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dung der gewährten Freiheit wird ubrigens die Ausdehnung der fraglichen Verbote auf die Viehheerden nach Anhö⸗ rung der Localpolizeibehörden in den betreffenden Orten vorbehalten. 115 Zuwiderhandlungen werden nach den vorſtehenden Art. 104, 105, 106, 108 und 109 des Polizeiſtrafgeſetzes
beſtraft.
Vorſtehendes Reglement haben die Großherzoglichen Buͤrgermeiſtereien in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen und dieſe Bekanntmachung in dem Verkündigungsregiſter zu beurkunden.
Friedberg, den 26. November 1856.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Müller.
Auszüge aus dem Großherzoglichen Negierungsblatt.
Nr. 34 vom 28. Oct. enthält: I. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Innern vom 20. Oct., welche die 34 Landbezirke zur Wahl der Abgeordneten der 2. Kammer der Stände für den be⸗ vorſtehenden Landtag mittheilt.— II. Geſtorben: 17. Sept. Schul⸗ lehrer Chelius zu Günterfürſt, 22. penſ. Schullehrer Schulz zu Stan⸗ genrod; 3. Oct. Schullehrer Hotz zu Oberkinzig, 4. Schullehrer Strack zu Rainrod; 9. Gerichtsvollzieher Götz zu Oppenheim; 13. penſ. Schultheiß Grimm zu Niederbeerbach; 19. penſ. Bezirksgerichtsrath und Ergänzungsrichter am Obergerichte zu Mainz Vogel.
Nr. 35 vom 4. Nov. enthält: 1. Großherzogliche Ver⸗ ordnung, datirt München 1. Nov., welche die mit dem 1. Januar 1857 im Vereins ⸗Zolltarife eintretenden Abänderungen und Zuſätze zur Nachachtung veröffentlicht.— II. Verſetzung in den Ruheſtand: am 13. Oct. evang. Schullehrer Diehl zu Langſtadt.— III. Con⸗ currenz für die 2. evang. Schulſtelle zu Allendorf a. d. L. mit 241 fl. und 4 Stecken Buchenſcheitholz zur Heizung des Schullocals; die
Stelle des 1. Beamten der Ortseinnehmerei Mainz mit 1500 fl. Ge⸗ halt(binnen 3 Wochen anzumelden; Caution 3000 fl.)
Nr. 37 vom 11. Nov. enthält: I. Reglement, die Holz⸗ preiſe und den Holzverkauf in den Gr. Domanialwaldungen betr., vom 17. Okt. d. J, 14 60, welches an die Stelle des Reglements vom 7. Dez. 1840 tritt.— II. Bekanntmachung Gr. Ober ⸗Forſt⸗ und Do⸗ mänen⸗Direction vom 24. Okt., welche mit Bezug auf dieſes Reglement den ſofort ins Leben tretenden Holzpreistarif für 1857 veröffentlicht.— III. Dienſtnachrichten: am 13. Oktbr. wurde dem Schulvicar Wetzel zu Hirſchhorn die J. kath. Schulleprerſtelle daſelbſt,— dem Schulvicar Stroh zu Hainchen die evang. Schullehrerſtelle daſ.;— 29. Okt. dem Schullehrer Rabenau zu Vadenrod die evang. Schullehrerſtelle zu Rain⸗ rod(Kreis Alsfeld); dem Schulvicar Deiß zu Großlumda die evang. Schullehrerſtelle zu Climbach übertragen.— IV. Geſtorben: am 26. Sept. Präceptor Glaſer zu Grünberg;— 6. Oktbr. kath. Schullehrer Held zu Mainz;— 256. penſ. Conſiſtorialrath Kallenbach zu Lauterbach.
Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-Anzeigen.
Oeffentliche Aufforderung.
Johannes Petri für verſchollen erklärt und ſein
1811] Auf den Namen des Johannes Nachlaß den vorgenannten Verwandten ohne
Petri von Hochweiſel ſind noch mehrere
in Hochweiſeler Gemarkung gelegene
Grundſtücke eingetragen, deren Verzeichniß in der Landgerichts-Regiſtratur offen liegt, und deren Ueberweiſung dermalen: a) Anna Mar⸗ garethe, Chriſtoph Köhlers Ehefrau, geb. Petri, in Wiſſelsheim, b) Katharina, Leonhard Luxen Wittwe, geb. Petri, in Florſtadt und c) Ka⸗ thar ina, Philipp Schindels Ehefrau, geb. Dä—
mon, in Hochweiſel, als Kinder und Enkel ſeines verlebten Bruders Hermann Petri und
angeblich allein noch lebende nächſte Inteſtat⸗ Erben beanſpruchen.
Johannes Petri, geb. den 18. März 1767, würde demnächſt das 90. Lebensjahr zurücklegen. Er oder wer ſonſt Anſprüche an dieſe Grund— ſtücke zu haben glaubt, wird daher aufgefordert, dieſe Anſprüche binnen einer Friſt von
Caution überlaſſen, auch der ſeitherige Beſitz als genügender Erwerbstitel angenommen und der Eintrag ins Mutations⸗Verzeichniß ver⸗ fügt werden wird. Butzbach den 16. November 1856. Großherzogliches Landgericht Butzbach Ebel.
Oeffentliche Aufforderung. 11812] Konrad Fett zur Oes beabſichtigt nach⸗ ſtehende Immobilien, ¼ Hofraithe, /, ½e, 7%%,%,% und% zu verpfänden, die ſammt weiteren 35 Grundſtücken, worüber Flurbuchsextract zur Einſicht dahier vorliegt, früher in Erbbeſtand des Fürſtlichen Hauſes Solms Lich geweſen, beſcheinigtermaßen allo— dificirt worden, jedoch in den Flurbüchern noch auf Johannes Kleins Namen eingetragen ſind.
vorgängigen Ueberſchreibung von Johannes Kleins Namen auf Konrad Fett, ferner Ein⸗ willigung der Kinder erſter Ehe des letzteren erforderlich iſt, von denſelben aber abweſend ſind: die dem Namen nach unbekannten Erben der Bernhard Hildebrands Ehefrau Dorothea, geb. Fett, und Anna Maria, angeblich in Amerika verheirathet an N. N., ſo ergeht an dieſe und an etwa betheiligte Dritte die Auf- forderung: irgend welche Anſprüche an dieſe Immobilien binnen z we i Mo nat e n ſo gewiß dahier geltend zu machen, als ſonſt die erforderliche Beſcheinigung ausgeſtellt, der Eintrag in das Mutationsverzeichniß verfügt und die Vertretung der Abweſenden einem zu beſtellenden Curator lediglich überlaſſen werden wird. Butzbach den 14. November 1856. Großherzogliches Landgericht Butzbach.
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Da in Ermangelung einer Eigenthumsurkunde Ebel, Muth, ſogewiß dahier geltend zu machen, als ſonſt zu der nunmehr beabſichtigten Verpfändung und
Landrichter. Landgerichtsaſſeſſor.
Von der Verfälſchung der Nahrungsmittel. (Fortſetzung.)
Noch häufiger ſind die Verfälſchungen, denen das Brot unterliegen muß. Wir ſprechen hier nicht von Zu⸗ ſätzen von Erbſen, Kartoffeln oder Reismehl. In Zeiten der Noth ſind dieſe Surrogate geboten und werden nie ſchädlich wirken, wenn ſie vernünftig und ſorgſam gemacht werden. Wir ſprechen von gefährlichen, aus betrügeriſchen Abſichten gemachten Zuſätzen. Beimiſchungen von Pott— aſche entdeckt man im Brote, wenn man heißes Waſſer auf ein Stück Brot gießt, es darauf ſtehen und kalt wer— den läßt. Dann ſteckt man einen Streifen blaues, mit Lackmus gefärbtes Papier hinein, was vorher durch ſchwa— chen Eſſig gezogen und dadurch geröthet war. Je ſchneller und tiefer blau es wird, deſto mehr Pottaſche iſt darin. Magneſia ſoll ſchlechtem Mehle ein beſſeres Ausſehen im Brote geben. Manche erkennen es am bitterlichen Ge— ſchmacke. Man verbrenne ein Pfund ſolchen Brotes zu Aſche und die Magneſia zeigt ſich ſofort. Alaun nehmen die engliſchen Bäcker häufig zu verdorbenem Mehle, um noch ein weißes Brot daraus zu machen. Man weiche
das Brot in Waſſer, knete es, bis es ſich auflöſt, und gieße ſo viel Waſſer zu, bis es dünn wird; darauf laſſe man es eine Nacht ſtehen, filtrire das Waſſer ab, koche es ſehr ſtark ein und ſtelle es hin; die Alaunkryſtalle ſetzen ſich dann an. Die gefährlichſte Brotverfälſchung geſchieht durch Kupfer, wie es in Belgien und Frankreich geſchehen ſoll, um ein ſehr ſchönes, großes, ſchweres und weißes Brot zu liefern. Verbrennt man ſolches Brot, ſo ſieht man hier und da die Flamme grün werden; auch kann man einige Pfund Brot in Waſſer einweichen und ſo viel Waſſer darauf gießen, bis es hoch darüber ſteht. Man laſſe es ſauer werden, bis es ſich abklärt, und hänge dann ein blankes Eiſenſtäbchen hinein. Erhält dieſes einen röthlichen Beſchlag, ſo kann man ſicher ſein, daß das Brot giftig iſt. Andere Verfälſchungen des Brotes geſchehen durch Beimiſchung von Kreide, Kalk, Gyps, Knochenſtaub zum Mehl. Sie werden meiſt durch ähn— liche Verrichtungen wie die vorherbeſchriebenen entdeckt! Nicht minder gefährliche Verfälſchungen geſchehen dadurch daß mehr Waſſer als nothwendig iſt in dem Brote zurück— bleibt. Das letztere erreicht man beſonders dadurch, daß man Alaun zum Mehle miſcht.
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