Ausgabe 
30.10.1855
 
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Bekanntmachungen von Behoͤrden und P

Oeffentliche Aufforderung. [1546] Seine Durchlaucht der Herr Fürſt zu Solms Lich hat mit Zustimmung der hohen Agnaten ſeines Hauſes die ihm zuſtehenden An⸗ theile an dem Gambacher Markwald und da⸗ runter auch 4280/3 21½ Markholz neben Fürſt zu Solms⸗

Braunfels, an die Gemeinde Gambach verkauft. Es kann jedoch der Erwerb dieſer 21% Mark urkundlich nicht nachgewieſen werden, und ſind deßhalb Anſprüche irgerd einer Art an dieſelben binnen einer Friſt von 2 Monaten

bei unterzeichnetem Gerichte ſogewiß anzumelden, als ſonſt der Kaufbrief beſtätigt und der Ein⸗ trag in das Mutations⸗Verzeichniß verfügt wer⸗ den wird.

Butzbach den 10. Oktober 1855.

Großherzogliches Landgericht Butzbach Ebel, Landrichter.

Oeffentliche Aufforderung. 1547] Nach einer unterm 16. Juni 1854 in Gambach zu Stande gekommenen Uebereinkunft iſt die geſammte Schäferei-Berechti⸗ gung in Gambacher Gemarkung an die Gemeinde abgetreten und dieſer Vertrag unterm 21. August v. J. auch von Großherzoglichem Kreisamt Friedderg genehmigt worden. Es fehlt indeſſen die Nachweiſung, daß außer den in der betreffenden Urkunde namentlich aufge⸗ führten Schäferei⸗Berechtigten keine weiteren exiſtiren, und ergeht deßhalb auf Antrag der Gemeinde dieſe öffentliche Aufforderung, etwaige weitere Anſprüche binnen einer Friſt von

2 Monaten

ſogewiß dahier anzumelden, als ſonſt die nach⸗

geſuchte gerichtliche Beſfätigung des Vertrags

ertheilt und die zum Eintrag in's Mutations⸗

Verzeichniß erforderliche Urkunde ausgefertigt

werden wird.

Butzbach den 11. October 1855. Großherzogliches Landgericht Butzbach Ebel,

Landrichter.

Edicetal ladung. [1551 Die zur Joſeph Geck ſchen Concurs⸗ maſſe dahier gehörige Hofraithe iſt, nach Ein⸗ trag im Hypolbekenbuch vom 28. Juni 1784, für ein Darlehen von 100 fl. an Schöff Wör⸗ ner verpfändet. Da, wenn auch die Ablöſung ſebr wahrſcheinlich iſt, doch die quittirte Original⸗ obligation nicht beigebracht werden kann, ſo werden alle, welche aus der fraglichen Ver⸗ pfändung Anſprüche herleiten zu können glauben, aufgefordert, ſolche binnen 6 Wochen ſogewiß bei unterzeichneter Stelle zu begründen, als ſonſt der Pfandeintrag für erloſchen erklärt wer⸗ den wird.. Friedberg am 3. Oktober 1855. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann, v. Preuſchen, Landrichter. Landgerichts⸗Aſſeſſor.

Oeffentliche Aufforderung. [1575 In den Hypothekenbüchern von Fauer⸗ bach J. ſtehen noch die nachſtebenden in Nr. 81 des Friedberger Intelligenzblattes unter Nr. 1545 näher bezeichneten Einträge offen, obgleich die Forderungen nach einer angeſtellten Unterſuchung erloſchen ſein ſollen, auch vielfältig die Erben der Gläubiger, wie die dermaligen Beſitzer der Unterpfänder gar nicht zu ermitteln waren, oder keine Urkunden mehr exiſtiren. Es werden da⸗ her die bezeichneten Gläubiger oder deren Rechts⸗

nachfolger hierdurch aufgefordert, etwa noch be⸗ ſtehende Auſprüche binnen einer Friſt von

2 o naten dahier ſogewiß anzuzeigen, als ſonſt die bean⸗ tragte Löſchung dieſer Einträge verfügt werden

wird. Butzbach den 3. Oktober 1855.

Großherzogliches Landgericht Butzbach Ebel.

Edietal ladung.

[1548] Es wollen folgende Unterflorſtädter Ein⸗ nüt; die bei ihren Namen bezeichneten Grund⸗ ücke: a. Johannes März zweiter:

Flur 9 Nro. 291. Fl. 2 Nr. 100. Fl. 10 Nr. 29.

(Gemarkung Unterflorſtadt.) b. Adam Petri's Wittwe.

Flur 10 Nr. 389.

(Gemarkung Unterflorſtadt.) c. Peter Schreitz:

Flur 20 Nr. 75(Gemarkung Unterflorſtadt, vormals Birkenſee) und Fl. 1 Nr. 336(Ge⸗ markung Oberflorſtadt) welches letzte Stück aber im Flurbuch auf Peter Schreitz 11. Namen eingetragen iſt, der mit Peter Schreitz identiſch ſein ſoll, veräußern, ohne urkundlichen Eigenthumsnach⸗ weis erbringen zu können.

Auf geſtellten Antrag werden Alle, welche Eigenthumsanſprüche auf die bezeichneten Stücke erheben wollen, zu deren Anzeige

binnen 60 Tagen

unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß ſonft vorerſt das Stück 1 336 zur Berichtigung auf Peter Schreitz im Flurbuche übertragen werden wird, und dann die Eigentbumsurkunden über ſämmtliche vorgenannte Stücke unter Verfügung des Eintrags ins Mutationsverzeichniß beſtätigt werden ſollen.

Friedberg den 2. Oktober 1855.

Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann.

Obligations⸗Verlvoſung und Verabfolgung neuer Zins coupons.

[1567] Durch die heute vorgenommene Ver⸗

looſung von Partial Obligationen der beiden

Anlehen hieſiger Stadtkirche ſind folgende Num⸗

mern rückzahlbar geworden:

a) von dem Anlehen à 15,000 fl. Nr. 65 und 69, jede mit 100 fl.,

b) von dem Anlehen à 6000 fl. Nr. 35 mit 200 fl.

Die betreffenden Inhaber werden hiervon in Kenntniß geſetzt, um bis zum 1. Januar 1856 das Geld bei Herrn Kirchenrechner Faatz dahier zu erheben, indem die Zinſenzahlung nach ge⸗ dachtem Tage aufhört.

Der Beſitzer der Obligation Nr. 31 von dem Anlehen à 6000 fl., die voriges Jahr ſchon herausgelooſt wurde, wird aufgefordert, ſein Darlehen zu erheben, da elne Verzinſung vom 1. Januar 1855 nicht mehr er folgt.

Hierbei wird weiter angefügt, daß die neuen Zinscoupons des Anlehens à 15000 fl. gegen Vorzeigung der Schuldurkunden bei dem oben. genannten Rechner vom 1. November d. J. an in Empfang genommen werden können.,

Friedberg den 10. October 1855.

Für den evangeliſchen Kirchenvorſtand: Der Stadtpfarrer Der Bürgermeiſter W. Seel. Bender.

Oeffentliche Aufforderung. [16111 Das Vermögen der Heinrich Weil's

rivat⸗Anzeigen.

Kurzem verſtorben iſt, erſcheint bedeutend über⸗ ſchuldet. Der Generalbevollmächtigte des Er⸗ ſteren, Louis Selzam, und die Vormünder der

Kinder haben um Zuſammenberufung der Gläu⸗ biger zum Zwecke des Verſuches eines Arran⸗ gements gebeten, und ergeht deßhalb Auffor⸗ derung an Alle, welche Forderungen an das Vermögen der genannten Eheleute zu machen haben, ſolche um ſo gewiſſer Mittwoch den 28. November, Vorm. 8 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen, als ſonſt bei Abſchluß des Inventars und resp. dem Zu⸗ ſtandekommen eines Vergleiches auf ſie keine weitere Rückſicht genommen wird. Die nicht perſönlich oder durch nicht gehörig legitimirte Bevollmächtigte vertretenen Gläubiger werden angeſehen werden, als ſeien ſie den Beſchlüſſen der Mehrheit der Erſchienenen beigetreten. Friedberg den 14. Oktober 1855. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann, v. Lepel, Landrichter. Landgerichtsaſſeſſor.

Oeffentliche Aufforderung.

116121 Die Gebrüder Schwarz zu Echzell be⸗ 10 50 nach den Grundbüchern folgende Immo⸗ lien: Gemarkung Melbach:(Heienheim) Flur IV, IV, IV, IV, IV, V, Nr. 47, 76, 105, 329, 321, 141, 214, V, IV, IV, IV, IV, IV, V, 212, 410, 419, 444, 479, 483, 697, V., V, V, V, V, 36, 31, 47, 12, 2, Gemarkung Wölfersheim:(Heienheim) III, 11I, III, In, iI, 189, 190 u. 191, 195, 196, 231. und da dieſelben in einem Theilungsvertrag hierüber verfügt haben, ohne das Eigenthum urkundlich nachweiſen zu können, ſo werden alle Diejenigen, welche Anſprüche an jene Immo⸗ bilien bilden können, aufgefordert, ſolche binnen vier Wochen a dato geltend zu machen, widrigenfalls die Gebrüder Schwarz als rechtmäßige Eigenthü⸗ mer angeſehen und die zum Eintrag in das Mutationsverzeichniß erforderlichen Urkunden aus⸗ gefertigt werden. Hungen und Friedberg den 6. Oktober 1855. Großherzogliche Landgerichte Hungen und Friedberg Hofmann, Landrichter.

Hensler, Landrichter.

Lieferung von Obſtbaumſtämmchen. 16131 Samſtag den 3. November, Morgens um 10 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe die Anlieferung von nachſtehenden jungen Obſt⸗ bäumen zum Anpflanzen an den Wenigſtneh⸗ menden verſteigert, als: 1) 60 Aepfelſtämmchen, 2) 25 Birnſtämmchen, 3) 50 Zwetſchenſtämmchen, 4) 10 Mirabellenſtämmchen und 5) 1 Parthie Setzlinge, ſog. Hartrol, zur Ein⸗ friedigung eines ſtädtiſchen Gartens. Friedberg am 29. Oktober 1855. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender.

5000 Gulden [1614] babe ich in Auftrag gegen gute Ver⸗ ſicherungen bereit liegen und können ſolche im Ganzen, ſowie in kleinen Raten abgegeben

werden. Wölfersheim den 26. Oktober 1855.

* Joſevh Hecht. Ein tüchtiger Schmiedgeſelle 116151 wird geſucht. Zu erfragen bei der

Eheleute in Leydhecken, von denen der Mann in Amerika ſich aufhalten ſoll und die Frau vor

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