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nur das erhielte, was ihm von Rechts wegen gehört und gebührt! 5
Der Handwerker und der Kleinhändler ſind darin ungleich ſchlimmer daran, als der Großhändler, der Ban⸗ quier oder der Hausbeſitzer. Wenn der Großhändler ſei— nen Abnehmern einen Credit gewährt, ſo geſchieht dies immer nur auf kurze und beſtimmte Zeit; gegen eine will⸗ kürliche Ausdehnung deſſelben ſchützt er ſich durch die ſtrenge wechſelrechtliche Verpflichtung, welche er dem Ab⸗ nehmer auferlegt, und läßt ſich zu einer Verlängerung der geſtellten Friſt nur ſchwer und nicht leicht anders, als gegen eine entſprechende Zinſenvergütung bewegen. Ge⸗ rade ſo macht es der Banquier mit den Kapitalien, die er verleiht, der Hauseigenthümer mit den Räumen, die er vermiethet. Der Handwerker und Kleinhändler dagegen iſt der Willkür ſeiner Kunden im weiteſten Umfange preis— gegeben. Vielleicht bezahlen ihn dieſe nach einem Viertel— jahre, vielleicht nach einem halben, vielleicht auch erſt nach einem oder nach mehreren Jahren. Will er ſie drängen, mahnen, am Ende wohl gar mit gerichtlichen Maßregeln drohen und ſolche, wenn alles Andere nichts hilft, in Voll⸗ zug ſetzen, ſo kann er zwar möglicherweiſe auf dieſem Wege zu ſeinem Gelde kommen(obgleich ihm auch das nicht immer gelingt)— aber er riskirt auch, ſeine Kund— ſchaft einzubuͤßen und einen Collegen damit zu bereichern, der mehr Geduld oder mehr Mittel zu längerem Nachſehen und Abwarten beſtitzt.
Man hat in neuerer Zeit an vielen Orten die Ein⸗ richtung von Vorſchußvereinen, Creditkaſſen, Handwerker— banken u. dgl. betrieben, um dem minder bemittelten oder von Verarmung bedrohten Handwerker die mangelnden Betriebsmittel für ſein Geſchäft zu verſchaffen. Gewiß ein loͤbliches Unternehmen, dem man nur den beſten Erfolg wünſchen kann! Aber ſollte es nicht näher liegen, ſtatt dem Handwerker Geld zu borgen, vor allen Dingen ihm dazu behülflich zu ſein, daß er zu dem Gelde komme, wel— ches Andere ihm ſchulden? Wenn man unſern Handwer— kern das ſichere, pünktliche und unverkürzte Eingehen ihrer Gelder verbürgen könnte, ſo wurde dies für die meiſten eine weit größere und zuverläſſigere Hülfe ſein, als Vor— ſchüſſe aus fremden Gelde, da dieſe, bei der Schwierigkeit, ſie zurückzuzahlen, eben wegen des mangelhaften Eingehens ihres eigenen verdienten Geldes, nicht ſelten für ſie nur
Verſchiedenes.
Wachsthum amerikaniſcher Städte. Die Vereinigten Staaten ſind das Land der ſtatiſtiſchen Wunder. Städte wuchſen dort bisher wie die Pilze, und man hatte alle Urſache zu erwarten, daß doch endlich einmal dieſes Fettwerden im Quadrat ſein Ende erreichen müſſe. Aber folgende neueſte Angaben übertreffen alles frühere an Groß—
artigkeit, indem ſie beweiſen, daß die zehn größten Städte
in fünf Jahren— wir wiederholen in fünf Jahren— an Einwohnerzahl beinahe um die Hälfte zugenommen haben. Es zählte nämlich
im Jahr 1850 im Jahr 1855
1 505,547 Einwohner 730,000 Einwohner rooklyn 96,838
Williamsburgg 30,7800 200% 0„ Albany 50,763„ 60,000 5 7 Troy 28,785 5 40,000„ Utica 17,565 1 22,500 5 Syracuſe 22,271„ 25,000 1 Rocheſter 36,403„ 50,000 15 Buffalo 42,261 1 75,000 1 Oswego 12,205 5 18,500 1 Sämmtl. 10 Städte 853,418„1,230,000 1 alſo mehr. f 5 1 376,082 1
oder etwa 44 Procent.
Für die Schullehrers⸗Wittwe
ging ferner bei uns ein: Ungenannt 12 kr. Geſammtbetrag des bis jetzt Eingegangenen 9 fl. 57 kr, welche Summe wir heute durch die Ver⸗ mittlung des Herrn Lehrer Schenck in Laubach an den Ort ihrer Be⸗ ſtimmung abſandten.
Die Expedition des Friedb. Int.⸗Bl.
Markt⸗ Bericht.
Friedberg den 16. Oktober 1855. Waizen aufg. 354 Mltr., verk. 354 Malt., 18 fl. 18 kr.; Korn aufg. 8, verk. 4, 13 fl. 45 kr.; Saatkorn verk. 1, 16 fl.; Gerſte aufg. 233. verk. 185, 9 fl. 41 kr.; Hafer aufg. 14, verk. 14, 4 fl. 41 kr.; Vorſchußmehl aufg. 4, verk. 4, 21 fl. 15 kr.; Waizenmehl aufg. 18, verk. 18, 16 fl.; Erbſen aufg 6, verk. 6, 11 fl. 31 kr.; Kartoffeln aufg. 138, verk. 188, 2 fl. 44 kr.
eine neue drückende Laſt werden.
Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.
E di es ta lad u a g. [1534] Auf den Namen der Kirche in Ober⸗ wöllſtadt ſind im daſigen Grundbuche folgende Immobilien:
Flur 1. Nr. 1. Flur 1. Nr. 2. Flur 1. Nr. 677. Flur J. Nr. 712. Flur 1. Nr. 733. Flur 1. Nr. 806. Flur J. Nr. 813. Flur 1. Nr. 1220. Flur IJ. Nr. 195, Flur II. Nr. 259. Flur II. Nr. 262. Flur III. Nr. 58. Flur III. Nr. 89. Flur III. Nr. 179. Flur III. Nr. 243 und 244. Flur IV. Nr. 54. Flur IV. Nr. 38. Flur IV. Nr. 211. Flur IV. Nr. 224. Flur IV. Nr. 228. Flur V. Nr. 28. Flur VII. Nr. 265. Flur VII. Nr. 267. Flur VII. Nr. 284. Flur VIII. Nr. 31. Flur VIII. Nr. 56. Flur VII. Nr. 189. Flur VIII. Nr. 431. Flur IX. Nr. 43. Flur IX. Nr. 134. Flur IX. Nr. 207. eingetragen, welche dieſelbe durch Verjährung erworben zu haben behauptet, hinſichtlich deren aber ein Erwerbtitel urkundlich nicht nachge— wieſen werden kann.
Auf geſtellten Antrag werden Alle, welche auf die bezeichneten Grundſtücke Eigenthumsanſprüche zu haben behaupten, zu deren Geltendmachung
binnen 3 Monaten,
unter dem Rechtsnachtheile hiermit aufgefordert, daß ſonſt die Kirche Oberwöllſtadt als vermu⸗ theter Eigenthümer im Grundbuche, nach Wah— rung des erwähnten Erwerbtitels im Mutations— verzeichniß eingetragen wird.
Friedberg den 1. Oktober 1855.
Großherzogliches Landgericht Friedberg Hof mann.
(Beau tz bach.)
Ankauf von Lebensmitteln. 11554] Montag den 22. d. M., des Vormit⸗ tags um 10 Uhr, ſollen in der hieſigen Reiter⸗ kaſerne die Bedürfniſſe von Kartoffeln, Bohnen, Erbſen, Linſen und Sauerkraut für die Mena— gen der hieſigen Garniſon mittelſt Verſteigerung an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden.
Butzbach den 13. October 1855. In Auftrag: Cellarius, Oberquartiermeiſter.
Pfänder ⸗Verſteigerung.
[1538] Montag den 5. November l. J., Mor⸗ gens 9 Uhr anfangend, und die folgenden Tage,
werden in hieſigem Rathhauſe die bis zu dieſem Termin die Verfallzeit erreicht habenden und nicht ausgelöſten oder renovirten Pfänder, be⸗ ſtehend in Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Weiß⸗ zeug, Herren- und Frauenkleidern, öffentlich meiſt⸗ bietend verſteigert.
Die Auslöſung und Renovation der Pfänder findet nur an den hierzu beſtimmten Tagen, Montag, Mittwoch und Samſtag, ſtatt, und wird noch ausdrücklich bemerkt, daß nur bis zum 29. Oktober die betreffende Auslöſung und Renovation geſchehen kann, da das Pfandlokal vom 30. Oktober bis zum Schluſſe der Ver⸗ ſteigerung geſchloſſen bleibt. 8
Friedberg den 10. Oktober 1855.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender.
Oeffentliche Aufforderung. 11566] In der Gemarkung Gambach ſind nach⸗ ſtehende Liegenſchaften veräußert worden:
1) Von Louiſe Tobias Biehls Wittwe geborne Schäfer zu Gambach: 67/192 Hofraithe im Ort an Kaspar Reuhl II., ſodann 68 Item, worüber Verzeichniß in der
Obligat aud Verabfe 957] Dur ſooſung von Anlehen biste mern rückablbe a) von dem A
69, jede m. b) bon dem 2
00 fl.
Die betreffe Keuntniß gesch das Geld bei zu erheben, in
dachtem Tage
Der Beſite Anlehen à 60 herauogelooft Darlehen zu er 1. Jmuar 85
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