Ausgabe 
27.7.1855
 
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Bevölkerung

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Regierungsblatt⸗ Auszug.

Nr. 21 vom 30. Juni: 1. Bekanntmachung Gr. Miniſte⸗ riums des Gr. Hauſes und des Aeußern vom 28. Juni, die Ver⸗ tretung der Großherzoglichen Unterthanen in fremden Län⸗ dern betreffend. II. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Großherzoglichen Hauſes und des Aeußern vom 27. Juni, die Nach⸗ fendung von Poſtſendungen betreffend. Hinſichtlich der Nach⸗ ſendung von Brief- und Fahrpoſtſendungen, deren Adreſſaten von dem Adreßorte abgereiſt ſind, kommen vom 1. Juli d. J. an, in Ueberein⸗ ſtimmung mit Art. 35 des revidirten Poſtvereinsvertrags, bei den Poſtſtellen des Großherzogthums Heſſen folgende Beſtimmungen in Anwendung: 1) Die Poſtanſtalt hat nur die Verpflichtung, die ihr zur Beförderung übergebenen Sendungen bis zu dem Orte zu beför⸗ dern, welcher von dem Abſender auf der Adreſſe angegeben oder von dem Adreſſaten bei ausdrücklicher Beſtellung der Nachſendung bezeichnet worden iſt. 2) Hieraus ergibt ſich, daß die Poſtverwal⸗ tung zu einer Nachſendung nur dann verpflichtet iſt, wenn entweder a. der Abſender dieſelbe auf der Adreſſe ausdrücklich verlangt, oder b. der Adreſſat dieſelbe bei der Poſtſtelle des urſprünglichen Beſtim⸗ mungsortes ſchriftlich beſtellt hat. 3) Eine ſchriftliche Erklärung, an welcher Jemand die Nachſendung der an ihn ankommenden Poſt ſendungen verlangt, hat nur auf die Dauer von drei Monaten, vom Tage der Ausſtellung derſelben an gerechnet, Gültigkeit, wenn nicht in derſelben ein längerer oder kürzerer Termin ausdrücklich beſtimmt worden iſt. 4) Hinſichtlich der Berechnung des Portos gilt der Grundſatz, daß eine Sendung, welche dem Adreſſaten nachgeſchickt wird, ſo zu behandeln und zu taxiren iſt, als wäre ſie an dem Orte, von wo die Nachſendung erfolgt, nach dem neuen Beſtimmungsorte auf- gegeben worden. Es wird jedoch, wenn die Nachſendung vom erſten Beſtimmungsorte wieder unmittelbar nach dem Aufgabeorte erfolgt, bei Briefpoſtſendungen für die Rückſendung kein Porto angerechnet. Nachzuſendende recommandirte Briefpoſtſendungen werden auch bei der Nachſendung als recommandirt behandelt; eine nochmalige Erhebung der Recommandationsgebühr findet dabei nicht ſtatt. Briefe, auf welche die für den Verkehr im Innern des Poſt⸗ vereinsgebiets geltenden Beſtimmungen Anwendung finden, unterliegen für die Nachſendung dem für unfrancirte Briefe vorgeſchriebenen Porto⸗ zuſchlage nicht. Bei Kreuzbandſendungen und Briefen mit Waaren⸗ proben wird die für beide Arten von Sendungen feſtgeſetzte moderirte Taxe auch für die Nachſendung zu dem Falle angewendet, wenn bei der Aufgabe die zur Anwendung derſelben vorgeſchriebenen Bedin⸗ gungen erfüllt geweſen und die Sendungen daher ſchon vom Aufgabs bis zum erſten Beſtimmungsorte mit derſelben taxirt worden ſind. 5) Aus den vorſtehenden Beſtimmungen folgt die Verpflichtung des

Abſenders oder Adreſſaten zur Portozahlung, wenn die Sendung nicht beſtellt werden kann. Der Aufgeber haftet für das Porto, welches durch Beförderung bis zu dem von ihm bezeichneten Beſtimmungsorte entſtanden iſt und bei Fahrpoſtſendungen auch für das Retourporto von da zurück nach dem Aufgabeorte. Für dasjenige Porto und bezüglich Retourporto, welches durch eine vom Adreſſaten verlangte Nachſendung entſtanden iſt, hat dieſer einzuſtehen. 6) Die Poſtan⸗ ſtalt iſt nicht verpflichtet, Fabrpoftſtücke dann nachzuſenden, wenn das dafür bereits erwachſene und durch die Nachſendung entſtehende Porto und Retourporto den declarirten oder geſetzlich normirten Werth des Stückes überſteigt, es ſei denn, daß der Adreſſat oder Abſender dafür Sicherheit geleiſtet habe. III. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums der Finanzen vom 19. Juni, die Vernichtung von 80,000 fl. in Grundrentenſcheinen für 1854 betr.(Geſetz vom 30. Juli 1848). Es find hiernach 3130 Stück zu 10. fl. 31,300 fl., 5287 zu 5 fl. = 26,435 fl., 22,265 zu 1 fl. 222,265 fl., zuſ. 80,000 fl. eingezo⸗ gen und am 8. d. M., wie es der Art. 6 jenes Geſetzes vorſchreibt, in Gegenwart eines von der Gr. Oberrechnungskammer beſtellten Commiſſärs und Actuars nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich vernichtet worden. IV. Bekanntmachung Gr. Oberpoſtinſpection vom 20. Juni, daß mit dem 1. Juli an die Stelle der ſeitherigen Botenpoſtverbindung zwiſchen Herbſtein und Lauterbach eine täg⸗ liche Carriolpoſt errichtet wird, mit welcher neben Briefen und Päckereien 4 Perſonen Beförderung erhalten. Perſonengeld 24 kr. V. Namens veränderungen. Am 2. Mai wurde der Katharina Barbara Helfrich zu Reichenbach geſtattet, in Zukunft den Familien⸗ namenLampert und am 25. Mai dem Joh. Emge zu Offenbach den FamiliennamenUdet zu führen. VI. Patentertheilun⸗ gen: am 21. Mai 1855 dem Mechanicus Georg Sebold von Dur⸗ lach für den Umfang des Großherzogthums und auf die nächſten fünf Jahre das ausſchließliche Recht auf Anfertigung und Anwendung der von ihm durch Zeichnung und Beſchreibung näher erläuterten, von ihm erfundenen Säge⸗ und Hobelmaſchinen zur Erzeugung von vier⸗ eckigen gehobelten Hölzchen zur Zündhölzerfabrikation, ſodann dem W. Martz in Stuttgart desgl. auf Zubereitung und Anwendung der von ihm erfundenen Fett-Compoſtition zum Einſchmieren des Leders; am 31. Mai dem Maſchinen⸗Fabrikanten H. Blumenthal zu Darm⸗ ſtadt desgl. zur Anfertigung und zum Verkaufe der von ihm erfun⸗ denen Laſtwage; am 5. Junk 1855 dem Dr. W. Reißig zu Mainz desgl. zur ausſchließlichen Bereitung und Anwendung eines von ihm erfundenen Mittels zum Bleichen von Strohpapier und von Flechtſtroh. VII. Berichtigung. Die Schenkung der Wittwe des Georg Ar⸗ nold zu Zornheim an die katholiſche Kirche daſelbſt(Nr. 14 des Reg. Bl. S. 177) beträgt nicht 500 fl., ſondern 700 fl.

Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.

Hofraithe⸗Verſteigerung. 1933] Montag den 13. Auguſt, Morgens um 11 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe die Hof⸗ raithe der Wilhelm Krauch'ſchen Eheleute einer meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt, als: Ord.⸗Nr. Flur Nr. des Grundſtücks[OKlftr.

1 2 547 24/10 Hofraithe in der Stadt.

Friedberg den 26. Juni 1855. In Auftrag Großherzoglichen Landgerichts Friedberg: Großherzogliches Ortsgericht Friedberg

Bender, Ortsgerichtsvorſteher.

Hofraithe⸗Verſteigerung. 110461 Montag den 30, Juli, Morgens um 11 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe nachſtehende zum Nachlaß der dahier verſtorbenen Suſanne Vogt gehörende Hofraithe einer freiwilligen Verſteigerung ausgeſetzt, als:

Ord⸗Nr. 1 Flur 1 Nr. d. Grundſt. 42 26 ½ Klftr. Hofraithe in der Stadt. Friedberg den 18. Juli 1855. In Auftrag Großberzogliches Ortsgericht Friedberg Bender, Ortsgerichtsvorſteher.

Guts Verpachtung. [1049] Montag den 30, Juli, Nachmittags um 2 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe das in den Gemarkungen Rockenberg und Oppershofen lie⸗ gende, dem HospitalZum heiligen Geiſt dahier gehörende Gut, welches den 22. Februar 1856 leihfällig wird, auf einen weiteren Zeitraum von 12 Jahren meiſtbietend verpachtet.

Friedberg den 18. Juli 1855.

Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg

Bender.

Verſteiger ung von Bauarbeiten und Materialien zur Erbauung einer Pfarrſcheuer zu Lan- genhain.

[1069 Mittwoch den 1. Auguſt, Vormittags um 11 Uhr, ſollen in der Pfarrhofraithe zu Langenhain nachſtehende Arbeiten und Material- lieferungen an die Wenigſtnehmenden öffentlich in Accord gegeben werden: Maurerarbeit, veranſchlagt zu 227 fl. 40 kr. Steinhauerarbeit, 4220 Zimmerarbeit, 17 106329 Dachdeckerarbeit, 5 195% 45% Schreinerarbeit, 1 1 9055 Schloſſerarbeit, 1 51 18

Glaſerarbeit, 7 1 6 37 Weißbinderarbeit, 15 45 05 Pflaſterarbeit, 17 17 12, 12,

Brechen, Fahren und Aufſetzen von 6,3 Ku bikklaftern Mauerſteinen aus dem Bruche bei Langenhain.

Brechen, Fahren und Aufſetzen von 0,8 Ku⸗ bikklafter Pflaſterſteinen aus dem Bruche am Keller.

Lieferung von 2300 Stück hart gebrannten Backſteinen.

Lieferung von 40 Bütten Kalk nach naſſem Maaß.

Lieferung und Meſſen von 2,1 Kubikklaftern Sand.

Pläne, Voranſchlag und Steigbedingungen liegen hier acht Tage vorher zur Einſicht offen.

Friedberg den 20. Juli 1855.

Großherzogliches Kreisbauamt Friedberg Süffert.

Aufforderung. [1072] Brave Familien, welche geſonnen ſind, gegen die etatmäßige Entſchädigungs ſumme taubſtumme Kinder in Verpflegung zu nehmen, werden aufgefordert, ſich deshalb bei der Unter zeichneten zu melden.

Friedberg den 20. Juli 1855. Großherzogliche Direction des Taubſtummen⸗ Inſtituts Dr. Matthias. Hofraithe⸗Verſteigerung. [1087] Dienſtag den 7. Auguſt I. J., Mor⸗ gens um 11 Uhr, werden in hieſigem Rath⸗ hauſe auf Antrag der Bürger Johannes Zobel und Martin Schneidt die denſelben gehörenden unten näher bezeichneten Hofraithen einer freiwilli⸗ gen meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt, als:

Ord.⸗Nr. Flur. Nr. d. Grundſtücks. Flächeninhalt. 1 2 27¹ 7% LAKlftr. Hofraithe in der Stadt, 2 271 7 Hofraithe in der Stadt. Friedberg den 25. Juli 1855. In Auftrag: Großherzogliches Ortsgericht Friedberg Bender, Ortsgerichtsvorſteher.

Arbeits ⸗Verſteigerung.

L088] Die Reparaturarbeiten an der hiefigen

Wetterbrücke, veranſchlagt zu 52 fl., ſollen

Mittwoch den 1. Auguſt l. J., Morgens 11

Uhr, an Ort und Stelle an den Wenigſtneh⸗

menden in Accord gegeben werden.

Griedel den 24. Juli 1855.

Großherzogliche Bürgermeiſterei Griedel Streb.