Ausgabe 
6.2.1855
 
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Friedberger Intelligenzblatt.

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Einrückungsge⸗ chentlich zweimal, 959

. bühren für die ge⸗ Dienſtag u. Frei⸗ ſpaltene Petitzeile

Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, ige jerkündi j 1% z ene daes Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. nee

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Nu. 11. Dienſtag, den 6. Februar. 1855.

Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Anpflanzung von Obſtbäumen an den chauſſirten Vieinalſtraßen.

Durch den F. 13 der Inſtruction für die Ausführung des Vicinalwegbaus vom 11. Juli 1838, Regierungsblatt Nr. 27, iſt Folgendes verfügt:

Außerhalb des Weges werden in angemeſſenem Abſtande von demſelben(achtzehn Fuß von den äußeren Kanten der Fußpfade) und in gehöriger Entfernung von einander(dreißig bis ſechsunddreißig Fuß) auf den anliegenden Grund ſtücken Reihen von Obſtbäumen gepflanzt.

Dammbböſchungen, welche der Ueberſchwemmung ausgeſetzt ſind, ſowie Grabenböſchungen in naſſem und quelligem Boden werden paſſend mit Erdweiden bepflanzt, namentlich erſcheint dieß dann rathſam, wenn die Dammböſchungen nicht mit Steinen verkleidet werden können.

Zur Sicherheit für die Paſſage ſelbſt iſt an denjenigen Stellen, wo außerdem die Ecrichtung von Bruſtmauern oder hoͤlzernen Geländern nöthig ſein würde, vorzüglich auf hohen Dämmen und an ſteilen Abhängen, die Anpflanzung von dicht an einander gereihten Pappelbäumen am äußerſten Rande der Seitenpfäde erforderlich.

Demgemäß trage ich Ihnen auf, dafür beſorgt zu ſein, daß längs aller chauſſirten Vicinalwege, wo dies bis jetzt noch nicht geſchehen iſt, nach Maasgabe der vorſtehenden Beſtimmungen, Obſtbäume von denen ein gedeihliches Fort kommen zu erwarten iſt, angepflanzt werden.

Ueber die Art der Ausführung haben Sie ſich mit Großherzoglichem Kreisbauamt zu benehmen.

Friedberg am 1. Februar 1855. Müller.

Bekanntmachung. f

Da es nicht nur jedem Obſtbaumzüchter, ſondern auch jedem Gutsbeſitzer mit Rückſicht ſowohl auf den Boden, auf welchem junge Obſtbäume gezogen und ſeither gepflegt worden ſind, als auch auf die Erde, in welche dieſelben ohne Nach theil und mit Erfolg für ihr gedeihliches Fortkommen verſetzt werden können, von großem Intereſſe iſt, zu erfahren, an welchen Orten Obſtbaumſchulen beſtehen, damit er eine Auswahl nach eigenem Ermeſſen zu treffen vermag; ſo bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in nachgenannten Gemeinden des Kreiſes Friedberg Obſtbaumſchulen beſtehen, durch welche jedes Bedürfniß befriedigt werden kann.

Friedberg am 2. Februar 1855. Großherzogliches Kreisamt Friedberg

Müller. Verzeichniß der im Kreiſe Friedberg vorhandenen Gemeinde⸗ und Privatbaumſchulen.

Bönſtadt: Gemeindebaumſchule ca. 700 Stämmchen, Privatbaumſchule von Heinrich Ickes ca. 150 Stämmchen. Fauerbach J.: Gemeindebaumſchule ca. 700 Stämmchen. Friedberg: Gemeindebaumſchule 300 Stämmchen, Baumſchule des Schullehrerſeminars 1500 Stämmchen. Privatbaumſchulen: Profeſſor Dieffenbach 80 Stämmchen, Heinrich Salzmann II. 130 Stämmchen, Georg Steinhäußer 210 Stämmchen, Wilhelm Siecks Wtw. 69 Stämmchen, Conrad Reuß II. 70 Stämmchen, Wilhelm Stritzinger 76 Stämmchen, Johannes Fuller 100 Stämmchen. Griedel: Ge meindebaumſchule 400 Stämmchen, Privatbaumſchulen 800 Stämmchen. Ilbenſtadt: Privatbaumſchule des Herru Grafen von Leiningen 3764 Stämmchen. Langenhain: Gemeindebaumſchule 135 Stämmchen. Melbach: Privat- baumſchule von Georg Philippi 2100 Stämmchen. Florſtadt: Gemeindebaumſchule 200 Stämmchen, Privatbaumſchule 400 Stämmchen. Niedermörlen: Gemeindebaumſchule 150 Stämmchen. Niederrosbach: Gemeindebaumſchule. Oberrosbach: Gemeindebaumſchule 330 Stämmchen, Privatbaumſchule 600 Stämmchen. Ockſtadt: Gemeindebaumſchule 585 Stämmchen. Oſſenheim: Gemeindebaumſchule 200 Stämmchen. Rockenberg: Gemeindebaumſchule 525 Stämmchen, Privatbaumſchule von Adam Landvogt 1000 Stämmchen. Södel: Gemeindebaumſchule 849 Stämm⸗ chen. Staden: Gemeindebaumſchule 230 Stämmchen, Privatbaumſchule von Gärtner Steinmetz 1100 Stämmchen. Wölfersheim: Privatbaumſchule des Lehrers Bangel 2000 Stämmchen.

Bekanntmachung. Die Hundeſteuer für 1855 wird mit der Steuer im Februar erhoben. Zahltage in Friedberg ſind jeden Dienſtag und Donnerſtag. Friedberg den 31. Januar 1855. Bit ſ ch, Großherzoglicher Diſtriktseinnehmer.