Ausgabe 
5.1.1855
 
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Erſcheint wö⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl.

Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen,

Friedberger Intelligenzblatt.

Einrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ ſpaltene Petit zeile oder deren Raum 2 kr.; die beiden

been Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg.

fl. 1. 0 kr.

N 2.

Freitag, den 5. Januar.

1855.

Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Die Austheilung des Großberzoglichen Regierungsblattes an die Geiſtlichen und Gemeinden des Großherzogthums.

Das nachſtehend im Abdruck folgende Ausſchreiben Großherzoglichen Miniſteriums des Innern theile ich Ihnen unter dem Auftrage mit, die hiernach aus den Gemeindekaſſen zu zahlenden 25 kr. auf Art. 108 des Voranſchlags in

Ausgabe zu decretiren. Friedberg den 2. Januar 1855.

7 IlI e r.

Das Großherzogliche Miniſterium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. 8

Da dem Grundſatze und der früher beſtandenen Einrichtung nach die Staatskaſſe nur den Abonnementspreis

von 3 fl. jährlich für jedes Exemplar des an die Gemeinden abgegeben werdenden Regierungsblatts, keineswegs aber die deßfallſige Couvertgebühr von 24 kr. pr. Exemplar zu übernehmen hat und für dieſe Couvertgebühr keine ſtaats⸗ budgetmäßige Verwilligung beſteht, auf der anderen Seite aber die Verſendung des Regierungsblatts an die Gemeinden

unter Couvert dringend nöthig erſcheint, um die einzelnen

Blätter vor dem Zerreißen, Beſchmutzen ꝛc. zu ſchützen, ſo

haben wir die allgemeine Anordnung getroffen, daß die Verſendung des Großherzoglichen Regierungsblatts an die Ge⸗ meinden auch für die Zukunft vom 1. Januar 1855 unter Couvert, das letztere jedoch nicht mehr auf Koſten der Staatskaſſe, ſondern der Gemeinden erfolgen ſoll, wonach die Staatsverlagsbuchhandlung von G. Jonghaus dahier an

gewieſen und insbeſondere auch dahin inſtruirt worden iſt,

die Couvertgebühr von 24 kr. jährlich für jedes Exemplar

des Regierungsblatts durch Poſtvorlage von den einzelnen Gemeinden zu Anfang jeden Jahres zu erheben, durch welche Erhebungsweiſe ein Poſtaufſchlag von 1 kr. für das Exemplar Statt findet, in Folge deſſen daher im Ganzen von jeder Gemeinde 25 kr. für das Exemplar an Couvertgebühr zu entrichten ſind.

Wir beauftragen Sie, hiernach die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien zur weiteren geeigneten Verfügung zu bedeuten.

B. Da l wie g k.

Zimmermann.

Steckbrief Großherzoglichen Kreisamts Friedberg.

Valentin Müller, Küferburſche aus Seidenroth, Kurf. Heſſ. Juſtiz-Amts Schlüchtern. Mittlere Größe. Haare: dunkelblond. Augen: hell. Naſe: gerade. Bart: röthlich

Betrugs. Alter: 31 Jahre.

Verfolgt wegen

auf Backen und Kinn. Geſicht: oval. Statur: gewöhnlich. Kleidung: Kann nicht näher bezeichnet werden, als daß

die Kleidung ſehr abgeriſſen ſein ſoll.

Die Mitgift. (Jortſetzung.)

So ſchwand der Winter unerwartet raſch herum. Frau v. Altenhof hatte zwar alles Mögliche verſucht, um die Veranſtaltungen Hettich's umzuſtoßen und das alte, flotte Leben wieder zurückzubringen; allein vergebens. Herr Hettich hatte, wohl wiſſend, daß die Gnädige ihren ſchwachen Gatten leicht dazu bewegen könnte, Alles ſo arrangirt, daß derſelbe gar keine Stimme mehr in ſeinen Vermögensan gelegenheiten beſaß, ſondern ſich jedes Verfügungsrechts be geben hatte. Die geſammten Einkünfte des Gutes waren verpfändet, um zur raſchen Tilgung der Paſſiven verwendet zu werden, und man geſtattete ihm nur freie Wohnung und hinreichende Bezuͤge an Naturalien von ſeinem Gute, ſammt einer zum ſtandesmäßigen Auskommen vollauf ge nügenden Jahresrente oder Kompetenz für ihn und den Gatten ſeiner zweiten Tochter. Zur Verwaltung der Guts einkünfte und des Schuldentilgungs-Fonds aber waren nebſt dem Sachverwalter des Bankiers, welcher die Anleihe gemacht hatte, noch ein anderer unbeugſamer, gerader, biedrer Advokat und Herr Hettich gewählt, an deren zähem Weſen alle Waffen der Bitte und des Trotzes von Seiten

der Gutsherrin machtlos abprallten. Frau v. Altenhof erhielt jeden Monat eine ſehr bedeutende Summe der Kom petenz von Hettich zugeſandt, und niemals auch nur einen Pfennig mehr; dagegen wurden alle Rechnungen über Lieferungen oder beſtellte Arbeiten, welche ſie in Berlin hatte fertigen und durch die Gläubiger ihrem Gatten nach Lindau ſenden laſſen, unerbittlich abgewieſen und den mah nenden Gläubigern bedeutet, ſie hätten es lediglich mit der Dame zu thun, welche ihnen den Auftrag ertheilt. Dieß hatte die ſtolze, reizbare Frau im höchſten Grade erboſt gemacht und ſie hatte gedroht, nicht mehr auf das Gut zurückkehren, ſondern fortan beſtändig in Berlin wohnen zu wollen, eine Drohung, welche nur mit Stillſchweigen beantwortet worden war. Nichtsdeſtoweniger aber waren kaum die beſten ſchöͤnen Wochen des Frühſommers in's Land gekommen, als ſie eines Morgens unverhofft mit zweien ihrer Töchter auf dem Gute anlangte. Der Will komm war jedoch von keiner Seite ein herzlicher, und es ſetzte bald nach der Ankunft ernſte Scenen zwiſchen den beiden Gatten. Zum erſten Mal vermochten die Thränen der ſtolzen Frau, womit ſie ihren Gatten erſchüttern und zur Spende einer neuen Geldſumme behufs einer Badreiſe