Friedberger Intelligenzblatt.
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Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen,
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kerdteen Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg.
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Freitag, den 14. Dezember.
1855.
Amtlicher Theil. Bekanntmachung.
Betreffend: Die Vertheilung der Curmainziſchen Civildiener-Wittwen-⸗Kaſſe⸗Gelder.
Wie aus einer öffentlichen Aufforderung des Großherzoglichen Kreisamtes Darmſtadt vom 8. Sept. l. J. hervor geht, iſt der Reſtkaſſebeſtand der vormaligen Curmainzer Civildiener-Wittwenkaſſe im ungefähren Betrage von Dreitauſend Gulden nach Verhältniß der ihnen nach ihrer Claſſification bei dem Wittwen-Caſſe-Inſtitut gebührenden Antheile unter die Iutereſſenten zu vertheilen. In dem zur Anmeldung und Legitimation vorgeſteckt geweſenen Termine haben ſich:
1) Amtsvogt Beck oder Back zu Rothenlorg oder deſſen Descendenten, 2) Vogteiſchreiber Gottwald Wittwe zu Rockenberg und 3) Chirurg Zippelius daſ. oder deren Discendenten nicht gemeldet. Es werden nunmehr dieſe Perſonen ihre Wittwen, Kinder oder Enkel aufgefordert, ſich innerhalb vier Wochen bei Großherzoglichem Kreisamte Darmſtadt zu melden und ſich als Berechtigte urkundlich zu legitimiren, widrigenfalls bei Vertheilung des Reſtmaſſebeſtandes keinerlei
Rückſicht mehr auf ſie genommen werden wird.
Ich fordere daher die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien auf, wenn ſich obengenannte Perſonen, deren Wittwen, Kinder oder Enkel in Ihren Burgermeiſtereien aufhalten ſollten, denſelben dieſe Bekanntmachung beſonders zu eröffnen
und mir Inſinuationsbeſcheinigung einzuſenden. Friedberg, am 10. Dezember 1855.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Müller.
Veröffentlichung. Da die Maul⸗ und Klauenſeuche in Florſtadt erloſchen iſt, ſo wird die Verfuͤgung vom 19. v. M., Intelligenz— blatt Nr. 92, bezüglich Florſtadt hiermit zurückgenommen, was zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Friedberg, am 10. Dezember 1855.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg te
» Volks⸗ und Jugendſchriften von K. Strack.
Wir haben bereits in einer früheren Nummer dieſes Blattes zweier kürzlich erſchienenen Schriftchen von Herrn
Pfarrer Strack zu Oberrosbach lobend Erwähnung
gethan. Es ſind dies Erzählungen für das Volk und die Jugend und enthalten das eine die kurze Geſchichte„Peter des Großen“, das andere die„Philipp des Gro ß— müthigen“. Der Herr Verfaſſer, der es fur eben ſo erwünſcht als nöthig hält, daß der Jugend und dem Volke neben der Maſſe täglich erſcheinender Volks- und Jugend— romane, welche nur mehr die Phantaſie anſprechen und leider oft zu ſehr anregen, auch belehrende Erzählungen aus der Geſchichte in paſſender Form in die Hand ge— geben werden, hat ſein Talent zu populärer Geſchichts— darſtellung in den vorliegenden Schriften aufs Neue be— währt. Mit warmer Vorliebe und hiſtoriſcher Treue hat er die Lebensbilder der beiden wahrhaft großen Männer in einfacher, lebendiger und anſprechender Darſtellung gezeichnet, und gilt dies ganz insbeſondere von dem Leben und Wirken des Landgrafen Philipp von Heſſen, welcher ſich durch ſeine edlen Thaten den Beinamen des„Groß— müthigen“ erworben hat. Wir können uns das Ver— gnügen nicht verſagen, aus dieſem Schriftchen den Schluß, welcher Philipps letzte Regierungsjahre und Tod beſpricht und einige Züge zur Beurtheilung ſeines Charakters gibt, hier im Abdruck folgen zu laſſen und hoffen damit allen Verehrern dieſes hochherzigen Füͤrſten erwünſcht zu kommen.
„Philipp bewahrte fortwährend den öfters bewieſe— nen verſöhnlichen Sinn gegen Andersgläubige. Darum erklärten auch die heſſiſchen Geiſtlichen bei einer beſon— deren Veranlaſſung:„es ſei nicht Grundſatz der Heſſen, diejenigen, die nicht mit ihnen in der Religion übereinſtimmten, zu verderben.“ Deß⸗ gleichen empfahl auch Philipp ſeinen Söhnen in ſeinem Teſtamente:„wenn es Gottes Gnade geben ſollte, daß die Papiſten ſich näherten, ſo daß es zu einer Vergleich— ung kommen ſollte, welche nicht wider Gottes Wort wäre, ſo ſollten ſie mit Zuziehung frommer und gott— ſeliger Rathgeber eine ſolche Vergleichung befördern helfen und nicht ausſchlagen.“
Es war dies wahrlich nicht Gleichgültigkeit gegen die evangeliſche Wahrheit, wodurch Philipp zu ſolchen Aeußerungen bewogen wurde, denn in demſelben Teſta— mente leſen wir auch:„Wir wollen unſere Söhne ermahnt haben, daß ſie der wahren Religion des heiligen Evangeliums, alten und neuen Te⸗ ſtaments, und der Augsburgiſchen Confeſſion treu bleiben, und ſich davon in keiner Weiſe wol— len abwendig machen laſſen. Die Prediger ſollen dem Inhalt dieſes Bekenntniſſes gemäß lehren und ein gutes chriſtliches Leben führen.“ Weiter ermahnt er in dieſem Teſtamente ſeine Söhne, ſie ſollten das Geſchütz nur zur Vertheidigung des Landes gebrauchen und nimmer Wohlgefallen am Kriegfuͤhren. Namentlich ſollten ſie ſich niemals unter einander bekämpfen.
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