Ausgabe 
21.10.1856
 
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.. 9 N.

unberückſichtigt. E. Protokolle zu erwähnen. mehr 1 abgeſt immt haben, beträgt.

Art. 39.

ſten Stimmen erhalten hat. Im Falle der der zweiten Abſtimmung entſcheidet das Loos.

protokoll wird von dem Regierungscommiſſär,

Abſchnitt V. Von der Art. 41. ſchnitt IV. enthaltenen Vorſchriften finden unter den in den nachfol⸗ genden Artikeln enthaltenen näheren Beſtimmungen auch auf die Wahl der Abgeordneten der Städte(Art. 3, Nr. 29) Anwendung. Die Wahl der Wahlmänner in den beſonderer Aufſicht des Regierungscommiſſärs. i welche 2 Abgeordnete ernennt und nach der im Art. 22 bezeichneten als 40 Wahlmänner zu wählen hätte, wählt dennoch 40, und in denjenigen Städten, welche 1 Ab⸗ geordneten ernennen und welche nach Art. 22 weniger als 20 Wahl⸗

und dem Protokollführer unterſchrieben. Wahl der Abgeordneten der Städte.

Art. 42.

Größe der Bevölkerung weniger

Es iſt jedoch eines jeden ſolchen Umſtandes in dem Gewählt iſt Derjenige, welcher Stimmen erhalten, als die Hälfte der Wahlmänner, welche Ergibt ſich bei der erſten Abſtimmung dieſe abſolute Stimmenmehrheit nicht, ſo iſt eine zweite Abſtimmung vorzunehmen und Derjenige als gewählt anzuſe

hen, welcher die mei⸗ Stimmengleichheit bei Art. 40. Das Wahl⸗

Städten erfolgt unter

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den Urkundsperſonen

Die in dem Ab⸗

Art. 43. Eine Stadt,

männer zu wählen hätten, werden dennoch 20 gewählt. Wahlhandlung werden die 2 0 gewählt. Abſchnitt VI. Allgemeine Beſtimmungen. Gültigkeit der Wahl ſowohl der Wahlmänner als der Abgeordneten gehört die Abſtimmung von wenigſtens ½ der Stimmberechtigten. Wenn eine Wahl, weil ſich dabei nicht die erforderliche Zahl von Wählern betheiligt hatte, nicht vorgenommen werden konnte oder ohne Reſultat geblieben iſt, ſo ſoll ein nochmaliger Wahltermin an⸗ beraumt werden und die alsdann vorzunehmende Wahl iſt, ohne Rückſicht auf die Zahl der Abſtimmenden, falls nicht andere weſent⸗ liche Formen ſollten verletzt worden ſein, gültig und wirkſam. Art. 45. Nach beendigter Abgeordnetenwahl ſetzt der Regierungscommiſſär die Gewählten von der auf ſie gefallenen Wahl in Kenntniß und ſendet dem Miniſterium des Innern die Acten ein. ordnete kann zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen die Wahl ablehnen oder ſeine Stelle niederlegen. Anzeige bei dem Miniſterium des Innern, oder, wenn die Kammern verſammelt ſind, durch eine Anzeige bei dem Präſidenten der 2. Kam⸗ mer, welcher dem Miniſterium des Innern von der Austrittsanzeige alsbald Nachricht zu geben hat.

In einer Abgeordneten von den Wählmännern Art. 44. Zur

Art. 46. Jeder Abge⸗ Dieſes geſcheht durch eine

(Schluß folgt.)

Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.

Bücher⸗Verſteigerung. C1650] Donnerſtag, den 23. d. M., Vormit⸗ tags 9 Uhr anfangend, läßt der von Ockſtadt abziehende penſionirte Herr Rentamtmann An⸗ gerer einen Theil ſeiner Bibliothek, worunter ſich ſehr werthvolle und gutgehaltene Werke be⸗ finden, gegen gleich baare Zahlung auf hie⸗ ſigem Nathhauſe öffentlich verſteigern, wo⸗ zu, unter Hinweiſung auf den mit Nr. 81 die⸗ ſes Bl. ausgegebenen Katalog eingeladen wird.

Friedberg, den 10. Oktober 1856.

Großperzogliches Ortsgericht Friedberg. Der Vorſteher en d

Güter ⸗Verſteigerung. 1614] Die Clotz ſchen Erben beabſichtigen das ihnen zuſtehende, in den Gemarkungen Oſtheim, Fauerbach I., Hochweiſel, Niederweiſel und Obermörlen gelegene Gut in einzelen Stücken und Abtheilungen meiſtbietend zu verſteigern. Zur Zahlung des Kauſſchillings werden gjäh⸗ rige Termine geſtattet und mit der Verſteige⸗ rung ſelbſt

Montag den 17. November, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaus in Oſtheim der Anfang ge⸗ macht.

Edietalla dung.

[16511 Nachdem Landgräfl. Landes⸗Regierung I. Dep. über den Nachlaß des verſtorbenen

Wolf Jonas Metzler von Seulberg das Con⸗ cursverfahren erkannt hat, werden hiermit alle diejenigen, welche Forderungen irgend welcher Art an dieſen Nachlaß zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, im Termin

Freitag den 14. November d. 3

Vormittags 9 Uhr,

ihre Anſprüche ſo gewiſſer dahier anzumelden und zu begründen, als anſonſten die in die ſem Termin Ausbleibenden von der vorhandenen Maſſe ausgeſchloſſen werden.

Das Präclufiverkenntniß wird übrigens nur auf der Gerichtsſtube eröffnet werden.

Homburg den 30. September 1856.

Landgraflich Heſſiſches Juſtizamt Fuchs.

. e 11655 können aus der Kirchenkaſſe zu Stein⸗ furt gegen doppelte gerichtliche Verſicherung zu 5 pCt. Zinſen ausgeliehen werden. Steinfurt den 15. Oktober 1856. Orth, Pfarrvicar.

Bekanntmachung.

[1663] Donnerſtag den 23. Oktober 1856, Vormittags 9 Uhr, ſollen im bieſigen erſten Pfarrgebäude einer freiwilligen öffent⸗ lichen Verffeigerung ausgeſetzt werden:

2 trächtige Kühe,

1 Chaiſe(zwei- und einſpännig),

1 altes Clavier, 2 Jagdgewehre und 2 Piſtolen, Brennholz und verſchiedenes Hausgeräthe, namentlich Stühle, Tiſche, Schränke, da⸗ bei ein großer Glasſchrank, 1 nußbaumene Bettlade ꝛc. Münzenberg den 14. Oktober 1856. In Auftrag: Großherzogliches Ortsgericht Münzenberg. Der Vorſteher Jäger.

Bekanntmachung. 11676] Donnerſtag den 23. d. M. Vormittags 9 Uhr anfangend, und folgende Tage, werden in der Wohnung des verſtorbenen Herrn Sa⸗ linen⸗Inſpectors Meinhard dahier folgende Ge⸗ genſtände, als:

1 Kuh,

1 Kelter,

1 Waſchmange,

1 kupferner Waſchkeſſel,

ca. 6 Malter Kartoffeln, ſodann die Mobilien, als Tiſche, Stühle, Kom⸗

moden, Bettladen, 1 Clavier in gutem Zu⸗

ſtande, mehrere Standuhren, Bettzeug, ſowie

ſämmtliches Haus⸗ und Küchengeräthe, öffentlich meiſtbietend gegen gleich baare Zah⸗ lung verſteigert.

Nauheim am 18. Oktober 1856.

Der Stadtſchreiber Schutt.

Erfahrungen im Kartoffelbau. (Aus der Illuſtrirten landwirthſchaftlichen Dorfzeitung.) Ich will im Nachſtehenden einige Erſcheinungen im Kartoffelbau mittheilen, welche theils durch Beobachtungen, theils durch directe Verſuche bemerkbar wurden und von

einiger Bedeutung ſein dürften.

Auf einem Meierhofe im Saazer Kreiſe wurden ver⸗ ſuchsweiſe einige Beete mit zerſchnittenen Kartoffeln belegt, während auf demſelben Felde zu beiden Seiten ganze Knollen Die ganzen Knollen gingen bei Zeiten auf und trieben ſchöne und ſtarke Pflanzen, welche ſehr 8 Die zerſchnittenen Knollen gingen ſehr langſam auf; gegen Dreivierteltheil blieben zu⸗ rück, und die aufgegangenen trieben ziemlich ſchmächtige Als man auf den Stellen nachſuchte, wo keine Knollen aufgingen, fand man viele zerſchnittene Knollen ſchon faul. Dergleichen Nachrichten hörten wir von meh

gepflanzt wurden.

bald behackt werden konnten.

Pflanzen.

reren Seiten.

Ungewöhnlich üppig wuchſen die Kartoffelpflanzen auf jenen Stücken Feldes, wo im Herbſte vorher der Unter⸗ Desgleichen brachte der Guano wunderbare Wirkungen hervor, wenn die ge⸗

grundpflug gebraucht worden war.

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ſtreute.

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näßten Knollen entweder wenn man unmittelbar

Auf einigen K ſchungen angeſtellt, als die ziemliche Höhe erreicht hatten. den zu dem Behufe unternommen, um die Urſache zu ent⸗ decken, warum manche Knollen erſt ſo ſpät und ſo ſchlecht treiben und ihre Pflanzen ö Knollen, deren Pflanzen ſo ſpät und ſchlecht trieben, wur⸗ den von der Erde entblößt, und ſeicht mit Erde bedeckt waren. ſten und üppigſten Pflanzen fand man dagegen die Knollen ziemlich hoch mit Erde bedeckt. nung iſt nicht ſchwer zu finden. toffel kann nur we

damit eingepudert wurden, oder auf die gelegten Knollen Guano

artoffeläckern wurden mehrere Nachfor⸗

Kartoffelupflanzen ſchon eine Dieſe Nachforſchungen wur⸗

ſo kümmerlich ausſehen. Die

man fand, daß ſie nur Bei Unterſuchung der ſchön⸗

Der Grund dieſer Erſchei⸗ Die ſeicht gelegte Kar⸗

nig, die tief gelegte aber viel Wurzeln, und zwar von der Knolle an bis zur Oberfläche der Acker⸗ krumme machen; nach Verhältniß des Wurzelwerkes treiben auch die oberirdiſchen Pflanzen. dere Potenzen, wie z. B. Feuchtigkeit, Licht, Luft ꝛc, mit⸗ ſpielen, iſt nicht unwahrſcheinlich. ˖ Man beobachte einmal ein ſtark abgeeggtes Kartoffel⸗

Daß dabei auch noch an⸗

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ignet, 4 10 edel den 15.

Obligation Lg] Bei der die Jattial⸗ Obligatlonct bach II. wurde die 9 lung gezogen. 1 Der Inhaber derſe fordert, den Nennwer bei dem Gemeindeel erheben, da von df zinſung aufhört. Fauerbach II.!

Großherzogliche 71

Obligation

4680] Bei der die looſung der Gemei Nummer 2 zur Ru Der Inhaber de gefordert, den Nen 1857 bei dem Ge Fauerbach II. zu e an deren Verzinſun Bauernheim ee

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feld. Die oder Erde entblößt, gelegten Wurze geſchieht dies o Schaden geſchit dieſen obern M

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dem Behacken U an jene Stellen hatte; allein ge ſogar Stengel g urzeln nur! der Knollen er lanmenes Aut Man mit dem kane meh aue will bäftg uachen 2 deln. em Auf ug de dugdrigen 8