Ausgabe 
30.11.1855
 
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Friedberger Intelligenzblatt.

i e Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, . zurn ö 1 25. d ee Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg.

e N 91. Freitag, den 30. November. 1855.

Regierungsblatt 5 Auszug. zur Erbin ſeines nach Abzug mehrerer Legate und der Collateralgelder

ſich auf 3525 fl. 30 ¼½ kr. belaufenden Vermögens eingeſetzt hat.

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Nr. 36. vom 6. Nov. 1. Beſtätigung folgender Stif⸗ tungen und Vermächtniſſe: S. K. H. der Großherzog haben durch Allerhöchſte Entſchließung vom 5. Juni d. J. die beiden nach erfolgter definitiver Anerkennung des Teſtamentes der Joh. Heinrich Weickhardt'ſchen Eheleute zu Butzbach nunmehr unboſtritten rechts⸗ gültigen Vermächtniſſe derſelben an den Armeufonds daſelbſt, nämlich: 2000 fl. zur Unterſtützung von Hülfsbedürftigen zu Butzbach, unter dem NamenJoh. Heinrich Weickardt'ſche Stiftung dann 100 fl. behufs Errichtung eines Denkmals auf ihrer Grabſtätte, ſowie weiter im Laufe des 3. Quartals 1855 nachſtehende Stiftungen und Vermächtniſſe zu beſtätigen, und die betreffenden Behörden zu deren Annahme zu ermächtigen geruht: 1) Vermächtniß des Buchhändlers Franz Kirchheim zu Mainz an die Pfarrkirche St, Quintin daſelbſt von 300 fl. zur jährlichen Abhaltung eines Seelenamtes; 2) Schen⸗ kungen der Erben der Joh. Spamer'ſchen Eheleute zu Abenheim an die kath Kirche daſelbſt von 100 fl. zur Abhaltung eines jährlichen Seelenamts und zur Vertheilung von Almoſen in der Kirche; 3 Schenkung der Erben der zu Abenheim verſt. Joh. Boxheimer''ſchen Eheleute an die kath Kirche daſelbſt von 100 fl. zur Abhaltung zweier jährl. Seelenämter für die gen. Eheleute; 4) Schenkungen des Guts⸗ beſitzers Thomas Boxheimer J. zu Abenheim an die kath. Kirche daſelbſt von 100 fl. zur Abhaltung zweier jährlichen Seelenämter; 5) Vermächtniß des Georg Ritter von Unterſchönmattenwag an die kath. Kirche daſelbſt von 100 fl. zur Abhaltung zweier jährl. Seelen⸗ ämter für den Vermächtnißgeber; 6) des verlebten früheren kathol. Pfarrers Rahke zu Mombach an die kath. Kirche daſelbſt von 2332 fl. deren Zinſen jährlich von dem zeitigen Pfarrer an die Armen auszu⸗ theilen ſind; 7) Schenkung des Hrn. Grafen zu Stollberg⸗Wer⸗ nigerode und Gedern aus der Graf Chriſtian-Friedrich⸗Stiftung an die evang. Kirche zu Volkartshain von 100 fl. für Bauzwecke; 8) einer Altar⸗Pracht⸗Bibel im angegebenen Werthe von 200 fl. an die evang. Kirche zu Bingen von Seiten der Familie Berndt aus Hamburg; 9) Vermächtniſſe des zu Mainz verſt. Rentn. Joh. Baptiſt Fiederer: an die kath. Kirche zu St. Quintin von 2105 fl. zur Stiftung einer an jedem Freitage mit Ausnahme des Charfreitags, abzuhaltenden heiligen Meſſe, an den Herrn Biſchof von Mainz von 20,000 fl. für einen religiöſen und wohlthätigen Zweck, welches Ver⸗ mächtniß von dem Herrn Biſchof in Verbindung mit einer weiteren ihm zu gleichem Zwecke übermachten Summe, dem Vincenz- und Eliſabethenhoſpital zu Mainz durch Ueberweiſung von 24 Stück 5 proc. öſterreichiſche Obligationen des Nationalanlehens von 1854, im Nominalbetrag von 24,000 fl. Conventionsmünze, zugewendet worden iſt; 10) die von den Töchtern des verſtorbenen Profeſſors Landroh zu Offenbach, Charlotte und Clotilde Landroh zu Mainz, aus dem ihnen zugefallenen Nachlaſſe des zu Mainz verſt. Domcapitulars Greſſer, nach der von dieſem kundgegebenen Abſicht, gemachte Schen⸗ kung an die kath. Kirche zu Offenbach von 4000 fl. zur Gründung einer ECaplanei dafelbſt, mit der Beſtimmung, daß monatlich eine heilige Meſſe ad intentionem zu celebriren iſt; 11) Schenkung eines Ungenannten an die kath Kirche zu Zornheim von 2500 fl. zur Grün⸗ dung einer Kaplanei, mit der Verpflichtung für den anzuſtellenden Caplan, wöchentlich eine heilige Meſſe nach der Meinung des Stifters zu leſen; 12) Stiftung des Rentn Florian Volck und deſſen Ehefr. Thekla, geb. Krug, zu Mainz an die kath. Kirche zu St. Sephan daſelbſt im Betrage von 400 fl. zur Abhaltung zweier Jahrgedächtniſſe; 13) Ver⸗ mächtniſſe des Ludwig Friedrich Gottlieb Chelius zu Großgerau von 300 fl. an die Schullehrerwittwenkaſſe des Kreiſes Großgerau und von 100 fl. an die Kleinkinderſchule daſelbſt; 14) Schenkung des Karl Gräff J. zu Bingen von 1000 fl. an die Realſchule daſelbſt zur Unterſtützung wücdiger und bedürftiger Realſchüler; 15) Vermächt⸗ niß der Ehefrau des Joh. Eckert zu Oberolm an die daſige kath. Kirche von 100 fl. zur Stiftung zweier Jabrgedächtniſſe; 16) der Witlwe des Heinrich Brück zu Bingen, Eliſabetha, geb. Stuckert, an die kath. Kirche daſ. von 175 fl. zur Stiftung eines Seelenamts: 17) Schenkung des Peter Weinert zu Bingen an die kath. Kirche daſelbſt von 100 fl. zur Stiftung eines Jahresgedächtniſſes; 18) letzt⸗ willige Verfügung des zu Gießen verſtorbenen Profeſſors der kath. Theologie, Dr. Löhnis, durch welche derſelbe die kath. Kirche daſ.

11. Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen auf das Jahr 1856. III. Auf Grund des Art. 23 Nr. 2 des Geſetzes vom 6. Juni 1853 iſt von Großherzoglichem Miniſterium des Innern angeordnet worden, daß bei den jährlichen Ausſchlägen der zur Brand verſicherungskaſſe zu leiſtenden Beiträge die Verſicherungscapitalien der Gemeinde Waldmichelbach in einem um ½ erhöhten Betrag für die Jahre 1855 bis 1859 in Rechnung zu bringen ſind. IV. Erhebung einer nachträglichen Umlage von 1050 fl. für 1855 in der Gemeinde Maar zur Beſtreitung eines Theils der durch Anſchaffung einer neuen Orgel in die Kirche daſelbſt entſtehenden Koſten. V. Dienſtnachricht: am 16. Oct. wurde Landgeſtütsbeiknecht Weber zu Darmſtadt zum Landgeſtütsdiener ernannt.

Nr. 37 vom 12. Nov. 1. Großherzogliche Verordnung vom 19. Oct., die Fortführung der Grundſteuerkataſter betr. II. Bekannt⸗ machung Großh. Miniſteriums des Innern vom 1. Noobr., Abände⸗ rungen der Verordnung vom 30. April 1831 über den Vollzug des Recrutirungsgeſetzes betr. In Folge der durch die deutſche Bundes⸗ verſammlung vorgenommenen Reviſton der Kriegsverfaſſung des deut⸗ ſchen Bundes ſind nachſtehende Abänderungen an der Verordnung vom 30. April 1831, den Vollzug des Reerutirungsgeſetzes betr., nothwendig geworden, welche hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht werden: 1) Die Beſtimmung im§ 55, daß nach der Looszie⸗ hung die in die erſten zwei Fünftheile der Loosnummern gefallenen Milltärdienſtpflichtigen(einſchließlich der in das Depot geſetzten), welche nicht erklärt haben, ſich vertreten laſſen zu wollen, zuſammengeſtellt und einer ärztlichen Unterſuchung nach Vorſchrift des§ 123 unter⸗ worfen werden ſollen, wird dahin abgeändert, daß dieſe Unterſuchung ſich mindeſtens auf die in die erſte Hälfte der Loosnummern ge⸗ fallenen Militärpflichtigen erſtrecken ſoll, es auch nicht nothwendig er⸗ ſcheint, dieſe ärztliche Unterſuchung erſt nach vollſtändig beendigter Loosziehung vorzunehmen, vielmehr jeder der gedachten Pflichtigen oder eine beliebige Anzahl derſelben ſogleich nach gezogenem Looſe der ärztlichen Unterſuchung überwieſen werden darf. Hiernach ändern ſich auch die betreffenden Beſtimmungen in den§ö. 51, 56, 114 und 123. 2) An die Stelle des§. 125 tritt nachſtehende Beſtimmung: Die relativ tauglichen Leute werden eben ſo behandelt, wie die üb⸗ rigen Aufruffähigen.(§. 103.) Sie looſen mit den ganz tauglichen Leuten, werden im Verhältniſſe der gezogenen Loosnummern auf die Contingente ihrer Bezirke aufgerechnet und mit dieſen zum Militär⸗ dienſte abgegeben, worin ſie nach Maßgabe ihrer militäriſchen Brauch⸗ barkeit verwendet werden. Durch dieſe Abänderung wird auch eine Abänderung der§§. 101 und 103 in der Beziehung nothwendig, daß die Relatibtauglichen nun unter den rein aufruffähigen Leuten mit zu begreifen find. III, Bekanntmachung Gr. Kriegsminiſterium vom 5. Nov., die Freiherrlich v. Wepheriſche Eleonorenſtiftung betr.: Es ſind einige Penſionen aus der Freiherrlich v. Weyheriſchen Eleo⸗ norenſtiftung zu vergeben. Es werden daher alle Diejenigen, welche auf den Grund der Allerhöchſten Verordnung vom 19. Januar 1848 (Reg.⸗Bl. Nr. 3) um eine dieſer Penſionen nachſuchen wollen und welche nicht bereits früher um eine Penſion aus der Eleonorenſtiftung nachgeſucht haben, hiermit aufgefordert, innerhalb vier Wochen von dem Erſcheinen der gegenwärtigen Bekanntmachung im Regierungs- blatt an, ihre Geſuche bei dem Kriegsminiſterium einzugeben. Jede Bewerberin hat ihrem Geſuche ihren Geburtsſchein beizuſchließen.

(Schluß folgt.)

L Oo k ales.

* Die rauhen und unfreundlichen Herbſſtage, welche uns mehr und mehr dem Aufenthalte in der freien Natur und deſſen Freuden zu entſagen lehren, es uns dafür aber hinter einem SchoppenHohenaſt⸗ heimer oder einer Stangeedlen Gerſtenſaftes bei unſerem alten Freunde, dem erwärmenden Ofen, gar lieblich und angenehm erſcheinen machen, laſſen uns gerne daran denken, in das eintönige winterliche Stillleben zeitweiſe einige wohlthuende Unterbrechung durch Arrangement geſelliger und fröhlicher Zuſammenkünfte zu bringen, und Jung und Alt, was lebensfroh, ob Männlein oder Fräulein, ſehnt ſich nach munterer Geſellſchaft und Unterhaltung in Freundeskreiſe. So haben denn auch