Ausgabe 
12.9.1856
 
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Oeffentliche Aufforderung. 11454] Zobaunes und Johann Heinrich Die⸗ fer's Erben in Fauerbach 1. haben das ihren Erblaſſern, den Konrad Dieter 1. Erben im Flurbuche zugeſchriebene Immobiliarvermögen zur Vertheilung gebracht, vermögen jedoch das Eigenthum hieran urkundlich nicht nachzuzeigen. Irgend welche Anſprüche an dieſe Immobilien, deren nähere Bezeichnung aus dem dahier zur Einſicht offen liegenden Extracte erſehen werden kann, ſind

binnen 6 Wochen

dabier anzuzeigen, widrigenfalls die Vertheilung beſtätigt und der Eintrag in das Mutations⸗ verzelchniß verfügt werden wird.

Butzbach, den 1. September 1856.

Großberzogliches Landgericht Butzbach

Ebel, Muth, Landrichter. Landgerichtsaſſeſſor.

Bekanntmachung.

11438]. Nachdem Johannes Boß IV. von Kir- dorf ſeine Inſolvenz angezeigt hat, werden alle diejenigen, welche Anſprüche irgend welcher Art an denſelben zu haben vermeinen, hiermit auf gefordert, im Termin Dienſtag den 7. Oktober d. J., Vormittags 9 Uhr,

ſolche ſo gewiſſer anzumelden und geltend zu machen, als die in dieſem Termin Ausbleiben. den von der vorhandenen Maſſe werden aus geſchloſſen werden.

Das Präcluſiverkenntniß wird nur auf der

Gerichtsffube eröffnet. Homburg den 23. Auguſt 1856. Landgräfl. Heſſ. Juſtizamt F. C. Stäube ſandt.

Die Anſtellung eines Polizei⸗ dieners in der Stadt Gießen betreffend.

[1486] In der Stadt Gieſſen iſt die Stelle

eines Polizeidieners erledigt. Wer ſich um dieſelbe bewerben will, hat ſich binnen

vier zehn Tagen ſchriftlich oder mündlich unter Ueberreichung ſeiner Zeugniſſe bei mir anzumelden.

Ich bemerke hierbei, daß nur Anmeldungen qualificirter, in gutem Rufe ſtehender Männer berückſichtigt werden können.

Gießen am 9. September 1856.

Der Großherzogliche Polizei-Cammiſſär für die Provinzialhauptſtadt Gießen N o oe x.

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An ſämmtliche Güterbefitzer der Gemarkung Friedberg.

[1459] Wegen der Vornahme einer Parzellen⸗ vermeſſung in der Gemarkung Friedberg, ins⸗ beſondere der dadurch erforderlich werdenden Anlegung von Feldwegen hat der Stadiporſtand dahier die Vernehmung ſämmtlicher Güterbe⸗ ſitzer der bieſigen Gemarkung beſchloſſen, Wir laden ſie deßhalb hierdurch öffentlich zu dieſem Zwecke auf Dienſtag den 16. September d. J., Nachmittags 2 Uhr, zu einer Verſammlung in den hbieſigen Rath⸗ bausſaal ein und bemerken, daß die Nichter⸗ ſcheinenden als dem Beſchluſſe der Mehrheit beigetreten, angeſehen werden. Friedberg am 2. September 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender.

Oeffentliche Bekanntmachung. 11487] Johannes Jung II. in Kirchgöns iſt von Großherzoglichem Hofgericht der Provinz Oberheſſen fuͤr einen Verſchwender erklärt und demſelben in der Perſon des Johannes Schepp II. daſelbſt ein Curator beigeordnet worden. Hier⸗ nach entbehren Rechtsſchäfte, welche Johannes Jung II. ohne Zuſtimmung dieſes Curatois abſchließt, fortan aller Gültigkeit. Zugleich ſind Forderungen an denſelben im Termine Donnerſtag den 2. Oktober l. J.,

Vormittags 9 Übr, dahier anzumelden, widrigenfalls ſie bei der dermaligen Regulirung ſeiner Vermögensver⸗ hältniſſe keine Berückſichtigung finden werden. Butz bach den 2. September 1856. Großherzogliches Landgericht Butzbach Ebel, Muth, Landrichter. Landgerichtsaſſeſſor.

Bekanntmachung. [148] Dienſtag den 16. September, Vor⸗ mittags 9 Uhr, wird auf freiwilliges Anſtehen das auf dem von Lersueriſchen Hofgule zu Ober⸗ erlenbach befindliche Rindvieh, circa 40 Stuck, worunter 3 Farren von ausgezeichneter Schon⸗ heit, Donnersperger und Hollander ⸗Race, und eine Parthie Schweine, worunter 2 Mutter- ſchweine und 1 Eber, engliſcher Baſtard, ſich befinden, öffentlich an den Meiſtbietenden gegen gleich baare Zahlung verſteigert werden; wozu Steigluſtige hiermit eingeladen werden.

Obererlenbach den 5. September 1856. Großherzogliches Ortsgericht Obererlenbach. Der Vorſteber Rupp.

Schaafpferche⸗ Verpachtung. 11489] Montag den 15. September, Morgens

um 11 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe 5 bis 10 Schaafpferche, welche den 19. Sep⸗ tember l. J. iyren Anfang nehmen, meiſtbietend verpachtet. Friedberg den 10 September 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender.

Guts Verpachtung. 1490] Da die am 19. Aug. J. J. abgehaltene Verpachtung des dem Auguſtiner- und Bar⸗ füßler Schulfond gehörenden Guts vom Stadt⸗ vorſtande nicht genehmigt wurde, ſo wird das⸗ ſelbe Freitag den 19. September, Morgens 10 Uhr, auf den Zeitraum von zwölf Jahren nochmals meiſtbietend verſteigert.

Friedberg, den 10. September 1856.

Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg

Bender.

Dr. Trapp in Friedberg [1470] iſt erbötig zu jeder Zeit

Schielen de

unentgeltlich zu operiren.

Zur Ausſaat.

[1483] Waldecker Staudenkorn und ſoge⸗

nannter amerikaniſcher Waizen iſt zu haben bei

J. L. Rappolt, Frucht⸗ und Mehlbandlung in Friedberg.

Hühneraugen⸗Pflaſter in Schach⸗ teln à 18 kr. Sicheres Mittel, um Hühner. augen ſchnell und ſchmerzlos zu vertreiben, ei 11491] Friedberg. P. F. Schmittner.

Unrecht Gut gedeiht nicht, doch iſt einer reich geworden, oder wie man be⸗ liebig die beſten Erbtbeile zieht. (Fortſetzung aus Nr. 68 d. Bl.)

[1492] Anno 1831 übergaben die J. R. Ehe⸗ leute ihr Ackerland ihren Kindern zur Theilung (die Baumgärten ausgenommen). Es wurde nach Vorſchlägen der Eltern in Einigkeit ohne zu looſen vertheilt. Dazu trug einerſeits die Unkenntniß und Genügſamkeit von J. u. E. G. und andererſeits die Einficht ibres Vortheils von Ch. und Ch. G. bei. Erſtere wußten da⸗ mals nicht, daß auf einem ganzen Morgen

legung des Friedhofs zu Ockſtadt durch Drainirung vor

genommen.

morgen 10 fl.)

wann belaufen ſich per Normalmorgen auf 14 fl.(Orts⸗

6) In Ilbenſtadt wurde der Abfluß mehrerer Quellen an einer Ortsſtraße, der ſogenannten Mühlgaſſe, welche im Sommer durch den entſtehenden Koth, nament⸗ lich aber im Winter durch das entſtehende Eis ſehr läſtig waren, durch Drainage vollſtändig beſeitigt.

7) Auch auf dem Gute des Conrad Hilger zu

Weckesheim wurde ein Grundſtück mit beſtem Erfolge drainirt.

9) Ferner iſt in der Gemarkung Wohnbach in dieſem Frühjahr eine Gewanne von circa 15 Normalmor⸗ gen durch Vereinigung von etwa 18 Privatbeſitzern drainirt worden. Dieſe Gewann war bei naſſen Jahreszeiten an manchen Stellen gar nicht zu bebauen, während ſie nun bei dieſem naſſen Frühjahr, kurz nach der Drainirung ſchon ohne Anſtand durchgängig geackert werden konnte.

Die Gemeinde Wohnbach hat auch den guten Er⸗ folg ſehr bald eingeſehen, indem noch weiter die Draini⸗ rung mehrerer Gewannen von Seiten einzelner Privaten gewünſcht wird. Die Koſten der Drainirung dieſer Ge⸗

Die Gemeinde Wohnbach ließ die Drainirung aus führen und legte den Koſtenbetrag aus der Gemeindekaſſe vor, welcher nun nach Maßgabe des Flächeninhalts der Grundſtücke ausgeſchlagen und von den betreffenden Be ſitzern erhoben wird.

Größere Drainagenanlagen in der Provinz Ober⸗ heſſen ſind namentlich auf den Gräflich Laubach'ſchen Gü⸗ tern, ſowie auf dem Hofgute des Herrn Baron von Edels⸗ heim zu Büdesheim in Ausführung gekommen.

Auch beim Wieſenbau, dieſes wichtigen Zweiges der Landwirthſchaft, bewährt ſich die Drainage in vielen Fällen und kommt oft in Anwendung. In hieſigem Kreiſe hat die Gemeinde Bönſtadt die Be- und Entwäſſeruug einer Wieſenfläche von circa 150 Normalmorgen in Angriff neh⸗ men laſſen und ſoll die Entwäſſerung theilweiſe durch Drainage bewirkt werden. Ferner iſt die Cultivirung ver⸗ mittelſt Entwäſſerung und Bewäſſerung einer, einer Wü⸗ ſtung ähnlichen Waldwieſe von 17 Normalmorgen des ſo⸗ genannten unterſten Wellbodens, der Gemarkung Fauer⸗ bach J. gehörig, im Betrieb.

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