aß wah⸗ 1d Zittern
aal: 1 f.
Frucht⸗Verſtei gerung. [428] Dienstag, den 10. April l. J., Nachmit⸗ tags 2 Uhr, werden mit kreisamtlicher Geneh⸗ migung
40 Malter Waizen,
70„ Korn,
120„ Gerſte und
70„ Hafer zwei⸗ und fünfmalterweiſe im Wirthshauſe zum Hirſch dahier öffentlich verſteigert.
Ockſtadt, am 30. März 1855.
Freihl. v. Franckenſteineſches Rentamt Angerer.
Holzverſteigerung. [429 Montag, den 16. und Dienstag, den 17. d. M., werden im Diſtrikte Bornwaldchen
115½ Stecken Eichen-,
21„ Birken- und egal,
25 J„ Ascpen⸗
19„Buchen-,
413¼„ Eichen⸗,
32„ Birken⸗ und Prügelbolz; 78„ Ao pen⸗ 45 ¼½„ Eichen⸗, 137 7 Birken⸗ und Stockholz; 2%„ Aaopen⸗
14150„ Eichen- und Birken⸗ und
1075„ Aspen⸗ 16 Wagen Allerleiholz; 68 Eichenwerkbolzſtämme= 749 Kubikfuß; 1 Birkenwerkholzſtamm— 18„ und 31 Erlenwerkholzſtamme= 371 Kubikfuß; 61 Eichenſtangen 103 Kubikfuß
an die Meiſtbietenden verſteigert.
Die Verſteigerung beginnt jedesmal Vormit⸗ tags 9 Uhr, und wird mi“! dem Stamm- und Stangenholze der Anfang gemacht.
Ockſtadt, am 2. April 1855.
Freiherrl. v. Franckenſtein'ſches Rentamt Angerer.
2237 Stück Buchen⸗, 2 —
Bekanntmachung, betreff. Brennholzverſteigerung im Großherzog⸗
lichen Domanialwald Frauenwald, der
Oberförſterei Oberrrosbach.
[431] Donnerſtag den 12. April d. 33 werden in dem obengedachten, bei Niedermörlen gelegenen Walddiſtricte an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert: 4 Stecken birken, obſtbaum und 3¼ Stecken aspen, weiden Prügelholz, 2 Stecken birken und 1 Stecken aspen Stockholz, 8529 Wellen birken, obſtbaum, eichen und 408 Wellen aspen, weiden Reiſerholz. Zuſammenkunft und Anfang der Verſteige⸗ rung: 8½ Uhr auf dem von Niedermörlen nach Nauheim führenden Fußpfad am Glockenſtück. Oberros bach den 31. März 1855. Großherzogliche Oberförſterei Oberrosbach Bingmann.
Gutsverpachtung zu Fauerbach II. 4381 Auf Erſuchen des Großherzog— lichen Salzmagazinsverwalters Sehrt zu Friedberg ſollen Dienſtag den 10. April 1855, von Morgens 9 Uhr an, bei Gaſtwirth Holler dahier ungefähr 40 Morgen Ackerland, in Fauerbacher und Friedberger Gemarkung, parcellen— weiſe verpachtet werden. Fauerbach II. am 31. März 1855. Großherzogliche Bürgermeiſterei Fauerbach II. Holler.
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Verfügung [4610 in Sachen
des Johann Heinrich Deibel jun. und Carl Simon Deibel zu Hanau als gerichtlich beſtellte Curatoren über die minderjährigen Auguſte und Wilhelm Grill von da, Kläger, gegen 1) den Heinrich Melchior Zipf, 2) den Heinrich Zipf, 3) den Philipp Zipf, 4) den Philipp Kaspar Zipf und 5) die Dorothea Zipf, verwittwete Denhardt, alle von Schlüchtern, Verklagte, N wegen Herausgabe von Pfandgegenſtänden.
Die Klage:
Für die Kläger legitimire ich mich in der Anlage A. zum Prozeß und ſtelle ſodann vor:
Der Johann Siegmund Deibel zu Hanau hat:
1) Dem Milbeklagten 4 und deſſen Frau Eliſabeth, geb. Baiſt im Dezember 1817 ein Darlehn von 914% Thlr. und ſodann 2) den Beklagten in Gemeinſchaft mit der Henriette und der Ellſabethe Zipf ein weſteres Dar— lehn von 342 Thlr. 25% Sgr. im September 1849 vorgeſchoſſen. Beide Darlehen haben die Schuldner ihrem Gläubiger jährlich mit 5 pCt. zu ver⸗ zinſen und nach einvierteljahriger Kündigung zurückzuzahlen verſprochen, ihm auch zur Sicherheit derſelben mit den Zinſen und Koſten die in den Hypotheken B. und C. aufgeführten Immobilien verpfändet und ſich in jenen als Solidarſchuldner hingeſtellt.
Der Johann Siegmund Deibel iſt geſtorben, mit Hinterlaſſung eines Teſtaments, in welchem er die Kläger, den Ferdinand Grill, die Marie, den Jean, den Ferdinand, die Mathilde und die Kathinka Deibel zu Erben eingeſetzt hat, welche Perſonen hieraufbin die Erbſchaft des⸗ ſelben angetreten und unter einander vertheilt haben. Bei dieſer Theilung ſind die obigen beiden Darlehn den Klägern auf ihr Erbtheil zugefallen. Dieſe haben jene den Schuldnern im April v. J. aufgekündigt, worauf der Mitverklagte 4 als Solidarſchuldner durch die Beſcheide vom 9. Auguſt und 19. September v. J. zur Zahlung der Hauptbeträge mit den Zinſen und Koſten, ſowie der Liquidationskoſten in Sachen der Pfandgläubiger Orb, Ochs und Schomann, welche einen Theil der Pfandſtücke zum Zwangsverkaufe gebracht, und in deren Sachen meine Clienten ihre Forderungen anmelden mußten, verurtheilt worden, und welche Koſten in der Anlage D. zu⸗ ſammengeſtellt ſind. Der Mitverklagte 4, welcher früher alleiniger Eigenthümer der Pfandſtücke geweſen, hat dieſe inmittelſt an fünf ſeiner Kinder, und unter dieſen die in den Anlagen E und F. bemerkten Pfänder an ſeine Töchter die Henriette und die Eliſabeth Zipf, eigenthümlich über geben. Die beiden letzten ſind geſtorben und in Ermangelung von Deſeendenten vom Mitbe⸗ klagten 4, als ihrem Vater, und den übrigen Imploraten als ihren Geſchwiſtern nach dem Geſetz beerbt worden, in Folge deſſen dieſe Erben die Pfandſtücke in E und F un Beſitz genommen. In Ermangelung von Vermögensobfecten bei den Philipp Kaspar Zipf'ſchen Eheleuten bleibt den Klägern nichts anderes übrig, als die Beklagten qua possessores und qua heredes von Henriette Zipf und Eliſabethe Zipf anzugehen und da die Herausgabe der Pfandſtücke in E und F gütlich nicht geſchieht, zu klagen und zu bitten:
Die Verklagten unter Koſtenerſatz zu verurtheilen, daß ſie den Klägern die in E und F verpfändeten Immobilien zwecks Befriedigung jener wegen der libellirten 914 Thlr. 8 Sgr. 7 bl. mit den Zinſen davon zu 5 pCt. ſeit dem 22. Oktober 1852, den be⸗ regten 342 Thlr. 25 Sgr. 9 hl. mit Zinſen von gleicher Zeit, der in D bemerkten Koſten ad 51 Thlr. 3 Sgr. 11 hl. und der Koſten dieſes Verfahrens herausgeben, oder ſie wegen aller dieſer Beträge zu befriedigen. Eventuell wird um ſolidariſche Verur⸗ theilung der Imploraten zu den letzteren, rek. exp. gebeten.
Die Mitverklagten 1 und 2 ſind nach der Anlage 6. unbekannt wo, abweſend, es wird deßhalb erſucht, dieſe beiden ediotaliter ad terminum zu laden. Beweis wird durch Eides⸗ delation angetreten.
Hochachtungsvoll ꝛc. Kurfürſtlichen Juſtizamts gehorſamer der klägeriſche Anwalt Bau ſcher.
Wird den— unbekannt wo?— abweſenden Mitverklagten 1 und 2 mitgethellt um auf deren Inhalt und die beigefügten Urkunden, deren Einſicht im hieſigen Amtslocale denſelben ge— ſtattet iſt, eine vollſtändige Erklärung abzugeben. Dieſe Erklärung iſt entweder im Termin den 27. April d. J., Vormittags 9 Uhr, und ſpäteſtens bis Morgens 11 Uhr bei dem unterzeich⸗ neten Juſtizamte mündlich zu Protocoll zu geben, oder bis zu jenem Zeitpunkte in einer den ge⸗ ſetzlichen Vorſchriften entſprechenden Eingabe ſchriftlich dahier einzureichen. Mit dieſer Erklärung ſind zugleich die Beweismittel zu bezeichnen, welche die gedachten Mitverklagten für ihre Angaben geltend machen wollen, ſowie alle etwaigen Urkunden vorzulegen. Soweit dieſelben die geforderte Erklärung bis zu obigem Zeitpunkte gar nicht oder unvollſtändig erſtatten, wird angenommen, daß ſie die Behauptungen der Kläger als wahr, die vorgelegten Urkunden derſelben als ächt zu geſtehen und auch ſonſt keine Einwendungen gegen die Klage haben.
Zugleich dient den genannten beiden Mitverklagten zur Nachricht, daß alle weiteren Ver⸗ fügungen in dieſer Sache nur durch Anſchlag im Vorzimmer des unterzeichneten Gerichts ihnen
mitgetheilt werden. Schlüchtern am 9. März 1855. Kurfürſtliches Juſtizamt Harkot
vdt. Thomas.
Hanau, 5. März 1855.
— Alle Sorten Strohhüte& Sonnenſchirme, 1423] ſowie ſonſt neue Modewaaren für die Sommerſaiſon, habe ich in ſchöͤner Auswahl erhalten, womit ich mich beſtens einpfehle.
S. G. Simon jun., Putz und Modehandlung, neben den drei Schwerdtern.
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