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1) Ertheilung von Unterricht in Veredlung und Wartung der Obſtbäͤume an die älteren Knaben in den Volks⸗ ſchulen durch die Lehrer, denen zu dieſem Behufe die Gemeindebaumſchulen zu übergeben wären und an deren Ertrag die Lehrer zur Belohnung betheiligt werden könnten. Die Prüfungen der Schulen würden ſich dann auch über dieſen
Unterrichtszweig zu verbreiten haben.
2) Die Ertheilung des eben erwähnten Unterrichts ſetzt eine genügende Vorbildung der Lehrer in der Obſteultur voraus. In Bezug auf die älteren Lehrer müßte dieſe freilich hauptſächlich durch eine geeignete Schrift herbeigeführt werden; aber eindringlicher iſt es, wenn fortwährend im Schulſeminar zu Friedberg ein regelmäßiger und tüchtiger Unterricht in der Obſtcultur theoretiſch und practiſch(in einer Baumſchule und an älteren Pflanzungen) ertheilt würde. Dieſer Unterricht in Friedberg beſteht; aber leider iſt die frühere große Baumſchule bis auf ½¼ Morgen eingeſchränkt worden; wir müſſen aber dem Verein ans Herz legen, dieſes Hinderniß dieſes Unterrichts zu beſeitigen und denſelben durch Vereinsmittel zu unterſtützen.
3) Wir halten ferner die Verbreitung eines kleinen, volksthümlich geſchriebenen, durch Abbildungen erläuterten Schriftchens über Obſtbaumzucht für ſehr foͤrderlich und ſind der Meinung, daß dieſes Schriftchen an die Buͤrgermeiſter und an die Lehrer abgegeben und zu Prämien an ältere Schüler in den Volksſchulen, ſowie als Beigabe bei landw. Preiſen benutzt werden ſollte. Unſer Mitglied von Arnsburg hat es übernommen, demnächſt darüber zu berichten, ob ein bereits vorhandenes Schriftchen und welches in dieſer Beziehung zu empfehlen ſei. gſt verſtorbene, verdienſtvolle Ausſchußmitglied, Profeſſor Zimmer zu Gießen, hat durch einen Aufſatz in unſerer landw. Zeitſchrift, ſowie durch gelungene Beiſpiele uns überzeugt, daß die Verbindung von Obſtbaum⸗ ſchulen mit den an vielen Orten vorhandenen Forſtbaumſchulen ausführbar und vortheilhaft iſt und auch in andern Forſtbaumſchulen, z. B. zu Lich und Schotten, finden wir— wenn auch vorerſt in kleinem Maßſtabe— ſolche gelungene Beiſpiele. Wir halten aber dieſe Verbindung von Obſtbaumſchulen mit den Forſtbaumſchulen beſonders deßhalb für wünſchenswerth, weil dann— in ziemlich gleichmäßiger Vertheilung über die ganze Provinz— überall wiſſenſchaftlich gebildete und in der Baumzucht im Allgemeinen ſchon erfahrene Männer die Pflege der Obſtbaumzucht in die Hand nehmen; weil in dieſen Baumſchulen durch die Arbeiter und durch die Forſtwarte die Pflege der Bäume erlernt und durch dieſe Leute weiter verbreitet wird, ſo daß man dieſe Forſt⸗Obſtbaumſchulen nicht nur als Pflanzſchulen für junge Bäume, ſondern auch als Schulen zur Verbreitung der zur Baumpflege erforderlichen Kenutniſſe und des Sinnes fuͤr
dieſen Culturzweig anſehen kann. IV. Erleichterung des Bezugs guter Obſtbäumchen.
Vielfältig hört man über ſchlechte, zumal aus dem Auslande bezogene junge Bäume klagen. Es iſt daher dahin u trachten, daß die erforderlichen Bäume aus zuverläſſigen Quellen bezogen werden können, und die Ruckſicht auf leichtere Acclimatiſirung empfiehlt insbeſondere den Bezug aus Baumſchulen in der Nähe der beabſichtigten Anpflanzung. Neben den Ortsbaumſchulen, deren weitere Pflege wir deßhalb beantragen müſſen, würden ſich in dieſer Beziehung beſonders auch die beſprochenen Forſtbaumſchulen dazu eignen, einen Theil des vorhandenen Bedürfniſſes an jungen Obſtbäumen zu decken, und überdieß könnten auch die Grundbeſitzer jährlich durch die landwirthſchaftliche Zeitſchrift auf diejenigen inländiſchen Baumſchulen aufmerkfam gemacht werden, welche ſich jeweilig als empfehlenswerth heraus⸗
ſtellen würden. g 5 Nach dieſen Auseinanderſetzungen erlauben wir uns folgende Anträge zu ſtellen:
10 Von der Gründung einer Provinzialbaumſchule wolle der Verein ganz abſtehen und die Frage über Cultur des Maulbeerbaumes vorläufig auf ſich beruhen laſſen.
2) Der Verein wolle ſich durch Vermittelung der Centralſtelle bei Gr. Miniſterium des Innern dahin verwenden, daß in den oberen Claſſen der Volksſchulen ein tüchtiger Unterricht in Veredelung und Pflege der Obſtbäume eingeführt und auch bei den Schulprüfungen auf dieſen Unterrichtszweig, der ſich ohnehin auch als ſinnveredelnd empfiehlt, Rückſicht genommen werde.
3) Es wolle der Verein mit einem Jahresbeitrag von 100 fl. den Unterricht an dem Schullehrerſeminar zu Friedberg in der Obſtbaumzucht unter der Bedingung der Benutzung einer größeren Baumſchule und älterer Baumpflanzungen und unter der weiteren Bedingung unterſtützen, daß ſich auch die Prüfungen über dieſen Unterrichtszweig ausdehnen.
4) Der Verein wolle ein geeignetes Schriftchen über Obſtcultur verbreiten und zwar durch Vertheilung a) an die Bürgermeiſter, b) an die Lehrer, c) an ausgezeichnete Volksſchüler, d) gelegentlich der landw. Preisvertheilungen
als Beigabe zu andern Preiſen. 5) Der Verein möge an geeigneter Stelle dahin wirken, daß mit den fiscaliſchen und Gemeinde-Forſtbaumſchulen aller⸗
warts Obſtbaumſchulen verbunden werden, als Pflanzſchulen zur Verbreitung der Kenntniſſe in der Baumzucht und als Gelegenheit zum Bezug guter und acclimatiſirter Obſtbäumchen.
6) Es wolle der Verein die unausgeſetzte Pflege der Orts⸗Baumſchulen bei den geeigneten Behörden angelegentlich in Anregung bringen und dahin wirken, daß dieſelben den Schullehrern, gegen einen namhaften Antheil am Ertrage, zur Behandlung übergeben werden.
7) Die landw. Zeitſchrift möge jedes Jahr im Auguſt diejenigen inländiſchen Baumſchulen namhaft machen, welche ſich jeweilig als empfehlenswerth herausſtellen, etwa nach vorheriger Anhörung der Bezirksvereine.
Lich, Arnsburg, Gießen und Hungen im Mai 1854. Ferdinand, Prinz zu Solms. Fabricius. Gros. Kempff. Hunſinger.
Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.
Oeffentliche Aufforderung. mögen an Tobias Enders daſelbſt abge-] von Münzenberg, Traismünzenberg und 11238] Anna Margaretha, Johann Hein⸗ treten. Geſtützt darauf, nimmt Tobias Enders, Gambach eingetragenen Liegenſchaften als zu rich Klein's Wittwe, geborne Gorr, zu Mün⸗ nachdem Heinrich Klein's Wittwe am 3. Fe⸗ dieſem Vermögen gehörig in Anſpruch und hat zenberg, hat durch gerichtlich beſtätigten Schenk⸗ bruar d. J. verſtorben, ſämmtliche auf den deren Ueberſchreibung auf ſeinen Namen bean⸗ und Verpflegungsvertrag vom 11. September Namen des Heinrich Klein I. zu Münzenberg] Ttragt. Anderweite Erb⸗ und ſonſtige An⸗ 1848 und 22. März 1850 ihr geſammtes Ver⸗(oder auf dem Steinweg) in den Flurbüchern[ſprüche an dieſe Liegenſchaften, deren Ver⸗
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