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Friedberger Intelligenzblatt.
Erſcheint wö⸗ Einrückungsge⸗
Sienna o del Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, wagen tag. Preis jährl. oder deren Raum
feen Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ne
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Nu 73. Dienſtag, den 18. September. 1855.
Amtlicher Theil. Steckbrief Großherzoglichen Kreisamts Friedberg.
Heinrich Baum von Oberſtedten. Alter: 20 Jahre. Größe: 5“ 3“ Haare; blond. Augenbraunen: blond. Stirne: rund. Augen: grau. Naſe: dick. Mund: dick. Kinn: länglich. Geſicht: länglich. Farbe: geſund.
Derſelbe, wegen dritten Diebſtahls in Homburg in Unterſuchung und Haft ſich befindend, entſprang am 4. d. M., Abends zwiſchen 8 und 9 Uhr, aus dem dortigen Spital, wobei er ſich der Verübung eines neuen Diebſtahls ver— dächtig machte und zwar:
1) einer ſilbernen Taſchenuhr mit ſchwarzen Zeigern und römiſchen Zahlen, deren Gehäuſe an der einen Seite ein wenig offen ſtand und an welcher ſich eine Kette und Uhrſchlüſſel von Meſſing befand und
2) eines Rockes von blauroth carrirtem Tuche mit Taſchen an beiden Seiten und ſchwarzen Knöpfen.
Noch ein Wort über das Promeſſenſpiel mit Anlehenslooſen. (Fortſetzung und Schluß aus Nr. 70.)
Daſſelbe lautet aber auf die Ende Auguſt d. Il erfolgende Serienziehung und man verſpricht alſo demjenigen, welcher den(unbeſtimmten) Einſatz für ein Certificat vor obiger Serienziehung bezahlt haben wird, eine Original⸗Obligation des vorerwähnten Aulehens auszuliefern, welche in allen folgenden Ziehungen mitſpielt, wenn 1) die Serie 712 Ende Auguſt wirklich gezogen werdeu ſollte und 2) die heraus gekommene Actie eingeliefert wird.
Geſetzt nun, der Ausgeber jener Promeſſe meinte es ehrlich, ſo würde, wenn die Serie 712(es exiſtiren deren 8000) vor Ende Auguſt gezogen würde, verpflichtet ſein, dem Inhaber des Certificats ein Großh. Badiſches Original- 35 fl. Loos, aber nicht etwa zu der gezogenen und nun demnächſt zur Auslooſung kommenden Serie, ſondern zu einer ſpäter zur Verlooſung kommenden Serie, alſo ein Loos, welches bei jedem Banquier nach dem Courswerth zu haben iſt, zu übereignen.
Ein ſolches Spiel zu entriren und eine ſolche Verbindlichkeit gegen die Käufer dieſer Promeſſen einzugehen, iſt an ſich ein ſehr großes Riſico; denn da 8000 Serien exiſtiren, und da die ausgegebenen Promeſſen natürlich nicht auf eine und dieſelbe, ſondern jede auf eine verſchiedene— ja vielleicht, wer kann denn das wiſſen und iſt dies auch ſchon da— geweſen, auf bereits gezogene und ausgezahlte— Serien lauten, ſo würde bei dem ungeheuren Vertrieb ſolcher Papiere immer noch ein ſehr bedeutender Gewinn übrig bleiben, wenn ja in den Händen eines oder des andern Käu— fers ein Certificat gerade über die erwähnte und wirklich zufällig gezogene Serie 712 ſein und von dem Käufer, wenn er es erfahren wird, das dafür verheißene Original- 35 fl. Loos beanſprucht werden ſollte.
Nehmen wir an, und das können wir bei der Maſſe heimlicher Agenten recht gut annehmen, unſer Speculant ſetzte vor einer ſolchen Serienziehung 1500 Stuck ſeiner Wiſche ab. Nach Abzug der Proviſion der Agenten verblieben ihm daher noch baare 1000 Thlr. Sollte es ſich nun treffen, daß unter den ausgegebenen 1500 Stück Promeſſen gerade zufällig 10 Stück ſich befänden, welche die Nummern der gezogenen Serien trügen, ſo würde er, wenn es ehrlich gemeint wäre, 10 Stück 35 fl. Looſe nach dem Courswerthe an ſeine Intereſſenten zu gewähren haben, es würde ihm mithin, da er mit Ausnahme des bedruckten Papiers, der Inſerationsgebühren und einiger Porti, weitere Speſen nicht hat, immer noch ein ſehr bedeutender Gewinn verbleiben.
Iſt es nun nicht ſchon vollendeter Wahnſinn, auf ein ſolches Spiel einzugehen?
Aber ſo iſt es ja Seitens des Speculanten noch gar nicht gemeint; denn wenn ſich der Ausſteller der Promeſſe ver— pflichtet hat, ein Orginal⸗ 35 fl. Loos auszuliefern, ſo hat er noch lange nicht verſprochen, ſolches gratis auszu— liefern und in den uns bekannt gewordenen Fällen, eines ſogenannten Treffers oder Gewinnes, hat der Ausſteller der Promeſſe ſich zwar bereit erklärt, ein Orginal- 35 fl. Loos zu verſchaffen, jedoch nach Einſendung des Cours— werthes eines ſolchen Looſes, in einigen Fällen ſogar nicht einmal unter Gutſchrift der bereits für das Certificat eingezahlten Prämie.
Sollte nun auf ſolche Weiſe ein ſogenannter Gewinner in den Beſitz eines Badiſchen 35 fl. Looſes gelangen, ſo hat er allerdings damit die Hoffnung erworben, darauf 50,000 fl. gewinnen zu können oder mindeſtens gewiß 42 fl. gewinnen zu müſſen, wenn ſein Loos dereinſt herauskommen wird, jedenfalls aber hat er es viel bequemer, ſicherer und wohlfeiler, wenn er ſich ein folches Loos bei dem Banquier gegen den Courspreis erkauft, anſtatt daß er vier oder, wie uns vorgekommen, 10 und 20 Thaler daran wendet
um bei einer Wahrſcheinlichkeit von 1 zu 6810(da 1190 Serien bereits gezogen ſind) vielleicht die Erlaub— niß für ſein gutes Geld zu erlangen, ein ſolches Loos ſich kaufen zu dürfen.
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