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Friedberger Jntelligenzblatt.
Erſcheint wö⸗ Einrückungsge⸗
gent g Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, gate tag. Preis jährl. oder deren Raum
eie Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ae
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Nu 71. Dienſtag, den 11. September. 1835.
Amtlicher Theil.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes, Betreffend: Den diesjährigen Reerutirungsrath in der Provinz Oberheſſen. 1 8 Nach einer Benachrichtung des Kreisamts zu Gießen finden die Sitzungen des Recrutirungsrathes für die Pro— vinz Oberheſſen vom 8. bis 12. Oktbr. d. J. zu Gießen Statt. Es iſt dabei, zur Erleichterung dieſes Geſchäfts und zum Beſten der zum Theil weit herreiſenden Reclamanten, die Einrichtung getroffen worden, daß fuͤr alle Bezirke der Provinz nachfolgende Tage beſtimmt worden ſind, an welchen diejenigen Individuen, welche beim Reerutirungsrathe etwas zu thun haben, ſicher ſind vorzukommen, während an andern Tagen dieſelben den Angehörigen anderer Bezirke nachſtehen müſſen. Vorgedachte Tagbeſtimmung iſt nun folgende: am 8. October für die Kreiſe Alsfeld und Lauterbach;— am 9. October für die Kreiſe Biedenkopf und Vöhl;— am 10. October für die Kreiſe Büdingen, Nidda und Schotten;— am 11. October für die Kreiſe Friedberg und Vilbel;— am 12. October endlich fuͤr die Kreiſe Gießen und Grünberg. a Sie haben dieß alsbald zu veröffentlichen und weiter bekannt zu machen, daß alle zur Muſterung des laufenden Jahrs gehörigen Militärpflichtigen, ſowohl die, welche ſpeciell von Ihnen zu laden ſind, worüber das Verzeichniß unten folgt, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Recrutirungsrathe erſcheinen und daſelbſt Reclamationen vorbringen, oder ſich einer ärztlichen Unterſuchung unterwerfen wollen, vorzugsweiſe an dem Tage, der nach der obigen Eintheilung für ihren Bezirk beſtimmt iſt, Morgens halb 8 Uhr auf dem Bureau Gr. Kreisamts (im Regierungsgebäude), verſehen mit einem verſiegelten, von dem betreffenden Gr. Bürgermeiſter ausge— ſtellten, Signalement ihrer Perſon, und allen ſonſtigen für ihre Reclamation ſprechenden Beweismitteln(Zeugniſſe der Aerzte, Schullehrer, Geiſtlichen, Ortsvorſtände, glaubhafter Privatperſonen, deren Zeugniſſe jedoch, da ſie nicht in Amt und Pflichten ſtehen, gerichtlich beeidigt ſein muͤſſen) ſich zu melden; ſowie auch, daß alle bei der letzten Truppen— ergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich zurückgewieſenen Recruten, welche zur definitiven Entſchei— dung uber ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Reecrutirungsrath erſcheinen muͤſſen, ebenfalls mit einem ver— ſchloſſenen, von dem betreffenden Bürgermeiſter ausgeſtellten Signalement ihrer Perſon und dem von dem Militär erhaltenen vorläufigen Entlaſſungsſchein, Morgens halb 8 Uhr, in dem oben bezeichneten Bureau ſich einzufinden haben. Friedberg am 6. September 1855. Mau lle r. Es ſind zum Recrutirungsrath von 1855 vorzuladen: Kreis Friedberg:
A. Recruten: 1) Schmiegel, Chriſtian, von Florſtadt, untauglich beim Eintreffen im Dienſt 1855.— 2) Alt— henn, Johann Heinrich, von Maibach, desgleichen.— 3) Diehl, Chriſtoph, von Butzbach, untauglich am 6. Juni 1855 vom Garde-Regiment Chevauxlegers entlaſſen.
B. Conſcriptionspflichtige de 1855: 4) Buff, Jacob, von Butzbach, zweifelhaft untauglich.— 5) Klein, Johann Peter, von Ilbenſtadt, konnte wegen Krankheit bei der Muſterung nicht erſcheinen.— 6) Hilde—
brand, Konrad, von Niederweiſel, desgleichen.
C. Recruten aus der Completirung von 1854: 7) Diehl, Heinrich, von Hochweiſel, untauglich beim Ein— treffen im Dienſt 1854. Diehl iſt vor dem Recrutirungsrath de 1854 nicht erſchienen und iſt nunmehr unter dem Präjudiz vorzuladen, daß, wenn er beim diesjährigen Reerutirungsrath nicht erſcheint, er als Refraetär angeſehen und als ſolcher beſtraft werden wird.
Aenne.
Betreffend: Die Abnahme des Verfaſſungseides vom 3. Quartal 1855,
Dienſtag den 2. k. M., Vormittags 11 Uhr, findet die Abnahme des Verfaſſungseides auf dem Rathhauſe da— hier ſtatt.
Sie haben die jungen Ortsbürger vorſchriftsmäßig vorzuladen und die Verzeichniſſe bis zum 25, d. M. auher einzuſenden.
Die noch Rückſtändigen vom vorigen Quartal ſind bei Strafe von 1 Rthlr. vorzuladen und iſt Vorladungsbe— ſcheinigung gleichfalls bis zum 25. d. M. anher einzuſenden. 422
Friedberg am 5. September 1855. Ju Verhinderung des Kreisraths:
de Beauclair, Klreisaſſeſſor.


