358 Oeffentliche Nachricht.
Betreffend: Das Gewerbe der Fruchthändler.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 27. v. M., das Gewerbe der Fruchthändler betreffend, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß kein Fruchthändler für das nächſte Jahr ein Gewerbspatent erhalten kann, ohne vorher die hierzu erforderliche Conceſſion erwirkt zu haben und verbinde hiermit die Aufforderung an diejenigen, welche im nächſten Jahre das Gewerbe als Fruchthändler betreiben wollen, alsbald ihre Geſuche hier einzureichen.
Friedberg am 11. October 1854.
In Verhinderung des Kreisraths: de Beauclair, Kreisaſſeſſor.
Ueber Verſicherungsanſtalten. (Schluß.) Die Viehverſicherung.
Da der Viehſtand fur jeden Landwirth eine Sache von ſehr großer Bedeutung iſt, da bei vorkommenden Sterbe— fällen namentlich unter den größern und werthvollern Hausthieren nicht unbedeutende Capitale verloren gehen, da aber auch für den kleinen Landwirth der Verluſt einer Kuh ein wahres Unglück iſt, ſo kann es nur räthlich ſein, auch das Vieh gegen Verunglückung zu verſichern. In Deutſchland gibt es nun gleichfalls verſchiedene größere Geſellſchaften, welche Verſicherungen auf Hausthiere an⸗ nehmen. Der Zweck dieſer Anſtalten iſt, durch weitver⸗ breitete Gegenſeitigkeit den durch Seuchen und gefährliche Krankheiten oder durch ſonſtige unverſchuldete Unglücksfälle entſtandenen Schaden an Vieh für möglichſt billige, im Verhältniß zur verſchiedenen Gefahr beſtimmte Prämien ohne Nachzahlung zu vergüten. Außer ſolchen vornämlich für die größeren Gutsbeſitzer berechneten Anſtalten gibt es aber auch in jedem Lande, ſelbſt in kleineren Bezirken und Orten Verſicherungsanſtalten für kleinere Beſſtzer. Letztere ſind offenbar noch wohlthätiger als erſtere, denn der große Vieh beſitzer iſt in der Regel wohlhabender als der kleine; jener betreibt ſelbſt Nachzucht, vermag bei vorkommenden Unglücksfällen vielfach das verunglückte Thier bis nahe zu ſeinem Werthe auszunützen und kann in Folge deſſen einen derartigen Verluſt leicht verſchmerzen; mindeſtens hängt davon nicht ſein Wohl und Wehe ab. Ganz anders ver⸗ hält es ſich mit dem kleinen Viehbeſitzer. Oft beſteht der ganze Reichthum einer Familie nur in dem Beſitz einer Kuh; es werden von dem Nutzen, den dieſelbe gewährt,
die meiſten Ausgaben beſtritten, und die Bedurfniſſe der Haushaltung ſelbſt müſſen davon befriedigt werden. Fragt man nun: Wie wird der Familie dieſer Schatz geſichert, wie kann ſie den Schaden überwinden, wenn die Kuh ver⸗ unglückt? ſo findet man dieſe Leute in den allermeiſten Fällen nur auf ſich und auf die Unterſtützung guter Men⸗ ſchen angewieſen. Keine Mittel ſind dem Mann an die Hand gegeben, wodurch er dieſes ſein Kapital, ſein ganzes Vermögen ſichern könnte. Wie groß iſt aber der Jammer, in welchen durch einen ſolchen Verluſt eine arme Familie verſetzt wird! Faſt vernichtend wirkt ein ſolcher Verluſt auf den Armen, deſſen ganzer Wohlſtand auf dem Beſitz der verlornen Kuh beruhte. Daher zoͤgere auch der kleine Viehbeſitzer nicht, ſich gleichfalls an einer Viehverſicherungs⸗ Geſellſchaft zu betheiligen, um ſich durch einen kleinen Verſicherungsbeitrag eine Entſchädigung in Unglücksfällen, welche ſein Vieh betreffen, zu ſichern.
Wir gaben die vorſtehenden Mittheilungen, ohne die darin ausgeſprochenen Anſichten über die vorzuziehenden und empfehlenswertheren Verſicherungsweiſen gerade fůr die richtigen zu halten, und wünſchen nur, wir möchten durch den Abdruck derſelben unſeren Zweck erreicht und den einen oder den andern Haus- und Familienvater, der ſich bis jetzt von der Theilnahme an den ſeinen Verhältniſſen entſprechenden Verſicherungen ausgeſchloſſen, von der Wich⸗ tigkeit und den Vortheilen dieſer Anſtalten überzeugt und zur Betheiligung veranlaßt haben.
Gerne ſind wir bereit, der weiteren Beſprechung und etwaiger Widerlegung der hier ausgeſprochenen Anſicht in dieſen Blättern Raum zu gönnen und werden mit Dank deßfallſige Einſendungen annehmen.
Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.
Mobiliar ⸗Verſteigerung. [15871 Montag den 23. Oktober d. J. Vor⸗ mittags 9 Uhr anfangend, werden in der Be⸗
Braunkohlenverkauf.
hauſung des verſtorbenen Gr. Rentamtsdieners 15412 Von dem 1. October an bis zum 31. December d. J. können von dem Dorheimer Braun⸗ Heß in der Vorſtadt dahier verſchiedene zu deſſen][kohlendergwerk gegen genügende Bürgſchaft und unter den bekannten Bedingungen Braunkohlen Nachlaß gehörende Mobilien, als: 7 Schafe, auf Credit, mit einer Zahlungsfriſt bis zu Ende März 1855, bezogen werden. Die Preiſe der 1 Mutterſchwein, 1 Maſtſchwein, 9 Hühner und verklötzten Kohlen ſind für die von Reihen und Haufen 11 Kreuzer und für die in Schoppen 1 Hahn, 2 Ziegen, 1 Kuhkarren, verſchiedene 12 Kreuzer für den Centner, wobei 14 Stück Klötze für einen Centner gerechnet werden.
Oekonomiegeräthſchaften, Tiſche, Stüble, Bett-
Die Geſchirre, welche auf dem Dorheimer Bergwerk Kohlen holen, find bei der Chur⸗
ſtellen, Schränke, 1 Kommode mit Schreibpult, heſſiſchen Chauſſeegelderhebungsſtätte Nauheim und beladen auch auf allen Großherzoglichen 1 Clavier, Herren- und Frauenkleider, Bettung, Chauſſeen von der Entrichtung des Chauſſeegeldes befreit.
Weißzeug, Glaswerk, Porzellan, Küchengeräthe und ſonſtige Haushaltungsgegenſtände, auf frei⸗ willigen Antrag und zum Zwecke der Erbaus⸗
Dorheimer Bergwerk den 27. September 1854.
Großberzogliches Bergamt Dorheim. Jäger.
einanderſetzung öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 11. October 1854.
Faſeleber⸗ Verkauf.
Wenigſtfordernden vergeben werden. Die Be⸗
In Auftrag Großberzogliches Ortsgericht Friedberg: Bender, Ortsgerichtsvorſteher.
e L588] Freitag den 20. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, ſoll das in den von Died'ſchen Wal⸗ dungen dahier von den Verſteigerungen im Mai und Juni d. J. ſtehen gebliebene Holz, ſowie noch einige Hundert friſch gemachte Backwellen, öffentlich an Ort und Stelle verſteigert werden.
Ziegenberg den 8. Oktober 1854. Kir chen e r.
[1589 Montag den 16. Oktober l. J., Mit- tags 11 Uhr, ſoll auf hieſigem Rathhaus ein der Gemeinde Nauheim zugehöriger zweijähriger Faſeleber öffentlich meiſtbietend verkauft werden. Nauheim am 11. Oktober 1854. Der Bürgermeiſter Hartmann.
Sehe 1590] Montag den 16. d. M., Vormittags um 10 Uhr, ſoll auf dem Büreau des hieſigen Lazareths die Lieferung von 100 Gebund Rog⸗ genſtroh auf dem Soumiſſionswege an den
dingungen können auf dem genannten Bureau eingeſehen werden. Friedberg den 10. Oktober 1854. In Auftrag: Hoffmann, Lieutenant. Fafelochsverſteigerung. [1591] Dienſtag den 17. d. M., Vormittags 11 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe ein der Ge⸗ meinde Aſſenheim gehörender Faſelochs meiſt⸗ bietend verſteigert werden. Aſſenheim den 10. Oktober 1854. Großherzogliche Bürgermeisterei Aſſenheim Schmidt.
11592] Vormitta hauſe zw Rentamt
auf Ant den Mei
9 1593 Vortmitta hause die foph Fist raithe: Mag. No. 9435322 auf freit dffentlich
driel
G0
—


