Ausgabe 
29.12.1854
 
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453

Jeder, welcher Darlehnskaſſenſcheine beſitzt, wird daher i i i Zei 5. 0 zur Vermeidung von Verluſten aufgefordert, dieſelben bei Zeiten und ſpäteſtens bis zum 15. Mai 1855 bei den vor i weiſungen einzureichen. ſtehend bezeichneten Kaſſen zum Umtauſch gegen neue Kaſſenan⸗ Berlin den 15. October 1854. Hauptverwaltung der Staatsſchulden. unterz:: Natan. Rolcke. Gamet. Nobiling.

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Betreffend: Die von der deutſchen Bundesverſammlung zur Si i iſti i ö deutſchen Ländern vorhandenen Pferde. 9 3 cherung der Mobilmachung angeordnete ſtatiſtiſche Controle der in den verſchiedenen

Nachdem im Oktober d. J. die in der Inſtruction vom 18. Juli l. J. unter III erwähnten Muſteraufnahmen ſtattgefunden haben, ſollen nunmehr nach Verfügung Großherzoglichen Kriegsminiſteriums vom 6. curr. in allen den⸗ jenigen Gemeinden, auf welche ſich dieſe Muſteraufnahmen nicht erſtreckt haben, die in jener Inſtruction vorgeſchriebene Muſterung und Aufzeichnung der zum Militärdienſt brauchbaren Pferde durch die Großherzoglichen Kreisveterinärärzte ungeſäumt und mit möglichſter Beſchleunigung vorgenommen werden.

In Gemäßheit höchſter Verfügung habe ich hierfür den nachfolgenden Geſchäftsplan entworfen, aus welchem Sie erſehen werden, an welchen Tagen die Muſterung in Ihren Bürgermeiſterei- Gemeinden vorgenommen wird. Den für die betreffenden Gemeinden darin feſtgeſetzten Tag haben Sie ſämmtlichen Pferdebeſitzern unverzüglich perſoͤnlich bekannt zu machen und ſie dabei aufzufordern, ihre Pferde zu der im Geſchäftsplan näher bezeichneten Stunde und an dem von Ihnen zu beſtimmenden, zur Aufſtellung geeigneten Platze ſo gewiß zur Muſterung zu bringen, als ſonſt alle Diejenigen, welche ihre Pferde nicht zur beſtimmten Zeit vorführten, angehalten werden würden, dieſelben an einem dafür beſtimmt werdenden ſpäteren Tage ohne Koſtenvergütung hierher zu bringen, um dahier von dem Großherzoglichen Kreisveterinärarzt gemuſtert zu werden.

Ich erwarte, daß Sie den Ihnen gegebenen Vorſchriften in allen Beziehungen pünktlich nachkommen und den Groß⸗ herzoglichen Kreisveterinärarzt bei Vornahme des Geſchäfts auf jede mögliche Weiſe unterſtützen, da diejenigen von Ihnen, gegen welche in dieſer Beziehung Klagen bei mir einliefen, Strafe zu gewärtigen hätten. Der Muſterung in den Nebengemeinden Ihrer Bürgermeiſterei haben Sie jedesmal beizuwohnen.

Schließlich werden Sie der oben angezogenen Verfügung Großherzoglichen Kriegsminiſteriums gemäß hierdurch angewieſen, für jede Ihrer Bürgermeiſterei-Gemeinden eine beſondere Liſte über alle diejenigen Pferde anzulegen und mit Genauigkeit fortzuführen, welche nach Aufſtellung der Muſterungsliſten in den Gemeinden neu zugehen. Dieſe Liſten verbleiben in Ihrer Verwahrung, müſſen aber auf Verlangen ſtets zur Vorlage bereit ſein. Ich werde mich bei meinen Rundreiſen überzeugen, ob Sie dieſer Vorſchrift genau nachgekommen ſind. ö

Friedberg am 12. Dezember 1854. Müller.

Geſchäftsplan für die Muſterung der Pferde im Kreiſe Friedberg.

10 Donnerſtag den 4. Januar 1855: in Friedberg um 9 Uhr; in Bauernheim um 1 Uhr; in Oſſenheim um 2 Uhr; in Fauerbach II. um 3 Uhr. 3 a a

2) Freitag den 5. Januar 1855: in Butzbach um 9 Uhr; in Kirchgöns um 2 Uhr; in Pohlgöns um 3 Uhr.

3) Samſtag den 6. Januar 1855: in Münzenberg um 9 Uhr; in Gambach um 11 Uhr; in Griedel um 1 Uhr; in Rockenberg um 3 Uhr. a a 58

4) Montag den 8. Januar 1855 in Ockſtadt um 10 Uhr; in Oberrosbach um 1 Uhr; in Niederrosbach um 2 Uhr.

5) Dienſtag den 9. Januar 1855: in Oberwöllſtadt um 10 Uhr; in Niederwoͤllſtadt Nachmuſterung um 12 Uhr; in Aſſenheim um 2 Uhr; in Bruchenbrücken um 3 Uhr...

6) Mittwoch den 10. Januar 1855: in Wickſtadt um 9 Uhr; in Bönſtadt um 11 Uhr; in Florſtadt um

; in Staaden um 3 Uhr. 1 g f a 75 Donnerſtag 1 1. Januar 1855: in Melbach um 10 Uhr; in Beienheim um 1 Uhr; in Weckesheim 90 97 reitag den 12. Januar 1855: in Södel um 10 Uhr; in Wölfersheim um 11 Uhr; in Wohnbach um 2 Uhr.

9) Samſtag den 13. Januar 1855: in Oppershofen um 9 Uhr; in Steinfurt um 11 Uhr; in Wiſſelsheim

Uhr. ö g i i f . 2400 Montag den 15. Januar 1855: in Niederweiſel um 9 Uhr; in Niedermörlen um 11 Uhr; in Ober⸗

ö 1 Uhr, in Langenhain um 3 Uhr. f d d o den 46. Januar 1855: in Oſtheim um 9 Uhr; in Fauerbach I. um 11 Uhr; in Hochweiſel

um 1 Uhr; in Münſter um 2 Uhr.

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d: Den Verkehr mit Getraide, Mehl und Kartoffeln. 5 a 125 3 den Ueberſichten über die Reſultate der Fruchtmärkte iſt das Gewicht, welches für ein Malter der verſchie⸗ denen Fruchtgattungen angenommen wird, nicht an allen Orten das nämliche. Um den hieraus entſtehenden Miß ſtänden u begegnen und da es überhaupt wünſchenswerth erſcheint, daß die Früchte nur nach dem Gewicht und zwar überall Nannen Gewicht verkauft würden, ſo werden Sie in Gemäßheit höͤchſter Verfügung vom 9. d. Mts. zu Nr. D. 6805 beauftragt, alsbald in Ihren Bürgermeiſterei-Gemeinden zur offentlichen Kenntniß zu bringen, daß bei den An⸗ und Verkäufen von Getreide, Mehl und Kartoffeln auf den Fruchtmärkten zu Friedberg und Butzbach nur nach dem

i b handelt werden ſolle und daß hierbei:

8 1 das Ml. Waizen 200 Pfd., für das Mltr. Korn 180 Pfd., für das Mltr. Gerſte 160 Pfd.,

57 7 77 Spelz 120 17 7 Hafer 120 77 7 77 77 Mehl 140 77

73 Kartoffel 200

als Normalgewicht netto angenommen werden ſollen. f Friedberg den 25. Dezember 1854. Müller.