Ausgabe 
10.7.1855
 
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Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.

Edietallüdung.

[862] Nach einer Benachrichtigung Großher⸗

zoglichen Kreisamts Friedberg ſollen:

1) die dem Großherzoglichen Kammerherrn und Rittmeiſter à la suite, Freiherrn Auguſt Löw von und zu Steinfurth in Beſſungen, in der Gemarkung Unterflor⸗ ſtadt zuſtehenden, durch Allodification des Erbleihguts von dem ſog. St. Michaeli⸗ Lehen entſtandenen Grundrenten im geſetz⸗ lichen Geldanſchlage von 30 fl. 50½ kr., mit einem Ablöſungskapitale von 555 fl. 9 kr.;

2) die dem Großherzoglichen Kammerherrn Wilhelm Löw von und zu Steinfurth und der Freifrau Adelheid Löw von und zu Steinfurth, als Vormünderin ihrer Toch⸗ ter Louiſe, in der Gemarkung Ober- und Unterflorſtadt zustehenden, durch Allodi⸗ fication von Erbleihgütern entſtandenen Grundrenten im geſetzlichen Geldanſchlage von 159 fl. 30% kr., mit einem Ablö⸗ ſungskapitale von 2871 fl. 13 ½ kr.;

3) die dem Georg Kalbhenn in Niederros⸗ bach in der Gemarkung Ober⸗ und Nie⸗ derrosbach zuſtehenden, durch Allodifica- tion der Erbleihmühle der Johannes Kitz Wittwe(Harbmühle) im Geldanſchlage von 80 fl. 30 kr., ſowie für Verwandlung der Schaafweideberechtigung von 71 fl. 2 kr. entſtandenen Grundrenten im Ganzen mit einem Ablöſungskapitale von 2727 fl. 36 kr. abgelöſt werden.

Es werden daher Alle, bei Ablöſung dieſer Grundrenten bekannte und unbekannte Bethei⸗ ligte hiermit aufgefordert, ihre etwaigen Rechts- anſprüche an ſolche binnen zwei Monaten da⸗ hier umſogewiſſer anzuzeigen, als ſonſt die Aus⸗ zahlung der bezeichneten Ablöſungskapitalien an die genannten Grundrentenberechtigten geſtattet werden wird.

Friedberg den 7. Juni 1855.

Großherzogliches Landgericht Friedberg .

v. Preuſchen, Landgerichtsaſſeſſor.

Güter Verpachtung. 19721 Donnerſtag den 19. Juli, Morgens um 10 Uhr, werden nachfolgende, dem Hospital zum heiligen Geiſt dahier gehörende, in den Gemarkungen Wölfersheim und Melbach lie⸗ gende Güterſtücke vom 22. Febr. 1856 an auf weitere zwölf Jahre meiſtbietend verpachtet, mit dem Anfügen, daß jedes Gut für ſich der Verpachtung ausgeſetzt wird, als:

A. Gemarkung Wölfersheim:

1) 130 Morgen, 3 Viertel, 33 Klafter Ackerland, 2) 9 Morgen, 3 Viertel, 85 Klafter Wieſen; B. Gemarkung Melbach: 3) 41 Morgen, 2 Viertel, 1 Klafter Acker⸗ land und 4) 2 Morgen, 2 Viertel, 19 Klftr. Wieſen, Großherzoglichen Maaßes. Friedberg den 4. Juli 1855. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender.

Frucht ⸗Verſteigerung. 1974] Freitag den 13. Juli, Nachmittags 2 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe von dem Fruchtvorrathe des vereinigten Armenfonds da⸗ hier 60 Malter Korn und

20» Gerſte zweimalterweiſe meiſtbietend verſteigert.

Friedberg den 3. Juli 1855.

Braunkohlen⸗Verkauf.

1963 Für die Braunkohlen, welche vom 1. Juli bis 3. December d. J. von dem Groß⸗ herzoglichen Braunkohlenbergwerk bei Dorheim gegen vorſchriſtsmäßige Bürgschaft, und unter den bekannten ſonſtigen Bedingungen bezogen werden, wird Credit zur Zahlung bis Ende März 1856 geſtattet. 5 Die Preiſe der Kohlen ſind vom 1. Juli ab bis auf Weiteres für die von Reihen und Haufen 12 kr. und für die aus Schoppen 13 kr. per Ctr., wobet 14 Stück Klötze gleich einem Centner gerechnet werden Die ſogenannten Holzkohlen koſten 14 kr. der gemeſſene Centner. Die Geſchirre, welche auf dem Dorheimer Bergwerk Kohlen laden, find bei der Kurfürftl. Heſſ. Cbauſſeegelderhebungsſtätte Nauheim und beladen auch auf allen Großherzoglichen Chauſſeen von der Entrichtung des Chauſſeegeldes befreit. a Dorheimer Bergwerk den 29. Juni 1855.

Großherzogliches Bergamt Dorheim

age

Braunkohlen⸗ Verkauf.*

1964] Auf den beiden Fürſtlichen Braunkohlen-Gruben zu Weckesheim und Wölfersheim iſt von der dießjährigen Förderung und Aufbereitung der Braunkohlen⸗Verkauf wieder eröffnet und der Preis der Klötze bei Beginn der neuen Creditperiode, vom 1. Juli 6. ab, bis auf weitere Be⸗

ſtimmung auf der Grube Weckesheim

aus dem Schoppen zu 11 kr.,

aus dem Schoppen zu 12 kr.

meſſenen Centner abgegeben.

von Reihen und Haufen zu 10 kr. und

auf der Grube Wölfersheim

von Reihen und Haufen zu 11 kr. und

für den Centner, den Centner zu 14 Stück gerechnet, feſtgeſetzt worden. Die ſogenannten Holzkohlen werden auf den beiden Gruben zu 14 kr. für den ge⸗

Nur gegen Einlegung vorſchriftsmäßiger Bürgſcheine) wird für die vom 1. Juli bis zum 31. December l. J. bezogenen Kohlen⸗ Quantitäten Zahlungsfriſt bis Ende März 1856 geſtattet und ſeiner Zeit die Erhebung der Kohlengelder bekannt gemacht werden. Grube Weckesheim am 28. Juni 1855. Fürſtliche Hage ate des Reviers Hungen 7 t

oer ch.

*) Sind zu haben in C. Bindernagel's Buchhandlung zu Friedberg.

Güter Verpachtung.

ſtadt, Dorheim, Schwalheim und Rödgen lie⸗ genden, dem Auguſtiner Schul⸗Fond dahier ge⸗ hörenden Güter, welche Petritag 18506 leihfällig werden, ſollen an dem unten näher bezeichneten Tage und zu den beſtimmten Stunden auf einen weiteren Zeitraum von 12 Jahren in hieſigem Rathhaus meiſtbietend verpachtet wer⸗ den, mit dem Anfügen, daß das in der Ge⸗ markung Niederwöllſtadt liegende Gut parzellen⸗ weiſe der Verpachtung ausgeſetzt wird, als: Dienſtag den 17. Juli, Morgens 9 Uhr, die Güterſtücke in den Gemarkungen Dorheim, Schwalheim und Rödgen und an demſelben Tage, Nachmittags 2 Uhr, die

Güterſtücke in der Gemarkung Niederwöllſtadt.

Friedberg den 3. Juli 1855.

Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender. Bekanntmachung.

[995] Die Verzeichniſſe der im erſten Semeſter l. J. zur Heerde getriebenen Kühe und Schweine liegen von heute an acht Tage lang in dem Geſchäftszimmer der unterzeichneten Stelle zu Jedermanns Einſicht offen.

Friedberg den 10. Juli 1855.

Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender.

Schaafpferche⸗ Verpachtung. 1996] Mittwoch den 11. Juli, Morgens um 11 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe 510 Schaafpferche, welche den 16. Juli ihren An⸗ fang nehmen, meiſtbietend verpachtet.

Friedberg den 7. Juli 1855.

Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender.

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Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender.

[973] Die in den Gemarkungen Niederwöll⸗

Obligations ⸗Verlooſung.

19971 Bei der in der heutigen Gemeinderaths⸗ verſammlung vorgenommenen Verlooſung wegen Rückzahlung von Partialobligationen, wurden die Nr. 109 und 118, jede zu 100 fl., durch das Loos zur Rückzahlung beſtimmt.

Indem man dieſes hiermit zur Kenntniß der Intereſſenten bringt, wird zugleich weiter be⸗ merkt, daß dieſe Beträge bis zum 1. Septem⸗ ber d. J. bei der hieſigen Gemeindekaſſe in Em⸗ pfang genommen werden müſſen, indem von dieſem Tage an keine weiteren Zinſen mehr vergütet werden.

Zugleich werden alle Inhaber von Partial⸗ obligationen der hieſigen Gemeinde aufgefordert, gegen Rückgabe der Talons, ſoweit ſolches noch nicht geſchehen iſt, die neuen Zinscoupons innerhalb vier Wochen bei der hiefigen Ge⸗ meindekaſſe in Empfang nehmen zu laſſen.

Altenſtadt den 2. Juli 1855.

Großherzogliche Bürgermeiſterei Altenſtadt Kreuder.

Bekanntmachung, betreffend: Holzverſteigerung im Großherzog. lichen Domanialwald Frauenwald, der Oberförſterei Oberrosbach. 1998] Mittwoch den 18. d. M., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, kommen in dem oben ge⸗ nannten, bei Niedermörlen gelegenen Wald⸗ diſtrikte zur öffentlichen Verſteigerung an die Meiſtbietenden, ungefähr 20 Stecken Scheit⸗, 62 Stecken Prügel⸗, 7875 Wellen Reiſerholz und 350 Stangen zu Baumſtützen; ſämmtlich geſchält Eichen. Oberrosbach den 7. Juli 1855. Großherzogliche Oberförſterei Oberrosbach Bingmann.

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