Ausgabe 
17.10.1856
 
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Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.

Pfänder ⸗Verſteigerung.

51619] Eingetretener Hinderniſſe wegen werden nicht an dem früher beſtimmten Tage, ſondern

Montag den 27. Oktober

und den folgenden Tag, Morgens 9 Uhr anfan⸗ gend, in hieſigem Rathhauſe die bis zu dieſem Termine die Verfallzeit erreicht habenden und nicht ausgelöſten oder renovirten Pfänder, be flehend in Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Weiß⸗ zeug, Herren⸗ und Frauenkleidern, öffentlich meiſt⸗ dietend verſteigert. 8 Die Auslöſung und Renovation der Pfänder findet nur an den hierzu beſtimmten Tagen, Montag, Mittwoch und Samſtag, ſtatt, und wird noch ausdrücklich bemerkt, daß nur bis zum 13. Oktober l. J. die betreffende Auslö⸗ ſung und Renovation geſchehen kann, da das Pfandlokal vom 14. Oktober bis zum Schluß der Verſteigerung geſchloſſen bleibt. Friedberg den 27. September 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender.

Obligations ⸗Verlooſung.

116231 Durch die heute vorgenommene Ver⸗

looſung von Partial⸗Obligationen der beiden

Anlehen bieſiger Stadtkirche ſind folgende Num⸗

mern rückzahlbar geworden.

a) Von dem Anlehen à 15000 fl. Nr. 85 mit 200 fl.

b) Von dem Anlehen à 6000 fl. Nr. 3 und 16, jede mit 100 fl.

Die Inhaber werden hiervon in Kenntniß geſetzt um bis zum 1. Januar 1857 das Geld bei Herrn Kirchenrechner Faatz dahier zu er⸗ heben, indem die Zinszahlung nach gedachtem Tage aufhört. 8

Friedberg den 6. Oktober 1856. Für den evang. Kirchenvorſtand: Der Stadtpfarrer W. Seel. Der Großherzogliche Bürgermeiſter Wend

2.0 7 fl. 3 5 kr.

11655] können aus der Kirchenkaſſe zu Stein⸗ furt gegen doppelte gerichtliche Verſicherung zu 5 pCt. Zinſen ausgeliehen werden.

Steinfurt den 15. Oktober 1856.

Orth, Pfarrvicar.

Büchen ⸗Verſteigerung. [1650] Donnerſtag, den 23. d. M., Vormit⸗ tags 9 Uhr anfangend, läßt der von Ockſtadt abziehende penſionirte Herr Rentamtmann An⸗ gerer einen Theil ſeiner Bibliotzek, worunter ſich ſehr werthvolle und gutgehaltene Werke be finden, gegen gleich baare Zahlung auf hie⸗ ſigem Nathhauſe öffentlich verſteigern, wo⸗ zu, unter Hinweiſung auf den hier beiliegenden Katalog, eingeladen wird.

Friedberg, den 10. Oktober 1856.

Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Der Vorſteher Ben de r.

Verſteigerung von Bauarbeiten und Materiallieferungen zur Erbauung einer Scheuer mit Stallung, Verſetzung eines Schwein⸗ ſtalls mit Holzſchoppen, Pflaſterung des Hofs ꝛc.

in der Schulhofraithe zu Wohnbach. 11653] Montag den 3. November d. J., Vor⸗ mittags um 10 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe zu Wohnbach nachfolgende Arbeiten und Material- lieferungen öffentlich an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden;

Maurerarbeit, veranſchlagt zu 443 fl. 30 kr. Steinhauerbeit, 101 13

* Zimmerarbeit,* 1033 44 Dachdeckerarbeit, 260 52 Schreinerarbeit, 140/ 46 Schloſſerarbeit, 1 1 85 44 Glaſerarbeit,* 2 5 12 Weißbinderarbeit, 5736 Planirarbeit, 217 8 Pflaſtererarbeit,5 84 35

Das Brechen, Fahren und Aufſetzen von 4,9 Kbkklftr. Pflafterſteinen aus dem gemein⸗ heitlichen Bruche bei Wohnbach.

Desgl. von 18,1 Cubikklafter Mauerſteinen aus demſelben Bruche.

Die Lieferung von 18,250 Stück hartge⸗ brannten Vackſteinen.

Die Lieferung von 99 Bütten Kalk nach naſſem Maß.

Die Lieferung von 9,65 Cubikklafter Mauer⸗ und Pflaſter ſand.

Pläne, Voranſchläge und Steigbedingungen liegen vierzehn Tage vorber auf dem Großher⸗ zoglichen Kreisbauamt Friedberg den Intereſſen⸗ ten zur Einſicht offen.

Wohnbach am 9. Oktober 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Wohnbach eee

Immobilien- Verſteigerung.

4660 Dienſtag den 2. Dezember Morgens um 11 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe nach⸗ ſtehende dem hieſigen Bürger Nicolaus Leon⸗ hard gehörende Immobilien meiſtbietend ver⸗ ſteigert, als: Ord.⸗Nr. Flur. Nr. d. Grundſt.[JKlftr. 5 5 1 2 628 39 ¾8 Hofraithe in der Stadt, 2 627 18% Grabgarten in der Stadt. Gibt abgelöſte Tilgungsrente 27 kr. Friedberg den 15. Oktober 1856. In Auftrag Großherzoglichen Landgerichts Friedberg. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg: Der Vorſteher ii

Oeffentliche Aufforderung.

11661] Eigenthums⸗Anſprüche an das in der Gemarkung Bönfladt gelegene, im dafigen Grund⸗ buch auf den Namen Johannes Hofmann von Bönſtadt eingetragene Grundftück Flur I. Nr. 26, welches verkauft worden iſt, ſind um ſo ge⸗ wiſſer binnen vier Wochen f dahier anzuzeigen und zu begründen, als ſonſt der Kaufbrief beſtätigt und der Eintrag im Mutationsverzeichniß verfügt werden wird. Altenſtadt den 8. Oktober 1856. Großherzogliches Landgericht Altenſtadt. Wegen Beurlaubung Grßh. Landrichters: Lichtenberg, Landgerichts⸗Aſſeſſor.

Bekanntmachung. [1662] Die hieſige Saline bedarf in dieſem Jahre eine große Menge von Schwarzdornen zur Neubedornung eines Gradirbaues. Liefe⸗ ranten werden hierauf mit dem Bemerken auf⸗ merkſam gemacht, daß Aumeldungen zu Kefe⸗ rungen von dem Unterzeichneten, dem Kunſt⸗ meiſter Pauli und dem Kohlenwieger Bernhard, bei denen auch die Lieferungsbedingungen ein⸗ geſehen werden können, alsbald entgegengenom⸗ men werden.

Nauheim den 11. Oktober 1856. Der Salineninſpector F. Schreiber.

Weſen der Kartoffelkrankheit, und wie dieſelbe zu verhüten iſt.

(Aus der Illuſtrirten landwirthſchaftlichen Dorfzeitung.)

Wahrſcheinlicher Weiſe iſt die Kartoffelkrankheit die Folge einer irrationellen Kultur der Kartoffeln. Die Dis poſition zur Kraukheit liegt ſchon ſehr lange in den Kar toffeln und kommt nur zum Ausbruche bei ungünſtigen Witterungsverhältniſſen. Die Dispoſition zur Fäule wird noch lange in den Kartoffeln bleiben und vielleicht noch gefährlicher werden, wenn wir nicht eine rationelle Kur und Kultur anwenden. Dieſe beſteht nach unſern vielfachen Erfahrungen und Verſuchen im Folgenden:

1) Man vermeide ſo viel als möglich friſche und ſtarke Düngung zu den Kartoffeln. Pferdedünger iſt vor⸗ zugsweiſe ſchädlich. Will man der für die Kartoffelkultur ſo wohlthätigen Lockerung wegen düngen, ſo gebrauche man lieber ſehr ſtrohigen Dünger, Tangeln aus Waldungen, Aſche, Kalk, überhaupt Dünger, welcher weniger Stickſtoff und mehr Kohlenſtoff enthält.

2) Zum Wenigſten führe man die Gewohnheit ein, die Samenkartoffeln jedes Jahr in der Quantität, in der

man ſie nothwendig hat, in ungedüngtem, recht lockerem, trockenem, mehr ſandigem und kieſigem Boden zu kultiviren.

Zur Kartoffelkultur ackere man ſo tief als möglich. Damit die Saarkartoffeln nicht auf die harte undurchdring⸗ liche, naſſe Pflugſohle zu liegen kommen, rolle man vorher die Erde von den Betten mittels der Egge etwas in die Furche hinein.

4) Man ziehe die Furchen nach der Seite hin, wo das Waſſer am meiſten ablaufen kann.

5) Sind die Kartoffeln über dem Boden mit ihren Trieben hervorgekommen, ſo unterlaſſe man das Eggen, häufle ſie oftmals an und lockere ſie ſo oft, als moͤglich und nothwendig iſt. Hart laſſe man den Boden nie werden.

6) Man trachte beim Anhäufeln danach, die Furchen zwiſchen den Kartoffelbeeten ſo tief zu ziehen, daß die Samenkartoffeln etwas höher zu liegen kommen, als die Tiefe der Furchen, damit die Kartoffeln bei feuchter Wit⸗ terung ſo viel als möglich aus dem Bereiche der allzu⸗ großen Feuchtigkeit kommen.

7) Man trachte ſo viel als möglich, die Kartoffeln mit viel Erde zu bedecken, damit auf ſie das. Sonnenlicht nicht einwirken kann.

Gauß

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