ber
e zu ent⸗
m
265
widerte lachend der Polizei⸗Beamte,„ſo hätten wir jetzt wahrſcheinlich das Nachſehen.“ 8
Der Fabrikherr, von dem gehabten Schreck noch bleich und angegriffen, ging zu dem alten Wildhahn und drückte demſelben herzlich die Hand. Gleiches that er, mit einem Gefühl tiefer Beſchämung, bei dem Werk⸗ führer, dann aber dankte er Allen, ließ Wein holen und nöthigte ſeine unerwartet empfangenen Gäſte zu fleißigem Trinken.
Als der alte Wildhahn ſein Glas gefüllt, trat er zu dem Fabrikherrn, zeigte auf den Werkführer hin und ſchmunzelte:„Wenn's Gott will, muß doch Alles zum Guten ausſchlagen. Sie hatten es böſe im Sinn mit dem
„Nun gut, wenn Sie's meinen,“ ſchmunzelte der alte Meiſter,„ausfüllen wird er ſein Amt, er verſteht's Geſchäft. Hätte aber nun, da ihr ſo gütig für die Zukunft meines Schützlings geſorgt, wohl noch eine Bitte.“
„Und die wäre? Ich erfülle ſie gern, ſo ich es kann und es Sie, mein alter Meiſter, erfreut!“ ſagte der Fa⸗ brikherr und ſtieß mit dem alten Mann freundlich an.
Der aber ſchmunzelte, neigte ſich zu dem Ohr des Fabrikherrn und ſagte leiſe:„Wollt' Ihnen nur ſagen, daß Erdmuthe in einigen Wochen des Werkführers Frau wird. Den Mann vergeſſen Sie nicht— aber die Frau!“
Hierbei lächelte der alte Mann gar eigen, doch eine Antwort wartete er nicht ab, er leerte ſein Glas und
jungen Mann, nun iſt er in ſeinem Unglück Ihr Retter
geworden.“
„Und ich werd's ihm nicht vergeſſen!“ fiel Waid⸗ moſer ein;„er iſt von heute an mein erſter Werkführer.“
brach zum Heimgang auf. Ihm folgten die Uebrigen.
(Erheit.)
Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.
Verſteigerung von Bauarbeiten und Materialien zur Erbauung einer Pfarrſcheuer zu Lan⸗ genhain.
[los Mittwoch den 1. Auguſt, Vormittags um 11 Uhr, ſollen in der Pfarrhofraithe zu Langenhain nachſtehende Arbeiten und Material⸗ lieferungen an die Wenigfinehmenden öffenklich in Accord gegeben werden: Maurerarbeit, veranſchlagt zu 227 fl. 40 kr. Steinhauerarbeit,„„ 42% 20„ Zimmerarbeit,„„ 1063„ 29„ Dachdeckerarbeit,„ 1 Schreinerarbeit, 1„ 90% 55„ Schloſſerarbeit,„ 0 51* 187
Glaſerarbeit, 7* 6„37„ Weißbinderarbeit,„ 1 45„ 05„ Pflaſterarbeit, 7 15 12 12,
Brechen, Fahren und Aufſetzen von 6,3 Ku⸗ bikklaftern Mauerſteinen aus dem Bruche bei Langenhain.
Brechen, Fahren und Aufſetzen von 0,8 Ku⸗ W Pflaſterſteinen aus dem Bruche am
eller.
Lieferung von 2300 Stück hart gebrannten Backſteinen.
Aeferung von 40 Bütten Kalk nach naſſem Maaß.
Lieferung und Meſſen von 2,1 Kubikklaftern Sand.
Pläne, Voranſchlag und Steigbedingungen liegen hier acht Tage vorher zur Einſicht offen.
Friedberg den 20. Juli 1855.
Großherzogliches Kreisbauamt Friedberg Süffert.
Oeffentliche Aufforderung. C1067 Johann Heinrich Weickhardt, Bürger Und Buchbinder dahier, und Anna Katharina, geborne Klingel, deſſen Ehefrau, ſind mit Hin⸗ terlaſſung eines gemeinſchaftlichen Teſtaments verftorben, das ebenſo wie eine weitere letzt⸗ willige Verfügung des zuletzt verſtorbenen Ehe⸗ mannes unterm 28. Februar l. J. eröffnet worden iſt.
Auf Antrag der in dieſen Teſtamenten und einem am 26. Mai l. J. zu Stande gekom⸗ menen Vergleich beſtimmten Erben werden ſämmtliche Geſchwiſter Kinder der beiden Erblaſſer, inſoweit ſie noch keine Erklärung abgegeben haben und inſoweit ſie nach dem Ge⸗ ſetz zur Erbſchaft berufen ſein würden, hierdurch aufgefordert, binnen einer Friſt von 2 Monaten über die Anerkennung der beiden vorgedachten letztwilligen Verfügungen ſich zu erklären, oder u erwarten, daß nach Ablauf dieſer Friſt ihre nerkennung unterſtellt, der Nachlaß den im Teſtament und Vergleich beſtimmten Erben über⸗
laſſen und hinſichtlich der Immobilien die zum Eintrag in's Mutationsverzeichniß erforderliche Urkunde ausgefertigt werden wird. Butzbach den 13. Juli 1855. ee en Buß bach bel,
Landrichler.
Edietalladung. [1027 Gr. Hofgericht der Provinz Oberheſſen hat über das Vermögen des Ludwig Künſtler den förmlichen Concursproceß erkannt. An⸗ ſprüche jeder Art an gedachtes Vermögen ſind im Termin Mittwoch den 29. Auguſt d. J., Vormittags 6 Uhr, bei Meidung Ausſchluſſes von der Maſſe an⸗ zumelden und zu begründen. Im Falle eines Arrangements werden die Nichterſcheinenden den Beſchlüſſen der Mehrzahl beitretend angeſehen. Butzbach den 3. Juli 1855. Großherzogliches Landgericht Butzbach Ebel, Dr. b. Schmalkalder, Landrichter. Landgerichtsaſſeſſor.
2 12 Pfandhaus zu Friedberg. [1035] Von den Pfändern Nr. 22,597, 22,603, 22,611, 22,633, 22,660, 22,669, 22,682, 22,704, 22,723, 22,747, 22,738 find die Pfand⸗ ſcheine abhanden gekommen. Wer etwa An⸗ ſprüche an dieſe Pfänder zu haben glaubt, wird hiermit aufgefordert, die ſelben binnen vier Wochen bei den Unterzeichneten geltend zu machen, in⸗ dem ſolche ſpäter nicht mehr berückſichtigt werden
können.
Friedberg den 12. Juli 1855. Für die Armencommiſſion: K. Baur. Bender.
Bekanntmachung. 110951 Der Pfandſchein Nr. 21,957 iſt angeb⸗ lich verloren worden. Anſprüche an denſelben find binnen 6 Wochen bei den Unterzeichneten zu begründen, gegenfalls das Pfand ausgehän⸗ digt wird und werden ſpätere Anſprüche nicht berückſichtigt.
Friedberg den 25. Juli 1855. Für die Pfandhausverwaltung: Faatz. G. Fr. Schweitzer.
Amtsferien anzeige. [11131 Die dießjährigen Amtsferien nehmen ihren Anfang den 18. Auguſt und endigen den 15. September.
Während dieſer Zeit werden nur eilende Rechts ſachen vorgenommen. Reichelsheim den 26. Juli 1855. Herzogl. Naſſ. Amt v. Preuſchen.
Oeffentliche Aufforderung.
111141 Die nachverzeichneten auf den Namen des verlebten Lorenz Huth II. von Langenhain im Flurbuch eingetragenen Liegenſchaften: a. Gemarkung Langenhain mit Ziegenberg: 30/32 Hofraithe, 30/32 Garten, ſod. Grund⸗ ſtücke 192/31, 285/4, 300/41, 337,7, 34/86, 362/37b, 392/99, 422/25, 570,26, 697, 873/87, 921/18, 925/9, 925/10, 989/18, 1033/40, 1220/0, 1251/37, 1288/36, 1299/45, 1392/9, 1488/14;
b. Gemarkung Fauerbach: 2205/29, 2206/31
find von Lorenz Müller J., Heinrich We⸗ gert, Jacob Hofmann, Balthaſar Geiſel I. Ehefrau, A. Maria, geb. Hof⸗ mann und Heinrich Müller's Wittwe nd. ihrer Kinder, alle von Langenhain, in ihrer Eigenſchaft als Erben der Anna Maria Müller, im Leben Ehefrau des Lorenz Huth II., ver⸗ ſteigert worden. Sie vermögen aber weder das Eigenthum dieſer Liegenſchaften noch die behauptete Abfindung der übrigen geſeßlichen Erben urkundlich nachzuzeigen. Auf ihren An⸗ trag ergeht daher dieſe öffentliche Aufforderung, alle etwaigen Anſprüche an die vorbezeichneten Liegenſchaften binnen einer Friſt von 2 Monaten ſogewiß dahier anzumelden, als ſonſt die Kauf⸗ briefe beſtätigt und der Eintrag in's Mutations
verzeichniß verfügt werden wird. 0
Butzbach den 16. Juli 1855. Großer Landgericht Butzbach be l.
Bekanntmachung.
[11151 Der Konrad Wenzel und deſſen Ehe⸗ frau, Erneſtine Friederike, geborne Kohlbepp von Oberdorfelden haben die Ueberſchuldung ihres Vermögens glaubhaft angezeigt.
Es werden deßhalb deren Gläubiger aufge⸗ fordert
den 16. Auguſt l. J., Morgens 10 Uhr,
Contumacirzeit, ihre Forderungen anzumelden und zu begrün⸗ den und den Verſuch gütlicher Vereinigung— zur Abwendung förmlichen Concurſes— zu gewärtigen.
Die nicht erſcheinenden bekannten Gläubiger werden als der Mehrheit beitretend erachtet und die unbekannten trifft Ausſchluß von der vor⸗ handenen Maſſe.
Hanau den 18. Juli 1855. Kurfürſtl. Heſſ. Juſtizamt II. Cö ſt ee r.
dt. Avenarius.


