Ausgabe 
5.9.1856
 
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Oeffentliche Aufforderung. 11453] Nachbenannte Einwohner von Oſſen⸗ beim, denen die ihrem Namen beigeſetzten Liegenſchaften in dortiger Gemarkung bereits im Grundbuche zugeſchrieben ſind, haben die Beiſetzung ihres Erwerbtitels, der bei den drei Erſtgenannten in mehr als 30jähriger Erſitzung, bei dem letzten in einem Uebergabsvertrag zwiſchen den Balthaſer Arnold's Eheleuten, und ihm ſelbſt, beſtehen ſoll, beantragt, ohne ihre Berechtigung urkundlich nachweiſen zu können: e

1) Johannes Bopp II.: III/188, VI/33, VI/464, XI/435, XI/513.

2) Juda Grünebaum: VI/394.

3) Israel Liebmann: 1/06, VI/408, VI/512.

4) Jacob Bauer: 1/548, 1/547, ſodann Erblehn von Graf Leiningen: 111/367, III,392, V/88, VI/I26, /301, VI/286, VI/310, VI/375, VII/37, VII/45, VII/128, VII/235, VII/247, VIII/29, VIII/38, IX/ 127, IX/ 173, IX 283, IX/305, X/b, X/22 A X14, X/273, X/383, XI/88, XI/238, XI/502.

Es werden deßhalb Dritte, welche an dieſe Liegenſchaften Eigenthumsanſprüche zu machen haben, aufgefordert, dies um ſo gewiſſer

binnen 6 Wochen a dato dabier zu thun, als ſonſt in Gemäßheit des geſtellten Antrages die zum Eintrage der be⸗ treffenden Erwerbtitel in das gerichtliche Mu⸗ tationsverzeichniß erforderlichen Urkunden aus- gefertigt werden ſollen.

Binnen gleicher Friſt find Anſprüche aus einer angeblich quittirten, aber verloren gegan⸗ genen Schuld- und Pfandverſchreibung vom 29. März 1786, nach welcher die Lorenz Odenwälder Eheleute von Ilbenſtadt bei Adolph Rupprecht, Mitglied des Schöffenrathes zu Friedberg, ein Kapital von 30 fl. verzinslich zu 5 pCt., unter Verunterpfändung 2. in der Gemarkung Bruchenbrücken gelegenen Grund flücke VIII, 262a VIII/3 12 entliehen haben dahier anzuzeigen, widrigenfalls die bebauptete Abtragung der Schuld unterſtellt und Löſchung des Eintrags in den Hypothekenbüchern verfügt werden wird.

Friedberg, den 20. Auguſt 1856.

Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann, v. Lepel,

Landrichter. Landgerichts⸗Aſſeſſor.

Oeffentliche Aufforderung. 11454] Johannes und Johann Heinrich Die-

ter's Erben in Fauerbach 1. haben das ihren Erblaſſern, den Konrad Dieter J. Erben im

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Flurbuche zugeſchriebene Immobiliarvermögen zur Vertheilung gebracht, vermögen jedoch das Eigenthum hieran urkundlich nicht nachzuzeigen. Irgend welche Anſprüche an dieſe Immobilien, deren nähere Bezeichuung aus dem dahier zur Einſicht offen liegenden Extracte erſehen werden kann, ſind binnen 6 Wochen dahier anzuzeigen, widrigenfalls die Vertheilung beſtätigt und der Eintrag in das Mutations⸗ verzeichniß verfügt werden wird. Butzbach, den 1. September 1856. Großherzogliches Landgericht Butzbach Ebel, 5 Muth,

Landrichter. Landgerichtsaſſeſſor.

Sſtrohli e fe t un g. 11455] Die Lieferung von 1000 Gebund Koruſtroh für das 2. Bataillon 4. Infanterie- regiments ſoll Dienſtag den 16. d. M., des Vormittags um 10 Uhr, auf dem Summiſſions⸗ wege vergeben werden. Die Bedingungen lie⸗ gen in dem Verwaltungsbüreau genannten Ba taillons offen.

Friedberg, den 1. September 1856. In Auftrag des Verwaltungsraths: Nicola, Oberquartiermeiſter.

Bekanntmachung. 11456] Künftigen

Mittwoch den 10. September 1856,

Mittags 12 Uhr, wird im Solz'ſchen Wirthshauſe zu Bauern⸗ heim das auf 6 Morgen der ſ. g. Markwieſe ſtehende Grummetgras öffentlich verſteigert. Ockſtadt, den 2. September 1856. Freihl. v. Franckenſtein'ſches Rentamt Tröſch.

Bekanntmachung. 11457] Nachdem die Zahlungsfriſt für die Holzgelder aus den in den Monaten Januar bis April d. J. vollzogenen Holzverſteigerungen ſchon mit Ende Juni l. J. abgelaufen iſt, ſo wird die Einzahlung der noch beſtehenden Rück ſtände innerhalb 14 Tagen um ſo ſicherer ge⸗ wartiget, als außerdeſſen gerichtliche Mahnung beantragt werden mußte.

Ockſtadt, den 2. September 1856. Freihl. v. Franckenſtein'ſches Rentamt Ter ö ſch

Güter ⸗Verſteigerung. P1458] Donnerſtag den 11. September d. J. Vormittags 10 Uhr, werden in hieſigem Rath⸗ hauſe auf freiwilligen Antrag der Ehefrau des Hrn. Lehrers Schwarz, Helene geb. Engel, dahier

* deren nachbeſchriebene in Friedberger, Fauer⸗ bacher und Ockſtädter Gemarkung gelegenen Güterſtücke öffentlich meiſtbietend unter ſehr vortheilhaften Bedingungen verſteigert: Gemarkung Friedberg: 5 Pag. u. Nr. Flur Nr. Klaftr.

er.

1 182/24 v.25 5 113 141 Grabgarten vor dem Mainzerthor,

2 293/16 7 12 253 Acker an der Warte,

3 428/47 7 132 296 Acker im kleinen Wartfeld 49 ½ kr. Tilgungsrente,

4 313/ 8 469 309 Acker auf der Krumm⸗ gaſſe, 48 kr. T., R.,

5 693/3 10 302 161 Acker am ſtumpfen

640/36 Ager

7. 1 er hinter dem

6 639/350 10 324 326 dicken Rain 55% kr. Tilgungsrente,

7 600/15 11 206 293 Acker im Lachen⸗ feld, 17 kr. T.⸗R.,

8 445% 13 139 328 Acker im Großgal⸗

genfeld, 36 kr. T.⸗R. Gemarkung Fauerbach II.: 9 97/49 126 Ruthen Acker in der Oſter⸗ luzei, 59 kr. Tilgungsrente, Gemarkung Ockſtadt: 10 844% Flur 9 Nr. 236 80 U Klftr. Acker, Gewann bei des Ciriax Aepfelbaum. Friedberg am 2. September 1856. In Auftrag: Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. er Vorſteher e

An ſämmtliche Güterbeſitzer der Gemarkung Friedberg. [1459] Wegen der Vornahme einer Parzellen⸗ vermeſſung in der Gemarkung Friedberg, ins⸗ beſondere der dadurch erforderlich werdenden Anlegung von Feldwegen hat der Stadtvorſtand

dahier die Vernehmung ſämmtlicher Güterbe⸗ ſitzer der hieſigen Gemarkung beſchloſſen. Wir laden Sie deßhalb hierdurch öffentlich zu dicſem Zwecke auf Dienſtag den 16. September d. J., Nachmittags 2 Uhr, zu einer Verſammlung in den hieſigen Rath⸗ hausſaal ein und bemerken, daß die Nichter⸗ ſcheinenden als dem Beſchluſſe der Mehrheit beigetreten, angeſehen werden. Friedberg am 2. September 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Ben de r.

und im Anfang auch ziemlich wirkſam, indem die im Bo den ſich befindliche Feuchtigkeit, ſobald ſie vermöge ihrer Schwere dieſe Gräben erreicht hatte, durch die Steine hindurch bis auf die Sohle des Grabens rieſelte und auf dieſe Weiſe abgeleitet wurde, weßhalb man ſie auch Sicker dohlen oder Rieſelkanäle nannte. Es hatte jedoch auch dieſe Art der Ableitung außer ihrer ebenfalls großen Koſt ſpieligkeit noch beſonders den Nachtheil, daß ſich dieſe Rieſelcanäle durch die mitgeſchwemmten feinen Erdtheile, welche theils an den Steinen, theils an der Sohle des Grabens ſitzen blieben, oft ſehr bald verſtopften und ſo gänzlich außer Wirkſamkeit kamen.

Den Engländern(wie das Sprichwort heißt:Noth lehrt beten, auchNoth lehrt erfinden) blieb es endlich vorbehalten, wegen ihrer großen umfangreichen und unfruchtbaren Moore, welche ſich auf dem Inſelreiche befinden, eine Ableitungsmethode der übermäßigen Näſſe und Feuchtigkeit aus den Ländereien zu erfinden, welche nicht allein durch ihre bedeutende Wohlfeilheit vor den früheren Methoden ſchon den Vorzug verdient, ſondern welche ſich durch vielfältige Erfahrungen auch vollkommen als wirkſam erwieſen hat, und welche, wenn die gehörige

Vorſicht bei den Anlagen in Anwendung gebracht wird und wenn nicht ganz beſondere Hinderniſſe und Störungen in derſelben veranlaßt werden, nie außer Wirkſamkeit tritt. Und dieſes iſt die ſogenannte Drainage oder Ab leitung der Feuchtigkeit vermittelſt Thonröhren.

Später hat man dieſe Art der Entwäſſerung auch in Belgien und Norddeutſchland, wo ſich ebenfalls viele und große Moore befinden, mit Zweck und Erfolg einge führt. Ich habe im vorigen Jahre in den Monaten Juni, Juli und Auguſt im Auftrag des landwirthſchaftlichen Vereins der Provinz Oberheſſen eine Reiſe nach Nord⸗ deutſchland zur Kenntnißnahme der Drainage und Wieſen⸗ bauten unternommen und habe hier geſehen, daß oft mehrere hundert zuſammenhängende Morgen des früher unfruchtbar⸗ ſten Moorbodens mit verhältnißmaͤßig geringen Koſten durch die Anwendung der Drainage in den fruchtbarſten Boden umgewandelt worden waren. Denn die Drainage hat nicht allein die Eigenſchaft, daß ſie die in dem Boden be⸗ findliche Feuchtigkeit überall aufſaugt und ableitet, ſondern auch vermittelſt des durch die Röhren entſtehenden unter⸗ irdiſchen Luftzugs den über derſelben befindlichen, mei⸗ ſtens kalten Boden auch erwärmt, wodurch deſſen Frucht⸗

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