Friedberger Intelligenzblatt.
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Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen,
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ern Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ae
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N 738.
Dienſtag, den 19. September.
1851.
Amtlicher Theil.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Betreffend: Die Gebühren der Bezirksboten.
Die Bezirksboten haben darüber Beſchwerde erhoben, daß einzelne von Ihnen die Correſpondenz in Privatange— legenheiten mit Dienſtſachen bezeichneten. Hierdurch würden ſie in ihrem ohnehin geringen und ſauren Verdienſte gekürzt.
Unter Bezugnahme auf die beſtehenden Verordnungen vom 18. März 1823 und 9. Dezember 1824 weiſe ich Sie hierdurch an, alle Ihre Correſpondenz, welche das Privat-Intereſſe beruͤhrt, nicht mit Dienſtſache zu bezeichnen, vielmehr dafür zu ſorgen, daß den Bezirksboten die ihnen gehörenden Gebühren nicht entgehen.
Friedberg am 14. September 1854.
Müller.
An
een
Betreffend: Die Ableiſtung des Verfaſſungseides von Seiten der jungen Ortsbürger.
Ich benachrichtige Sie, daß Dienſtag den 3. k. M., Morgens 10 Uhr, auf dem Rathhauſe dahier die Abnahme des Verfaſſungseides erfolgt und weiſe Sie zugleich an, nicht nur die jungen Ortsbürger, die noch nicht gehuldigt haben, ſondern die neu aufgenommenen Ortsbürger auf dieſen Termin hierher vorzuladen, auch vor dem Termin Beſcheinigung
hierher einzuſenden. Friedberg am 15. September 1854.
Male
eee n. Betreffend: Die Polizeitaxe in dem Kreiſe Friedberg, bier die Aufſicht über die Lebensmittel.
Es wird häufig darüber geklagt, daß Brod, welches nicht wohl ausgebacken, unreif, überreif oder ſonſt verdorben iſt, zum Verkauf gebracht wird. Es iſt dieſes nach der Polizei-Verfügung vom 10. April 1843 bei Meidung polizeilicher
Beſchlagnahme und Verurtheilung in 3—5 fl. Strafe unterſagt.
Indem ich Sie beauftrage, die Bäcker vor dem Ver—
kaufe und Aufſtellen ſolchen Brodes in den Verkaufslokalen zu verwarnen, weiſe ich Sie zugleich an, durch die Polizei— diener ſtrenge Ueberwachung in dieſer Beziehung eintreten zu laſſen. l g
Sollte übrigens vorkommen, daß hiernach zum Verkauf nicht zuläſſiges Brod vorgefunden, deſſen Güte aber vom Bäcker behauptet würde, dann werden Sie alsbald das Gutachten des Großherzoglichen Kreisarztes einholen und mir ſofort Bericht erſtatten, damit ich über die erfolgte Beſchlagnahme anderweit verfugen kann.
Was ſodann im Uebrigen die Beaufſichtigung der zum Verkaufe gebrachten ungeſunden Lebensmittel, wie namentlich unreifes Obſt und dergleichem betrifft, ſo verweiſe ich auf das kreisräthliche Ausſchreiben vom 10. April 1843, Amts— blatt Num. 6 und empfehle Ihnen gleiche ſorgfältige Ueberwachung.
Friedberg am 16. September 1854.
Müller.
Behäbige Menſchen. Von Joſef Rank.
Im Extraſtübchen des Gaſthofes zu den vier Schäfern war abgeſpeiſt. f
Drei behagliche Freunde blieben daſelbſt noch eine gute Weile in großen Armſtühlen ſitzen, um das holde Geſchäft der Verdauung ſänftiglich einzuleiten; hierauf erhob ſich einer derſelben ernſthaft lächelnd von dem Stuhle, kreuzte die Hände über die Bruſt, blickte zum Himmel und ſagte mit Andacht:
„Laßt uns bummeln!“
Die beiden Freunde nahmen dieſe feierlichen Worte mit gebührender Theilnahme auf, erhoben ſich ebenfalls
mit Vorſicht und Bedacht und ſteckten ihre zum Anzünden ſäuberlich zurecht gemachten Cigarren in den Mund.
Nun aber war es eigenthümlich, wie die drei behä— bigen Freunde ruhig zuwartend um das Tiſchchen ſtanden, bis einer von ihnen ſein Feuerzeug aus der Taſche ziehen und den anderen das muͤhſame Werk des Feuermachens erſparen würde.
Lange ſchwankten die Hoffnungen; die Geduld der Freunde hielt ſich ziemlich haarſcharf das Gleichgewicht.
Joſef Anweiler war es, welcher endlich ſein Feuer— zeug— nicht aus der Taſche zog, ſondern geruhſam mit der unangezündeten Cigarre zur Thüre des Extraſtübchens hinausſchritt und dieſelbe durch die brennende Kerze auf der großen Wirthstafel in Gluth verſetzte. Auf das hin


