wir daſſelbe, wenn nicht eine ausdrückliche Abbeſtellung erfolgt, auch für das neue Jahr zuſenden; für die durch die Poſt bezogenen Exemplare bitten wir jedoch das Abonnement zeitig erneuern zu wollen.

Unſer Blatt enthält die amtlichen Erlaſſe der Staats- und Localbehoͤrden, den Inhalt der Großherzoglichen Re gierungsblätter in kurzer Zuſammenſtellung, wöchentlich die amtliche Veröffentlichung der Polizeitaxe für den Kreis Friedberg, den Kirchenbuchs-Auszug der Stadt Friedberg, eine Zuſammenſtellung der Fruchtpreiſe von den frequenteſten benachbarten Märkten, und widmet einen anſehnlichen Theil ſeines Raumes belehrenden und gemeinnützigen Aufſätzen und kleineren Mittheilungen. Das wöchentlich einmal beigegebene Beiblatt bringt Novellen, Erzählungen, Gedichte, Miscellen u. ſ. w.

Mit Dank werden ſtets zur Aufnahme geeignete Beiträge angenommen; für größere Artikel von allgemeinem Intereſſe entrichten wir gerne ein entſprechendes Honorar.

Als Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg wird dasFriedberger Intelligenzblatt von ſämmtlichen Staats- und Gemein de-Behörden des Kreiſes gehalten und iſt vorzugsweiſe zur Aufnahme aller zur Publication geeigneten Veröffentlichungen derſelben beſtimmt. Es gelangen durch dasſelbe Anzeigen der verſchiedenſten Art zu weiter und zweckmäßigſter Verbreitung und werden ſowohl Veröffentlichungen von Behörden, wie Verſteigerungs⸗ und Verpachtungs⸗ Anzeigen, Bekanntmachungen von Arbeitsvergebungen und Lieferungen, Vorladungen ꝛc. ꝛc., als auch Geſchäfts⸗ Empfehlungen, Offerten, Geſuche und ſonſtige Anzeigen von Privaten von dem erwünſchten günſtigen Erfolge begleitet ſein, da das Blatt, von jedem Geſchäftsmanne geleſen, bei den wohlhabenden Bewohnern der Wetterau faſt in jeder Behauſung einheimiſch iſt und ſich ferner eines weiteren bedeutenden Leſerkreiſes in den übrigen Bezirken der Provinz Oberheſſen und den benachbarten Kurfürſtlich Heſſiſchen und Herzoglich Naſſauiſchen Landestheilen erfreut.

Wir konnen unſer Blatt zu Veröffentlichungen um ſo mehr empfehlen, da die Einrückungsgebühren bei der großen Verbreitung des Blattes äußerſt billig ſind; für die geſpaltene Petitzeile oder deren Raum werden nur 2 kr., für die beiden erſten zuſammen jedoch 7 kr. berechnet.

Friedberg. Die Expedition des Friedberger Intelligenzblattes. (C. Gindernagel's Buchhandlung.)

Amtlicher Theil.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Die Muſterung für 1857. Sie haben alsbald in Ihren Bürgermeiſtereien zur offentlichen Kenntniß zu bringen, daß die Haupt-⸗Bezirksliſte des Kreiſes Friedberg vom 3. k. M. an 14 Tage lang auf unſerem Büreau offen liege. Friedberg am 30. Dezember 1856. In Verhinderung des Kreisraths: de Beauclair, Kreisaſſeſſor.

Nn, e e n. Betreffend: Die Beitreibung der Communalintraden in den Gemeinden des Kreiſes Friedberg. Unter Hinweiſung auf unſer Ausſchreiben vom 26. Auguſt 1852, Amtsblatt Nr. 2 von 1852 und 25. März 1854, Amtsblatt Nr. 7 von 1854, bemerken wir Ihnen zur Nachachtung und Bedeutung der Gemeindeeinnehmer Ihrer resp. Bürgermeiſtereigemeinden, daß, da die gemeinheitlichen Schuldigkeiten für 1856 faſt überall den 11. November 1. J. abzuführen ſind, die hierauf Bezug habenden Pfandbefehle bis zum 15. k. M. hierorts vorzulegen ſind, oder bei uns anzuzeigen iſt, daß ſich keinerlei gemeinheitliche Rückſtände mehr vorfinden, widrigenfalls die Pfandbefehle, resp. Be⸗ richte, auf Ihre oder der betreffenden Gemeindeeinnehmer Koſten werden abgeholt werden. Friedberg am 30. Dezember 1856. In Verhinderung des Kreisraths: de Beaucla ir, Kreisaſſeſſor.