Ausgabe 
16.9.1856
 
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Erſcheint wö⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. fl. 1. 12 kr.; durch die Poſt bezogen

fl. 1. 30 kr.

Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Amts- und verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Einrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ ſpaltene Petitzeile oder deren Raum 2 kr.; die beiden erſten Zeilen zu⸗

ſammen 7 kr.

N 78.

Dienſtag, den 16. September.

1856.

Bekanntmachungen von Behörden

Bekanntmachung. 1474] In Sachen der Jobannes MootzJ. Eheleute, früher auf dem Hofe Obergruben bach, jetzt zu Niederohmen, Kläger gegen Konrad Schäfer III., früher in Rendel, jetzt auf dem Hofe Obergrubenbach, Be klagten, Gutsverkauf betr., ſoll auf Erſuchen Großherzoglichen Landgerichts Vilbel das dem Beklagten im Eigenthum zugehörige zehnt⸗ freie und nur mit etwa u 6 fl. jährlicher Til⸗ gungsrente belaſtete, der Gemarkung Nieder- ohmen angehoörende, übrigens faſt ganz ge⸗ ſchloſſene zu 16605 fl. taxirte Gut Hof Ober- grubenbach, auf welches bei der am 10. März d. J. abgehaltenen erſten Verſtei⸗ gerung bereits 9000 fl. geboten worden,

Dienſtag den 30. d. Mts., Vorm. 11 Ubr, durch Großherzogliches Ortsgericht Nieder⸗ ohmen auf dem dortigen Ratbhauſe unter den alsdann eröffnet werdenden Bedin⸗ gungen öffentlich verſteigert werden.

Zu dieſem Gute gebören 2 Wohnbäuſer, 2 unter einem Dach befindliche Scheuern, Stal⸗ lungen und ein Backhaus. Dasſelbe enthält 128 ½ heſſiſche Morgen, darunter/ Morgen Hofraithegrund, 29 Morgen Wieſen, 84½ Mor- gen Ackerland, 14 Morgen Kiefernwald von 30 jährigem Beſtande und ſteyt dem Gute, in⸗ ſoweit es geſchloſſen, die alleinige Schafweide berechtigung zu.

Dabei wird bemerkt, daß das Gut nahe bei dem großen Dorfe Niederoh men, noch näher

aber bei dem Hofgut Sorge(wo ein ſehr

ſolventer Frankfurter mit Erfolg Landwirthſchaſt betreibt) legt nur 2 Stunden von der Kreis- ſtadt Grünberg, in welcher bekanntlich in jeder Woche einer der bedeutendſten Frucht⸗ märkte des Landes abgehalten wird, und wohin eine ſehr bequeme Kunſtſtraße führt, auch nur wenige Stunden von der Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn entfernt iſt u. ſ. w.

Wir laden Kaufliebhaber unter dem Anfügen hiermit ein, daß das Gut taglich eingesehen und alles Nähere in Bezug auf ſolches, die Verſteigerungsbedingungen ꝛc. bei dem Orts⸗ gerichte Niederohmen erfahren werden können, daß jedoch nur ſolche Perſonen zum Mitbieten werden zugelaſſen werden, deren Zahlungsfähig⸗ keit entweder offenkundig iſt, oder ſofort glaud haft nachgewieſen wird.

Grünberg den 1. September 1856.

Großherzogliches Landgericht Grünberg Welcker.. Beſchlu ß. Das Ableben der Eſter, David Meier Wind⸗ ecker's Wwe. in Friedberg betr. 11501] Anſprüche an den, von den Erben un⸗ ter der Rechtswohlthat des Inventars angetre⸗ tenen Nachlaß der David Windecker's Wwe. dahier find binnen 4 Wochen

bei Meidung der Nichtberückſichtigung anzumel⸗ den. Friedberg, den 11. Sept. 1856.

Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann.

und Privat⸗Anzeigen.

Die Anſtellung eines Polizei⸗ dieners in der Stadt Gießen betreffend.

[1486] In der Stadt Gieſſen iſt die Stelle eines Polizeidieners erledigt.

Wer ſich um dieſelbe bewerben will, hat ſich binnen

vierzehn Tagen ſchriftlich oder mündlich unter Ueberreichung ſeiner Zeugniſſe bei mir anzumelden.

Ich bemerke hierbei, daß nur Anmeldungen qualificirter, in gutem Rufe flehender Männer berückſichtigt werden können.

Gießen am 9. September 1856.

Der Großherzogliche Polizei-Commiſſär für die Provinzialhauptſtadt Gießen Nover.

Guts Verpachtung. [1490] Da die am 19. Aug. l. J. abgehaltene Verpachtung des Auguſftiner-Schulguts in der Gemarkung Södel vom Stadtvorſtande nicht genehmigt wurde, ſo wird daſſelbe Freitag den 19. September, Morgens 10 Ubr, auf den Zeitraum von zwölf Jahren nochmals meiſtbie⸗ tend verſteigert.

Friedberg, den 10. September 1856.

Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg

Bender.

Bekanntmachung.

11438 Nachdem Johannes Boß IV. von Kir⸗ dorf ſeine Inſolvenz angezeigt hat, werden alle

Von Fauſtin I., Kaiſer von Hayti, in letzter Zeit öfters genannt wurde, (nach dem Basler Volksbl.) Folgendes zu

deſſen Name das Intellbl. erzählen:

Er heißt eigentlich Soulouque(Suluk) und wurde 1787 als Sklave von unvermiſchter Race auf der Pflan- ltern erhielten 1794 die franzöſiſche Republik

zung eines Franzoſen geboren. Seine E mit ihrem Sohne die Freiheit, als

in ihren Kolonien Jahre als gemeiner

trieb. Er ſtieg von Stufe zu Stufe, erkannt, der pünktlich im Dienſt und Dingen war, und wurde 1840 Major, Diviſionsgeneral und 1847 blik Hayti.

kam ihm aus ſeinem Palaſte entgegen,

und gab ſeinem alten Gebieter alle mög

Reſpekts und der Anhänglichkeit. Aber Soulouque wollte nicht begnügen; er ſchaffte die

im weſtlichen Theile der Inſel(der öſtliche bildete

die Sklaverei aufhob. Jahre trat der junge Neger in Kriegsdienſte und ſtand 4 Soldat unter dem wilden Negergeneral Deſſalines, der die Franzoſen von der Inſel Hayti ver⸗ wurde als ein Mann

1843 Oberſt, 1846 gar Präſident der Negerrepu⸗ Noch lebte damals ſein ehemaliger Herr, jetzt ein gar alter Mann; als er aber hörte, ger Sklave den Präſidentenſtuhl beſtiegen hätte, ſtattete er dem neugewählten Staatsoberhaupte einen Beſuch ab. S. küßte ihm die Hand lichen Beweiſe des

ſich mit dem Präſidentenſtuhl Republik ab und errichtete

und ihm

lichen Kaffeeertrags In ſeinem 17.

Hof Napoleons J.

gehorſam in allen

daß ſein vormali⸗

ſtaben. Einer von

ſuchte es auch, aber der Satz:

die Ne⸗

wird, eine Summe, tigen Papiermünzen. nahm der Kaiſer ſpäter noch den fünften Theil des ſämmt⸗

große Titel: Herzoge, ten mußten denen an jenem Hofe möͤglichſt ähnlich ſein. Der Herzog oder Baron aber, muß ein Schwarzer, oder doch ein Halbſchwarzer oder Brauner ſein; fuͤr uns Weiße iſt dort nichts zu wollen. Soulouque konnte, ehe er zum Präſidenten gewählt wurde, nicht einmal ſeinen Namen ſchreiben, hat es aber ſeitdem gelernt; wenn er auch ſchreibekunſt geworden iſt, ſo unterzeichnet doch der ſchwarze Kaiſer ſeinen NamenFauſtin J.

Nau, ein ſehr gelehrter und heißt man Nachkommen von dem Kaiſer Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans

gerrepublik San Domingo) ein ſchwarzes Kaiſerthum. Er weiß gab eine Verfaſſung, nach der die Kaiſerwürde erblich iſt eine Civilliſte von 150,000 Piaſtern beſtimmt

die bei dem geringen Werth der dor⸗ nicht ſehr bedeutend war. Dafür

auf Hayti in Anſpruch, das iſt etwa

10 Millionen Pfund. Der neue Kaiſer war nun einem gewiſſen Glanz zu umgeben, und hat ſich dabei den

bemüht, ſeinen Thron mit

zum Muſter genommen. Da hat's Barone ꝛc. gegeben, und die Trach⸗

auch der geringſte Bürger

kein Meiſter in der Schön

mit ſehr großen Buch⸗ ſeinen Baronen, Baron Emil von

liebenswürdiger Mulatte(ſo Europäern und Negern), ver im Leſen Unterricht zu geben;

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